Sicherheitsdienst in Klinik und Pflegeheim: Deeskalation statt Konfrontation

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    Ein Sicherheitsdienst im Pflegeheim oder in der Klinik hat eine klare Hauptaufgabe: Er schützt die Beschäftigten, bevor eine angespannte Lage in einen Übergriff kippt. Dafür kontrolliert er Zugänge, ist an neuralgischen Punkten präsent, erkennt Eskalationssignale früh und greift verhältnismäßig ein. Der Bedarf ist messbar. Im Krankenhaus Barometer 2025 des Deutschen Krankenhausinstituts melden 66 Prozent der Häuser im Fünfjahresvergleich mehr körperliche Übergriffe, 95 Prozent registrieren solche Vorfälle in der Notaufnahme. Entscheidend ist dabei die Haltung: Deeskalation geht vor Konfrontation. Patienten und Bewohner sind keine Gegner, sondern Menschen in Ausnahmesituationen.

    Warum Kliniken und Pflegeheime heute Sicherheitsdienste einsetzen

    Die Datenlage ist über mehrere unabhängige Erhebungen hinweg konsistent. Das Deutsche Krankenhausinstitut hat für das Krankenhaus Barometer 2025 im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft erhoben, wie sich körperliche Übergriffe auf Beschäftigte in fünf Jahren entwickelt haben. 24 Prozent der Krankenhäuser berichten von einem deutlichen Anstieg, 42 Prozent von einem mäßigen Anstieg. Zusammen sind das zwei Drittel aller Häuser. Nur ein Prozent meldet rückläufige Zahlen. Das ist kein Ausreißerjahr, sondern eine Verschiebung im Alltag.

    Räumlich ist die Verteilung eindeutig. 95 Prozent der Krankenhäuser haben Übergriffe in der Notaufnahme oder Notfallambulanz registriert. Dort treffen Schmerz, Angst, Alkohol, Wartezeit und Enge auf ein Team, das gleichzeitig priorisieren, behandeln und erklären muss. Auch die Betroffenheit nach Berufsgruppen ist klar: 51 Prozent der körperlichen Übergriffe im Jahr 2024 trafen den Pflegedienst, 12 Prozent den Ärztlichen Dienst, 6 Prozent sonstiges nichtärztliches Personal. Wer in Pflege und Empfang arbeitet, steht am nächsten am Konflikt.

    Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat die Größenordnung bundesweit vermessen. In ihrer Ende 2023 vorgelegten Studie zu Gewalt und Aggression wurden 353.857 gemeldete Arbeitsunfälle der Jahre 2018 bis 2022 ausgewertet. Darin fanden sich 26.500 Vorfälle von Aggression oder Gewalt, also rund 5.300 pro Jahr. Gezählt wurden dabei nur Ereignisse mit mindestens dreitägiger Arbeitsunfähigkeit. Neun von zehn Betroffenen wurden vorwiegend körperlich verletzt, eine von zehn Personen vorwiegend seelisch. Die tatsächliche Zahl aller Vorfälle liegt deutlich höher, weil verbale Bedrohungen und leichte Übergriffe selten gemeldet werden.

    Regionale Zahlen bestätigen das Bild. Die Berliner Polizei registrierte 194 Körperverletzungen und Übergriffe im Vorjahr nach 162 im Jahr 2022; die Zahl der Polizeieinsätze in und vor Kliniken stieg binnen fünf Jahren um 40 Prozent. Der Hamburger Senat nannte über fünf Jahre hinweg jeweils rund 100 Übergriffe allein in Kliniken. In Hessen waren im Vorjahr 189 Klinikangestellte betroffen, darunter 155 Pflegekräfte und 34 Ärztinnen und Ärzte; 2023 lag die Zahl mit 173 Pflegekräften und 33 Ärztinnen und Ärzten noch höher.

    Wichtig ist die Ursachenlesart. Die Kliniken nennen an erster Stelle einen allgemeinen Respektverlust gegenüber dem Personal (71 Prozent) und lange Wartezeiten (41 Prozent). Dazu kommen zustandsabhängige Faktoren: Alkoholeinfluss oder starke Schmerzen (77 Prozent) sowie Erkrankungen wie Demenz oder Schizophrenie (69 Prozent). Ein Bewohner mit Demenz, der nachts orientierungslos einen Ausgang sucht, handelt nicht böswillig. Er braucht Ansprache, keine Abwehr. Ein Sicherheitskonzept, das diesen Unterschied nicht abbildet, richtet mehr Schaden an, als es verhindert.

    Entwicklung körperlicher Übergriffe im Fünfjahresvergleich

    0 10 20 30 40 50 Anteil der Krankenhäuser in Prozent 24 % deutlich gestiegen 42 % mäßig gestiegen 33 % unverändert 1 % rückläufig
    Angaben der Krankenhäuser zur Entwicklung körperlicher Übergriffe auf Beschäftigte im Fünfjahresvergleich. Quelle: Krankenhaus Barometer 2025, Deutsches Krankenhausinstitut im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Der Wert für unverändert ergibt sich aus der Differenz zu 100 Prozent.

    Aufgaben des Sicherheitsdienstes im Gesundheitswesen

    Die Arbeit im Krankenhaus und im Pflegeheim folgt einem Dreiklang: vorbeugen, erkennen, reagieren. Vorbeugen heißt sichtbare, ruhige Präsenz an den Punkten, an denen Konflikte entstehen. Erkennen heißt, Veränderungen im Verhalten wahrzunehmen, bevor sie sich entladen. Reagieren heißt, verhältnismäßig einzugreifen und die Lage an die zuständige Stelle zu übergeben. Wer diese Reihenfolge umdreht, bekommt einen Türsteher im Klinikflur. Genau das braucht ein Gesundheitsbetrieb nicht.

    Zugangskontrolle und Empfang

    Kontrolliert werden Haupteingang, Liegendanfahrt und Nebenzugänge, dazu sensible Bereiche wie Notaufnahme, Intensivstation, Operationsbereich, psychiatrische Abteilungen und Arzneimittellager. Nachts ist das besonders relevant, weil dann weniger Personal im Haus ist und Zugänge oft unbeobachtet bleiben. Im Pflegeheim geht es zusätzlich um die Steuerung von Besuchszeiten und um Personen, die keinen Grund für den Aufenthalt im Haus haben. Der Empfangsdienst mit Zutrittskontrolle ist dabei oft die erste und wirksamste Stufe, weil er freundlich filtert, statt später hart zu korrigieren.

    Streife, Objektschutz und Nachtdienst

    Regelmäßige Kontrollgänge decken Gelände, Parkhaus, Keller, Lager- und Technikräume ab. Sie richten sich gegen Diebstahl, Vandalismus und Sachbeschädigung, erfassen aber auch offen stehende Türen, blockierte Fluchtwege oder abgestellte Fahrzeuge in Rettungszufahrten. Nacht- und Brandwachen sichern Zeiträume ab, in denen Technik allein nicht ausreicht. Der klassische Objektschutz für Ihr Unternehmen bildet dabei die Grundlage, die im Gesundheitswesen um Deeskalationskompetenz erweitert wird.

    Unterstützung, Sitzwache und Dokumentation

    Sicherheitskräfte unterstützen das Stationspersonal bei angespannten Lagen, begleiten auf Anforderung und übernehmen Sitzwachen dort, wo eine kontinuierliche Beobachtung nötig ist. Im Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplan sind sie fest eingebunden, etwa bei Evakuierung, Brandmeldung oder Massenanfall von Verletzten. Jeder Vorfall wird dokumentiert: Uhrzeit, Ort, Beteiligte, Verlauf, getroffene Maßnahme. Diese Dokumentation ist die Grundlage für Auswertungen, für die Gefährdungsbeurteilung und für eine spätere Strafanzeige.

    Was der Sicherheitsdienst ausdrücklich nicht tut

    Sicherheitskräfte übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben. Sie führen keine Fixierung durch, verabreichen keine Medikamente, entscheiden nicht über Behandlung oder Verlegung und haben keinen Zugriff auf Patientenakten. Sie ersetzen auch keine Pflegestellen. Wo ein Sicherheitsdienst faktisch Personallücken in der Nachtpflege füllen soll, ist das arbeitsrechtlich, haftungsrechtlich und fachlich falsch aufgesetzt.

    Gut zu wissen: Die Dokumentation lohnt sich auch statistisch. Nur 43 Prozent der Krankenhäuser stellen nach einem Übergriff Strafanzeige. Ohne saubere Vorfallberichte fehlt der Anzeige später die Substanz — und der Einrichtung fehlen die Daten, um Schutzmaßnahmen zu begründen.

    Deeskalation als Kernkompetenz: Inhalte und Grundregeln

    Deeskalation ist keine weiche Zusatzqualifikation, sondern das eigentliche Handwerk in dieser Branche. Konflikte entwickeln sich fast immer schrittweise. Wer die frühen Stufen erkennt, muss die späten nicht bewältigen. Trainingsprogramme setzen deshalb zuerst an der Wahrnehmung an: Veränderungen in Körpersprache, Tonfall, Sprechtempo, Blickverhalten und Distanzverhalten sind Signale, die schon Minuten vor einem Übergriff sichtbar werden.

    Der zweite Block ist die deeskalierende Gesprächsführung. Dazu gehören aktives Zuhören, wertschätzende Sprache, eine klare Gesprächsstruktur und das verständliche Erklären von Abläufen. Sehr viele Konflikte in der Notaufnahme entstehen nicht aus Aggression, sondern aus Unwissen: Niemand hat erklärt, warum jemand mit sichtbar leichteren Beschwerden vorgezogen wurde. Ein Satz zur Ersteinschätzung nimmt Druck aus dem Wartebereich. Das ist Sicherheitsarbeit, auch wenn sie nach Kommunikation aussieht.

    Der dritte Block ist der Selbstschutz. Mitarbeitende lernen, wann ein Gespräch beendet und stattdessen Abstand hergestellt wird, wie sie Grenzen klar und ohne Provokation setzen und welche Schutztechniken sie im Ernstfall anwenden. Zu den zwölf Grundregeln der Deeskalation zählen unter anderem: früh intervenieren, an die eigene Sicherheit denken, Schaulustige entfernen, sich selbst beruhigen, als Ansprechpartner verfügbar bleiben, die eigene Körpersprache bewusst einsetzen, Augenkontakt herstellen, nicht provozieren sowie Bedürfnisse und Gefühle des Gegenübers identifizieren.

    Das Konzept ProDeMa, das Professionelle Deeskalations-Management, wurde in der forensischen Psychiatrie am Standort Rostock über zwei Jahre wissenschaftlich begleitet. Untersucht wurden Art, Häufigkeit und Schwere von Zwischenfällen, außerdem die Wahrnehmung von Aggression und die Selbstwirksamkeitserwartung der Mitarbeitenden sowie das Stationsklima aus Sicht von Personal und Patienten. Der Ansatz zeigt, worauf es ankommt: Deeskalation wird als Haltung im ganzen Team verankert, nicht als Einzelkurs abgehakt.

    Ein eigener Punkt ist der Umgang mit krankheitsbedingtem Verhalten. Die S2k-Leitlinie Notfallpsychiatrie hält fest, dass delirante Patienten von ruhiger und regelmäßiger Ansprache profitieren und dass im Erstkontakt zunächst die Situation erklärt werden soll, damit der Bezug zur Realität wiederhergestellt wird. Genau das gilt auch im Pflegeheim bei Bewohnern mit Demenz. Lautstärke, Tempo und körperliche Nähe verschärfen die Lage; Ruhe, kurze Sätze und Zeit entschärfen sie. Sicherheitskräfte im Gesundheitswesen brauchen dieses Wissen, sonst behandeln sie einen medizinischen Zustand wie eine Ordnungsstörung.

    Tipp: Legen Sie im Vertrag fest, dass jede eingesetzte Kraft ein dokumentiertes Deeskalationstraining nachweist und dass Auffrischungen mindestens jährlich stattfinden. Lassen Sie sich die Teilnahmenachweise pro Person vorlegen, nicht nur eine Firmenbescheinigung.

    Sicherheitsdienst in Klinik und Pflegeheim: Deeskalation statt Konfrontation
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    Rechtliche Grenzen: Hausrecht, Jedermannsrecht und Patientenrechte

    Ein privater Sicherheitsdienst ist kein staatliches Organ. Er hat keine polizeilichen Befugnisse, darf nicht ermitteln und keine hoheitlichen Maßnahmen treffen. Seine Handlungsgrundlage besteht aus drei Bausteinen: dem vom Betreiber übertragenen Hausrecht, den allgemeinen Gesetzen und den sogenannten Jedermannsrechten.

    Das Hausrecht ist der wichtigste davon. Der Betreiber legt Verhaltensregeln für sein Gebäude und sein Grundstück fest, etwa Besuchszeiten, Zutrittsbeschränkungen für einzelne Bereiche oder Rauchverbote. Der Sicherheitsdienst setzt diese Regeln im Auftrag durch, kann Personen zurückweisen, einen Hausverweis aussprechen und ein Hausverbot durchsetzen. Wie häufig das inzwischen geschieht, zeigt das Krankenhaus Barometer 2025: 65 Prozent der Krankenhäuser haben im Jahr 2024 Hausverweise oder Hausverbote gegenüber Tätern ausgesprochen.

    Deutlich enger ist das Jedermannsrecht. Es erlaubt, eine Person festzuhalten, die einer Straftat dringend verdächtig ist — aber nur bei frischer Tat und unmittelbarer Gefahr, und die Polizei ist umgehend zu verständigen. Eingriffe in die persönliche Freiheit wie Festhalten oder Durchsuchen sind darüber hinaus nur im Rahmen von Notwehr oder Notstand zulässig und müssen verhältnismäßig bleiben. Eine Fixierung im medizinischen Sinn ist nie Sache des Sicherheitsdienstes: Sie ist eine ärztliche Entscheidung und unterliegt engen rechtlichen Voraussetzungen bis hin zum Richtervorbehalt. Wie ein sauberer Ablauf im Ernstfall aussieht, zeigt unsere Darstellung zur Ablauf unserer Zwischenfall-Reaktion.

    Patientenrechte bilden die zweite Grenze. Krankenhäuser tragen nicht nur im ärztlichen Kernbereich, sondern auch im Behandlungsumfeld Verantwortung für die Sicherheit der Patienten. Ein Sicherheitskonzept darf den Zugang zur Notfallversorgung nicht faktisch verstellen. Wer Hilfe braucht, muss sie bekommen — auch alkoholisiert, auch laut, auch unkooperativ. Zutrittsbeschränkungen richten sich in der Praxis vor allem an Begleitpersonen, nicht an Patienten.

    Der dritte Punkt ist der Datenschutz. Sicherheitsdienste unterliegen dem Datenschutzrecht in vollem Umfang. Sie haben keinen Zugriff auf Patientenakten, dürfen Gesundheitsdaten nicht weitergeben und müssen Vorfallberichte so führen, dass sie nur den erforderlichen Personenbezug enthalten. Videoüberwachung braucht eine tragfähige Rechtsgrundlage, eine Interessenabwägung und eine korrekte Beschilderung; Patientenzimmer, Sanitärbereiche und Behandlungsräume sind tabu. Und schließlich gilt die gewerberechtliche Seite: Das Bewachungsgewerbe ist nach § 34a Gewerbeordnung erlaubnispflichtig, für die hier beschriebenen Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung maßgeblich. Was dabei geprüft wird, erläutert unser Beitrag zu den Anforderungen der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.

    Sicherheitskonzept für Notaufnahme und Pflegeheim aufbauen

    Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat zehn Maßnahmen als Mindeststandard der Gewaltprävention in der Notaufnahme definiert. Sie sind ein guter Prüfrahmen, weil sie Bau, Technik, Organisation und Personal zusammendenken.

    Der erste Punkt ist die Zugangskontrolle zu Haus und Notaufnahme, insbesondere nachts. Unbefugte sollen sich nicht unbemerkt Zutritt verschaffen können. Eingänge zu Anmeldung, Wartebereich und Behandlungsräumen sollen vom Personal einsehbar sein, etwa über Scheiben aus Verbundsicherheitsglas oder Kamerasysteme in Eingangsbereichen und Zugangsfluren. Der Zutritt soll über elektrische Türsysteme steuerbar sein, ohne dass Mitarbeitende dafür den sicheren Bereich verlassen. Auch Liegendanfahrt und Hauszugang gehören nachts in dieses Konzept.

    Der zweite Punkt ist der Empfangsbereich. Anmeldetresen sollen so gestaltet sein, dass Beschäftigte nicht gegriffen oder festgehalten werden können: voll umschlossen, gut einsehbar, mit einer leicht zu sichernden Scheibe aus Polycarbonat oder Acrylglas mit Durchreiche und verschließbar. Dazu kommt ein sicherer Rückzugsort, in den sich das Team bei Eskalation zurückziehen kann, bis Hilfe eintrifft. Er sollte zentral liegen, leicht erreichbar sein, per Transponder oder Fingerabdruck geöffnet werden und von außen für Unbefugte verschlossen bleiben.

    Der dritte Punkt betrifft die Raumaufteilung. Große Wartebereiche lassen sich mit festen oder mobilen Trennwänden in kleinere, überschaubare Zonen gliedern, was die Personendichte senkt. Getrennte Zugänge für gehfähige Patienten und für Zuführungen mit Transportwagen entzerren zusätzlich. Dezentrale Notrufsysteme in den Behandlungsräumen sorgen dafür, dass Hilfe sofort angefordert werden kann. Die Planungshilfe der Bauministerkonferenz für Zentrale Notaufnahmen spricht in diesem Zusammenhang von deeskalierender Architektur und nennt als Maßgaben: Beschränkung des Zugangs über die Zahl der Ein- und Ausgänge, elektronische Zugangskontrolle und Sicherheitsdienst, die Abwägung zwischen uneingeschränktem 24/7-Zugang und Übergriffsprävention, die Minimierung von Durchgangsverkehr sowie die Planung von Fluchtmöglichkeiten und Fluchträumen.

    Ein Praxisbeispiel für den organisatorischen Teil liefert das Klinikum Worms. Dort begrenzt ein Zutrittskonzept für die Zentrale Notaufnahme die Zahl der Begleitpersonen; minderjährige Patienten dürfen in Warte- und Behandlungsbereichen von nur einer Person begleitet werden. Das reduziert Dichte und Lautstärke, ohne die Versorgung einzuschränken.

    Auf der organisatorischen Ebene kommen weitere Bausteine hinzu, die auch für Pflegeheime gelten: Personennotrufsysteme in gefährdeten Bereichen, Gesprächsangebote nach Übergriffen wie Supervision oder psychologische Betreuung, ein einheitliches Vorgehen zur Dokumentation und Auswertung eskalierender Situationen sowie das Vermeiden oder zusätzliche Absichern von Alleinarbeitsplätzen. Personenbezogen bleibt die Qualifizierung zentral: Deeskalationstraining, verbale und nonverbale Kommunikation, Wahrnehmung von Gefahrensituationen und Schutztechniken, geübt in Simulationen. Ergänzend nennt die BGW Dienstkleidung, die das Verletzungsrisiko verringert.

    Kosten und Einsatzmodelle: Was ein Sicherheitsdienst 2026 kostet

    Die Kosten hängen an vier Stellschrauben: Qualifikation des Personals, Art der Leistung, Einsatzzeit und Region. Dazu kommen Mindesteinsatzzeiten und die Vertragslaufzeit. Die folgenden Werte sind Nettobeträge und geben die Marktspanne 2026 wieder.

    Einsatzmodell Stundensatz netto Monatliche Größenordnung Typischer Einsatz
    Empfangs- und Pförtnerdienst 18–25 €/h ca. 4.250 € (Mo–Fr, 8 h/Tag) Pflegeheim, Klinikpforte tagsüber
    Streifen- und Rundgangdienst 22–30 €/h ca. 2.000 € (Wochenendstreife) Gelände, Parkhaus, Nebengebäude
    Objektschutz stationär 25–40 €/h ca. 7.980 € (21 Nächte à 10 h) Notaufnahme im Nachtdienst
    Qualifizierter Werkschutz (IHK-geprüft) 30–50 €/h 15.000–25.000 € (24/7, 3 Schichten) Maximalversorger, Psychiatrie

    Für den Nachtdienst rechnet sich das leicht nach: Bei zehn Stunden Nachtbewachung und einem Stundensatz von 35 bis 50 Euro liegen die Kosten bei 350 bis 500 Euro pro Nacht. Über einen Monat mit 21 Nächten ergibt das rund 7.980 Euro. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge erhöhen den Stundensatz dabei typischerweise um 15 bis 25 Prozent, weil die Personalkosten in diesen Zeiten höher liegen.

    Ein durchgehend besetzter Posten rund um die Uhr bedeutet drei Schichten und damit einen deutlich anderen Kostenrahmen: rund 15.000 bis 25.000 Euro pro Monat. Viele Einrichtungen brauchen das nicht. Eine sinnvolle Staffelung besetzt die kritischen Fenster — Abend, Nacht, Wochenende, Besuchszeiten — und deckt den Rest über Technik und Streife ab. Die Übergriffsschwerpunkte aus dem Krankenhaus Barometer helfen bei dieser Priorisierung: Wer weiß, dass 95 Prozent der Häuser Vorfälle in der Notaufnahme registrieren, setzt das Personal zuerst dort ein.

    Bei sehr günstigen Angeboten ist Vorsicht angebracht. Stundensätze unter 24 Euro netto sind kritisch zu hinterfragen. Sie deuten häufig auf Tarifbruch, fehlende Qualifikation oder unzureichenden Versicherungsschutz hin. Im Gesundheitswesen ist das besonders heikel, weil ungeschultes Personal in einer Deeskalationslage nicht neutralisiert, sondern eskaliert — und die Einrichtung anschließend für die Folgen einsteht.

    Auswahl und Zusammenarbeit: Worauf Betreiber achten sollten

    Die Auswahl beginnt bei den Formalien. Der Dienstleister braucht eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung; die eingesetzten Kräfte müssen je nach Tätigkeit Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nachweisen. Im Gesundheitswesen kommen drei Nachweise hinzu, die Sie ausdrücklich verlangen sollten: dokumentiertes Deeskalationstraining, aktueller Erste-Hilfe-Nachweis und eine Hygieneunterweisung. Wer im Klinikflur arbeitet, muss wissen, wo Händedesinfektion Pflicht ist und welche Bereiche er nicht betreten darf.

    Genauso wichtig ist die Schnittstelle im Alltag. Klären Sie schriftlich, wer wen in welcher Lage alarmiert, wer bei einer Eskalation die Führung hat und ab wann die Polizei gerufen wird. In der Regel führt der medizinische Bereich fachlich, der Sicherheitsdienst sichert und schützt. Ohne diese Klarheit entstehen im Ernstfall genau die Sekunden Zögern, die den Unterschied machen. Ergänzen Sie eine feste Regel für die Nachbesprechung: Wer beteiligt war, bekommt ein Gesprächsangebot, und der Vorfall wird ausgewertet, nicht abgelegt.

    Auf der Steuerungsebene empfiehlt sich ein monatliches Reporting: Zahl und Art der Vorfälle, betroffene Bereiche, Uhrzeiten, ergriffene Maßnahmen, ausgesprochene Hausverbote. Aus diesen Daten lässt sich ablesen, ob die Besetzung zu den Belastungsspitzen passt oder ob sie am Bedarf vorbeiläuft. Die Zahlen fließen zugleich in die Gefährdungsbeurteilung ein und begründen Investitionen in Bau und Technik gegenüber Trägern und Kostenstellen.

    Ein oft unterschätzter Punkt ist die personelle Kontinuität. Eine feste Stammbesetzung kennt die Wege, die Abläufe und vor allem die Menschen: welcher Bewohner nachts regelmäßig unruhig wird, welche Station wann Übergabe hat, welcher Angehörige schon einmal ausfällig wurde. Ständig wechselnde Kräfte haben dieses Wissen nicht und greifen deshalb später und härter ein. Fragen Sie den Dienstleister konkret, wie viele Personen für Ihr Objekt fest eingeplant sind.

    Zuletzt gilt: Personal ersetzt weder Bau noch Technik, und umgekehrt genauso wenig. Ein verschließbarer Tresen ohne Personennotruf hilft wenig, ein Notruf ohne definierten Rückzugsraum ebenso wenig, und die beste Technik nützt nichts, wenn niemand innerhalb einer Minute vor Ort ist. Die BGW-Zehn-Punkte-Liste ist deshalb bewusst als Paket formuliert. Betreiber, die zuerst die Lücken in diesem Paket schließen und den Sicherheitsdienst passgenau darauf setzen, bekommen für dasselbe Budget spürbar mehr Schutz — für ihr Personal und damit auch für Patienten und Bewohner.

    Häufige Fragen

    Was darf ein Sicherheitsdienst im Pflegeheim konkret?

    Er setzt das vom Betreiber übertragene Hausrecht durch: Zutritt kontrollieren, Personen zurückweisen, Hausverweis und Hausverbot aussprechen. Dazu kommen Streifengänge, Empfangsdienst, Nachtwache und die Dokumentation aller Vorkommnisse.

    Darf der Sicherheitsdienst einen Patienten festhalten?

    Nur in engen Grenzen. Das Jedermannsrecht erlaubt Festhalten bei frischer Straftat und unmittelbarer Gefahr, die Polizei ist sofort zu verständigen. Weitere Eingriffe sind nur bei Notwehr oder Notstand zulässig. Eine medizinische Fixierung entscheidet ausschließlich der ärztliche Dienst.

    Was kostet ein Sicherheitsdienst im Pflegeheim pro Stunde?

    2026 liegen die Nettosätze je nach Leistung zwischen 18 und 25 Euro für den Empfangsdienst und 30 bis 50 Euro für qualifizierten Werkschutz. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge erhöhen den Satz um etwa 15 bis 25 Prozent.

    Welche Qualifikation braucht Sicherheitspersonal in Klinik und Pflegeheim?

    Grundlage ist die Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung mit Unterrichtung oder Sachkundeprüfung. Im Gesundheitswesen sollten Betreiber zusätzlich ein dokumentiertes Deeskalationstraining, einen aktuellen Erste-Hilfe-Nachweis und eine Hygieneunterweisung verlangen.

    Wo passieren die meisten Übergriffe im Krankenhaus?

    In der Notaufnahme. 95 Prozent der Krankenhäuser haben dort Übergriffe registriert. Betroffen ist vor allem der Pflegedienst: 51 Prozent der körperlichen Übergriffe im Jahr 2024 trafen Pflegekräfte, 12 Prozent den Ärztlichen Dienst.

    Übernimmt der Sicherheitsdienst pflegerische Aufgaben?

    Nein. Sicherheitskräfte pflegen nicht, verabreichen keine Medikamente, fixieren nicht und haben keinen Zugriff auf Patientendaten. Sie unterstützen das Personal bei Sicherheitslagen und ersetzen keine Pflegestellen im Nachtdienst.

    Wie starten Betreiber ein Sicherheitskonzept für die Notaufnahme?

    Am besten entlang der zehn BGW-Mindestmaßnahmen: Zugangskontrolle, einsehbare Eingänge, gesicherter Anmeldetresen, Rückzugsraum, Notrufsysteme, Notfallplan, Unterweisung und Deeskalationstraining. Danach wird die Personalbesetzung auf die verbleibenden Lücken gelegt.

    Quellen

    • Deutsche Krankenhausgesellschaft und Deutsches Krankenhausinstitut, Krankenhaus Barometer 2025
    • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Studie „Gewalt und Aggression in den Branchen des BGW“ sowie Handlungshilfe zur Gewaltprävention in der Notaufnahme
    • AOK, Gewalt gegen Pflegepersonal
    • kma-online, Gewalt gegen Krankenhauspersonal
    • Institut für Forensische Psychiatrie der Universität Rostock, Evaluation des Sicherheits- und Deeskalationstrainings ProDeMa
    • sicheres-krankenhaus.de, Fremdgefährdende Patienten
    • Bauministerkonferenz (ARGEBAU), Planungshilfe Zentrale Notaufnahme
    • AWMF, S2k-Leitlinie Notfallpsychiatrie
    • Klinikum Worms, Zutrittskonzept der Zentralen Notaufnahme
    • Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP)
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