34a GewO Sachkundeprüfung: Alles, was Sie wissen müssen

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    Was ist die 34a GewO Sachkundeprüfung?

    Die 34a GewO Sachkundeprüfung ist eine bundesweit einheitliche Prüfung, die bestimmten Mitarbeitern im Bewachungsgewerbe den Nachweis fundierter Fachkenntnisse abverlangt. Die rechtliche Grundlage bildet der §34a der Gewerbeordnung (GewO), der die gewerbsmäßige Bewachung von Personen und Objekten reguliert. Wer in Deutschland als Sicherheitsmitarbeiter in sensiblen Einsatzbereichen tätig sein möchte, muss diese Prüfung erfolgreich absolvieren und das entsprechende Zertifikat vorweisen können.

    Die Geschichte der Sachkundeprüfung beginnt im Jahr 2003, als der Gesetzgeber erstmals eine verpflichtende Qualifikation für ausgewählte Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe einführte. Hintergrund war die zunehmende Professionalisierung der Branche sowie eine Reihe von Vorfällen, bei denen unzureichend ausgebildetes Wachpersonal in heiklen Situationen versagt hatte. Mit der Reform der Bewachungsverordnung (BewachV) im Jahr 2019 wurde die Sachkundepflicht erheblich ausgeweitet: Seither müssen deutlich mehr Berufsgruppen die Prüfung ablegen, darunter auch Mitarbeiter in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Asylbewerberheimen.

    Die Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen und stellt sicher, dass Sicherheitsmitarbeiter über verlässliche Kenntnisse in den Bereichen Recht, Erste Hilfe, Umgang mit Menschen und Deeskalation verfügen. Sie dient damit nicht nur dem Schutz der zu bewachenden Personen und Objekte, sondern auch dem Schutz der Mitarbeiter selbst sowie der allgemeinen Rechtssicherheit im Bewachungsgewerbe. Für Auftraggeber ist das Zertifikat ein wichtiges Qualitätsmerkmal, das seriöse Sicherheitsunternehmen wie BPS Protect von unzuverlässigen Anbietern unterscheidet.

    Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

    Nicht jeder Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe ist automatisch zur Sachkundeprüfung verpflichtet. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen Tätigkeiten, für die eine Sachkunde nachgewiesen werden muss, und solchen, bei denen eine einfachere Unterrichtung nach §34a GewO ausreicht. Entscheidend ist dabei der konkrete Einsatzbereich des Mitarbeiters.

    Seit der Reform von 2019 gilt die Sachkundepflicht für alle Mitarbeiter, die in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

    Tätigkeit

    Sachkundepflicht

    Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (City-Streife)

    Ja

    Türsteher / Einlasskontrolle in Diskotheken und Clubs

    Ja

    Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften

    Ja

    Schutz von Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern

    Ja

    Bewaffneter Geld- und Werttransport

    Ja

    Leitungsfunktionen im Bewachungsgewerbe

    Ja

    Reiner Pfortendienst im Innendienst (kein öffentlicher Raum)

    Nein (Unterrichtung ausreichend)

    Einfacher Werkschutz innerhalb eines Betriebsgeländes

    Nein (Unterrichtung ausreichend)

    Botengänge und innerbetriebliche Kontrollen ohne öffentlichen Kontakt

    Nein (Unterrichtung ausreichend)

    Pflichtberufe im Bewachungsgewerbe

    Die Bewachungsverordnung (BewachV) in ihrer aktuellen Fassung legt fest, welche Tätigkeiten zwingend eine bestandene Sachkundeprüfung voraussetzen. Folgende Berufsbilder sind betroffen:

    1. City-Streife und Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum – Mitarbeiter, die im öffentlichen Raum auf Streife gehen, Plätze überwachen oder als sogenannte Sicherheitsstreifen im Stadtbild auftreten, benötigen zwingend die Sachkundeprüfung. Sie treten regelmäßig mit Passanten in Kontakt und müssen rechtssicher handeln können.
    2. Türsteher und Einlasskontrolle – Wer an Eingängen von Diskotheken, Clubs, Bars oder ähnlichen Einrichtungen tätig ist, muss die Prüfung bestanden haben. Die Tätigkeit erfordert fundiertes Wissen über Hausrecht, Verhältnismäßigkeit und Notwehr.
    3. Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften – Seit 2019 ist die Sachkundepflicht ausdrücklich auf den Schutz von Flüchtlingsunterkünften und Asylbewerberheimen ausgeweitet worden. Diese Tätigkeit stellt besonders hohe Anforderungen an interkulturelle Kompetenz und Deeskalationsfähigkeit.
    4. Veranstaltungsschutz bei Großveranstaltungen – Ab einer Besucherzahl von 5.000 Personen ist die Sachkundeprüfung für alle eingesetzten Ordner und Sicherheitskräfte Pflicht. Konzerte, Messen, Sportveranstaltungen und Festivals fallen in diese Kategorie.
    5. Bewaffneter Geld- und Werttransport – Mitarbeiter, die Bargeld, Wertgegenstände oder ähnliche Güter bewaffnet transportieren, unterliegen der Sachkundepflicht. Hier kommen zusätzlich noch spezielle Regelungen des Waffenrechts zum Tragen.
    6. Leitungs- und Aufsichtsfunktionen – Wer im Bewachungsgewerbe eine leitende oder aufsichtsführende Tätigkeit ausübt, muss die Sachkundeprüfung nachweisen können – unabhängig davon, ob er selbst direkt an Einsätzen teilnimmt.
    7. Selbstständige Gewerbetreibende nach §34a GewO – Wer ein eigenes Bewachungsunternehmen gründen oder betreiben möchte, benötigt die Sachkundeprüfung als zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Bewachungserlaubnis.

    Ausnahmen und Sonderregelungen

    Nicht alle Tätigkeiten im Sicherheitsbereich erfordern die vollständige Sachkundeprüfung. Die Unterrichtung nach §34a GewO – ein 40-stündiger Lehrgang bei einer anerkannten Bildungseinrichtung – reicht für einfachere Tätigkeiten aus. Typische Beispiele sind der reine Pfortendienst im Innendienst, die Begleitung von Objekten auf privatem Betriebsgelände ohne Außenkontakt sowie interne Sicherheitskontrollen in Unternehmen ohne öffentliche Zugänglichkeit.

    Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass viele Arbeitnehmer annehmen, die einfache Unterrichtung sei ausreichend, obwohl ihr tatsächlicher Einsatzbereich bereits die Sachkundepflicht auslöst. Wer beispielsweise gelegentlich als Verstärkung bei Veranstaltungen eingesetzt wird oder auch nur sporadisch Kontrollgänge im öffentlichen Raum durchführt, unterliegt der Pflicht – unabhängig von der Häufigkeit des Einsatzes.

    Für langjährige Mitarbeiter, die bereits vor Einführung der erweiterten Sachkundepflicht im Jahr 2019 in einem der neuen Pflichtbereiche tätig waren, galten begrenzte Übergangsfristen. Diese Fristen sind zwischenzeitlich jedoch weitgehend abgelaufen, sodass heute in aller Regel keine Ausnahmen mehr geltend gemacht werden können. Wer unsicher ist, ob seine Tätigkeit die Sachkundepflicht auslöst, sollte sich direkt bei der zuständigen IHK oder beim Ordnungsamt erkundigen.

    Inhalte und Prüfungsaufbau der 34a Sachkundeprüfung

    Die 34a Sachkundeprüfung ist in zwei Teile gegliedert: einen schriftlichen Prüfungsteil und einen mündlich-praktischen Prüfungsteil. Beide Teile werden von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen. Die Prüfung deckt insgesamt acht Sachgebiete ab, die für die tägliche Arbeit im Bewachungsgewerbe von unmittelbarer Relevanz sind.

    Eine Übersicht der Prüfungsgebiete und ihrer Gewichtung:

    Prüfungsgebiet

    Thematischer Schwerpunkt

    Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Polizeirecht, Aufgaben und Befugnisse des Sicherheitsgewerbes

    Bürgerliches Recht

    Hausrecht, Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Haftung

    Straf- und Strafverfahrensrecht

    Vorläufige Festnahme, Jedermannsrechte, Delikte im Bewachungsbereich

    Waffenrecht

    Waffengesetz, Umgang mit Waffen, Transportvorschriften

    Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitssicherheit

    DGUV-Vorschriften, Arbeitsschutz, Erste Hilfe

    Umgang mit Menschen, Deeskalation

    Kommunikation, interkulturelle Kompetenz, Konfliktmanagement

    Grundzüge der Sicherheitstechnik

    Alarmanlagen, Videoüberwachung, Zutrittskontrollsysteme

    Gewerberecht

    §34a GewO, Bewachungsverordnung, Gewerbeanmeldung

    Schriftlicher Prüfungsteil: Aufbau und Bewertung

    Der schriftliche Teil der 34a Sachkundeprüfung besteht aus 72 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten, von denen in der Regel eine oder mehrere korrekt sind. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Die Prüfung wird vollständig von der zuständigen IHK konzipiert, durchgeführt und ausgewertet.

    Um den schriftlichen Teil zu bestehen, müssen Prüflinge in jedem der acht Sachgebiete mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen. Ein gutes Abschneiden in einzelnen Sachgebieten kann damit ein schwächeres Ergebnis in einem anderen Gebiet nicht ausgleichen – alle Sachgebiete müssen separat bestanden werden. Wer in einem oder mehreren Sachgebieten die Mindestpunktzahl verfehlt, hat den schriftlichen Teil nicht bestanden.

    Typische Fallstricke beim schriftlichen Teil sind:

    1. Verwechslung ähnlicher Rechtsbegriffe – Begriffe wie Notwehr, Notstand und Selbsthilfe werden häufig durcheinandergebracht. Hier ist präzises Lernen gefragt.
    2. Unterschätzung des Waffenrechts – Viele Kandidaten unterschätzen die Tiefe der Fragen zum Waffengesetz, insbesondere bei Transportvorschriften und verbotenen Waffen.
    3. Zeitdruck bei komplexen Fallszenarien – Einige Fragen beschreiben eine Situation und fragen nach der rechtlich korrekten Handlungsweise. Diese erfordern ruhiges und strukturiertes Lesen.

    Das Ergebnis der Sachkundeprüfung ist unbegrenzt gültig – es gibt kein Ablaufdatum. Wer die Prüfung einmal bestanden hat, muss sie grundsätzlich nicht wiederholen, auch wenn er längere Zeit nicht im Sicherheitsgewerbe tätig war.

    Mündlich-praktischer Prüfungsteil

    Der mündlich-praktische Prüfungsteil ist nicht für alle Kandidaten verpflichtend. Er kommt in zwei Situationen zum Tragen: erstens, wenn der schriftliche Teil nicht bestanden wurde, und zweitens, wenn der Prüfling selbst einen Antrag auf eine mündliche Ergänzungsprüfung stellt, etwa um ein knappes Ergebnis im schriftlichen Teil zu verbessern.

    Die Dauer des mündlichen Teils beträgt in der Regel ca. 15 Minuten pro Kandidat. Die Prüfungskommission setzt sich üblicherweise aus zwei bis drei Personen zusammen, die Fragen aus verschiedenen Sachgebieten stellen. Typische Prüfungssituationen umfassen:

    1. Rollenspiele zur Deeskalation – Der Prüfling wird gebeten, eine Konfliktsituation mit einem simulierten Störer zu lösen, ohne übermäßige Gewalt anzuwenden.
    2. Notwehr- und Notstands-Szenarien – Es wird geschildert, dass jemand angegriffen wird. Der Kandidat muss beurteilen, welche Reaktion rechtlich zulässig ist.
    3. Rechtsfragen zu konkreten Einsatzsituationen – Zum Beispiel: Wann darf ein Mitarbeiter eine Person vorläufig festhalten? Was ist beim Hausrecht zu beachten?

    Wer gut auf den schriftlichen Teil vorbereitet ist, sollte den mündlichen Teil nicht fürchten. Die Prüfungskommission bewertet nicht nur Fachwissen, sondern auch das sichere und ruhige Auftreten des Kandidaten in herausfordernden Situationen.

    Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung: Tipps und Lernmittel

    Eine strukturierte Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg bei der 34a Sachkundeprüfung. Wer die Prüfung ohne ausreichende Vorbereitung ablegt, riskiert das Scheitern in einzelnen Sachgebieten – und damit eine Wiederholung mit zusätzlichen Kosten und Wartezeiten.

    Die gängigsten Lernmittel und Vorbereitungswege im Überblick:

    1. IHK-Vorbereitungskurse – Viele IHKn sowie anerkannte Bildungsträger bieten spezielle Vorbereitungslehrgänge an. Die Kosten liegen je nach Anbieter und Umfang zwischen 300 und 700 Euro. Diese Kurse decken alle acht Sachgebiete ab und beinhalten häufig auch Übungsklausuren.
    2. Online-Lernplattformen – Verschiedene Anbieter stellen digitale Lernumgebungen mit Übungsfragen, Erklärvideos und Testklausuren bereit. Der Vorteil: zeitlich und örtlich flexibel, oft günstiger als Präsenzkurse.
    3. Übungshefte und Lehrbücher – Spezialisierte Verlage bieten Standardwerke zur 34a-Prüfungsvorbereitung an. Besonders empfehlenswert sind Bücher mit Kommentaren zu den Sachgebieten und integrierten Übungsklausuren.
    4. Lerngruppen – Das gemeinsame Lernen mit Kollegen oder anderen Prüfungskandidaten hilft, schwierige Rechtsfragen zu diskutieren und Wissenslücken zu schließen.

    Checkliste: Optimal vorbereitet in 8 Wochen

    1. Woche 1–2: Grundlagen Recht – Bürgerliches Recht, Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Hausrecht. Lernziel: alle Jedermannsrechte sicher benennen und abgrenzen können.
    2. Woche 3: Straf- und Strafverfahrensrecht – Vorläufige Festnahme, häufige Delikte im Bewachungsbereich, Grenzen der Befugnisse. Lernziel: typische Praxisfälle lösen können.
    3. Woche 4: Öffentliches Sicherheitsrecht und Gewerberecht – §34a GewO, Bewachungsverordnung, Aufgaben der Ordnungsbehörden. Lernziel: den rechtlichen Rahmen des Bewachungsgewerbes vollständig verstehen.
    4. Woche 5: Waffenrecht – Waffengesetz, erlaubte und verbotene Waffen, Transportvorschriften. Lernziel: Prüfungsfragen zum Waffenrecht sicher beantworten können.
    5. Woche 6: Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und Erste Hilfe – DGUV-Vorschriften, Schutzausrüstung, Notfallmaßnahmen. Lernziel: relevante Vorschriften kennen und anwenden können.
    6. Woche 7: Umgang mit Menschen und Sicherheitstechnik – Deeskalationstechniken, interkulturelle Kommunikation, Grundlagen der Sicherheitstechnik. Lernziel: Praxisfälle zur Kommunikation und Technik lösen.
    7. Woche 8: Intensivwiederholung und Übungsklausuren – Mindestens zwei vollständige Probeprüfungen unter realen Zeitbedingungen absolvieren. Lernziel: alle Sachgebiete auf mindestens 60 Prozent Trefferquote bringen.

    Typische Fehlerquellen bei der Vorbereitung sind das Überspringen des Waffenrechts, das Unterschätzen des Lernaufwands für das öffentliche Sicherheitsrecht sowie das zu frühe Aufhören mit dem aktiven Lernen. Wer eine Woche vor der Prüfung aufhört zu üben, riskiert, wichtige Details zu vergessen.

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    Kosten, Anmeldung und Ablauf bei der IHK

    Die Anmeldung zur 34a Sachkundeprüfung erfolgt bei der für den Wohnort oder Betriebssitz zuständigen Industrie- und Handelskammer. In Berlin ist dies die IHK Berlin, in Brandenburg je nach Region die IHK Potsdam, die IHK Cottbus oder die IHK Frankfurt (Oder).

    Die Prüfungsgebühren variieren leicht je nach IHK, liegen aber in der Regel zwischen 150 und 250 Euro für den schriftlichen Teil. Für einen etwaigen mündlichen Ergänzungsteil fallen in der Regel zusätzliche Gebühren an. Hinzu kommen die Kosten für Vorbereitungskurse (300–700 Euro) sowie eventuelle Fahrtkosten zum Prüfungsstandort.

    Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung bei der IHK Berlin:

    1. Schritt 1: Zuständige IHK ermitteln – Prüfe, welche IHK für deinen Wohn- oder Arbeitssitz zuständig ist. In Berlin ist dies die IHK Berlin, erreichbar über deren offizielle Website.
    2. Schritt 2: Prüfungstermine recherchieren – Die IHK veröffentlicht Prüfungstermine in der Regel mehrere Monate im Voraus. Informiere dich rechtzeitig, da beliebte Termine schnell ausgebucht sein können.
    3. Schritt 3: Online-Registrierung – Registriere dich im Online-Portal der IHK und lege ein Konto an. Alle weiteren Schritte laufen über dieses Portal.
    4. Schritt 4: Anmeldeformular ausfüllen – Fülle das Anmeldeformular vollständig aus. Benötigt werden: Name, Adresse, Geburtsdatum sowie ggf. Nachweise über eine bereits absolvierte Unterrichtung nach §34a.
    5. Schritt 5: Prüfungsgebühr bezahlen – Überweise die Prüfungsgebühr fristgerecht gemäß den Angaben der IHK. Ohne Zahlungseingang ist die Anmeldung nicht wirksam.
    6. Schritt 6: Zulassungsbestätigung abwarten – Die IHK bestätigt die Zulassung zur Prüfung schriftlich oder per E-Mail. Diese Bestätigung enthält Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung.
    7. Schritt 7: Am Prüfungstag rechtzeitig erscheinen – Bringe Personalausweis oder Reisepass sowie die Zulassungsbestätigung mit. Beachte: Verspätetes Erscheinen kann zum Ausschluss von der Prüfung führen.

    Im Fall des Nichtbestehens ist eine Wiederholung der Prüfung grundsätzlich möglich. Eine gesetzliche Beschränkung der Wiederholungsversuche gibt es nicht. Die Wartezeit zwischen zwei Prüfungsversuchen hängt von den verfügbaren Terminen der jeweiligen IHK ab und beträgt in der Praxis häufig mehrere Wochen bis einige Monate.

    Sachkundeprüfung bestanden – und dann?

    Das Bestehen der 34a Sachkundeprüfung ist ein wichtiger Meilenstein, aber in vielen Fällen nicht der letzte Schritt auf dem Weg zur vollwertigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Je nach angestrebter Rolle müssen weitere Anforderungen erfüllt werden.

    Wer sich selbstständig machen und ein eigenes Bewachungsunternehmen betreiben möchte, benötigt:

    1. Gewerbeanmeldung nach §34a GewO – Die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes muss bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Ordnungsamt) beantragt werden.
    2. Zuverlässigkeitsprüfung – Ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Abfrage beim Verfassungsschutz sind Pflicht. Vorstrafen können zur Versagung der Erlaubnis führen.
    3. Nachweis der Unterrichtung (40 Stunden) – Wer noch nicht die Sachkundeprüfung als Nachfolger der Unterrichtung nachweisen kann, muss die 40-stündige Unterrichtung absolvieren. Mit bestandener Sachkundeprüfung ist dieser Nachweis bereits entbehrlich.
    4. Bewachungserlaubnis – Erst nach Prüfung aller Voraussetzungen erteilt die Behörde die formale Erlaubnis nach §34a GewO.

    Wer als angestellter Mitarbeiter in einem Sicherheitsunternehmen tätig werden möchte, profitiert von der Sachkundeprüfung auf andere Weise: Sie öffnet Türen zu attraktiveren und besser vergüteten Einsatzbereichen, belegt gegenüber Arbeitgebern die eigene Qualifikation und ist Voraussetzung für viele Tätigkeiten, die ohne diesen Nachweis nicht möglich wären.

    BPS Protect sucht qualifizierte Mitarbeiter mit bestandener 34a Sachkundeprüfung für verschiedene Einsatzbereiche in Berlin und Brandenburg. Als Arbeitgeber unterstützen wir unsere Mitarbeiter aktiv auf ihrem Qualifikationsweg – von der Beratung über geeignete Vorbereitungskurse bis hin zur Berücksichtigung bei der Dienstplanung während der Prüfungsvorbereitungsphase. Wer bei BPS Protect einsteigen möchte, findet alle Informationen auf unserer Karriereseite. Für direkte Anfragen steht unser Team auch über die Kontaktseite zur Verfügung.

    BPS Protect: Sachkundeprüfung als Qualitätsmerkmal

    Bei BPS Protect ist die bestandene 34a Sachkundeprüfung kein bürokratisches Pflichterfordernis, sondern ein echtes Qualitätsmerkmal, das wir aktiv leben und fördern. Alle unsere Mitarbeiter, die in sachkundepflichtigen Bereichen eingesetzt werden, verfügen über das entsprechende Zertifikat – das ist für uns selbstverständlich und nicht verhandelbar.

    Für unsere Auftraggeber bedeutet das konkret:

    1. Geprüfte Rechtskenntnisse – Unsere Mitarbeiter kennen die Grenzen ihrer Befugnisse genau. Sie handeln im Einsatz rechtssicher, vermeiden Übergriffe und schützen damit auch die Interessen des Auftraggebers.
    2. Professionelles Auftreten – Sachkundige Mitarbeiter sind besser vorbereitet auf Konfliktsituationen, Deeskalationsszenarien und unvorhergesehene Ereignisse. Das merkt man im täglichen Einsatz.
    3. Haftungssicherheit – Wer sachkundiges Personal einsetzt, reduziert das Risiko rechtlicher Konsequenzen erheblich. Im Fall eines Vorfalls kann der Auftraggeber nachweisen, dass er professionell qualifiziertes Personal beauftragt hat.
    4. Gesetzeskonforme Vertragserfüllung – Auftraggeber, die gesetzlich verpflichtet sind, sachkundiges Wachpersonal einzusetzen (z. B. bei Großveranstaltungen), erfüllen mit BPS Protect automatisch diese Anforderungen.

    Ob Objektschutz, Werkschutz, Veranstaltungsschutz oder Revierdienst – BPS Protect setzt in allen relevanten Einsatzbereichen ausschließlich qualifiziertes Personal ein. Informieren Sie sich auf unseren Leistungsseiten zu unseren Sicherheitsdienstleistungen oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie lange ist die Sachkundeprüfung nach §34a GewO gültig?

    Die bestandene Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist unbegrenzt gültig. Es gibt kein gesetzliches Ablaufdatum. Wer die Prüfung einmal erfolgreich absolviert hat, muss sie grundsätzlich nicht wiederholen – auch nach längeren beruflichen Pausen bleibt der Nachweis anerkannt.

    Kann ich die 34a Sachkundeprüfung wiederholen, wenn ich durchfalle?

    Ja, die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Wiederholungsversuche. Die Wartezeit bis zum nächsten Versuch hängt von den verfügbaren Prüfungsterminen der jeweiligen IHK ab. In der Praxis sollte man mit mehreren Wochen bis zu einigen Monaten rechnen.

    Gilt die Sachkundeprüfung bundesweit?

    Ja, die Sachkundeprüfung nach §34a GewO gilt bundesweit. Sie ist in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig davon, bei welcher IHK sie abgelegt wurde. Wer die Prüfung in Berlin besteht, kann den Nachweis auch für Tätigkeiten in anderen Bundesländern verwenden.

    Was kostet die komplette Vorbereitung inklusive Kurs und Prüfung?

    Die Gesamtkosten setzen sich aus Prüfungsgebühr (ca. 150–250 Euro) und Vorbereitungskurs (ca. 300–700 Euro) zusammen. Wer sich überwiegend mit Büchern und Online-Plattformen vorbereitet, kann deutlich sparen. Insgesamt sollte man mit 500 bis 1.000 Euro rechnen.

    Reicht die Unterrichtung nach §34a als Alternative zur Sachkundeprüfung?

    Für einfachere Tätigkeiten wie den reinen Pfortendienst reicht die 40-stündige Unterrichtung aus. Sobald der Einsatzbereich eine sachkundepflichtige Tätigkeit umfasst – z. B. Türsteher oder Bewachung von Flüchtlingsunterkünften – ist die vollständige Sachkundeprüfung zwingend erforderlich. Die Unterrichtung kann die Prüfung in diesen Fällen nicht ersetzen.

    Wo melde ich mich in Berlin zur 34a Sachkundeprüfung an?

    In Berlin ist die IHK Berlin die zuständige Stelle für die Abnahme der 34a Sachkundeprüfung. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal der IHK Berlin. Dort werden auch aktuelle Prüfungstermine veröffentlicht. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig anzumelden, da Plätze begrenzt sind und beliebte Termine schnell ausgebucht sein können.

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