Brandschutz

BPS Protect engagiert sich für den Brandschutz, der Mensch, Tier und Natur schützt und gesetzlich vorgeschrieben ist. Ihre Experten sind in allen Gesellschaftsbereichen aktiv, überwachen Sicherheitstechnik, prüfen Risiken und bilden Brandschutzbeauftragte aus.

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    BPS Protect

    Brandschutz und Brandwachen sind unsere Profession

    Wir schützen Mensch und Tier, die Wälder und Felder

    Eine Brandwache (auch Brandsicherheitswache) ist geschultes Personal, das Brandgefahren überwacht, einen Entstehungsbrand sofort bekämpft und im Ernstfall Alarmierung und Evakuierung einleitet. Sie ist überall dort gefragt, wo ein erhöhtes Brandrisiko besteht: bei Heißarbeiten und Schweißarbeiten, auf Baustellen, bei Veranstaltungen oder wenn die Brandmeldeanlage vorübergehend außer Betrieb ist. Der Kernnutzen: Brände werden verhindert oder im Entstehen gestoppt, bevor sie Menschen, Tiere und Werte gefährden. BPS Protect stellt Brandwachen und Brandschutz-Fachleute für alle Bereiche der Gesellschaft.

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    Industriebetrieben

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    Forstwirtschaft

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    Landwirtschaft

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    Groß – und Einzelhandel

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    Wohngebiete

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    Städte & Gemeinden

    Sie haben Fragen zum Thema Brandschutz oder benötigen aktuell den Einsatz unserer Brandwachen in den Wäldern oder anderswo? Dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit der BPS Protect GmbH & Co. KG auf!

    Unsere aktuellen Brandwachen in Brandenburger Wäldern: Auch in Beelitz schützen wir jetzt Mensch und Tier.

    Waldbrände verhindern

    Ganz aktuell sind die Mitarbeiter von BPS Protect im heißen Sommer 2022 als Brandwachen in Beelitz im Einsatz. Damit helfen sie den lokalen Kräften, dass sich keine weiteren Waldbrände bilden oder ausdehnen können und dabei Wälder und landwirtschaftliche Anbauflächen erheblichen Schaden nehmen.

    Gefahren abwehren

    Die große Verantwortung, die die Brandwachen von BPS Protect übernehmen, wird deutlich, wenn man an die verheerenden Brände in diesem Jahr denkt, die sich rasend schnell ausdehnten und eine ernsthafte Gefahr für Mensch und Tier wurden. Der Schutz der Wälder, Forste und Felder ist dabei inbegriffen.

    Abwehr Wirtschaftlicher Schäden

    Prävention gegen alle Brandgefahren

    Schutz von Gesundheit und Leben

    Gut ausgebildete Mitarbeiter kümmern sich um den Brandschutz

    Bei BPS Protect wird Ausbildung großgeschrieben

    Eine grundsolide Ausbildung haben alle Mitarbeiter der Berlin-Brandenburger Sicherheitsfirma BPS Protect GmbH & Co. KG. Dazu kommen fortlaufend aktuelle Schulungen zum Thema Brandschutz und Sicherheit. Neben der guten Ausbildung stehen alle modernen technischen Hilfsmittel zur Verfügung. Dazu gehört die entsprechende Signal- und Kommunikationstechnik und je nach Einsatzort die passende Ausrüstung und Kleidung.

    Aus diesem Grund sind alle Mitarbeiter von der BPS Protect GmbH & Co. KG für ihre verantwortungsbewusste Arbeit bestens gewappnet. Sie zeichnen sich zudem durch folgende Eigenschaften aus:

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    Solide Fachkenntnisse

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    Hoch konzentriert

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    Flexibel einsetzbar

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    Optimal ausgerüstet

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    Sehr aufmerksam

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    Körperlich belastbar

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    Fortlaufend geschult

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    Immer mobil unterwegs

    Benötigen Sie Brandschutz oder eine Brandwache? Beauftragen Sie die Firma BPS Protect GmbH & Co. KG!

    Brandwache: Einsatzbereiche, Pflichten und Ablauf

    Eine Brandwache, bei Veranstaltungen Brandsicherheitswache genannt, überwacht gefährdete Bereiche, erkennt einen Entstehungsbrand frühzeitig und leitet Erstmaßnahmen, Alarmierung und Evakuierung ein. Häufige Einsatzbereiche sind Heißarbeiten wie Schweiß-, Trenn- und Lötarbeiten, Baustellen, Veranstaltungen sowie Zeiten, in denen eine Brandmeldeanlage außer Betrieb ist. Personen mit entsprechender Ausbildung, etwa Brandschutzhelfer, führen diese Aufgabe durch.

    Welche Aufgaben hat eine Brandwache bei Schweißarbeiten?

    Bei Heißarbeiten beobachtet die Brandwache den Arbeitsbereich und die Umgebung auf Funkenflug und Erwärmung. Nach Abschluss der Arbeiten folgt die Glutwache: Der Bereich wird über einen festgelegten Zeitraum weiter kontrolliert, damit versteckte Glutnester nicht zu einem späteren Entstehungsbrand führen.

    Wann ist eine Brandwache Pflicht?

    Eine Brandwache wird angeordnet, wenn der vorbeugende Brandschutz allein nicht ausreicht, etwa bei Ausfall der Brandmeldeanlage, bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen oder bei Heißarbeiten in brandgefährdeter Umgebung. Die konkrete Pflicht ergibt sich aus behördlichen Auflagen, dem Brandschutzkonzept oder den Vorgaben der Feuerversicherung.

    So arbeiten wir bei BPS Protect

    Vor dem Einsatz klären wir Anlass, Ort und Gefährdung: Art der Arbeiten, betroffene Bereiche und vorhandene Löschmittel. Danach legen wir Kontrollintervalle, Melde- und Alarmierungswege fest und stimmen uns mit Ihnen und gegebenenfalls der Feuerwehr ab. Unsere Kräfte sind im Brandschutz geschult, führen bei Bedarf auch die Glutwache durch und dokumentieren jeden Einsatz nachvollziehbar.

    Rechtliche und normative Grundlagen zum Brandschutz können Sie auf gesetze-im-internet.de sowie in den Regelwerken der DGUV einsehen.

    Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

    Brandsicherheitswache und Brandwache: Pflichten, Zuständigkeit, Qualifikation

    Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet, im Regelwerk meinen sie verschiedene Einsätze. Eine Brandsicherheitswache sichert Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht. Eine Brandwache kontrolliert eine Arbeitsstelle nach Heißarbeiten oder eine Brandstelle, nachdem die Feuerwehr gelöscht hat. Welche Pflichten gelten, regelt das Landesrecht. Die ausführliche Abgrenzung finden Sie in unserem Ratgeber Brandwache und Brandsicherheitswache. Hier geht es darum, was das für Ihre Planung bedeutet.

    Wann eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben ist

    Die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz regelt in § 41 zwei Fälle: Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren richtet der Betreiber eine Brandsicherheitswache ein. Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen und auf Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 Besuchern sind zusätzlich rechtzeitig der Behörde für den Sanitäts- und Rettungsdienst anzuzeigen.

    Brandenburg hat diese Regeln in § 41 der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung (BbgVStättV) übernommen. Außerdem gilt § 34 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) für alle Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefährdung, auch außerhalb von Versammlungsstätten: Der Veranstalter richtet die Brandsicherheitswache auf eigene Kosten ein und zeigt die Veranstaltung mindestens zwei Wochen vorher dem Träger des örtlichen Brandschutzes an.

    Berlin hat keine eigene Versammlungsstättenverordnung. Die Vorschrift steht in § 35 der Betriebs-Verordnung (BetrVO) und geht in einem Punkt weiter: Die Brandsicherheitswache ist auch bei jeder technischen Probe vorgeschrieben. Wer Brandsicherheitswachen in Berlin plant, sollte Probentermine deshalb von Anfang an mit einrechnen.

    BPS Protect Infografik · interaktiv
    Brandsicherheitswache: Pflichten in Brandenburg und Berlin
    Wählen Sie das Land und fahren Sie über die Kacheln: Wer verpflichtet ist, wer die Wache stellt und welche Fristen gelten.
    Ansicht:

    Brandenburg: BbgBKG und BbgVStättV

    Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz gilt für alle Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefährdung, nicht nur für Versammlungsstätten.

    Veranstalter
    richtet die Wache auf eigene Kosten ein
    2 Wochen
    Anzeige vor der Veranstaltung
    Anordnungen
    darf die Brandsicherheitswache treffen
    > 200 m²
    Szenenfläche: Wache der Feuerwehr
    nach dem Brand
    Brandwache durch Eigentümer oder Besitzer

    Quellen: Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) §§ 34, 35, zuletzt geändert 05.03.2024; Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung (BbgVStättV) § 41, zuletzt geändert 11.11.2025; beide bravors.brandenburg.de, abgerufen am 24.09.2026.

    Quellen: BbgBKG §§ 34, 35 · BbgVStättV § 41 · BetrVO Berlin § 35 · Service-Portal Berlin 324911 · Berliner Feuerwehr, Veranstaltungssicherheit
    Stand: 24.09.2026

    Feuerwehr oder privater Dienst: wer die Wache stellen darf

    Ob eigene oder beauftragte Kräfte genügen, hängt vom Anlass und vom Bundesland ab:

    • Großbühnen und Szenenflächen über 200 m² in Brandenburg: Grundsätzlich stellt die Feuerwehr die Wache. Kräfte des Betreibers reichen nur, wenn die Brandschutzdienststelle bestätigt, dass er über genügend ausgebildete Kräfte verfügt (§ 41 Abs. 2 BbgVStättV).
    • Versammlungsstätten nach der Berliner BetrVO: Die Wache stellt die Berliner Feuerwehr oder der Betreiber. Der Betreiber braucht dafür ausreichend Selbsthilfekräfte für den Brandschutz, deren Zahl im Einvernehmen mit der Feuerwehr festgelegt wird. Nachweise über ihre Ausbildung als Brandschutzhelfer muss er auf Verlangen vorlegen (§ 35 Abs. 2 BetrVO).
    • Sonstige Veranstaltungen in Brandenburg: Der Veranstalter muss die Wache einrichten. Kommt er dem nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, kann der Träger des örtlichen Brandschutzes sie selbst stellen (§ 34 Abs. 2 BbgBKG).
    • Heißarbeiten im Betrieb oder auf der Baustelle: Wer Brandposten und Brandwache stellt, legen die Beteiligten spätestens vor Beginn der Arbeiten fest (VdS 2008, Abschnitt 3).

    In Versammlungsstätten ist den Anweisungen der Brandsicherheitswache zu folgen. In Brandenburg kann sie nach § 34 Abs. 3 BbgBKG zudem Anordnungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gefahren und zur Sicherung von Rettungs- und Angriffswegen treffen. Die Aufgabe einer beauftragten Wache endet dort, wo die Feuerwehr übernimmt: Sie erkennt Gefahren früh, bekämpft Entstehungsbrände mit den vorhandenen Löschmitteln, alarmiert und unterstützt die Räumung. Die Zahl der Kräfte stimmen wir mit Ihnen und, wo vorgeschrieben, mit der zuständigen Feuerwehr ab.

    Brandwache bei Heißarbeiten: Erlaubnisschein, Brandposten, Nachkontrolle

    Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen und Löten außerhalb dafür eingerichteter Werkstätten gehören zu den häufigsten Anlässen für eine Brandwache. Die Richtlinie VdS 2008 „Feuergefährliche Arbeiten“ der Sachversicherer beschreibt den Ablauf: Vor Beginn holt die ausführende Firma eine schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ein, den Erlaubnisschein. Er gilt nur für den konkreten Auftrag und gleichbleibende Bedingungen. Während der Arbeiten kontrolliert ein Brandposten die Arbeitsstelle und die angrenzenden Räume, danach übernimmt die Brandwache.

    Warum die Nachkontrolle so viel Gewicht hat, begründet die Richtlinie selbst: Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken erreichen etwa 1.200 °C und können noch in 10 m Entfernung und mehr brennbare Stoffe entzünden. Viele Brände brechen erst mehrere Stunden nach Abschluss der Arbeiten aus. Die Brandwache prüft deshalb auch Nachbarräume auf Brandgeruch, verdächtige Erwärmung und Glimmstellen, bei Bedarf in kurzen Abständen über mehrere Stunden.

    Auf Baustellen verlangt die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 für jedes Gerät, mit dem geschweißt, gebrannt, getrennt oder gelötet wird, einen Feuerlöscher mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten in unmittelbarer Nähe. Werden Brandmelde- oder Löschanlagen für die Arbeiten abgeschaltet, muss der Versicherungsnehmer Feuerwehr und Feuerversicherer informieren. Wie sich Brandwache und Bewachung auf Bauvorhaben ergänzen, lesen Sie beim Baustellenschutz.

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    Heißarbeiten: Gefährdungsbereich, Temperaturen, Ablauf
    Wählen Sie eine Ansicht und fahren Sie über Balken und Kacheln: Jeder Wert nennt die Quelle.
    Ansicht:

    Gefährdungsbereich um die Arbeitsstelle

    Richtwerte für manuelle feuergefährliche Arbeiten bis 2 m Arbeitshöhe. Darüber wächst der seitliche Radius um 0,5 m je zusätzlichem Meter Höhe.

    Richtung:
    0 m2,4 m4,8 m7,2 m9,6 m12 mLöten, HeißklebenLöten, Heißkleben: 2 m2 mTrennschleifenTrennschleifen: 6 m6 mSchweißen, Gas und LichtbogenSchweißen, Gas und Lichtbogen: 7,5 m7,5 mBrennschneidenBrennschneiden: 10 m10 m

    Quelle: VdS 2008 : 2009-07 (04), Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für den Brandschutz, Abschnitt 5, Tabelle 1. Die Richtlinie ersetzt weder gesetzliche und behördliche Regelungen noch im Versicherungsvertrag vereinbarte Sicherheitsvorschriften, sondern ergänzt sie.

    Quellen: VdS 2008 : 2009-07 (04), Feuergefährliche Arbeiten · ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 8
    Stand: 24.09.2026

    Qualifikation: was eine Brandwache können muss

    Für die Brandsicherheitswache des Betreibers verlangt die Berliner BetrVO ausdrücklich ausgebildete Brandschutzhelfer. Die Berliner Feuerwehr verweist in ihrem Merkblatt zu Selbsthilfekräften dafür auf die DGUV Information 205-023. Sie legt fest, was die Ausbildung umfasst:

    • Theorie: mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu Verbrennung und Löschen, Brandschutzordnung, Alarmierungswegen, Brandklassen, Löschmitteln und dem Verhalten im Brandfall.
    • Praxis: realitätsnahe Löschübung, erfahrungsgemäß 5 bis 10 Minuten Übungszeit je Teilnehmer, dazu die Einweisung in den konkreten Einsatzbereich.
    • Auffrischung: empfohlen alle 3 bis 5 Jahre, bei geänderten Abläufen oder Gefährdungen früher.

    Eine beauftragte Brandwache ersetzt nicht die Brandschutzhelfer, die Sie als Arbeitgeber benennen müssen. Nach Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 ergibt sich ihre Zahl aus der Gefährdungsbeurteilung, ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Wie oft die Schulung zu wiederholen ist, erklärt unser Ratgeber Brandschutzhelfer-Schulung.

    Brandwache nach einem Brand und bei Waldbrand

    Auch nach dem Löschen kann eine Wache Pflicht sein. In Brandenburg müssen Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigte nach Entscheidung der Einsatzleitung unmittelbar nach Übergabe der abgelöschten Fläche eine Brandwache aufstellen (§ 35 BbgBKG). Geschieht das nicht ordnungsgemäß, stellt die Einsatzleitung die Wache oder verpflichtet Dritte. Auf Waldbrandflächen übernimmt die Forstbehörde bis zur Übernahme durch den Verpflichteten, gegen Ersatz der Kosten.

    Was wir für Ihre Anfrage brauchen

    • Anlass: Veranstaltung, Heißarbeit, abgeschaltete Brandmeldeanlage oder Nachsorge nach einem Brand
    • Ort, Zeitraum und Uhrzeiten, einschließlich Proben und Nachkontrolle
    • Auflagen aus Genehmigung, Brandschutzkonzept oder Erlaubnisschein
    • vorhandene Löschmittel, Alarmierungswege und Ansprechpartner vor Ort

    Von unserem Stammsitz am Kurfürstendamm planen wir Einsätze in Berlin und Brandenburg. Für Veranstaltungen verbinden wir die Brandsicherheitswache bei Bedarf mit dem Veranstaltungsschutz von BPS Protect.

    Wissenswertes & FAQ zum Thema Brandwache - Was ist eigentlich eine Brandwache?

    Ein Brand kann immer einen enormen Schaden verursachen. Egal ob es sich dabei um ein Gebäude oder eine Veranstaltung handelt. Neben den Schäden, die durch den Brand und das Löschwasser entstehen, sind vor allem Mitarbeiter oder andere Personen betroffen. Um einem Brand vorzubeugen, können Sie die Brandwachen nutzen. Diese werden auch als Brandsicherheitswachen bezeichnet. Wir möchten Sie näher über diese Art der Sicherheit informieren.

    Was ist Aufgabe der Brandwache im Brandfall?

    Bei der Brandwache geht es viel mehr als nur um den eigentlichen Schutz, sondern es spielen auch präventive Maßnahmen eine Rolle. Personen, die die Brandsicherheitswache übernehmen, haben vielseitige Aufgaben, wozu beispielsweise auch die schriftliche Berichterstattung gehört. Außerdem geht es vermehrt auch darum, dass Brandschutzsicherheitswachdienste ein Gebäude oder eine Veranstaltung überwachen, um im Ernstfall schnell eingreifen zu können. Eine professionelle Evakuierung im Ernstfall ist ebenso notwendig, wenn es um die Brandwache geht. Auch ist die Abwehr von besonderen Gefahren durch Feuer und die im Nachhinein notwendige Beseitigung von Brandlasten eine Aufgabe der ausgebildeten Brandsicherheitswachen.

    Wer darf eine Brandwache durchführen?

    Das hängt vom Anlass ab. Bei Heißarbeiten und im Betrieb übernehmen unterwiesene Kräfte, etwa ausgebildete Brandschutzhelfer, diese Aufgabe. Bei Veranstaltungen auf Großbühnen und Szenenflächen über 200 m² sehen die Versammlungsstättenverordnungen grundsätzlich eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr vor; Kräfte des Betreibers genügen nur mit Bestätigung der Brandschutzdienststelle oder, nach der Berliner Betriebs-Verordnung, als ausgebildete Brandschutzhelfer in einer mit der Feuerwehr abgestimmten Zahl. Die Berufsfeuerwehr und ebenso Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr können beispielsweise solche Personen zur Verfügung stellen. Aber auch hier muss eine entsprechende Ausbildung vorliegen. Unser Personal ist bestens ausgebildet und bringt alle rechtlichen und auch zusätzliche Voraussetzungen  für eine Brandwache mit.

    Warum ist eine Brandwache bei Veranstaltungen wichtig?

    Veranstaltungen, egal in welchen Größen, können ein potenzielles Risiko haben. Der Brandschutz ist enorm wichtig. Vor allem bei größeren Veranstaltungen, auf denen viele Menschen sind, können unter entsprechenden Umständen Panik und Verwirrung auftreten. Um keine Menschen zu gefährden, sollte man die Brandwache nutzen. Diese kann schon im Vorfeld präventive Maßnahmen starten. Kurz gesagt: Die Brandsicherheitswache überwacht während der Veranstaltung die Brandgefahren, bekämpft Entstehungsbrände und alarmiert die Feuerwehr. Den vorbeugenden Brandschutz, etwa Brandschutzordnung und Räumungskonzept, verantwortet weiterhin der Betreiber.

    Warum sind Brandwachen auf Baustellen wichtig?

    Auf Baustellen entsteht Brandgefahr vor allem bei Heißarbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen und Löten. Um einen Brand auf einer Baustelle zu vermeiden und Gefahrenquellen schnellstens zu erkennen, sollten Sie auf die Brandwache vertrauen. In diesem besonderen Fall spricht man von einer Brandsicherung.

    Warum ist die Dokumentation bei der Brandwache wichtig?

    Die Dokumentation ist in diesem Falle besonders wichtig, da anhand dieser nachvollzogen werden kann, welche Gefahrenquellen bestehen. Außerdem kann ein Vorgang dadurch besser nachvollzogen werden.

    Welche Befugnisse hat eine Brandwache?

    Die Brandwache oder Personen, die diese Aufgabe übernehmen dürfen, sind dazu zuständig, Gefahrenquellen zu erkennen. Im Ernstfall dürfen diese Personen die Evakuierung durchführen. Reine Löscharbeiten der Feuerwehr sind jedoch nur mit einer entsprechenden Eignung umsetzbar. Eine der wichtigsten Aufgaben des Brandhelfers ist es, die Entfernung von Brandlasten oder die Evakuierung im Notfall.

    Wer hat die Pflicht zum Stellen einer Brandwache?

    Das regelt das Landesrecht. In Versammlungsstätten muss der Betreiber bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren eine Brandsicherheitswache einrichten (§ 41 Muster-Versammlungsstättenverordnung und BbgVStättV, in Berlin § 35 BetrVO). In Brandenburg gilt das nach § 34 BbgBKG für alle Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefährdung; der Veranstalter trägt die Kosten und zeigt die Veranstaltung mindestens zwei Wochen vorher an. Nach einem Brand kann die Einsatzleitung Eigentümer oder Nutzer zur Brandwache verpflichten (§ 35 BbgBKG). Auch bei größeren Baustellen sollte eine solche Dienstleistung in Betracht gezogen werden.

    Wie viel kostet eine Brandwache?

    Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Die Kosten richten sich nach Dauer und Uhrzeit des Einsatzes, der Zahl der Kräfte und dem Anlass, etwa ob Proben oder eine mehrstündige Nachkontrolle nach Heißarbeiten mit abzudecken sind. Bei Veranstaltungen in Brandenburg trägt nach § 34 BbgBKG der Veranstalter die Kosten der Brandsicherheitswache. Einen Vergleich zwischen privatem Dienst und Feuerwehr finden Sie in unserem Ratgeber zur Brandwache. Für Ihr Vorhaben erstellt BPS Protect ein individuelles Angebot.

    Was ist der Unterschied zwischen Brandposten und Brandwache?

    Beide Begriffe stammen aus der Richtlinie VdS 2008 für feuergefährliche Arbeiten. Der Brandposten ist während des Schweißens, Schneidens oder Lötens vor Ort, kontrolliert die Arbeitsstelle und die angrenzenden Räume laufend und hält Löschgeräte bereit. Die Brandwache übernimmt nach Abschluss der Arbeiten und kontrolliert die Umgebung, bei Bedarf in kurzen Abständen über mehrere Stunden, auf Brandgeruch, Erwärmung und Glimmstellen. Wer beide Aufgaben übernimmt, ist vor Beginn der Arbeiten festzulegen.

    Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

    Nach der DGUV Information 205-023 umfasst die Theorie mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Dazu kommt eine praktische Löschübung, für die erfahrungsgemäß 5 bis 10 Minuten je Teilnehmer ausreichen, sowie die Einweisung in den eigenen Arbeitsbereich. Bei besonderen betrieblichen Gefahren dauert die Ausbildung entsprechend länger. Zur Auffrischung empfiehlt die DGUV eine Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre, bei wesentlichen Änderungen im Betrieb auch früher.

    Wer muss nach einem Brand eine Brandwache stellen?

    In Brandenburg regelt das § 35 BbgBKG: Nach Entscheidung der Einsatzleitung sind Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstücks oder Gebäudes verpflichtet, unmittelbar nach Übergabe der abgelöschten Brandstelle eine Brandwache aufzustellen. Stellen sie keine ordnungsgemäße Wache, kann die Einsatzleitung selbst eine Brandwache stellen oder Dritte verpflichten. Bei Waldbrandflächen übernimmt die Forstbehörde die Wache bis zur Übernahme durch den Verpflichteten und verlangt die entstandenen Kosten zurück.

    Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

    Die Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Nach Abschnitt 7.3 der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Mehr Brandschutzhelfer können nötig sein bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großen Betriebsflächen. Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sind mit einzurechnen. Eine beauftragte Brandwache für einzelne Einsätze ersetzt diese betriebliche Pflicht nicht.