Rettungsdienst für Veranstaltungen
Die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Gästen und Mitarbeiter steht für uns an erster Stelle. Wir entwickeln speziell für Ihre Veranstaltung ein medizinisches Sicherheitskonzept. Unsere qualifizierten Rettungssanitäter bieten flexible Erste-Hilfe und übernehmen im Notfall auch Krankentransporte.
BPS Protect unterstützt Sie bei Veranstaltungen aller Art
Ambulanter medizinischer Einsatz unserer Rettungssanitäter
Die Gesundheit Ihrer Gäste und Mitarbeiter liegt uns sehr am Herzen. Für Ihre Veranstaltung erstellen wir ein maßgeschneidertes Konzept für die medizinische Absicherung. Unsere professionell ausgebildeten Rettungssanitäter passen sich jeder Situation an und können sofort Erste Hilfe leisten. Unsere Rettungssanitäter führen nicht nur die Erstversorgung, sondern auch Krankentransporte durch.
Der Einsatz von Sanitätern ist gesetzlich vorgeschrieben
Was unsere Rettungskräfte alles leisten müssen
Bei Großveranstaltungen, wenn sich viele Menschen auf einem engen Raum befinden, dann können verschiedene gesundheitliche Probleme entstehen. Der Gesetzgeber sieht deswegen vor, dass je nach Anzahl von Teilnehmern bei einer Veranstaltung immer auch eine entsprechende Anzahl von Rettungssanitätern im Einsatz sein muss.
Diese Rettungssanitäter fungieren dann wie eine medizinische Ambulanz vor Ort. Dabei stehen bei einem Event, wie z.B. Volksfeste, Konzerte oder Weihnachtsmärkte, folgende Probleme im Mittelpunkt:
Herz und Kreislauf
Anfälle von Ohnmacht
Übelkeit & Erbrechen
Knochenbrüche
Schwächeanfälle
Prellungen & Verstauchungen
Schnittwunden
Alkoholvergiftung
BPS Protect kann Ihr Event medizinisch voll absichern. Unsere ausgebildeten Rettungssanitäter arbeiten auf Ihrer Veranstaltung wie eine eigene Ambulanz.
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Erste Hilfe
Wundversorgung
Notfallrettung
Was macht ein Betriebssanitäter?
Ein Betriebssanitäter ist ein betrieblicher Ersthelfer mit einer erweiterten, fachlich qualifizierten Ausbildung. Er leistet die sogenannte erweiterte Erste Hilfe: Bei einer Erkrankung, einer Vergiftung oder einem Unfall im Betrieb löst der Betriebssanitäter den einfachen Ersthelfer ab und versorgt verletzte oder erkrankte Personen, bis der Betriebsarzt oder der nachrückende öffentliche Rettungsdienst eintrifft. Zu den Aufgaben gehören die Wundversorgung, die Überwachung der Vitalfunktionen sowie das Einleiten lebenserhaltender Maßnahmen im Notfall. Damit schließt der betriebliche Sanitätsdienst die Lücke zwischen der ersten Hilfe durch Kollegen und der professionellen notfallmedizinischen Versorgung. Anders als ein einfacher Ersthelfer verfügt der Betriebssanitäter über vertiefte Kenntnisse in der Notfallmedizin und im Umgang mit medizinischem Material und Geräten. Er dokumentiert Einsätze, organisiert bei Bedarf die Übergabe an den Rettungsdienst und trägt so zu einem geordneten Ablauf im Notfall bei.
Ab wann ist ein betrieblicher Sanitätsdienst Pflicht?
Ob ein Unternehmen Betriebssanitäter vorhalten muss, richtet sich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten und dem Gefährdungspotenzial. Nach den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein betrieblicher Sanitätsdienst grundsätzlich vorzuhalten:
- bei mehr als 1.500 anwesenden Beschäftigten,
- bei mehr als 250 anwesenden Beschäftigten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordern,
- bei mehr als 100 anwesenden Beschäftigten auf Baustellen.
In begründeten Einzelfällen kann nach Rücksprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft von der Pflicht, einen Betriebssanitäter vorzuhalten, abgesehen werden. Maßgeblich ist immer die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Neben der reinen Mitarbeiterzahl fließen also auch die konkreten Gefahren am Arbeitsplatz in die Bewertung ein, etwa der Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen oder besonderen baulichen Bedingungen. Für Veranstaltungen gelten daneben eigene Vorgaben, die sich an der erwarteten Besucherzahl und dem Risikoprofil des Events orientieren.
Ausbildung und Qualifikation der Betriebssanitäter
Der Betriebssanitäter ist kein eigener Ausbildungsberuf, sondern eine Qualifizierungsmaßnahme. Die Ausbildung gliedert sich in zwei Stufen. Der Grundlehrgang vermittelt das theoretische und praktische Grundwissen der betrieblichen Notfallmedizin und setzt einen aktuellen Erste-Hilfe-Lehrgang voraus. Darauf folgt der Aufbaulehrgang mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten, der innerhalb von zwei Jahren nach dem Grundlehrgang absolviert werden muss. Erst nach erfolgreichem Abschluss beider Lehrgänge darf eine Person als Betriebssanitäter eingesetzt werden. Um die erworbenen Kenntnisse aktuell zu halten, ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich, die in der Regel mindestens alle drei Jahre wiederholt wird. Die Aus- und Fortbildung darf nur durch Stellen erfolgen, die von den Unfallversicherungsträgern in personeller, sachlicher und organisatorischer Hinsicht als geeignet anerkannt sind.
Rechtsgrundlagen des betrieblichen Sanitätsdienstes
Die Anforderungen an den betrieblichen Sanitätsdienst ergeben sich aus dem Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung. Zentrale Grundlage ist § 27 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, der die Vorhaltung von Betriebssanitätern regelt. Die inhaltlichen Vorgaben zur Aus- und Fortbildung sind im DGUV Grundsatz 304-002 „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“ festgelegt. Diese Regelwerke definieren, wer als Betriebssanitäter eingesetzt werden darf und welche Anforderungen die ausbildenden Stellen erfüllen müssen.
Betriebssanitäter, Rettungssanitäter und öffentlicher Rettungsdienst im Vergleich
Betrieblicher Sanitätsdienst und öffentlicher Rettungsdienst ergänzen sich, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Der öffentliche Rettungsdienst ist für die Notfallrettung außerhalb des Betriebs zuständig und rückt im Ernstfall mit Rettungswagen und Notarzt an. Der betriebliche Sanitätsdienst sichert dagegen die erweiterte Erste Hilfe direkt vor Ort ab und überbrückt die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Rettungsfachpersonal wie Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter verfügt über eine umfangreichere notfallmedizinische Ausbildung und kann deshalb ebenfalls als Betriebssanitäter eingesetzt werden. Der Betriebssanitäter selbst ist auf die Versorgung im betrieblichen Umfeld ausgerichtet, während Rettungsfachpersonal auf die präklinische Notfallrettung spezialisiert ist.
Typische Einsatzszenarien bei Veranstaltungen
Wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, steigt das Risiko gesundheitlicher Zwischenfälle. Bei Volksfesten, Konzerten, Sportveranstaltungen oder Weihnachtsmärkten treten immer wieder ähnliche Notfallbilder auf, auf die unsere Rettungssanitäter vorbereitet sind. Zu den häufigsten Einsatzszenarien gehören:
- Herz-Kreislauf-Beschwerden und Schwächeanfälle,
- Ohnmacht und Kreislaufzusammenbrüche, etwa durch Hitze oder langes Stehen,
- Übelkeit, Erbrechen und Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum,
- Schnitt-, Platz- und Schürfwunden,
- Prellungen, Verstauchungen und Knochenbrüche nach Stürzen,
- Atemnot und Quetschungen in dichten Menschenmengen.
Gerade Großveranstaltungen entwickeln eine eigene Dynamik: Schon ohne Panik kann die schiere Zahl der Besucher auf engstem Raum zu Komplikationen führen. Eine vorausschauende Planung und eine sichtbare Sanitätsstation sorgen dafür, dass Betroffene schnell gefunden und versorgt werden.
Ablauf der medizinischen Absicherung Ihrer Veranstaltung
Für die sanitätsdienstliche Absicherung einer Veranstaltung erstellen wir zunächst ein auf Ihr Event abgestimmtes medizinisches Sicherheitskonzept. Grundlage sind die Art der Veranstaltung, die erwartete Besucherzahl, die Örtlichkeit und das jeweilige Gefährdungspotenzial. Auf dieser Basis planen wir die erforderliche Anzahl an Rettungssanitätern, den Standort der Sanitätsstation und die Abläufe für den Notfall. Während der Veranstaltung sind unsere Rettungssanitäter als Ambulanz vor Ort präsent, leisten Erste Hilfe, versorgen Wunden und übernehmen im Notfall lebenserhaltende Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. So ist eine schnelle und geordnete Versorgung von Gästen und Mitarbeitern jederzeit sichergestellt.
Ihr Nutzen: Sicherheit und Rechtssicherheit
Ein professioneller Sanitätsdienst schützt nicht nur die Gesundheit Ihrer Gäste und Mitarbeiter, sondern gibt Ihnen als Veranstalter oder Unternehmer auch die notwendige Rechtssicherheit. Sie erfüllen Ihre Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht, reduzieren Ausfallzeiten durch schnelle Erstversorgung und vermeiden Haftungsrisiken. Mit einer strukturierten medizinischen Absicherung stellen Sie sicher, dass im Ernstfall qualifizierte Kräfte sofort handeln können. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam das passende Sicherheitskonzept für Ihre Anforderungen entwickeln.
Großveranstaltungen haben ihre eigene Dynamik
Warum die medizinische Absicherung so wichtig ist
Gefahr in Menschenmengen
Bei Veranstaltungen mit riesigen Menschenansammlungen – etwa bei Rockkonzerten – kann es allein wegen der großen Anzahl von Besuchern auf engstem Raum zu Komplikationen kommen. Auch ohne Panik können sich Fälle von Atemnot, Quetschungen und Ohnmachtsanfällen oder Schlimmeres ereignen. Das liegt an der Eigendynamik großer Menschenmengen, die kaum zu steuern sind.
Eigene Ambulanz vor Ort
Die Rettungssanitäter von BPS Protect kümmern sich um kranke, verletzte und hilfsbedürftige Menschen, leisten Erste Hilfe und beginnen im Notfall bis zum Eintreffen eines Arztes mit lebenserhaltenden Maßnahmen. Auch die Überwachung von medizintechnischen Systemen während eines Transportes ins Krankenhaus gehört dazu. Sie sind also die Ambulanz vor Ort.
