Das Bewacherregister ist die zentrale bundesweite Datenbank, in der alle Bewachungsunternehmen und deren Wachpersonal erfasst sind. Es existiert seit Juni 2019 und wird seit Oktober 2022 vom Statistischen Bundesamt geführt. Jede angemeldete Wachperson erhält eine siebenstellige Bewacher-ID, jedes Unternehmen eine eigene Bewachungsidentifikationsnummer. Als Auftraggeber prüfen Sie damit drei Dinge: die Erlaubnis des Unternehmens nach § 34a Gewerbeordnung, die Registrierung jeder eingesetzten Person und deren Qualifikationsnachweis. Diese Prüfung ist keine Formalie. Sie entscheidet darüber, ob Sie im Schadens- oder Kontrollfall entlastet sind.
Bewacherregister und Bewacher-ID: die Grundlagen
Das Bewacherregister wurde geschaffen, um Transparenz in die private Sicherheitswirtschaft zu bringen. Vor 2019 lagen die Daten verstreut bei den kommunalen Ordnungs- und Gewerbebehörden. Ein Mitarbeiter, der in einer Stadt abgelehnt worden war, konnte in der Nachbarstadt erneut antreten, ohne dass die Vorgeschichte auffiel. Seit der Zentralisierung liegt ein bundesweit einheitlicher Datenbestand vor, auf den die zuständigen Behörden zugreifen. Die Registerführung liegt seit Oktober 2022 beim Statistischen Bundesamt.
Die Bewacher-ID ist personengebunden. Sie hat sieben Stellen und bleibt bestehen, wenn eine Sicherheitskraft innerhalb der Branche den Arbeitgeber wechselt. Für Sie als Auftraggeber ist das praktisch: Die ID gehört zur Person, nicht zum Dienstleister. Wechselt ein Objektleiter von einem Anbieter zum nächsten, bleibt seine Registerhistorie nachvollziehbar. Parallel dazu führt das Register eine Bewachungsidentifikationsnummer für den Gewerbebetrieb selbst. Beide Nummern gehören auf den Dienstausweis.
Die Anmeldung läuft grundsätzlich über das Sicherheitsunternehmen, niemals über die einzelne Person. Der Gewerbetreibende meldet Wachpersonal ausschließlich online und vor Beschäftigungsbeginn an. Für die Erstellung einer Bewacher-ID braucht es Personendaten, die Meldeanschriften der letzten fünf Jahre und ein gültiges Ausweisdokument. Anschließend prüfen Ordnungsamt und Landeskriminalamt. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen dauern. Ein Anbieter, der Ihnen für kommende Woche zehn frische Kräfte verspricht, sollte auf Nachfrage erklären können, ob diese Personen bereits registriert sind oder erst im Verfahren stecken.
Ein Punkt wird oft missverstanden: Das Bewacherregister ist kein frei einsehbares Publikumsregister wie das Handelsregister. Sie können nicht einfach online eine ID eingeben und einen Datensatz abrufen. Der Weg zu den Nachweisen führt über den Dienstleister. Genau deshalb ist es sinnvoll, die Vorlage dieser Nachweise vertraglich zu vereinbaren, statt sich auf mündliche Zusicherungen zu verlassen.
Gut zu wissen: Die Bewacher-ID gehört der Person, nicht dem Unternehmen. Wenn Ihr Dienstleister Personal austauscht, brauchen Sie eine aktualisierte Liste mit den IDs der neu eingesetzten Kräfte. Eine Liste vom Vertragsbeginn hilft Ihnen nach zwölf Monaten nicht weiter.
Rechtsrahmen: § 34a GewO und Bewachungsverordnung
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das regelt § 34a der Gewerbeordnung. Die Bewachungsverordnung, kurz BewachV, füllt diesen Rahmen mit konkreten Pflichten für Unternehmen und Wachpersonen aus. Beide Regelwerke greifen ineinander: Die Gewerbeordnung entscheidet, wer überhaupt tätig werden darf, die Verordnung, wie er dabei vorzugehen hat.
Im Erlaubnisverfahren prüft die Behörde vier Bereiche. Erstens die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers. Zweitens geordnete Vermögensverhältnisse. Drittens den Nachweis einer bei einer Industrie- und Handelskammer bestandenen Sachkundeprüfung oder einer anerkannten gleichwertigen Qualifikation. Viertens den Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach § 6 BewachV. Für reine Vermögensschäden liegt die Mindestversicherungssumme häufig bei 12.500 Euro.
Bei juristischen Personen wie einer GmbH erfolgt die Zuverlässigkeitsprüfung für alle gesetzlichen Vertreter, also für die Geschäftsführung. Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person selbst vorzulegen. Bei Personengesellschaften wird jeder Gesellschafter geprüft, den Sachkundenachweis muss jeder geschäftsführungsbefugte Gesellschafter erbringen. Wenn Sie eine Erlaubnisurkunde vorgelegt bekommen, lohnt daher der Blick auf den benannten Erlaubnisinhaber: Er sollte mit Ihrem Vertragspartner identisch sein.
§ 34a Abs. 1 S. 4 GewO nennt Regelbeispiele, in denen die Zuverlässigkeit nicht vorliegt. Dazu zählt die frühere Mitgliedschaft in einem nach dem Vereinsgesetz unanfechtbar verbotenen Verein oder in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, sofern seit Beendigung der Mitgliedschaft noch keine zehn Jahre vergangen sind. Wichtig für die Praxis: Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit nicht nur einmal zu Beginn, sondern regelmäßig erneut, spätestens alle fünf Jahre. Eine Erlaubnis aus dem Jahr 2018 sagt also wenig aus, wenn seither keine Nachprüfung dokumentiert ist.
Zuverlässigkeitsüberprüfung: was die Behörde tatsächlich prüft
Die Zuverlässigkeitsprüfung ist die behördliche Überprüfung von Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder ein solches betreiben. Erfasst werden Unternehmer, angestellte Wachpersonen und je nach Aufgabe auch leitende Personen wie Objekt- oder Einsatzleiter. Die Behörde fragt bei Polizei, Justiz und Verfassungsschutz ab. Geprüft werden Vorstrafen und laufende Verfahren, das bisherige Verhalten, Identität, Alter und Aufenthaltsstatus sowie die vorgelegten Eignungsnachweise.
Typische Unterlagen sind ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, bei Unternehmern zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die nicht älter als drei Monate sein darf. Für den Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse kommen ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und eine Auskunft des Insolvenzgerichts hinzu. Häufig verlangen die Behörden außerdem eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts, ebenfalls nicht älter als drei Monate. Ein eröffnetes Insolvenzverfahren oder ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis führt in der Regel dazu, dass geordnete Vermögensverhältnisse verneint werden.
Inhaltlich stehen zwei Deliktsgruppen im Vordergrund: Vorstrafen aus dem Bereich Körperverletzung und Vermögensdelikte stehen einer Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe generell entgegen. Das ist nachvollziehbar, denn beide Bereiche berühren genau das, was ein Sicherheitsdienst schützen soll. Ein wichtiger Unterschied: Die geordneten Vermögensverhältnisse werden nur beim Gewerbetreibenden geprüft. Eine Privatinsolvenz hindert einen angestellten Mitarbeiter nicht daran, im Bewachungsgewerbe zu arbeiten. Für ihn zählen Zuverlässigkeit und Qualifikation.
Es gibt einen Sonderfall, der in der Praxis regelmäßig zu Verzögerungen führt. Wer sich während der letzten drei Jahre nicht dauerhaft in Deutschland oder einem anderen EU-Staat aufgehalten hat, kann abgelehnt werden, weil die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34a GewO nicht vollständig durchgeführt werden kann. Dasselbe gilt, wenn der Identitätsnachweis mittels gültiger Ausweispapiere nicht ausreichend erbracht wird. Für sensible Einsatzbereiche wie den öffentlichen Raum, Flüchtlingsunterkünfte oder den öffentlichen Personennahverkehr können erhöhte Anforderungen gelten.
Qualifikation: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung
Die Gewerbeordnung kennt zwei Qualifikationsstufen für Wachpersonal. Die Unterrichtung nach § 34a GewO umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden bei einer Industrie- und Handelskammer. Vermittelt werden fachspezifische Rechte, Pflichten und Befugnisse in Sachgebieten wie öffentliches Recht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Unfallverhütungsvorschriften. Am Ende steht keine Prüfung, sondern eine Teilnahmebescheinigung.
Die Sachkundeprüfung geht darüber hinaus. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und ist zwingend für bestimmte Tätigkeiten vorgeschrieben: für Türsteher im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, für leitende Funktionen bei Großveranstaltungen, für Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften und Aufnahmeeinrichtungen sowie für alle Gewerbetreibenden. Wer sich im Bewachungsgewerbe selbstständig machen will, kommt an ihr nicht vorbei. Detailfragen zu Aufbau und Vorbereitung behandeln wir gesondert im Beitrag zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.
Statt der Prüfung werden bestimmte Abschlüsse anerkannt. Dazu zählen die geprüfte Werkschutzfachkraft, die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, die Servicekraft für Schutz und Sicherheit, die Fachkraft für Schutz und Sicherheit sowie der Meister oder die Meisterin für Schutz und Sicherheit und der Werkschutzmeister. Anerkannt werden außerdem Laufbahnprüfungen mindestens für den mittleren Dienst im Polizeivollzugsdienst des Bundes oder eines Landes, im Justizvollzugsdienst, im waffentragenden Bereich des Zolldienstes und im Feldjägerdienst. Wenn Ihnen ein Anbieter statt Sachkundezeugnissen solche Abschlüsse vorlegt, ist das kein Mangel, sondern ein zulässiger Nachweis.
Zwei formale Hürden gelten für beide Wege: Wachpersonen müssen volljährig sein, und für Unterrichtung wie Sachkundeprüfung sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich. Die Prüfung selbst ist anspruchsvoll: Ohne gezielte Vorbereitung liegt die Durchfallquote bei rund 60 Prozent. Das erklärt, warum seriöse Anbieter ihre Mitarbeiter systematisch schulen, statt sie ungeschult in die Prüfung zu schicken.
| Kriterium | Unterrichtung nach § 34a GewO | Sachkundeprüfung nach § 34a GewO |
| Form | mindestens 40 Unterrichtsstunden bei einer IHK, keine Prüfung | schriftliche und mündliche Prüfung bei einer IHK |
| Typische Gebühr | 394 Euro (IHK Köln), 540,00 Euro (IHK Regensburg, Stand 01.04.2026) | ca. 122 bis 430 Euro je nach Kammer |
| Zulässige Einsätze | einfache Bewachungstätigkeiten | Türsteher gastgewerblicher Diskotheken, Leitung bei Großveranstaltungen, Flüchtlingsunterkünfte, Gewerbetreibende |
| Bestehensrisiko | keine Prüfung, daher kein Durchfallrisiko | rund 60 Prozent Durchfallquote ohne Vorbereitung |
| Anerkannte Alternativen | nicht vorgesehen | Werkschutzfachkraft, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Meister für Schutz und Sicherheit, mittlerer Polizei-, Justizvollzugs-, Zoll- oder Feldjägerdienst |