Kontrolldienst und Schließdienst: Verschlusskontrollen für Gewerbeobjekte

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    Ein Kontrolldienst prüft Gewerbeobjekte in festgelegten oder bewusst unregelmäßigen Abständen darauf, ob Türen, Fenster, Tore und Nebeneingänge verschlossen sind, und dokumentiert jeden Rundgang mit Uhrzeit. Der Schließdienst ergänzt das um feste Termine: Er schließt morgens auf, abends ab und schaltet die Einbruchmeldeanlage scharf. Beides ist Bewachung im Sinne von § 34a der Gewerbeordnung und darf nur von zugelassenen Unternehmen mit unterrichteten Wachpersonen erbracht werden. Der Nutzen ist messbar: Ein Büro- oder Betriebseinbruch verursachte in Berlin 2025 im Schnitt 6.651 Euro Schaden je Fall.

    Was Kontrolldienst und Schließdienst leisten

    Im Sprachgebrauch der Branche überschneiden sich drei Begriffe. Der Kontrolldienst beschreibt die Aufgabe: Eine Wachperson kontrolliert ein Objekt zu vereinbarten Zeiten. Der Revierdienst beschreibt die Organisationsform: Ein mobiler Mitarbeiter fährt nachts eine Tour über mehrere Objekte verschiedener Auftraggeber. Der Schließdienst beschreibt feste Termine mit Schlüsselgewalt: Aufschließen vor Arbeitsbeginn, Abschließen nach Betriebsende. In der Praxis werden die Leistungen oft kombiniert.

    Typische Bausteine eines Kontrolldienstes für Gewerbeobjekte sind:

    • Außenhautkontrolle: Rundgang um das Gebäude, Prüfung von Türen, Fenstern, Rolltoren, Kellerschächten und Zäunen auf Beschädigung und Verschluss.
    • Innenkontrolle: Begehung festgelegter Räume, Prüfung auf offene Fenster, laufende Geräte, Wasseraustritt oder Brandgeruch.
    • Anlagensteuerung: Scharf- und Unscharfschalten der Einbruchmeldeanlage, Sichtprüfung von Meldern und Kameras.
    • Verschluss und Öffnung: Objektöffnung für Reinigungskräfte oder Lieferanten nach Liste, Verschluss danach.
    • Meldung: Auffälligkeiten gehen nach einem vorher abgestimmten Melde- und Eskalationsplan an den Auftraggeber, an die Leitstelle oder direkt an die Polizei.

    Die Abgrenzung zum stationären Objektschutz ist wichtig für die Erwartung. Ein Kontrolldienst ist eine Stichprobe: Zwischen zwei Kontrollen ist niemand vor Ort. Er entdeckt eine offene Tür, einen Aufbruch oder einen Wasserschaden früh, verhindert aber keinen Einbruch in der Minute nach der Abfahrt. Der Objektschutz dagegen bedeutet dauerhafte Präsenz einer Wachperson. Für Büros, Praxen, Werkstätten, Autohäuser, Lager oder Filialen mit Einbruchmeldeanlage ist der Kontrolldienst oft das passende Maß. Wo hohe Werte offen lagern oder die Anlage fehlt, reicht die Stichprobe allein meist nicht.

    Der Schließdienst hat eine eigene Logik. Hier zählt Pünktlichkeit mehr als Häufigkeit. Wer um 6:30 Uhr die Filiale für die Frühschicht öffnet, übernimmt die Verantwortung für Schlüssel, Alarmcode und die Übergabe. Deshalb gehören zu jedem Schließdienst ein Schlüsselprotokoll, eine klare Liste berechtigter Personen und eine Regel, was passiert, wenn niemand zur Übernahme erscheint. Wer beides kombinieren möchte, findet bei den Kontrolldiensten in Berlin und Brandenburg einen Überblick über die Leistungsbausteine vor Ort.

    Ablauf einer Verschlusskontrolle

    Eine Verschlusskontrolle ist nur so gut wie ihre Vorbereitung. Vor dem ersten Einsatz sollten Auftraggeber und Sicherheitsdienst das Objekt gemeinsam begehen. Dabei entsteht eine Objektmappe: Grundriss, Lage aller Zugänge, Schlüsselnummern, Alarmbereiche, Ansprechpartner mit Telefonnummern und die Prioritäten für den Ernstfall.

    Der Rundgang in fünf Schritten

    1. Anfahrt und Außenblick: Die Wachperson prüft zuerst von außen, ob Licht brennt, Fahrzeuge ungewöhnlich stehen oder Scheiben beschädigt sind. Erst dann betritt sie das Gelände.
    2. Außenhaut: Jede Tür wird an der Klinke geprüft, jedes Tor an der Verriegelung. Fenster im Erdgeschoss werden auf Kippstellung kontrolliert.
    3. Innenrundgang, sofern vereinbart: Die Anlage wird unscharf geschaltet, festgelegte Räume werden begangen, offene Fenster geschlossen, danach wird die Anlage wieder scharf geschaltet.
    4. Kontrollpunkte: An festen Punkten scannt die Wachperson einen NFC-Chip oder Barcode. Das Wächterkontrollsystem speichert Zeitstempel und, je nach System, die GPS-Position.
    5. Bericht: Befunde werden mit Foto und Notiz erfasst. Der Auftraggeber erhält den Bericht digital, bei Vorfällen sofort, sonst gesammelt.

    Wie oft kontrolliert wird

    Die Zahl der Kontrollen ist Verhandlungssache und hängt vom Risiko ab. In Leistungsbeschreibungen der Branche reicht die Spanne von einer einzigen Schließrunde bis zu mehreren Kontrollen pro Nacht. Wichtiger als die reine Zahl ist das Muster. Feste Uhrzeiten lassen sich beobachten. Unregelmäßige, sogenannte azyklische Kontrollen machen die Anwesenheit für Täter unberechenbar. Viele Auftraggeber kombinieren deshalb eine feste Schlussrunde nach Betriebsende mit ein oder zwei wechselnden Kontrollen in der Nacht.

    Die Meldekette

    Findet die Wachperson eine offene Tür, entscheidet der Meldeplan. Eine offene Tür ohne Einbruchspuren wird verschlossen und dokumentiert. Aufbruchspuren sind ein Fall für die Polizei. Das Objekt wird dann nicht betreten, um Spuren nicht zu zerstören. Löst die Einbruchmeldeanlage aus, übernimmt in vielen Konzepten der Interventionsdienst und die Alarmverfolgung. Beide Leistungen greifen ineinander: Der Kontrolldienst sorgt dafür, dass die Anlage scharf ist, die Intervention reagiert, wenn sie meldet.

    Tipp: Lassen Sie sich bei Vertragsbeginn einen Musterbericht zeigen. Er sollte je Kontrolle Uhrzeit, Kontrollpunkte, Befund und Namen oder Dienstausweisnummer der Wachperson enthalten. Ohne diese Angaben können Sie im Schadenfall nicht belegen, dass kontrolliert wurde.

    Was ein offenes Fenster kostet: Schadenszahlen aus Berlin

    Die Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025 weist für Büro- und Betriebseinbrüche einen durchschnittlichen Schaden von 6.651 Euro je vollendetem Fall aus. Im Jahr davor waren es 5.049 Euro. Das ist ein Anstieg um rund 32 Prozent innerhalb eines Jahres. Zum Vergleich: Ein Ladendiebstahl kostete im Schnitt 135 Euro, ein Diebstahl an oder aus einem Kraftfahrzeug 1.304 Euro.

    Durchschnittlicher Schaden je Fall in Berlin nach Delikt

    0 €2000 €4000 €6000 €8000 €10000 €Ladendiebstahl 2025Ladendiebstahl 2025: 135 €135 €Fahrraddiebstahl 2025Fahrraddiebstahl 2025: 1.246 €1.246 €Diebstahl an/aus Kfz 2025Diebstahl an/aus Kfz 2025: 1.304 €1.304 €Büro-/Betriebseinbruch 2024Büro-/Betriebseinbruch 2024: 5.049 €5.049 €Büro-/Betriebseinbruch 2025Büro-/Betriebseinbruch 2025: 6.651 €6.651 €Wohnraumeinbruch 2025Wohnraumeinbruch 2025: 8.832 €8.832 €
    Quelle: Polizei Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025, Kapitel Schaden (S. 42). Fahren Sie mit der Maus über einen Balken oder tippen Sie ihn an, um Details zu sehen.

    Die Zahlen im Diagramm erfassen nur den Wert des erlangten Gutes. Folgekosten sind nicht enthalten. Dazu gehören ausgetauschte Schließzylinder, reparierte Türen und Fenster, Betriebsunterbrechung, der Aufwand für Anzeige und Versicherung und die Zeit, bis Daten und Geräte wieder verfügbar sind. Der tatsächliche Schaden eines Betriebseinbruchs liegt deshalb regelmäßig über dem statistischen Wert.

    Insgesamt ist die Lage in Berlin nicht dramatischer geworden, sondern verschoben. Die Polizei zählte 2025 in Berlin 502.743 Straftaten, 6,7 Prozent weniger als 2024. Die Diebstahlsdelikte gingen um 9,2 Prozent auf 203.061 Fälle zurück, schwere Diebstähle von 105.356 auf 93.124 Fälle. Gleichzeitig stieg der Wohnraumeinbruch um 24,5 Prozent auf 10.618 Fälle. Bundesweit registrierte das Bundeskriminalamt 2025 insgesamt 5.508.559 Fälle, 5,6 Prozent weniger als im Vorjahr, aber 82.920 Wohnungseinbrüche und damit 5,7 Prozent mehr.

    Für Gewerbeobjekte bedeutet das: Weniger Fälle bedeuten nicht weniger Risiko pro Objekt, wenn der Schaden je Fall steigt. Ein einziger Einbruch über ein vergessenes Kippfenster kann mehr kosten als ein Jahr regelmäßiger Verschlusskontrollen. Genau hier setzt der Kontrolldienst an: Er schließt die Lücke zwischen dem letzten Mitarbeiter, der das Gebäude verlässt, und der ersten Person, die es am nächsten Morgen betritt.

    Hinzu kommt der Zeitfaktor. Wird ein Aufbruch erst am Morgen entdeckt, haben Täter die ganze Nacht Zeit. Eine Kontrolle gegen Mitternacht verkürzt dieses Fenster deutlich, auch wenn sie den Einbruch selbst nicht verhindert.

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    Rechtsrahmen: § 34a GewO, Bewachungsverordnung und Tarif

    Kontroll- und Schließdienste sind Bewachung. Nach § 34a Absatz 1 der Gewerbeordnung braucht jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Behörde versagt sie unter anderem, wenn der Unternehmer nicht zuverlässig ist, in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, keine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt hat oder keine Haftpflichtversicherung nachweist.

    Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?

    Für die einzelne Wachperson unterscheidet § 34a Absatz 1a GewO zwei Stufen. Grundsätzlich genügt die Unterrichtung bei der IHK. Sie umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und setzt Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B1 voraus. Die Sachkundeprüfung ist für fünf Tätigkeiten vorgeschrieben. Die erste davon betrifft den Kontrolldienst direkt: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr.

    Für die Praxis heißt das: Wer nachts ein geschlossenes Bürogebäude oder ein umzäuntes Betriebsgelände kontrolliert, braucht die Unterrichtung. Wer dagegen tagsüber in einer öffentlich zugänglichen Passage, einem Einkaufszentrum oder auf einem frei zugänglichen Parkplatz Kontrollgänge macht, braucht die Sachkundeprüfung. Lassen Sie sich bei gemischten Objekten bestätigen, welche Qualifikation eingesetzt wird.

    Pflichten aus der Bewachungsverordnung

    Die Bewachungsverordnung regelt den Alltag. Nach § 17 BewachV muss der Unternehmer den Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln. Darin steht ausdrücklich, dass Wachpersonen keine behördlichen Befugnisse haben. Jede Wachperson erhält vor Dienstantritt eine Kopie gegen Empfangsbestätigung. Nach § 18 trägt sie einen Dienstausweis mit den Identifikationsnummern aus dem Bewacherregister. Nach § 21 muss der Unternehmer Aufzeichnungen über Auftraggeber, Verträge und eingesetztes Personal führen und aufbewahren.

    Tarifdaten für Berlin und Brandenburg

    In Berlin und Brandenburg gilt seit dem 1. Januar 2026 der allgemeinverbindliche Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen vom 18. November 2025. Revier- und Interventionsdienste sind der Entgeltgruppe 2 zugeordnet. Die Werte sind Stundenlöhne der Beschäftigten, keine Verrechnungssätze. Sie erklären aber, warum Nacht-, Sonn- und Feiertagskontrollen teurer angeboten werden.

    Position laut Entgelttarifvertrag Berlin/Brandenburgab 01.01.2026ab 01.01.2027
    Entgeltgruppe 1 (Grundlohn je Stunde)15,15 €15,70 €
    Entgeltgruppe 2, u. a. Revier- und Interventionsdienst15,55 €16,15 €
    Zulage Revierdienst je Stunde0,65 €0,65 €
    Nachtzuschlag (22 bis 6 Uhr)15 %15 %
    Sonntagszuschlag25 %25 %
    Feiertagszuschlag50 %50 %

    Quelle: Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.11.2025, Allgemeinverbindlicherklärung bekannt gemacht im Bundesanzeiger (BAnz AT 02.07.2026 B8). Zulagen und Zuschläge weist der Tarifvertrag mit einem einheitlichen Wert ohne eigene Stufe für 2027 aus. Wichtig für die Ausschreibung: Ein Anspruch auf Entgeltgruppe 2 besteht laut Tarifvertrag nur, wenn die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers oder eine gesetzliche Regelung die Qualifikation beziehungsweise Funktion ausdrücklich fordert. Die Revierdienstzulage wird ebenfalls nur gezahlt, wenn die Leistungsbeschreibung diese Tätigkeit umfasst.

    Versicherung: Warum die Verschlusskontrolle eine Obliegenheit schützt

    Gewerbliche Inhalts- und Einbruchdiebstahlversicherungen setzen in der Regel voraus, dass Täter gewaltsam in ein verschlossenes Gebäude eindringen. Die Bedingungen enthalten dafür Sicherheitsvorschriften: Außentüren abschließen, Fenster schließen, vorhandene Sicherungen betätigen, Anlagen scharf schalten. Werden diese Vorschriften verletzt, drohen Leistungskürzungen.

    Grobe Fahrlässigkeit und Leistungskürzung

    Nach § 81 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes darf der Versicherer seine Leistung kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Der Gesamtverband der Versicherer weist darauf hin, dass ein gekipptes Fenster das Risiko einer Kürzung erhöht, aber nicht automatisch dazu führt. Entscheidend sind unter anderem die Dauer der Abwesenheit und wie leicht das Fenster zu erreichen war.

    Wie hart Gerichte urteilen können, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 6. Dezember 2024 (Aktenzeichen 3 U 38/23, nicht rechtskräftig). Das Gericht bestätigte eine vollständige Leistungskürzung wegen eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen vertragliche Sicherheitsvorschriften. Die Unkenntnis dieser Vorschriften entlastete den Versicherungsnehmer nicht. Versicherungsmakler beziffern die Spanne möglicher Kürzungen bei Obliegenheitsverletzungen auf 25 bis 100 Prozent.

    Was die Kontrolle leisten kann und was nicht

    Ein Kontrolldienst verschiebt die Verantwortung nicht vollständig. Die Obliegenheit bleibt beim Versicherungsnehmer. Er kann aber nachweisen, dass er organisatorisch alles Zumutbare getan hat: eine vertraglich vereinbarte Schlussrunde, ein Protokoll mit Uhrzeit und Befund, eine Meldung bei Mängeln. Im Streitfall ist dieser Nachweis oft wertvoller als die Kontrolle selbst.

    Gut zu wissen: Legen Sie Ihrem Versicherer das Kontrollkonzept vor und fragen Sie schriftlich, ob es die Sicherheitsvorschriften Ihres Vertrags erfüllt. Einige Policen verlangen bestimmte Anlagenklassen oder eine Alarmaufschaltung. Ein Kontrolldienst ersetzt solche Anforderungen nicht, wenn sie vertraglich vereinbart sind.

    Schlüsselverwaltung und Haftung beim Schließdienst

    Wer einen Schließdienst beauftragt, übergibt Schlüssel, Transponder und Alarmcodes. Das ist der sensibelste Teil der Leistung. Ein verlorener Generalschlüssel kann bei einer Zentralschließanlage den Austausch vieler Zylinder nach sich ziehen. Welche Kosten dabei entstehen und wie Sie vorgehen, beschreibt unser Ratgeber zum Vorgehen bei Schlüsselverlust.

    Übergabe und Aufbewahrung

    • Übergabeprotokoll: Jeder Schlüssel wird mit Nummer, Anzahl und Schließbereich erfasst und gegenzeichnet.
    • Codierte Aufbewahrung: Schlüssel werden ohne Adressanhänger verwahrt, die Zuordnung zum Objekt steht nur in der Objektmappe.
    • Zugriffsregeln: Nur namentlich benannte Wachpersonen erhalten den Schlüssel, jede Ausgabe wird dokumentiert.
    • Alarmcodes: Jeder Wachperson ein eigener Code, damit Scharf- und Unscharfschaltungen zuordenbar bleiben.
    • Rückgabe: Bei Vertragsende vollständige Rückgabe gegen Protokoll, Codes werden gelöscht.

    Was die Pflichtversicherung abdeckt

    § 14 der Bewachungsverordnung schreibt Mindestversicherungssummen je Schadensereignis vor: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Die beiden letzten Positionen dürfen nur mit nachweislichem Einverständnis des Auftraggebers entfallen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Vertrag diese Deckungen enthält.

    Schlüsselverluste sind ein Sonderfall. Ob und in welcher Höhe der Austausch einer Schließanlage gedeckt ist, hängt von den Bedingungen der Betriebshaftpflicht des Dienstleisters ab. Viele Policen führen Schlüsselschäden als eigenen Baustein mit eigener Summe. Lassen Sie sich die Versicherungsbestätigung zeigen und fragen Sie ausdrücklich nach der Deckung für abhandengekommene Schlüssel. Die gesetzlichen Mindestsummen sind ein Boden, keine Empfehlung.

    § 21 BewachV verpflichtet den Unternehmer außerdem, Aufzeichnungen über Aufträge und eingesetztes Personal zu führen. Verträge sind bis drei Jahre nach Vertragsende aufzubewahren. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Die Dokumentation über Personal und Auftrag muss beim Dienstleister vorhanden sein und kann im Streitfall angefordert werden.

    Kontrolldienst beauftragen: Checkliste für Auftraggeber

    Ein Kontrolldienst lässt sich präzise beschreiben. Je genauer das Leistungsverzeichnis, desto vergleichbarer sind die Angebote und desto klarer ist im Schadenfall, was geschuldet war.

    Inhalte des Leistungsverzeichnisses

    • Objektdaten: Adresse, Größe, Anzahl der Zugänge, Alarmbereiche, Besonderheiten wie Hunde oder Gefahrstoffe.
    • Kontrollumfang: nur Außenhaut oder auch Innenrundgang, Liste der Kontrollpunkte, Scharf- und Unscharfschaltung.
    • Zeiten: feste Schließzeiten, Zahl der Nachtkontrollen, Vorgabe für unregelmäßige Zeiten, Wochenenden und Feiertage.
    • Meldeplan: Wer wird wann angerufen, ab wann wird die Polizei verständigt, wer entscheidet über Notmaßnahmen wie Glaserdienst oder Schlüsselnotdienst.
    • Berichtswesen: Format, Zustellweg und Frist der Berichte, Zugriff auf das Wächterkontrollsystem.
    • Personal: geforderte Qualifikation je Aufgabe, Einarbeitung ins Objekt, feste Stammbesetzung, soweit möglich.

    Nachweise, die Sie verlangen sollten

    1. Erlaubnis nach § 34a GewO mit Datum und ausstellender Behörde.
    2. Versicherungsbestätigung mit den Summen nach § 14 BewachV und der Deckung für Schlüsselverluste.
    3. Bestätigung, dass alle eingesetzten Wachpersonen im Bewacherregister gemeldet sind und die erforderliche Qualifikation haben.
    4. Muster der Dienstanweisung für Ihr Objekt und Musterbericht.
    5. Bestätigung der Tarifbindung für Berlin und Brandenburg.

    Der Blick auf den Gesamtschutz

    Ein Kontrolldienst ist ein Baustein, kein Gesamtkonzept. Er wirkt am besten zusammen mit mechanischer Sicherung, einer Einbruchmeldeanlage mit Alarmaufschaltung und einer Interventionsregel für den Alarmfall. Prüfen Sie einmal im Jahr mit dem Dienstleister, ob Befunde sich häufen. Wiederkehrende offene Fenster im selben Raum sind kein Kontrollproblem, sondern ein Organisationsproblem im Betrieb. Häufen sich Beschädigungen am Zaun, lohnt ein Gespräch über zusätzliche Kontrollen oder Technik.

    Für Unternehmen in Berlin und Brandenburg kommt ein praktischer Punkt hinzu: Anfahrtswege in der Nacht sind kurz, tagsüber lang. Wer feste Schließzeiten zwischen 7 und 9 Uhr vereinbart, sollte mit dem Dienstleister klären, welche Toleranz realistisch ist und wie Verspätungen gemeldet werden.

    Quellen

    • Gewerbeordnung, § 34a (Bewachungsgewerbe), Gesetze im Internet
    • Bewachungsverordnung, §§ 14, 17, 18, 21, Gesetze im Internet
    • Versicherungsvertragsgesetz, § 81
    • IHK Schwerin und IHK Heilbronn-Franken: Abgrenzung der Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
    • Polizei Berlin: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025, Kurzbericht
    • Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025
    • Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.11.2025, Bundesanzeiger BAnz AT 02.07.2026 B8
    • Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 06.12.2024, 3 U 38/23, besprochen von BLD Bach Langheid Dallmayr
    • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (dieversicherer.de): Einbruch bei angekipptem Fenster
    • Nurbanum Versicherungsmakler: Obliegenheiten in Gewerbeversicherungen

    Häufige Fragen

    Was macht ein Kontrolldienst genau?

    Ein Kontrolldienst prüft ein Gewerbeobjekt zu vereinbarten Zeiten auf verschlossene Türen, Fenster und Tore, kontrolliert Anlagen und Schäden, dokumentiert jeden Rundgang mit Zeitstempel und meldet Auffälligkeiten nach einem abgestimmten Meldeplan an Auftraggeber oder Polizei.

    Wie oft kontrolliert ein Kontrolldienst pro Nacht?

    Die Zahl ist frei vereinbar und reicht von einer Schlussrunde bis zu mehreren Kontrollen pro Nacht. Sinnvoll ist eine feste Runde nach Betriebsende plus unregelmäßige Kontrollen, damit Täter keine festen Zeiten beobachten können.

    Braucht eine Wachperson im Kontrolldienst die Sachkundeprüfung?

    Für Kontrollen in geschlossenen Gewerbeobjekten genügt die Unterrichtung nach § 34a GewO. Die Sachkundeprüfung ist Pflicht bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, etwa in Einkaufspassagen.

    Wer haftet, wenn der Sicherheitsdienst einen Schlüssel verliert?

    Grundsätzlich der Dienstleister im Rahmen seines Vertrags und seiner Betriebshaftpflicht. Ob der Austausch einer Schließanlage gedeckt ist, hängt von der Police ab. Fragen Sie deshalb vor Vertragsbeginn ausdrücklich nach der Deckung für Schlüsselschäden.

    Zahlt die Versicherung, wenn nach Feierabend ein Fenster gekippt war?

    Nicht immer vollständig. Nach § 81 VVG darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen, je nach Schwere des Verschuldens. Entscheidend sind unter anderem die Vertragsbedingungen, die Dauer der Abwesenheit und wie leicht das Fenster erreichbar war.

    Ersetzt ein Kontrolldienst die Einbruchmeldeanlage?

    Nein. Der Kontrolldienst ist eine Stichprobe, zwischen zwei Kontrollen ist niemand vor Ort. Eine Einbruchmeldeanlage meldet dagegen sofort. Am wirksamsten ist die Kombination aus Anlage, Kontrolle und einer festen Regel für die Alarmverfolgung.

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