Security-Firma in Berlin finden: So erkennen Sie seriöse Anbieter

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    Das Wichtigste in Kürze: Eine seriöse Security-Firma in Berlin legt ohne Zögern vier Nachweise vor: die Erlaubnis nach § 34a GewO, Dienstausweise mit Bewacher-ID, eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1.000.000 Euro für Personenschäden und eine Kalkulation auf Basis des allgemeinverbindlichen Tarifs. Dessen unterste Stufe liegt 2026 bei 15,15 Euro brutto pro Stunde.

    Eine seriöse Security-Firma in Berlin erkennen Sie nicht am Internetauftritt, sondern an Unterlagen, die Sie selbst prüfen können. Dazu gehören die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung, Dienstausweise mit Bewacher-ID für jede eingesetzte Wachperson, eine Betriebshaftpflicht mit den gesetzlichen Mindestsummen und ein Angebotspreis, der den allgemeinverbindlichen Tariflohn für Berlin und Brandenburg tragen kann. Die unterste Entgeltgruppe liegt seit dem 01.01.2026 bei 15,15 Euro brutto pro Stunde. Wer einen Stundenpreis in dieser Größenordnung anbietet, kann die Löhne nicht vollständig bezahlen. Erst wenn diese Pflichtnachweise stimmen, lohnt der Blick auf freiwillige Merkmale wie eine Zertifizierung nach DIN 77200 oder überprüfbare Referenzen.

    Dieser Ratgeber richtet sich an Unternehmen, Eigentümer, Hausverwaltungen, Veranstalter und Betreiber in Berlin und Brandenburg. Er zeigt, welche Nachweise gesetzlich vorgeschrieben sind, wie Sie sie mit wenig Aufwand kontrollieren und woran Sie ein unseriöses Angebot schon vor dem ersten Gespräch erkennen. Vertragsgestaltung und Haftungsfragen behandelt ein eigener Ratgeber, hier geht es um die Auswahl des Anbieters.

    Warum die Auswahl in Berlin so wichtig ist

    Berlin ist statistisch sicherer geworden, aber nicht in jedem Bereich. Die Polizei Berlin hat in ihrer Kriminalstatistik für 2025 insgesamt 502.743 Straftaten erfasst. Das sind 6,7 Prozent weniger als 2024 mit 539.049 Fällen. Die Aufklärungsquote lag bei 44,9 Prozent. Beim Diebstahl, der für Gewerbeobjekte besonders relevant ist, sank die Zahl auf 203.061 Fälle, ein Minus von 9,2 Prozent. Aufgeklärt wurden hier nur 21,1 Prozent der Fälle.

    Für Betreiber von Gewerbeimmobilien, Handelsflächen und Wohnanlagen lohnt der genauere Blick. Der Ladendiebstahl ging von 35.425 auf 32.280 Fälle zurück, der Diebstahl an und aus Kraftfahrzeugen von 36.841 auf 32.894 Fälle. Einbrüche in Keller und Böden sanken von 22.530 auf 18.421 Fälle. Gegen den Trend stieg dagegen der Wohnraumeinbruch um 24,5 Prozent auf 10.618 Fälle. Auch die vorsätzliche Brandstiftung nahm zu, von 763 auf 855 Fälle.

    Noch deutlicher wird das Risiko beim Schaden je Fall. Ein Büro- oder Betriebseinbruch verursachte in Berlin 2025 im Durchschnitt 6.651 Euro Schaden, nach 5.049 Euro im Vorjahr. Das ist ein Anstieg um knapp 32 Prozent. Ein Wohnraumeinbruch kostete im Schnitt 8.832 Euro, ein gestohlener Kraftwagen 23.682 Euro. Ein einzelner Ladendiebstahl liegt dagegen bei durchschnittlich 135 Euro, summiert sich aber über die Menge der Fälle.

    Tariflöhne im Berliner Sicherheitsgewerbe und Fallzahlen der Kriminalstatistik

    BPS Protect Infografik · interaktiv
    Lohnuntergrenzen im Berliner Sicherheitsgewerbe
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    15,15 €
    Tarif-Stundenlohn EG1 2026
    brutto, allgemeinverbindlich
    1 Mio. €
    Haftpflicht Personenschäden
    Mindestsumme je Schadensereignis
    40 UE
    Unterrichtung je Wachperson
    à 45 Minuten, Sprachniveau B1
    Ansicht:

    Stundenlöhne brutto nach Entgeltgruppe im Vergleich zum Mindestlohn

    Schon die unterste Entgeltgruppe liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Ein Angebotspreis pro Stunde unter diesen Bruttolöhnen kann die Löhne nicht decken.

    Jahr:
    0 €4,8 €9,6 €14,4 €19,2 €24 €Gesetzlicher MindestlohnGesetzlicher Mindestlohn: 13,90 €13,90 €EG1 (z. B. einfacher Objektschutz)EG1 (z. B. einfacher Objektschutz): 15,15 €15,15 €EG2 (z. B. Revier-, Veranstaltungsdienst)EG2 (z. B. Revier-, Veranstaltungsdienst): 15,55 €15,55 €EG3EG3: 16,80 €16,80 €EG4EG4: 17,65 €17,65 €EG5EG5: 21,80 €21,80 €

    Quellen: Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.11.2025 (allgemeinverbindlich), Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung. Bruttolöhne der Beschäftigten, keine Preise für Auftraggeber.

    Quellen: Entgelttarifvertrag Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg (AVE) · Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung · Bewachungsverordnung §§ 6, 14 · Polizei Berlin, PKS Berlin 2025
    Stand: 23.09.2026
    Quellen: Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.11.2025 (allgemeinverbindlich), Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Polizei Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025. Stand September 2026.

    Diese Zahlen erklären, warum die Nachfrage nach Bewachung hoch bleibt. Sie erklären aber auch, warum die Auswahl des Dienstleisters so viel Gewicht hat. Der Markt ist groß und unübersichtlich. Laut den im März 2026 veröffentlichten Branchenzahlen des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft gab es bundesweit 4.517 private Sicherheitsdienstleister. Zum 30.06.2025 arbeiteten 290.871 Menschen in der Sicherheitswirtschaft, davon 276.987 in privaten Sicherheits- und Wachdiensten. Gleichzeitig meldete die Branche allein in Berlin 474 offene Stellen. Personal ist knapp. Anbieter, die trotzdem sehr schnell sehr viele Kräfte zusagen, sollten Sie deshalb genau prüfen.

    Eine Security-Firma, die schlecht ausgewähltes oder unterbezahltes Personal einsetzt, schützt ein Objekt nur auf dem Papier. Im Schadensfall zeigt sich dann, ob Versicherung, Dokumentation und Qualifikation tatsächlich vorhanden waren. Die folgenden Abschnitte zeigen, was Sie vorher prüfen sollten.

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    Pflichtnachweis 1: die Erlaubnis nach § 34a GewO

    Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung. Eine bloße Gewerbeanmeldung reicht nicht. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Gewerbebehörde erst nach einer Prüfung. Sie ist damit der wichtigste formale Nachweis, den eine Security-Firma in Berlin vorlegen kann.

    Was die Behörde vor der Erteilung prüft

    Das Gesetz nennt vier Gründe, aus denen die Erlaubnis versagt wird. Erstens darf nichts dafür sprechen, dass der Antragsteller oder die mit der Leitung beauftragten Personen unzuverlässig sind. Zweitens müssen die Vermögensverhältnisse geordnet sein. Drittens muss der Antragsteller die Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer bestanden haben. Viertens muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

    Für die Zuverlässigkeit fragt die Behörde nicht nur beim Bundeszentralregister nach. Sie holt nach § 34a Abs. 1 GewO auch eine Stellungnahme der Polizei und eine Auskunft des Verfassungsschutzes ein. Diese Prüfung ist streng. Ein Unternehmen mit gültiger Erlaubnis hat sie also mindestens einmal bestanden.

    So prüfen Sie die Erlaubnis in der Praxis

    Fordern Sie eine Kopie des Erlaubnisbescheids an. Achten Sie auf drei Punkte. Der Name des Unternehmens im Bescheid muss mit dem Vertragspartner übereinstimmen. Bei einer GmbH und Co. KG oder einer anderen Gesellschaftsform muss die Erlaubnis auf genau diese Gesellschaft lauten, nicht auf einen Gesellschafter persönlich oder eine Schwesterfirma. Außerdem sollte die ausstellende Behörde erkennbar sein, damit Sie im Zweifel dort nachfragen können.

    Ein seriöser Anbieter schickt den Bescheid ohne Nachfrage mit dem Angebot oder spätestens auf Anfrage innerhalb weniger Tage. Ausweichende Antworten wie „Die Erlaubnis liegt beim Steuerberater“ oder der Verweis auf eine Partnerfirma sind ein klares Warnsignal. Ohne Erlaubnis darf die Firma die Leistung gar nicht erbringen. Setzt sie Subunternehmer ein, brauchen auch diese eine eigene Erlaubnis. Lassen Sie sich deshalb schriftlich bestätigen, ob und welche Nachunternehmer eingesetzt werden, und verlangen Sie auch deren Bescheide.

    Tipp: Legen Sie für jeden Anbieter im Auswahlverfahren eine kurze Nachweisliste an: Erlaubnisbescheid, Versicherungsbestätigung, Muster-Dienstausweis, Angabe zur Entgeltgruppe. Wer nach einer Woche noch Lücken hat, scheidet aus. Das spart Zeit, bevor Sie Preise vergleichen.

    Pflichtnachweis 2: Bewacherregister, Dienstausweis und Qualifikation

    Die Erlaubnis betrifft das Unternehmen. Für die Menschen, die bei Ihnen im Objekt stehen, gelten eigene Anforderungen. Hier kommen das Bewacherregister, der Dienstausweis und die Qualifikationsnachweise ins Spiel.

    Das Bewacherregister und die Bewacher-ID

    Seit der Einführung des Bewacherregisters nach § 11b GewO werden Gewerbetreibende, Wachpersonen und Leitungspersonen zentral beim Statistischen Bundesamt erfasst. Die Behörden prüfen über dieses Register die Zuverlässigkeit der Wachpersonen, bevor diese eingesetzt werden. Jede registrierte Person und jedes Unternehmen erhält eine eigene Bewacher-ID.

    Wichtig für Auftraggeber: Das Register ist ein Werkzeug der Vollzugsbehörden. Ein Einsichtsrecht für private Auftraggeber sieht das Gesetz nicht vor. Sie können also nicht selbst nachschlagen, ob eine bestimmte Person registriert ist. Umso wichtiger ist der Nachweis, den Sie vor Ort sehen können: den Dienstausweis. Ausführlich erklärt der Ratgeber, wie Sie Bewacherregister und Bewacher-ID richtig prüfen.

    Der Dienstausweis nach § 18 BewachV

    Nach § 18 der Bewachungsverordnung muss jede Wachperson vor ihrer ersten Tätigkeit einen Dienstausweis erhalten. Er enthält die Bewacher-ID der Wachperson und die Bewacher-ID des Unternehmens. Für Sie ergibt sich daraus eine einfache Kontrolle: Die Unternehmens-ID auf dem Ausweis muss zu Ihrem Vertragspartner oder zu einem offen benannten Subunternehmer passen. Steht dort eine andere Firma, arbeitet im Objekt jemand, von dem Sie nichts wussten.

    Bitten Sie den Anbieter, Ihnen vor Einsatzbeginn eine Liste der vorgesehenen Kräfte mit ihren Bewacher-IDs zu übergeben. Ein Abgleich mit den Ausweisen am ersten Einsatztag dauert wenige Minuten.

    Unterrichtung und Sachkundeprüfung

    Jede Wachperson braucht mindestens den Unterrichtungsnachweis der IHK. Die Unterrichtung umfasst nach § 6 BewachV mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Voraussetzung ist Deutsch auf dem Sprachniveau B1. Für bestimmte Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht aus. Hier verlangt § 34a Abs. 1a GewO zusätzlich die Sachkundeprüfung:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
    • Schutz vor Ladendieben,
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
    • leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften,
    • leitende Funktion bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen.

    Für Sie heißt das: Klären Sie vorab, welche Tätigkeiten im Objekt anfallen. Ein Einkaufszentrum mit Publikumsverkehr, ein Handelsgeschäft mit Ladendiebstahlsprävention oder der Einlass eines Clubs verlangt Personal mit Sachkundeprüfung. Ein Angebot, das hier nur Kräfte mit Unterrichtung vorsieht, ist nicht nur schwächer, sondern rechtlich unzulässig. Fragen Sie deshalb schriftlich, welche Qualifikation die eingesetzten Kräfte haben, und lassen Sie sich die Nachweise für die Stammbesetzung zeigen.

    Pflichtnachweis 3: die Haftpflichtversicherung

    Eine Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Erlaubnis. Die Bewachungsverordnung legt in § 14 fest, welche Summen mindestens versichert sein müssen. Diese Werte gelten je Schadensereignis.

    SchadensartMindestversicherungssumme je SchadensereignisRechtsgrundlage
    Personenschäden1.000.000 €§ 14 BewachV
    Sachschäden250.000 €§ 14 BewachV
    Abhandenkommen bewachter Sachen15.000 €§ 14 BewachV
    Reine Vermögensschäden12.500 €§ 14 BewachV

    Diese Mindestsummen sind eine Untergrenze, keine Empfehlung. Vergleichen Sie sie mit den Werten in Ihrem Objekt. Die Kriminalstatistik zeigt, dass schon ein durchschnittlicher Büro- oder Betriebseinbruch in Berlin 2025 mit 6.651 Euro zu Buche schlug. Lagern in Ihrem Objekt Waren, Maschinen oder Daten von deutlich höherem Wert, ist die Summe von 15.000 Euro für abhandengekommene Sachen schnell erreicht. Ob Sie eine höhere Deckung verlangen, sollten Sie vor der Ausschreibung festlegen.

    Prüfen Sie nicht die Behauptung, sondern die Versicherungsbestätigung. Sie sollte vom Versicherer stammen, aktuell sein, den Namen des Vertragspartners tragen und die Deckungssummen je Schadensart ausweisen. Achten Sie auch darauf, ob Schlüsselverlust mitversichert ist, falls die Kräfte Schlüssel oder Transponder für Ihr Objekt erhalten. Wie Verantwortung und Haftung im Vertrag verteilt werden, ist eine eigene Frage. Für die Auswahl genügt zunächst: Ohne aktuelle Bestätigung kein Auftrag.

    Gut zu wissen: Setzt ein Anbieter Subunternehmer ein, gilt deren Versicherung für deren Personal. Lassen Sie sich in diesem Fall auch die Versicherungsbestätigung des Nachunternehmers geben, sonst bleibt eine Lücke genau dort, wo Sie die Kontrolle am wenigsten haben.

    Tarifbindung und Preis: das stärkste Seriositätssignal

    Für Berlin und Brandenburg gibt es eine klare Lohnuntergrenze. Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen vom 18.11.2025 wurde rückwirkend ab dem 01.01.2026 für allgemeinverbindlich erklärt. Die Senatsverwaltung für Arbeit hat das im Juli 2026 bekannt gegeben. Allgemeinverbindlich heißt: Der Tarif gilt für alle Beschäftigten, die in Berlin und Brandenburg Sicherheits-, Kontroll- oder Ordnungsdienste für Dritte erbringen, auch wenn ihr Arbeitgeber keinem Verband angehört. Ausgenommen sind nur Einsätze an Gleisanlagen der Deutschen Bahn, Geld- und Werttransporte sowie Luftsicherheit an Flughäfen.

    Die Stundenlöhne 2026 und 2027

    EntgeltgruppeStundenlohn brutto ab 01.01.2026Stundenlohn brutto ab 01.01.2027
    EG115,15 €15,70 €
    EG2 (u. a. Revier- und Interventionsdienst, Veranstaltungsdienst, Einkaufszentren)15,55 €16,15 €
    EG316,80 €17,45 €
    EG417,65 €18,35 €
    EG521,80 €22,65 €
    Zum Vergleich: gesetzlicher Mindestlohn13,90 €14,60 €

    Hinzu kommen Zulagen und Zuschläge. Für Revierdienst gibt es 0,65 Euro pro Stunde, für Team- oder Schichtleiter 0,75 Euro, für Objektleiter 1,00 Euro. Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr wird mit 15 Prozent vergütet, Sonntagsarbeit mit 25 Prozent und Feiertagsarbeit mit 50 Prozent. Es gilt jeweils der höchste Zuschlag, nur der Nachtzuschlag kommt zusätzlich hinzu.

    Warum die Leistungsbeschreibung die Entgeltgruppe bestimmt

    Die Entgeltgruppen 2 bis 5 greifen nur, wenn die Leistungsbeschreibung die jeweilige Qualifikation ausdrücklich fordert. Das hat eine praktische Folge: Beschreiben Sie Ihren Bedarf vage, kann ein Anbieter mit der niedrigsten Gruppe kalkulieren und trotzdem tarifgerecht bleiben. Wer eine bestimmte Qualifikation erwartet, muss sie in die Anfrage schreiben. Hilfreich ist dabei der Ratgeber zur Preisfaktoren pro Stunde, der erklärt, wie sich solche Vorgaben auf den Preis auswirken.

    Rechenbeispiel: Was allein der Lohn kostet

    Ein durchgehend besetzter Posten umfasst im Monatsschnitt 730 Stunden, denn ein Jahr hat 8.760 Stunden. Mit dem Tariflohn der EG1 von 15,15 Euro ergibt das 11.059,50 Euro Bruttolohn pro Monat. Darin sind noch keine Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge enthalten. Allein der Nachtzuschlag hebt eine Nachtstunde in der EG1 auf rund 17,42 Euro. Ebenfalls nicht enthalten sind Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaub, Krankheit, Schulung, Einsatzleitung, Versicherung und Verwaltung. Ein Verrechnungssatz muss deshalb spürbar über dem Tariflohn liegen.

    Daraus folgt die wichtigste Faustregel dieses Ratgebers: Ein Stundenpreis, der in der Nähe des Tariflohns liegt oder ihn sogar unterschreitet, kann nicht tarifgerecht kalkuliert sein. Entweder wird das Personal unter Tarif bezahlt, es werden Stunden nicht korrekt abgerechnet, oder es fehlen Sozialabgaben. Alle drei Varianten fallen im Zweifel auf Sie als Auftraggeber zurück, etwa wenn Kräfte kurzfristig abspringen oder Kontrollen der Behörden Verstöße aufdecken. Fragen Sie deshalb jeden Anbieter, nach welcher Entgeltgruppe er kalkuliert. Eine seriöse Security-Firma beantwortet diese Frage ohne Umwege.

    Freiwillige Qualitätsmerkmale: DIN 77200, Verband, Referenzen

    Die bisher genannten Nachweise sind Pflicht. Sie trennen legale von illegalen Anbietern, aber noch nicht gute von durchschnittlichen. Dafür gibt es freiwillige Merkmale, die Sie gezielt abfragen können.

    DIN 77200

    Die DIN 77200-1 in der Ausgabe vom Oktober 2022 beschreibt allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister. Sie ersetzt die Ausgabe von 2017. Die Norm betrifft unter anderem Organisation, Personal und Qualitätssicherung. Eine Zertifizierung ist freiwillig, wird bei öffentlichen Ausschreibungen aber häufig gefordert. Wichtig ist, was genau zertifiziert wurde. Ein Zertifikat gilt für bestimmte Leistungen und Standorte. Lassen Sie sich das Zertifikat mit Geltungsbereich und Gültigkeitsdatum zeigen und prüfen Sie, ob die Leistung, die Sie brauchen, darin enthalten ist. Der Ratgeber erklärt, was die DIN 77200 im Einzelnen verlangt.

    Verbandsmitgliedschaft

    Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft hat nach eigenen Angaben 1.029 Mitgliedsunternehmen, die rund 70 Prozent des Marktes für Sicherheitsdienstleistungen abdecken. Eine Mitgliedschaft allein ist kein Qualitätsbeweis. Sie zeigt aber, dass sich ein Unternehmen in die Strukturen der Branche einbindet. Da der Berliner Tarif ohnehin allgemeinverbindlich ist, ersetzt die Mitgliedschaft keine Prüfung der Kalkulation.

    Referenzen richtig prüfen

    Referenzen sind nur so viel wert wie ihre Überprüfbarkeit. Eine Liste bekannter Namen auf der Website sagt wenig. Fragen Sie nach zwei oder drei vergleichbaren Aufträgen in Berlin oder Brandenburg, idealerweise mit ähnlicher Objektart und ähnlichem Umfang. Bitten Sie um eine Ansprechperson beim Referenzkunden und rufen Sie dort an. Drei Fragen genügen: Wie zuverlässig waren die Besetzungen? Wie schnell wurde bei Ausfällen Ersatz gestellt? Wie wurde über Vorfälle berichtet?

    Beachten Sie dabei, dass viele Auftraggeber aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden möchten. Ein Anbieter, der das offen sagt und stattdessen anonymisierte Beispiele und Berichtsmuster zeigt, handelt nicht unseriös. Unseriös ist ein Anbieter, der Referenzen nennt, die sich bei Nachfrage als falsch herausstellen.

    Organisation im Alltag

    Achten Sie im Gespräch auch auf die Organisation. Gibt es eine feste Objektleitung als Ansprechperson? Existiert eine schriftliche Dienstanweisung für Ihr Objekt? Wie werden Schichtberichte und Kontrollgänge dokumentiert? Wie ist die Erreichbarkeit nachts und am Wochenende geregelt? Wer diese Fragen konkret beantwortet, hat die Abläufe im Griff. Allgemeine Formulierungen ohne Details deuten auf das Gegenteil hin.

    Warnsignale und Prüfliste für Ihre Anbieterauswahl

    Aus den Pflichtnachweisen und Qualitätsmerkmalen ergibt sich eine Reihe typischer Warnsignale. Einzeln muss keines davon das Aus bedeuten. Treffen mehrere zusammen, sollten Sie den Anbieter nicht beauftragen.

    Typische Warnsignale

    • Preis nahe oder unter dem Tariflohn: Liegt der Stundenpreis im Bereich von 15 bis 16 Euro, deckt er kaum die Bruttolöhne der EG1 und EG2, von Abgaben und Verwaltung ganz abgesehen.
    • Kein Erlaubnisbescheid: Der Anbieter verweist auf später, auf Partner oder auf eine Gewerbeanmeldung.
    • Keine Auskunft zur Entgeltgruppe: Die Kalkulation bleibt pauschal, obwohl der Tarif in Berlin für alle gilt.
    • Unklare Subunternehmer: Auf Nachfrage wird nicht offen gesagt, wer tatsächlich im Objekt arbeitet.
    • Fehlende Dienstausweise: Kräfte erscheinen ohne Ausweis oder mit Ausweis einer anderen Firma.
    • Falsche Qualifikation: Für Tätigkeiten mit Sachkundepflicht, etwa Ladendiebstahlsprävention, werden nur Kräfte mit Unterrichtung angeboten.
    • Keine Versicherungsbestätigung: Es gibt nur den Satz „Wir sind versichert“.
    • Unrealistische Zusagen: Sehr viele Kräfte ab dem nächsten Tag, obwohl der Berliner Markt laut Branchenzahlen 474 offene Stellen meldet.

    Prüfliste in fünf Schritten

    1. Bedarf beschreiben: Tätigkeiten, Zeiten, Objektart und geforderte Qualifikation schriftlich festlegen. Nur so werden Angebote vergleichbar, auch in der Entgeltgruppe.
    2. Pflichtnachweise anfordern: Erlaubnisbescheid nach § 34a GewO, Versicherungsbestätigung mit Summen nach § 14 BewachV, Muster des Dienstausweises nach § 18 BewachV.
    3. Kalkulation hinterfragen: Entgeltgruppe, Zuschläge und Einsatz von Subunternehmern schriftlich bestätigen lassen.
    4. Qualität prüfen: DIN-77200-Zertifikat mit Geltungsbereich, Referenzen mit Ansprechperson, Beispiele für Dienstanweisung und Schichtbericht.
    5. Einsatzbeginn kontrollieren: Liste der Kräfte mit Bewacher-IDs vorab anfordern und am ersten Tag mit den Ausweisen abgleichen.

    Wer diese Schritte geht, braucht keinen Branchenkenner im Haus. Die meisten unseriösen Angebote scheiden schon bei Schritt 2 oder 3 aus. Die Vertragsgestaltung, etwa Kündigungsfristen, Haftungsregeln und Vertragsstrafen, folgt erst danach und gehört in ein eigenes Verfahren.

    Wenn Sie für ein Objekt in der Hauptstadt einen Anbieter suchen, finden Sie auf der Seite zum Sicherheitsdienst in Berlin die Leistungen von BPS Protect im Überblick. BPS Protect ist dort als Ansprechpartner erreichbar und stellt die Nachweise aus dieser Prüfliste auf Anfrage für Ihre Prüfung zur Verfügung.

    Quellen

    • Polizei Berlin: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025, Kurzbericht vom 11.03.2026
    • Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin: Pressemitteilung vom 22.07.2026 zur Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrags
    • Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.11.2025, BDSW Landesgruppe Berlin und Brandenburg und ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg, Bundesanzeiger
    • Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesregierung
    • Gewerbeordnung (GewO), § 11b und § 34a
    • Bewachungsverordnung (BewachV), §§ 6, 14 und 18
    • DIN 77200-1:2022-10, Sicherungsdienstleistungen, Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister, DIN Media
    • Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW): Der Verband sowie Branchenzahlen 2026, wiedergegeben von coredinate.de

    Häufige Fragen

    Woran erkenne ich eine seriöse Security-Firma in Berlin?

    An vier Nachweisen: Erlaubnis nach § 34a GewO, Dienstausweise mit Bewacher-ID, Haftpflichtversicherung mit den Mindestsummen der Bewachungsverordnung und eine Kalkulation, die den allgemeinverbindlichen Tariflohn ab 15,15 Euro brutto pro Stunde trägt.

    Kann ich das Bewacherregister selbst einsehen?

    Nein. Das Bewacherregister nach § 11b GewO dient den Vollzugsbehörden, ein Einsichtsrecht für private Auftraggeber ist nicht vorgesehen. Prüfen Sie stattdessen die Dienstausweise, die nach § 18 BewachV die Bewacher-ID von Person und Unternehmen enthalten.

    Welche Haftpflichtsumme muss ein Sicherheitsdienst nachweisen?

    Nach § 14 BewachV mindestens 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für abhandengekommene bewachte Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden, jeweils je Schadensereignis.

    Braucht jeder Sicherheitsmitarbeiter eine Sachkundeprüfung?

    Nein. Grundsätzlich genügt die IHK-Unterrichtung mit mindestens 40 Unterrichtsstunden. Die Sachkundeprüfung ist zusätzlich Pflicht, etwa bei Kontrollgängen mit öffentlichem Verkehr, beim Schutz vor Ladendieben und im Einlass von Diskotheken.

    Gilt der Sicherheitstarif in Berlin für alle Firmen?

    Ja, weitgehend. Der Entgelttarifvertrag ist seit dem 01.01.2026 allgemeinverbindlich und gilt auch für Firmen ohne Verbandsmitgliedschaft. Ausgenommen sind DB-Gleisanlagen, Geld- und Werttransporte sowie Luftsicherheit an Flughäfen.

    Ist eine Zertifizierung nach DIN 77200 Pflicht?

    Nein, die DIN 77200-1 ist eine freiwillige Norm. Öffentliche Auftraggeber fordern sie aber häufig. Prüfen Sie bei einem Zertifikat immer Geltungsbereich und Gültigkeit, denn es gilt nur für die dort genannten Leistungen.

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