Ordnerdienst bei Veranstaltungen: Wie viel Personal Sie brauchen

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    Das Wichtigste in Kürze: Eine gesetzliche Quote für Ordner gibt es nicht. Als Faustregel gilt ein Ordner je 100 Gäste, einzelne Behörden rechnen mit einem je 50. In Berlin legt das Sicherheitskonzept nach der Betriebs-Verordnung die Mindestzahl fest, ab mehr als 5.000 Besucherplätzen im Einvernehmen mit Polizei und Feuerwehr. Marktangaben für eine Ordnerstunde liegen 2026 meist bei 24,50 bis 45 Euro.

    Wie viel Personal ein Ordnerdienst bei einer Veranstaltung braucht, legt kein Gesetz als feste Zahl fest. In der Praxis starten viele Planungen mit der Faustregel von einem Ordner je 100 Gäste. Einzelne Behörden rechnen strenger mit einem Ordner je 50 Gäste. Für 2.000 Besucher bedeutet das 20 bis 40 Ordner, bevor Ablösung, Pausen und Leitung eingeplant sind. Verbindlich ist am Ende das Sicherheitskonzept. In Berlin schreibt die Betriebs-Verordnung vor, dass darin die Mindestzahl der Ordnungsdienstkräfte gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden steht.

    Dieser Ratgeber richtet sich an Veranstalter, Betreiber von Versammlungsstätten und Unternehmen, die ein Firmenevent, ein Konzert oder ein Stadtfest planen. Er zeigt, wie Sie den Personalbedarf herleiten, welche Pflichten das Berliner Recht vorgibt, welche Qualifikation Ordner brauchen und was der Einsatz laut Marktangaben kostet. Genehmigungsfragen wie die Anmeldung einer Veranstaltung behandelt ein eigener Beitrag.

    Wie viele Ordner braucht eine Veranstaltung?

    Die kurze Antwort lautet: so viele, wie das Sicherheitskonzept für die konkrete Lage vorsieht. Die längere Antwort beginnt mit Richtwerten. Der Sicherheitsanbieter soxsicherheitsdienst.de beschreibt in seinem Überblick zur Eventsicherheit 2026 die Daumenregel von einem Ordner je 100 Gäste. Er ergänzt, dass einzelne Behörden mit einem Ordner je 50 Gäste rechnen. Auch frankonia-sicherheit.de nennt als Faustwert eine Sicherheitskraft je 100 Besucher und betont, dass verbindlich immer die Auflage im Einzelfall ist.

    Beide Richtwerte liegen um den Faktor zwei auseinander. Das klingt nach einer Kleinigkeit, verändert aber jede Planung. Bei 1.000 Besuchern sind es 10 oder 20 Ordner, bei 5.000 Besuchern 50 oder 100. Die folgende Infografik zeigt die Spanne für typische Größenordnungen.

    Ordner nach Besucherzahl und Stundensätze laut Marktangaben

    BPS Protect Infografik · interaktiv
    Ordnerdienst: Personalbedarf und Stundensätze 2026
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    1 je 100
    Ordner je Gäste als Faustregel
    einzelne Behörden rechnen mit 1 je 50
    > 5.000
    Besucherplätze: Konzept mit Behörden
    § 37 Abs. 2 BetrVO Berlin
    15,55 €
    Tarif-Bruttolohn Veranstaltungsdienst
    EG2 Berlin/Brandenburg ab 01.01.2026, plus 10 % Zuschlag
    Ansicht:

    Ordner nach Besucherzahl: Faustregel gegen strengere Rechnung

    Ob mit 1 je 100 oder 1 je 50 gerechnet wird, verdoppelt den Personalbedarf. Verbindlich ist immer das abgestimmte Sicherheitskonzept.

    Richtwert:
    0 Ordner22 Ordner44 Ordner66 Ordner88 Ordner110 Ordner500 Besucher500 Besucher: 5 Ordner5 Ordner1.000 Besucher1.000 Besucher: 10 Ordner10 Ordner2.000 Besucher2.000 Besucher: 20 Ordner20 Ordner5.000 Besucher5.000 Besucher: 50 Ordner50 Ordner

    Eigene Rechnung auf Basis der Richtwerte von soxsicherheitsdienst.de und frankonia-sicherheit.de. Ohne Ablösung, Pausen und Leitung.

    Quellen: soxsicherheitsdienst.de · frankonia-sicherheit.de · cesar-security.de · wachschutz-berlin.de · Betriebs-Verordnung Berlin · Entgelttarifvertrag Berlin/Brandenburg · eigene Rechnung
    Stand: 23.09.2026
    Quelle: eigene Rechnung auf Basis der Richtwerte von soxsicherheitsdienst.de und frankonia-sicherheit.de; Stundensätze laut soxsicherheitsdienst.de, frankonia-sicherheit.de, cesar-security.de und wachschutz-berlin.de; Tariflohn laut Entgelttarifvertrag Berlin und Brandenburg. Stand September 2026.

    Warum die Faustregel nur ein Startwert ist

    Eine Quote pro 100 Gäste bildet nur die Besucherzahl ab. Sie sagt nichts über die Zahl der Eingänge, die Größe des Geländes oder das Publikum. Ein ruhiger Fachkongress mit 800 Teilnehmern und einem einzigen Foyer braucht andere Posten als ein Open-Air-Konzert mit 800 Gästen, Ausschank und drei Zugängen. Deshalb sollten Sie die Faustregel nur nutzen, um eine erste Größenordnung zu schätzen. Danach folgt die eigentliche Planung über Positionen.

    Vom Richtwert zum Positionsplan

    Ein belastbarer Personalbedarf entsteht, wenn Sie jede Stelle auflisten, die während der Veranstaltung besetzt sein muss. Dazu zählen Einlass und Kontrolle, Ausgänge, Zugänge zu Besucherblöcken, Rettungswege, Bühnengraben oder Backstage, Garderobe und Parkflächen. Für jede Position legen Sie fest, wie viele Kräfte gleichzeitig nötig sind. Die Summe ergibt die Mindestbesetzung zu Spitzenzeiten. Erst dann prüfen Sie, ob das Ergebnis zur Faustregel passt. Liegt der Positionsplan deutlich darunter, fehlen meist Posten. Liegt er deutlich darüber, lohnt ein zweiter Blick auf Wege und Zugänge.

    Hinzu kommen Kräfte, die in keiner Quote auftauchen. Die Ordnungsdienstleitung koordiniert und sollte nicht selbst einen Posten besetzen. Bei längeren Einsätzen brauchen Sie Ablösungen, damit Pausen möglich sind, ohne dass ein Eingang unbesetzt bleibt. Planen Sie außerdem eine kleine Reserve für Unvorhergesehenes ein, etwa einen zusätzlichen Einlass bei starkem Andrang.

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    Rechtsrahmen in Berlin: Betriebs-Verordnung statt Muster-Verordnung

    Viele Ratgeber zitieren die Muster-Versammlungsstättenverordnung. Sie ist aber nur eine Vorlage der Bauministerkonferenz. Verbindlich wird sie erst, wenn ein Land sie in eigenes Recht übernimmt. In Berlin stehen die Regeln für den Betrieb von Versammlungsstätten in der Betriebs-Verordnung vom 10. Oktober 2007, zuletzt geändert im Mai 2019. Inhaltlich ähneln sich beide Texte, im Detail gibt es jedoch Unterschiede.

    Für welche Veranstaltungen die Regeln gelten

    Nach § 23 Abs. 1 der Berliner Betriebs-Verordnung gilt der Abschnitt über Versammlungsstätten für Versammlungsräume mit mehr als 200 Besuchern. Das gilt auch für mehrere Räume, die zusammen mehr als 200 Besucher fassen und gemeinsame Rettungswege haben. Außerdem erfasst sind Versammlungsstätten im Freien mit mehr als 1.000 Besuchern und Sportstadien mit mehr als 5.000 Besuchern.

    Sicherheitskonzept, Sanitätsdienst und Ordnungsdienst

    Der zentrale Paragraph ist § 37 der Betriebs-Verordnung. Absatz 1 bestimmt: Erfordert es die Art der Veranstaltung, muss der Betreiber ein Sicherheitskonzept erstellen sowie einen Sanitätsdienst und einen Ordnungsdienst einrichten. Berlin nennt hier ausdrücklich auch den Sanitätsdienst, den die Muster-Verordnung an dieser Stelle nicht aufführt.

    Absatz 2 betrifft größere Häuser. Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen stellt der Betreiber das Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden auf, insbesondere mit Polizei und Feuerwehr. Im Konzept stehen die Mindestzahl der Ordnungsdienstkräfte, gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden, die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Sicherheitsdurchsagen. Absatz 3 verlangt, dass der Ordnungsdienst unter der Leitung einer vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleitung steht.

    Wichtig ist die Formulierung „erfordert es die Art der Veranstaltung“. Auch unterhalb von 5.000 Plätzen kann also ein Sicherheitskonzept mit Ordnungsdienst nötig sein. Die Schwelle von 5.000 regelt nur, ab wann das Konzept mit den Behörden abgestimmt werden muss.

    Verantwortung des Betreibers

    § 32 der Betriebs-Verordnung ordnet die Verantwortung klar zu. Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Während des Betriebs muss er selbst oder eine beauftragte Veranstaltungsleitung ständig anwesend sein. Er muss außerdem die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst gewährleisten. Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren verlangt § 35 zusätzlich eine Brandsicherheitswache.

    Wie die Besucherzahl bemessen wird

    Die Personalplanung hängt an der Besucherzahl. Ist sie nicht in der Bau- und Betriebsbeschreibung festgelegt, gilt § 24 der Betriebs-Verordnung. Er setzt für Sitzplätze an Tischen einen Besucher je Quadratmeter an, für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze zwei Besucher je Quadratmeter. Auf Stufenreihen sind es zwei Besucher je laufendem Meter, in Ausstellungsräumen ein Besucher je Quadratmeter. Flächen, die Besucher nicht betreten dürfen, zählen nicht mit. Ein Saal mit 400 Quadratmetern Stehfläche fasst danach rechnerisch 800 Besucher.

    Wie Sie die einzelnen Bausteine zusammenführen, zeigt der Ratgeber zum Sicherheitskonzept für Veranstaltungen.

    Faktoren, die den Personalbedarf bestimmen

    Zwei Veranstaltungen mit gleicher Besucherzahl können sehr unterschiedliche Ordnerzahlen brauchen. Die Betriebs-Verordnung nennt deshalb neben der Besucherzahl den Gefährdungsgrad als Maßstab. In der Praxis lassen sich die Einflussgrößen in fünf Gruppen ordnen.

    1. Publikum und Art der Veranstaltung

    Ein Fachkongress, eine Hauptversammlung oder ein Firmenjubiläum verläuft meist ruhig. Das Publikum ist bekannt, oft namentlich eingeladen. Bei öffentlichen Konzerten, Partys oder Sportveranstaltungen ist das Publikum anonym, die Stimmung wechselhaft. Ausschank von Alkohol erhöht den Bedarf an Kräften, die Konflikte früh erkennen und beruhigen. Rivalisierende Gruppen, prominente Gäste oder politische Inhalte verschieben die Planung weiter nach oben.

    2. Gelände, Eingänge und Besucherblöcke

    Jeder Eingang braucht Personal, meist mehrere Kräfte gleichzeitig. Wer Taschen kontrolliert, Tickets prüft und abtastet, braucht deutlich mehr Leute pro Eingang als bei reiner Ticketkontrolle. Unübersichtliches Gelände, mehrere Bühnen oder getrennte Besucherblöcke erhöhen die Zahl der Posten. Bei Freiluftveranstaltungen kommen Zäune, Zufahrten und Flächen für die Feuerwehr hinzu.

    3. Einsatzdauer und Besucherströme

    Die kritischsten Phasen sind Einlass und Auslass. In dieser Zeit bewegen sich viele Menschen auf engem Raum. Der Ordnungsdienst beginnt deshalb vor dem Einlass und endet nach dem Auslass. soxsicherheitsdienst.de weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Kalkulation alle Stunden vom Dienstbeginn vor dem Einlass bis zum Ende nach dem Auslass zählen, nicht nur die Programmzeit. Ein Abendprogramm von vier Stunden bedeutet für die Ordner schnell sechs oder sieben Einsatzstunden.

    4. Ablösung und Pausen

    Ordner können nicht stundenlang ohne Pause an einem Posten stehen. Bei längeren Veranstaltungen brauchen Sie Springer, die Posten während der Pausen übernehmen. Mehrtägige Festivals erfordern ein Schichtsystem. Für jeden Posten, der rund um die Uhr besetzt sein muss, sind mehrere Personen nötig.

    5. Behördliche Auflagen

    Die Genehmigungsbehörde kann Auflagen erteilen, die Ihre eigene Planung übersteigen. Dazu gehören Mindestzahlen für Ordner, zusätzliche Posten an Rettungswegen oder eine bestimmte Qualifikation der Leitung. Solche Auflagen haben Vorrang vor jeder Faustregel. Planen Sie deshalb früh ein Gespräch mit den zuständigen Stellen ein, damit sich die Personalplanung nicht kurz vor dem Termin ändert.

    Tipp: Rechnen Sie den Personalbedarf zweimal. Einmal über die Faustregel, einmal über einen Positionsplan mit jedem Eingang, jedem Block und jedem Rettungsweg. Weichen beide Ergebnisse stark voneinander ab, liegt fast immer eine Lücke im Positionsplan vor.

    Aufgaben und Positionen im Ordnungsdienst

    Was Ordner leisten müssen, beschreibt § 37 Abs. 4 der Berliner Betriebs-Verordnung. Die Ordnungsdienstleitung und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Insbesondere zählen dazu fünf Aufgaben.

    • Kontrolle an Ein- und Ausgängen sowie an den Zugängen zu den Besucherblöcken.
    • Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze.
    • Beachtung der Anforderungen des § 25, der unter anderem vorschreibt, dass Rettungswege ständig freigehalten werden.
    • Sicherheitsdurchsagen nach den Vorgaben des Sicherheitskonzepts.
    • Geordnete Evakuierung im Gefahrenfall.

    Aus diesen Pflichten ergeben sich die typischen Positionen. Am Einlass kontrollieren Ordner Tickets, Taschen und verbotene Gegenstände. An Blockzugängen verhindern sie, dass Bereiche überfüllt werden. Zählposten oder Zählsysteme sorgen dafür, dass die zulässige Besucherzahl nicht überschritten wird. An Notausgängen und Rettungswegen achten Kräfte darauf, dass nichts abgestellt wird und Türen frei bleiben. Bei Konzerten kommen Bühnengraben und Backstage hinzu.

    Die Rolle der Ordnungsdienstleitung

    Die Ordnungsdienstleitung hält den Kontakt zur Veranstaltungsleitung, zu Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienst. Sie teilt die Kräfte ein, reagiert auf Engpässe und löst im Ernstfall die Räumung nach dem Konzept aus. Bei größeren Einsätzen führen Abschnitts- oder Teamleiter einzelne Bereiche. Der Berliner und Brandenburger Tarifvertrag sieht für Team- und Schichtleiter eine Zulage von 0,75 Euro pro Stunde vor, für Objektleiter 1,00 Euro. Diese Funktionen gehören in jeden Personalplan.

    Schnittstellen zu Sanitätsdienst und Brandwache

    Der Ordnungsdienst arbeitet nicht allein. Der Sanitätsdienst versorgt Verletzte, die Brandsicherheitswache überwacht Brandgefahren. Ordner sind oft die ersten, die einen Notfall bemerken. Sie brauchen deshalb klare Meldewege und Funk. Legen Sie im Konzept fest, wer wen alarmiert und wie Rettungskräfte zum Einsatzort gelotst werden. Die Betriebs-Verordnung macht diese Zusammenarbeit in § 32 Abs. 3 zur Pflicht des Betreibers.

    Einen Überblick über die Leistungen, die ein Sicherheitsdienstleister bei Veranstaltungen übernimmt, finden Sie auf der Seite zum Veranstaltungsschutz von BPS Protect.

    Qualifikation: Unterrichtung, Sachkunde und eigene Helfer

    Neben der Zahl entscheidet die Qualifikation über die Qualität des Ordnungsdienstes. Hier kommt es darauf an, wer die Ordner stellt.

    Gewerblicher Sicherheitsdienst

    Nach § 34a Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung braucht eine Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Beauftragen Sie ein Sicherheitsunternehmen mit dem Ordnungsdienst, muss dieses Unternehmen die Erlaubnis besitzen. Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Sachkundeprüfung der Unternehmensleitung und eine Haftpflichtversicherung. Die Mindestsummen stehen in § 14 der Bewachungsverordnung: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden, jeweils je Schadensereignis.

    Die eingesetzten Wachpersonen brauchen nach § 34a Abs. 1a GewO mindestens den Unterrichtungsnachweis. Die Unterrichtung umfasst nach § 6 der Bewachungsverordnung mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und setzt Deutschkenntnisse auf Niveau B1 voraus. Für bestimmte Tätigkeiten verlangt das Gesetz zusätzlich die Sachkundeprüfung. Für Veranstaltungen besonders wichtig: Wer bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen eine leitende Funktion übernimmt, braucht die Sachkundeprüfung. Gleiches gilt für den Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken.

    Jede Wachperson ist im Bewacherregister beim Statistischen Bundesamt erfasst und trägt nach § 18 der Bewachungsverordnung einen Dienstausweis mit Bewacher-ID. Wie Sie als Auftraggeber die Bewacher-ID im Bewacherregister prüfen, erklärt ein eigener Ratgeber.

    Eigene Helfer des Veranstalters

    Viele Vereine und Veranstalter setzen eigene Mitglieder oder Mitarbeitende als Ordner ein. Die Erlaubnispflicht nach § 34a GewO knüpft an das gewerbsmäßige Bewachen fremden Lebens oder Eigentums an. Ob eigene Helfer darunter fallen, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Unabhängig davon bleibt der Betreiber nach § 32 der Betriebs-Verordnung für die Sicherheit verantwortlich. Eigene Helfer müssen also genauso eingewiesen sein, ihre Posten kennen und im Ernstfall wissen, wie die Räumung abläuft.

    Gemischte Teams

    In der Praxis sind gemischte Teams verbreitet. Eigene Helfer übernehmen Information, Wegeleitung und Garderobe. Der gewerbliche Sicherheitsdienst besetzt Einlass, Kontrolle, Bühnengraben und die Leitung. Wichtig ist, dass alle Kräfte unter einer gemeinsamen Ordnungsdienstleitung stehen, wie es § 37 Abs. 3 der Betriebs-Verordnung verlangt. Zwei getrennte Befehlsketten sind im Ernstfall ein Risiko.

    Gut zu wissen: Ordner haben keine hoheitlichen Befugnisse. Sie handeln im Auftrag des Betreibers oder Veranstalters. Polizeiliche Maßnahmen bleiben der Polizei vorbehalten. Deshalb gehört die Abstimmung mit der Polizei, die § 32 Abs. 3 der Betriebs-Verordnung verlangt, schon in die Planung und nicht erst in den Ernstfall.

    Was ein Ordnerdienst kostet: Marktangaben und Tarif

    Einen amtlichen Preisspiegel für Ordnerdienste gibt es nicht. Belastbar sind die Spannen, die Anbieter selbst veröffentlichen. Die folgenden Werte sind Marktangaben Dritter und keine Preise von BPS Protect.

    LeistungSpanne laut MarktangabenHinweisQuelle
    Veranstaltungsschutz24,50 bis 32 € netto je Kraft und Stundeabhängig von Qualifikation, Uhrzeit und Dauerfrankonia-sicherheit.de
    Ordner, Einlass, Eventsicherheit28 bis 45 € netto je Kraft und Stundealle Stunden vor Einlass bis nach Auslasssoxsicherheitsdienst.de
    Eventschutz mit Ordnerdienst28 bis 40 € je Kraft und StundeHamburg, Crowd Management und Einlassleitung 32 bis 40 €cesar-security.de
    Bewachungsleistungen allgemein33 bis 55 € je StundeBerlin, je nach Qualifikation und Einsatzartwachschutz-berlin.de
    Sanitätsdienst durch Hilfsorganisationca. 10 bis 28 € je Helfer und Stundezuzüglich Pauschalen für Fahrzeuge und Materialsoxsicherheitsdienst.de
    Brandwache durch privaten Dienst28 bis 42 € netto je Kraft und Stundeoft Mindestbuchung von etwa 4 Stundensoxsicherheitsdienst.de
    Tariflohn Veranstaltungsdienst EG215,55 € brutto je Stunde ab 01.01.2026Lohn der Beschäftigten, kein Preis; ab 01.01.2027 16,15 €Entgelttarifvertrag Berlin und Brandenburg

    Was der Tarif über die Kosten verrät

    Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg ist allgemeinverbindlich und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Der Veranstaltungsdienst ist der Entgeltgruppe 2 zugeordnet. Der Stundenlohn beträgt dort 15,55 Euro brutto, ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 16,15 Euro. Für den Veranstaltungsdienst in EG2 kommt ein Zuschlag von 10 Prozent hinzu. Das ergibt rechnerisch 17,11 Euro brutto pro Stunde.

    Weitere Zuschläge fallen je nach Termin an: 15 Prozent für Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr, 25 Prozent für Sonntage und 50 Prozent für Feiertage. Nach dem Tarifvertrag gilt jeweils nur der höchste Zuschlag, der Nachtzuschlag kann aber zusätzlich hinzukommen. Für eine Stunde in einer Sonntagnacht ergibt das 15,55 Euro mal 1,40, also 21,77 Euro brutto. Diese Werte sind Löhne der Beschäftigten. Der Preis für Auftraggeber liegt darüber, weil Sozialversicherung, Urlaub, Krankheit, Schulung, Organisation und Versicherung hinzukommen.

    Rechenbeispiel für ein kleines Event

    soxsicherheitsdienst.de rechnet ein einfaches Beispiel vor: vier Kräfte mal sechs Stunden ergeben 24 Einsatzstunden. Bei Sätzen von 28 bis 45 Euro netto liegen die Personalkosten damit bei 672 bis 1.080 Euro. Übertragen auf eine Veranstaltung mit 1.000 Gästen und der Faustregel von einem Ordner je 100 Gäste ergibt sich: 10 Ordner mal 6 Stunden sind 60 Stunden. Zu 28 bis 45 Euro sind das 1.680 bis 2.700 Euro netto, noch ohne Leitung, Zuschläge und Nebenkosten. Rechnet die Behörde mit einem Ordner je 50 Gäste, verdoppelt sich der Betrag.

    Vorsicht ist bei Angeboten geboten, die deutlich unter den genannten Spannen liegen. Bei einem Tariflohn von 17,11 Euro brutto im Veranstaltungsdienst bleibt dann wenig Spielraum für Lohnnebenkosten, Einweisung und Leitung. Worauf es bei Stundensätzen im Detail ankommt, zeigt der Ratgeber zu den Kosten eines Sicherheitsdienstes pro Stunde.

    Checkliste: Personalplanung für Veranstalter

    Eine gute Personalplanung für den Ordnungsdienst folgt einer festen Reihenfolge. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, nichts zu übersehen und mit Behörden und Dienstleistern auf derselben Grundlage zu sprechen.

    1. Besucherzahl festlegen: Nutzen Sie die Angabe aus der Bau- und Betriebsbeschreibung oder rechnen Sie nach § 24 der Betriebs-Verordnung über die Fläche.
    2. Rechtsrahmen prüfen: Liegt die Veranstaltung über den Schwellen von 200 Besuchern in Räumen oder 1.000 Besuchern im Freien? Hat die Versammlungsstätte mehr als 5.000 Besucherplätze?
    3. Gefährdung einschätzen: Publikum, Alkohol, Prominenz, Uhrzeit und Gelände bewerten.
    4. Positionsplan erstellen: Jeden Eingang, jeden Block, jeden Rettungsweg und jeden Sonderbereich mit Kräftezahl erfassen.
    5. Mit der Faustregel abgleichen: Ergebnis mit einem Ordner je 100 und je 50 Gäste vergleichen.
    6. Leitung und Ablösung ergänzen: Ordnungsdienstleitung, Teamleiter, Springer und Reserve einplanen.
    7. Einsatzzeiten festlegen: Dienstbeginn vor dem Einlass, Dienstende nach dem Auslass.
    8. Qualifikation klären: Unterrichtungsnachweis für alle gewerblichen Kräfte, Sachkundeprüfung für die Leitung bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
    9. Nachweise anfordern: Erlaubnis nach § 34a GewO, Versicherungsbestätigung, Dienstausweise mit Bewacher-ID.
    10. Schnittstellen regeln: Funk, Meldewege, Treffpunkte mit Sanitätsdienst, Brandwache, Polizei und Feuerwehr.
    11. Einweisung durchführen: Alle Kräfte vor Beginn über Posten, Rettungswege und Räumungsablauf informieren.

    Diese Reihenfolge verhindert, dass der Personalbedarf zu spät feststeht. Denn Sicherheitsdienstleister brauchen Vorlauf, um ausreichend qualifiziertes Personal einzuplanen, gerade an Wochenenden mit vielen parallelen Veranstaltungen. Für Veranstalter in Berlin und Brandenburg ist BPS Protect ein möglicher Ansprechpartner, um den Positionsplan gemeinsam durchzugehen und den Bedarf an Ordnern und Leitung festzulegen.

    Quellen

    • Betriebs-Verordnung Berlin (BetrVO) vom 10.10.2007, zuletzt geändert am 10.05.2019, §§ 23, 24, 25, 32, 35 und 37
    • Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV), § 43, Bauministerkonferenz
    • Gewerbeordnung (GewO), § 34a und § 11b
    • Bewachungsverordnung (BewachV), §§ 6, 14 und 18
    • Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.11.2025, allgemeinverbindlich, BDSW und ver.di
    • Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin, Pressemitteilung vom 22.07.2026
    • soxsicherheitsdienst.de: Eventsicherheit 2026 und Sicherheitsdienst Kosten 2026
    • frankonia-sicherheit.de: Veranstaltungsschutz
    • cesar-security.de: Eventschutz Hamburg
    • wachschutz-berlin.de: Veranstaltungssicherheit Berlin

    Häufige Fragen

    Wie viele Ordner braucht man pro 100 Besucher?

    Verbreitet ist die Faustregel von einem Ordner je 100 Gäste. Einzelne Behörden rechnen mit einem Ordner je 50 Gäste. Verbindlich ist die Mindestzahl, die das Sicherheitskonzept oder die behördliche Auflage für die konkrete Veranstaltung festlegt.

    Ab wann ist ein Sicherheitskonzept Pflicht?

    In Berlin immer dann, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert. Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss das Konzept nach § 37 Abs. 2 der Betriebs-Verordnung mit Polizei und Feuerwehr abgestimmt werden.

    Welche Qualifikation brauchen Ordner?

    Gewerbliche Ordner brauchen mindestens den Unterrichtungsnachweis nach § 34a GewO mit 40 Unterrichtsstunden. Wer bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen eine leitende Funktion übernimmt, braucht zusätzlich die Sachkundeprüfung.

    Dürfen eigene Helfer als Ordner arbeiten?

    Viele Veranstalter setzen eigene Helfer ein, etwa für Wegeleitung und Information. Die Verantwortung bleibt beim Betreiber. Alle Kräfte sollten eingewiesen sein und unter einer gemeinsamen Ordnungsdienstleitung stehen.

    Was kostet ein Ordner pro Stunde?

    Laut Marktangaben 2026 meist 24,50 bis 45 Euro netto je Kraft und Stunde. Abgerechnet werden alle Stunden vom Dienstbeginn vor dem Einlass bis nach dem Auslass, dazu kommen Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag.

    Wer ist in Berlin für den Ordnungsdienst verantwortlich?

    Der Betreiber der Versammlungsstätte trägt nach § 32 der Betriebs-Verordnung die Verantwortung. Der Ordnungsdienst steht unter einer vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleitung, die mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zusammenarbeitet.

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