Evakuierungsübung: Checkliste, Ablauf und Dokumentation

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    Inhalt dieses Beitrags

    Eine Evakuierungsübung braucht eine Checkliste, die drei Phasen sauber trennt: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung samt Dokumentation. Rechtlich stützt sich die Übungspflicht auf § 10 Arbeitsschutzgesetz und § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A2.3. Diese nennt als bewährten Praxiswert einen Abstand von zwei bis fünf Jahren, in der Auslegungspraxis hat sich ein Zwei-Jahres-Turnus durchgesetzt. Umfang und Intervall leiten Sie laut DGUV Information 205-033 aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab. Die praktische Durchführung dauert typischerweise 20 bis 30 Minuten. Entscheidend für den Nutzen ist nicht der Alarm, sondern das Protokoll danach.

    Evakuierungsübung: Pflicht, Rechtsgrundlagen und Intervalle

    Die Pflicht zur Evakuierungsübung ergibt sich nicht aus einer einzelnen Vorschrift, sondern aus einer Kette von Regelungen. Am Anfang steht § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Danach muss der Arbeitgeber Maßnahmen zu Erster Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen, und zwar entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der ausgeübten Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten. Die Formulierung ist bewusst offen. Ein Verwaltungsgebäude mit 40 Arbeitsplätzen im Erdgeschoss braucht ein anderes Konzept als ein Produktionsstandort mit Gefahrstofflager und Schichtbetrieb.

    Konkreter wird § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung. Er verlangt einen Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern, und ergänzt: Entsprechend diesem Plan ist in angemessenen Zeitabständen zu üben. Die Technische Regel ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ greift das auf und formuliert es als Bedingung: Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich, sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen. Wer also planpflichtig ist, ist damit auch übungspflichtig.

    Die Frage nach der Häufigkeit beantwortet keine Vorschrift mit einer harten Zahl. Die ASR A2.3 nennt einen Erfahrungswert: In der Praxis hat es sich bewährt, Evakuierungsübungen in Abständen von zwei bis fünf Jahren zu wiederholen. Die Auslegungspraxis der Arbeitsschutzbehörden geht einen Schritt weiter und bezeichnet einen Turnus von zwei Jahren als bewährt. Bei erhöhtem Brandrisiko, explosionsgefährdeten Bereichen oder hoher Personalfluktuation empfiehlt die Fachliteratur einen vollständigen Durchlauf mindestens einmal jährlich. Die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ stellt klar, worauf die Entscheidung fußt: Umfang und Zeitintervalle der Evakuierungsübung sind über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Sie legen das Intervall also selbst fest, müssen es aber begründen können.

    Zu berücksichtigen sind daneben Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen. Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht und Immissionsschutzrecht können eigene Vorgaben zur Häufigkeit und zum Umfang enthalten. Für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten regelmäßig strengere Regeln als für ein reines Bürogebäude. Ein sauber dokumentierter professionellen Objektschutz unterstützt diese Pflichten im Alltag, ersetzt die Übung aber nicht.

    Die wichtigsten Intervalle auf einen Blick

    BezugsgrößeIntervallGrundlage
    Evakuierungsübung, allgemeiner Praxiswert2 bis 5 JahreASR A2.3
    Evakuierungsübung, bewährter Turnus der Auslegungspraxis2 JahreKomNet Nordrhein-Westfalen
    Betriebe mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisikojährlich empfohlenFachliteratur Brandschutz
    Aktualitätsprüfung der Flucht- und Rettungsplänemindestens jährlichASR A2.3 Ziffer 7
    Wirksamkeitstest der Alarmierungssignaleregelmäßig, ohne festes IntervallASR A2.3, Auslegung
    Umfang und Intervall der Übung selbstaus Gefährdungsbeurteilung abzuleitenDGUV Information 205-033

    Checkliste Vorbereitung: sechs Wochen bis zum Übungstag

    Die Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes und der vfdb zu Evakuierungsübungen gliedert die Vorbereitung in drei Zeitfenster: Planung ab mindestens sechs Wochen vor dem Termin, Information und Kommunikation ab mindestens zwei Wochen vorher und die letzte Prüfung am Übungstag selbst. Diese Staffelung lässt sich auf Unternehmen, Hausverwaltungen und Betreiber übertragen. Sie verhindert, dass am Übungstag Grundsatzfragen offenbleiben.

    Ab sechs Wochen vor der Übung

    • Datum und Uhrzeit festlegen und mit der Geschäftsführung oder dem Träger abstimmen.
    • Übungsziel schriftlich definieren, etwa Prüfung der Räumungszeit, Test einer neuen Alarmierung oder Einweisung neuer Beschäftigter.
    • Szenario festlegen und entscheiden, ob angekündigt oder unangekündigt geübt wird.
    • Feuerwehr informieren und eine mögliche Beteiligung anfragen.
    • Haustechnik und Wartungsunternehmen der Brandmeldeanlage einbinden, damit der Probealarm keine Aufschaltung auslöst.
    • Objektbegehung durchführen und den Flucht- und Rettungsplan gegen die tatsächliche Situation abgleichen.
    • Rollen benennen: Übungsleitung, Evakuierungshelfer, Sammelplatz-Koordination, Beobachter, Dokumentation.

    Ab zwei Wochen vor der Übung

    • Beschäftigte über das richtige Verhalten im Gefahrenfall unterweisen, bei angekündigter Übung auch über den Termin informieren.
    • Externe Stellen wie Leitstelle, Feuerwehr und Sicherheitspartner informieren, damit keine unnötigen Einsätze ausgelöst werden.
    • Besucher, Fremdfirmen und Mieter einbeziehen, sofern sie sich im Gebäude aufhalten.
    • Evakuierungshelfer briefen und ihnen konkrete Gebäudebereiche zuweisen.
    • Personen mit eingeschränkter Mobilität oder ohne Ortskenntnis nach dem Buddy-Prinzip einer Begleitperson zuordnen.
    • Hilfsmittel bereitstellen: Stoppuhr, Warnwesten, Teilnahme- und Zähllisten, Vordrucke für Beobachtungen, Funkgerät oder Megafon, Erste-Hilfe-Material.

    Am Übungstag, unmittelbar vor dem Alarm

    • Lässt die aktuelle Personalstärke die Übung zu? Krankmeldungen und Urlaub prüfen.
    • Herrschen außerordentliche Witterungsbedingungen, die den Aufenthalt am Sammelplatz unzumutbar machen?
    • Sind die Sammelstellen frei und auf Gefahrstellen überprüft?
    • Sind die Rettungswege gefahrlos benutzbar, etwa frei von Baustellen oder abgestelltem Material?
    • Lassen sich alle Notausgänge von innen ohne Hilfsmittel öffnen?
    • Ist die Alarmierung geprüft und in allen Bereichen hörbar, auch in Sanitärräumen, Technikräumen und im Keller?

    Tipp: Legen Sie die Übung kurz vor eine Pause. Die Auslegungspraxis nennt diesen Zeitpunkt als bewährt, weil die Rückkehr an den Arbeitsplatz ohnehin ansteht und der Produktionsausfall gering bleibt.

    Rollen und Verantwortlichkeiten festlegen

    Eine Übung ohne klare Rollen erzeugt Bewegung, aber keine Erkenntnis. Die Übungsleitung trägt die Gesamtverantwortung: Sie gibt die Übung frei, behält die Sicherheit der Beteiligten im Blick, nimmt die Zeit, spricht die Entwarnung und leitet das Debriefing. Diese Person löst den Alarm nicht selbst aus, sondern beauftragt die Auslösung, damit sie den Ablauf beobachten kann.

    Die Evakuierungshelfer, auch Räumungshelfer genannt, sind vom Arbeitgeber beauftragte und unterwiesene Personen. Sie leiten die Räumung in ihrem zugewiesenen Bereich ein und überwachen sie. Dazu gehört, Räume zu kontrollieren, in denen der Alarm möglicherweise nicht wahrgenommen wird, also Sanitärräume, Lager und Kellerbereiche. Sie schließen Türen hinter sich, halten Personen von Aufzügen fern, begleiten Hilfsbedürftige und melden die Vollzähligkeit ihres Bereichs an der Sammelstelle. Der Eigenschutz hat dabei immer Vorrang. Damit Helfer erkennbar sind, sollten sie Warnwesten tragen. Ein einfacher Kontrollmechanismus hat sich bewährt: Ein farbiges Band an der Türklinke markiert Räume, die bereits durchsucht und geleert sind.

    Am Sammelplatz braucht es eine verantwortliche Person oder ein kleines Team. Diese Koordination erfasst die Ankommenden, gleicht sie mit Stockwerkplänen oder Anwesenheitslisten ab und leitet Informationen über fehlende Personen an die Übungsleitung und im Ernstfall an die Einsatzkräfte weiter. Ohne diesen Abgleich bleibt unklar, ob das Gebäude tatsächlich geräumt ist.

    Die Beobachter sind die stille, aber wertvollste Rolle. Die Auslegungspraxis empfiehlt, je Stockwerk beziehungsweise Brandabschnitt, je Gebäudeausgang und je Sammelstelle eine Beobachterin oder einen Beobachter zu benennen. Diese Personen verfolgen das Geschehen wortlos und schreiben ihre Wahrnehmungen auf einem vorbereiteten Vordruck nieder. Sie greifen nicht ein und korrigieren nicht. In kleineren Objekten genügen zwei bis drei Beobachter mit klaren Checklisten. Ergänzend hält eine Person die Dokumentation fest: Zeiten, Besonderheiten, Mängel und Fotos, etwa von blockierten Wegen.

    Wichtig ist die Verzahnung mit den bereits bestehenden Funktionen. Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte haben unterschiedliche Aufgaben. Wenn diese Rollen nicht aufeinander abgestimmt sind, entstehen im Ernstfall Lücken. Wer die Abstimmung grundsätzlich strukturieren will, findet in unserem Beitrag zu Prävention, Planung und schnelle Hilfe im Notfall den übergeordneten Rahmen.

    Evakuierungsübung: Checkliste, Ablauf und Dokumentation
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    Ablauf der Übung: Zeitschiene vom Alarm bis zum Debrief

    Eine kompakte Evakuierungsübung lässt sich in rund 30 Minuten abwickeln. Die folgende Zeitschiene hat sich in der Praxis bewährt und eignet sich als Grundgerüst für Bürogebäude, Verwaltungsstandorte und mittelgroße Betriebe. Sie beginnt fünf Minuten vor dem Alarm mit einem Kurz-Briefing der Rollen, in dem Übungsleitung, Evakuierungshelfer und Sammelplatz-Koordination ihre Aufgaben und die Abbruchkriterien noch einmal hören.

    Zeitschiene einer kompakten Evakuierungsübung

    0 5 10 15 20 25 30 Minuten ab Alarmauslösung Alarm auslösen Räumung läuft Zählung am Sammelpunkt Störszenario Entwarnung und Rückkehr Kurz-Debrief Dokumentation T+0 T+2 T+5 T+10 T+15 T+20 T+30
    Meilensteine ab Alarmauslösung; vorgelagert ist ein Kurz-Briefing bei T-5. Datengrundlage: Ablaufschema Brandschutz Goldberg, Gesamtdauer der praktischen Durchführung 20 bis 30 Minuten.

    Bei T+0 wird der Alarm ausgelöst, entweder über einen Druckknopfmelder, die Sirene oder eine digitale Alarmierung. Ab T+2 läuft die Räumung: Beschäftigte verlassen ihre Bereiche geordnet, schließen Türen, meiden Aufzüge und unterstützen Hilfsbedürftige. Die Evakuierungshelfer arbeiten ihre Bereiche ab und markieren geräumte Räume.

    Bei T+5 beginnt die Zählung am Sammelpunkt. Die Gruppen sammeln sich nach Bereichen, die Koordination erfasst die Anwesenden über Listen und meldet an die Übungsleitung entweder Vollzähligkeit oder die fehlenden Namen. Diese Rückmeldung ist der eigentliche Prüfpunkt der Übung. Optional folgt bei T+10 ein Störszenario, etwa ein gesperrter Flur oder ein blockierter Ausgang. Erst dieses Element zeigt, ob die Beteiligten auch auf einen alternativen Fluchtweg ausweichen können.

    Bei T+15 spricht die Übungsleitung die Entwarnung, die Rückkehr wird geordnet freigegeben. Bei T+20 folgt ein Kurz-Debrief von drei bis fünf Minuten mit den Beobachtungen, den gemessenen Zeiten und den ersten Maßnahmen. Bis T+30 werden die Dokumentation abgeschlossen und die Aufgaben verteilt. Wer diesen letzten Schritt auslässt, verliert den gesamten Erkenntnisgewinn innerhalb weniger Tage. Wie ein strukturierter Reaktionsablauf im echten Ereignis aussieht, zeigt unser Beitrag zum definierten Ablauf bei einem Zwischenfall.

    Auswertung und Kennzahlen: Was die Übung wirklich zeigt

    Die zentrale Kennzahl ist die Gesamtdauer der Räumung, also die Zeit vom Auslösen des Alarms bis zur gemeldeten Vollzähligkeit am Sammelplatz. Eine pauschale Höchsträumungszeit für alle Gebäudearten ist in den deutschen Vorschriften nicht festgelegt, weil sie stark von Gebäudestruktur, Personenzahl und Nutzung abhängt. Sinnvoll ist deshalb kein absoluter Zielwert, sondern der Vergleich mit der eigenen Vorübung. Wenn die Räumung eines Standorts beim ersten Mal deutlich länger dauert als bei der Wiederholung, ist das ein belastbarer Fortschritt.

    Neben der Zeit gehören folgende Punkte in die Bewertung:

    • Vollständigkeit der Räumung: Wurden alle Bereiche kontrolliert und alle Personen erfasst? Gab es Räume ohne Kontrollgang?
    • Funktionalität der Technik: Haben Alarmierung, Notbeleuchtung, Notausgänge und Brandschutztüren ordnungsgemäß funktioniert? Waren Türen von innen ohne Hilfsmittel zu öffnen?
    • Wahrnehmbarkeit des Signals: War die Alarmierung überall deutlich hörbar und wurde sie sofort als Räumungsalarm erkannt? Die Wirksamkeit der Signale ist ohnehin regelmäßig zu testen.
    • Verhalten der Personen: Verlief die Evakuierung geordnet? Wurden die vorgesehenen Fluchtwege genutzt oder die gewohnten?
    • Sammelplatz: Wurde er ohne Komplikationen erreicht, war er sicher, ausreichend groß und außerhalb der Anfahrtswege der Feuerwehr?
    • Kommunikation: Funktionierte die Meldekette von den Evakuierungshelfern über die Sammelplatz-Koordination zur Übungsleitung?

    An der Auswertung sollten alle Beteiligten mitwirken, die die Übung organisiert haben. Ergänzend gehören die Rückmeldungen der Beobachter und der Beschäftigten dazu. Gerade das Feedback aus der Belegschaft deckt Details auf, die von außen unsichtbar bleiben, etwa ein Alarmsignal, das im Großraumbüro durch die Lüftung überdeckt wird.

    Gut zu wissen: Eine sehr kurze Räumungszeit ist kein Erfolg, wenn niemand die Kellerräume kontrolliert hat. Bewerten Sie Zeit und Vollständigkeit immer gemeinsam, sonst optimieren Sie die falsche Größe.

    Dokumentation: Protokoll, Maßnahmen und Nachweisführung

    Die DGUV Information 205-033 fordert, die Ergebnisse der Übung in einem Protokoll zu dokumentieren. Dieses Protokoll ist gleichzeitig Ihr Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaft und Versicherer. Bereiten Sie den Protokollbogen bereits in der Planungsphase vor, damit die Beobachter am Übungstag nicht auf leere Blätter schreiben.

    Ein belastbares Protokoll enthält mindestens:

    • Datum, Uhrzeit und Objekt der Übung sowie die Namen der Übungsleitung und der Beobachter.
    • Art der Auslösung des Alarms und die alarmierten Bereiche.
    • Zeitpunkt der Alarmauslösung, Zeitpunkt der gemeldeten Vollzähligkeit am Sammelplatz und die daraus errechnete Gesamtdauer der Räumung.
    • Anzahl der Teilnehmenden, aufgeschlüsselt nach Beschäftigten, Besuchern und Fremdfirmen.
    • Beobachtungen und aufgetretene Probleme, etwa versperrte Fluchtwege, nicht wahrnehmbarer Alarm oder Fehlverhalten.
    • Funktionsfähigkeit von Notausgängen, Brandschutztüren, Notbeleuchtung und Aufzugsteuerung.
    • Verbesserungsvorschläge und die daraus abgeleiteten Maßnahmen mit Verantwortlichem und Termin.
    • Gesamtbewertung, etwa erfolgreich, erfolgreich mit geringfügigen Mängeln oder nicht bestanden.
    • Unterschriften der Verantwortlichen, in der Regel der Brandschutzbeauftragten und der Übungsleitung.

    Eine Maßnahme ohne Namen und ohne Termin ist keine Maßnahme. Führen Sie deshalb eine schlanke Mängelliste, die Sie bis zur nächsten Unterweisung abarbeiten. Typische Einträge sind eine nachzurüstende Beschilderung, ein dauerhaft verstellter Rettungsweg oder ein Sammelplatz, der zu nah am Gebäude liegt.

    Zur Dokumentation gehört auch die Pflege der Grundlagen. Flucht- und Rettungspläne sind nach ASR A2.3 Ziffer 7 mindestens jährlich auf Aktualität zu prüfen und bei baulichen oder organisatorischen Änderungen sofort anzupassen. Gestaltung und Inhalt richten sich nach DIN ISO 23601 in der Fassung von 2020, die den früheren DIN-Fachbericht 116 abgelöst hat. Die Norm verlangt unter anderem einen lageorientierten Grundrissausschnitt, alle Fluchtwege und Notausgänge mit den Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010, den markierten Standort des Betrachters, die Lage von Handfeuerlöschern, Brandmeldern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Notrufnummern und Gebäudeadresse.

    Formale Vorgaben für Flucht- und Rettungspläne

    MerkmalVorgabeGrundlage
    MindestformatDIN A3, nur Einzelraumpläne DIN A4DIN ISO 23601
    Maßstabmindestens 1:100 bei kleinen und mittleren Anlagen, Untergrenze 1:250DIN ISO 23601, Merkblatt Hannover
    Höhe der Überschriftmindestens 7 Prozent der kürzeren Blattseite, Buchstabenhöhe mindestens 60 Prozent davonDIN ISO 23601
    Sicherheitszeichenmindestens 7 mm, allgemeine Buchstaben mindestens 2 mmDIN ISO 23601
    Linienbreiten im GrundrissAußenwände 1,6 mm, Innenwände 0,6 mm, Details 0,15 mmDIN ISO 23601
    Anbringungshöheetwa 1,60 bis 1,80 m, auf AugenhöhePraxisempfehlung zur Norm
    Nachleuchtendes Materialmindestens Klasse C nach ISO 17398DIN ISO 23601

    Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

    Der häufigste Fehler ist die zu seltene Übung. Wissen und Routine gehen verloren, und genau diese Routine entscheidet im Ernstfall über die ersten 60 Sekunden. Ähnlich verbreitet ist die unvollständige Einbindung: Wenn Schichtbetrieb, Außendienst oder Fremdfirmen systematisch nicht teilnehmen, üben Sie mit einem Teil der Belegschaft und dokumentieren ein zu positives Bild.

    Im Ablauf treten regelmäßig dieselben Muster auf. Viele Personen nutzen ihren gewohnten Weg statt des nächstgelegenen Ausgangs. Das führt zu Stau in einem Treppenhaus, während ein anderes leer bleibt. Aufzüge werden trotz Verbot angesteuert. Persönliche Gegenstände werden eingesammelt, was die Räumung spürbar verzögert. Einzelne verlassen das Betriebsgelände oder holen ihr Fahrzeug, was die Zählung unmöglich macht und Rettungskräfte behindert.

    Ein unterschätzter Punkt ist der Abbruch der Räumung direkt vor dem Gebäude. Personen müssen bis zum festgelegten, sicheren Sammelplatz gehen, nicht nur ins Freie. Andernfalls stehen sie im Anfahrtsbereich der Feuerwehr und im Trümmerschatten des Gebäudes. Ebenso häufig bleiben Sanitär- und Kellerräume unkontrolliert, weil der Alarm dort nicht ankommt oder niemand dafür zuständig ist.

    Organisatorisch scheitern Übungen an fehlender Verzahnung der Rollen und an fehlender Ortskenntnis. Allgemeines Wissen über Brandschutz hilft wenig, wenn Sammelstellen oder Nebenausgänge im konkreten Objekt unbekannt sind. Der letzte und teuerste Fehler ist die ausbleibende Auswertung: Wenn Mängel notiert, aber nicht abgearbeitet werden, wiederholt die nächste Übung dieselben Beobachtungen.

    Was hilft: unterschiedliche Übungsformate wechseln, also Vollräumung, Teil- oder Bereichsevakuierung und unangekündigte Übungen kombinieren. Beschäftigte praktisch statt nur theoretisch schulen. Evakuierungshelfer sichtbar kennzeichnen und ihnen klar umrissene Bereiche zuweisen. Und jede Übung mit einer datierten Maßnahmenliste abschließen.

    Häufige Fragen

    Wie oft ist eine Evakuierungsübung Pflicht?

    Ein festes Intervall schreibt keine Vorschrift vor. Die ASR A2.3 nennt als Praxiswert zwei bis fünf Jahre, die Auslegungspraxis einen Turnus von zwei Jahren. Umfang und Zeitintervall sind laut DGUV Information 205-033 aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten.

    Wie lange darf eine Räumung dauern?

    Eine pauschale Höchstzeit ist in deutschen Vorschriften nicht festgelegt, da sie von Gebäudestruktur, Personenzahl und Nutzung abhängt. Maßgeblich ist die gemessene Zeit bis zur gemeldeten Vollzähligkeit am Sammelplatz im Vergleich zur vorherigen Übung.

    Muss eine Evakuierungsübung angekündigt werden?

    Beides ist zulässig. Die Auslegungspraxis bevorzugt einen für alle unbekannten Übungszeitpunkt, weil er realistischere Ergebnisse liefert. Externe Stellen wie Leitstelle, Feuerwehr und Sicherheitspartner müssen jedoch immer vorab informiert werden.

    Was muss im Protokoll einer Evakuierungsübung stehen?

    Datum und Uhrzeit, Art der Alarmauslösung, alarmierte Bereiche, Gesamtdauer der Räumung, Teilnehmerzahl, Beobachtungen und Mängel, Funktionsprüfung der Technik, abgeleitete Maßnahmen, Gesamtbewertung sowie die Unterschriften der Verantwortlichen.

    Welche Aufgaben haben Evakuierungshelfer?

    Sie leiten die Räumung in ihrem Bereich, kontrollieren Räume wie Sanitär- und Kellerbereiche, schließen Türen, halten Personen von Aufzügen fern, begleiten Hilfsbedürftige und melden die Vollzähligkeit an der Sammelstelle. Der Eigenschutz hat Vorrang.

    Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?

    Nach § 4 Absatz 4 ArbStättV, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung es erfordern, etwa bei unübersichtlichen Fluchtwegen, vielen ortsunkundigen Personen oder erhöhter Brandgefährdung. Gestaltung und Inhalt regelt DIN ISO 23601.

    Quellen

    • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“
    • Deutscher Feuerwehrverband und vfdb, Fachempfehlung Evakuierungsübungen
    • KomNet, Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Auslegung zur ASR A2.3
    • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“
    • Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsschutzgesetz
    • DIN ISO 23601:2020-09 sowie DIN EN ISO 7010
    • Landeshauptstadt Hannover, Merkblatt Flucht- und Rettungspläne
    • Brandschutzdozenten
    • Brandschutz Goldberg
    • safeREACH
    • CIVAC
    • CWS
    • Fluchtplan24
    • Schilder Klar
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