B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH erklärt

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    B·A·D GmbH – Hintergrund, Name und Unternehmensstruktur

    Wer sich mit dem Thema betrieblicher Gesundheitsschutz beschäftigt, stößt früh auf einen Namen: die B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH. Die ungewöhnliche Schreibweise mit Punkten zwischen den Buchstaben ist kein Zufall – sie steht für das Akronym Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer Dienst. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1974, zunächst als Dienstleister, der Betriebe bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit unterstützen sollte. Dieser Grundauftrag hat sich bis heute nicht verändert – wohl aber der Umfang und die Tiefe der angebotenen Leistungen.

    Die B·A·D GmbH ist als gemeinnützige GmbH organisiert. Das bedeutet: Gewinne werden nicht an Gesellschafter ausgeschüttet, sondern fließen in die Weiterentwicklung der Dienstleistungen und in gemeinnützige Zwecke zurück. Gesellschafter sind unter anderem Berufsgenossenschaften und andere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – was die enge Verzahnung mit dem deutschen Sozialversicherungssystem verdeutlicht.

    Mit über 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mehr als 350 Standorten deutschlandweit zählt die B·A·D GmbH zu den größten überbetrieblichen Diensten für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit in Deutschland. Für Unternehmen – ob kleiner Handwerksbetrieb oder mittelständisches Industrieunternehmen – ist sie damit ein verlässlicher, flächendeckend erreichbarer Ansprechpartner. Wichtig ist jedoch zu verstehen: Die B·A·D GmbH deckt den personenbezogenen Schutz ab. Technische Sicherheitstechnik wie Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung oder Zutrittskontrollsysteme gehören nicht zu ihrem Portfolio – dafür stehen spezialisierte Dienstleister wie BPS Protect aus Berlin zur Verfügung.

    Die vier Kernbereiche der B·A·D GmbH im Detail

    Das Leistungsangebot der B·A·D GmbH gliedert sich in vier Kernbereiche, die zusammen einen umfassenden Schutzrahmen für Beschäftigte bilden. Rechtsgrundlagen sind unter anderem das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die folgende Tabelle gibt einen strukturierten Überblick:

    Kernbereich

    Beschreibung

    Gesetzliche Pflicht

    Typische Leistungsbeispiele

    Arbeitsmedizin

    Ärztliche Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen für Beschäftigte, Beurteilung gesundheitlicher Risiken am Arbeitsplatz

    Ja (ArbMedVV, ArbSchG)

    Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge, Impfberatung, Erste-Hilfe-Ausbildung

    Arbeitssicherheit

    Technische und organisatorische Beratung zur Unfallverhütung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)

    Ja (ASiG, DGUV Vorschrift 2)

    Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen, Sicherheitsaudits

    Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

    Strategische Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Mitarbeitergesundheit

    Nein (freiwillig, aber förderungsfähig)

    Gesundheitszirkel, Stressmanagement, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

    Psychologische Beratung

    Unterstützung bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, EAP-Programme (Employee Assistance Program)

    Teilweise (Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach ArbSchG § 5)

    Einzelberatung, Krisenintervention, Suchtprävention, Führungskräftecoaching

    Diese vier Bereiche greifen ineinander. Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG beispielsweise umfasst sowohl physische als auch psychische Belastungen – und erfordert damit die Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft. Für Unternehmen bedeutet das: Wer die B·A·D GmbH beauftragt, erhält aus einer Hand ein breit aufgestelltes Dienstleistungspaket für den personenbezogenen Arbeitsschutz.

    Arbeitsmedizin: Pflichtuntersuchungen und Vorsorge

    Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) unterscheidet drei Kategorien von Vorsorgeuntersuchungen, die für Arbeitgeber und Beschäftigte unterschiedliche Rechtsfolgen haben:

    1. Pflichtvorsorge – Der Arbeitgeber muss diese Untersuchung veranlassen, bevor der Beschäftigte bestimmten Gefährdungen ausgesetzt wird. Ohne ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung darf die Tätigkeit nicht aufgenommen werden.
    2. Angebotsvorsorge – Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Untersuchung anzubieten. Der Beschäftigte kann sie annehmen oder ablehnen. Eine Ablehnung muss dokumentiert werden.
    3. Wunschvorsorge – Beschäftigte können bei begründetem Verdacht auf einen Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit und einer Erkrankung eine arbeitsmedizinische Untersuchung verlangen. Der Arbeitgeber muss diese ermöglichen.

    Die folgende Übersicht zeigt typische Berufsgruppen, die entsprechenden Vorsorgearten und die üblichen Untersuchungsintervalle:

    Nachtarbeiter: Angebotsvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit, danach alle drei Jahre (ab 50 Jahren alle zwei Jahre). Beschäftigte mit Lärmbelastung ab 85 dB(A): Pflichtvorsorge, Erstuntersuchung vor Tätigkeitsaufnahme, Nachuntersuchung alle drei Jahre. Beschäftigte mit Gefahrstoffen (z. B. Asbest, Blei): Pflichtvorsorge, Intervalle abhängig vom Stoff und der Exposition. Bildschirmarbeitsplätze: Angebotsvorsorge auf Wunsch des Beschäftigten, keine festen Intervalle vorgeschrieben. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Angebotsvorsorge, Erstuntersuchung und dann alle fünf Jahre, ab 40 Jahren alle drei Jahre.

    Die B·A·D GmbH übernimmt für ihre Kundenunternehmen die Pflicht zur Dokumentation und Terminverwaltung dieser Vorsorgen – ein erheblicher administrativer Vorteil gerade für kleine und mittelständische Betriebe.

    Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und deren Aufgaben

    Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, ist nach § 5 ASiG vom Arbeitgeber zu bestellen. Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten – von der Planung neuer Arbeitsstätten über die Beschaffung von Arbeitsmitteln bis zur Unfallanalyse.

    Wichtig: Die Sifa ist keine Sicherheitstechnikerin im Sinne von Einbruchmeldeanlagen oder Videoüberwachung. Ihr Tätigkeitsfeld ist der betriebliche Arbeitsschutz – also die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Dieser Unterschied wird im weiteren Verlauf dieses Artikels noch klarer herausgearbeitet.

    Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie viele Betreuungsstunden ein Betrieb jährlich durch Betriebsarzt und Sifa in Anspruch nehmen muss. Dabei wird zwischen zwei Betreuungsmodellen unterschieden:

    Regelbetreuung: Gilt für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten. Die Mindesteinsatzzeiten richten sich nach der Betriebsgröße und der Gefährdungsgruppe (Branchen-Anlage der DGUV Vorschrift 2). Bei mittlerem Gefährdungsniveau beträgt die Gesamteinsatzzeit für Betriebsarzt und Sifa zusammen etwa 0,5 bis 2,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Alternative Betreuung: Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten (in einigen Berufsgenossenschaften bis zu 10) kann der Unternehmer nach Schulung die Betreuungsaufgaben teilweise selbst übernehmen – kombiniert mit anlassbezogenen Einsätzen von Betriebsarzt und Sifa.

    Die B·A·D GmbH bietet beide Modelle an und unterstützt Unternehmen dabei, das für sie passende Modell zu identifizieren und rechtssicher umzusetzen.

    B·A·D GmbH in Berlin und Brandenburg – Standorte und Erreichbarkeit

    Für Unternehmen in der Hauptstadtregion ist die regionale Erreichbarkeit eines Dienstleisters ein entscheidender Faktor. Die B·A·D GmbH ist auch in Berlin und Brandenburg mit mehreren Standorten vertreten. Bekannte Niederlassungen befinden sich unter anderem in Berlin-Mitte, Berlin-Tempelhof sowie in Städten wie Potsdam und Cottbus in Brandenburg. Die genauen Adressen und Sprechzeiten sind über die offizielle Standortsuche auf der Website der B·A·D GmbH abrufbar.

    Berliner und Brandenburger Betriebe können über diese Standorte folgende Leistungen lokal in Anspruch nehmen:

    1. Betriebsärztliche Betreuung – einschließlich Vorsorgeuntersuchungen, Impfberatung und arbeitsmedizinischer Eignungsbeurteilungen
    2. Fachkräfte für Arbeitssicherheit – für Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen vor Ort
    3. Psychologische Beratung und EAP – für Führungskräfte und Mitarbeitende unter psychischer Belastung
    4. Seminare und Schulungen – zu Ersthelferausbildung, Brandschutz und Arbeitsschutzrecht

    Was die B·A·D GmbH allerdings nicht abdeckt, ist der Bereich der technischen Sicherheitstechnik: Wer für seinen Berliner oder Brandenburger Gewerbebetrieb eine professionelle Einbruchmeldeanlage, eine datenschutzkonforme Videoüberwachungsanlage oder ein modernes Zutrittskontrollsystem benötigt, ist bei BPS Protect als regionalem Sicherheitstechnikpartner richtig. Die Kombination beider Dienstleister ermöglicht eine wirklich ganzheitliche Absicherung des Unternehmens – auf der personellen wie auf der technischen Ebene.

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    Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.

    info@bps-protect.de

    Technische Sicherheitstechnik vs. betrieblicher Gesundheitsschutz – ein Vergleich

    In der Praxis werden die Begriffe Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik häufig durcheinandergebracht. Das führt zu Missverständnissen bei der Auswahl des richtigen Dienstleisters. Die folgende Übersicht schafft Klarheit:

    B·A·D GmbH – Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz: Zuständig für personenbezogene Schutzmaßnahmen. Dazu zählen arbeitsmedizinische Vorsorge, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, psychologische Beratung und betriebliches Gesundheitsmanagement. Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ASiG, ArbMedVV, DGUV Vorschriften. Zielgruppe: alle Arbeitgeber mit Beschäftigten in Deutschland.

    BPS Protect – Technische Sicherheitstechnik: Zuständig für gebäude- und objektbezogene Schutzmaßnahmen. Dazu zählen Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungssysteme, Zutrittskontrollanlagen, Brandmeldeanlagen und Sprechanlagen. Rechtsgrundlagen: VdS-Richtlinien, DSGVO, DIN EN 50131. Zielgruppe: Gewerbetreibende, Immobilieneigentümer, öffentliche Einrichtungen in Berlin und Brandenburg.

    Zur schnellen Orientierung: Wann brauche ich welchen Dienstleister? Die folgende Checkliste hilft bei der Entscheidung:

    1. Ich möchte meinen Beschäftigten Pflichtvorsorgeuntersuchungen anbieten – Zuständig: B·A·D GmbH
    2. Ich benötige eine Gefährdungsbeurteilung für meinen Betrieb – Zuständig: B·A·D GmbH (Sifa und Betriebsarzt)
    3. Ich möchte mein Geschäftsgebäude gegen Einbruch sichern – Zuständig: BPS Protect
    4. Ich benötige eine Videoüberwachung für meinen Parkplatz oder Verkaufsraum – Zuständig: BPS Protect
    5. Ich möchte den Zutritt zu sensiblen Bereichen meines Betriebs regeln – Zuständig: BPS Protect
    6. Meine Mitarbeiter leiden unter psychischen Belastungen am Arbeitsplatz – Zuständig: B·A·D GmbH (EAP, psychologische Beratung)
    7. Ich möchte Ersthelfer in meinem Betrieb ausbilden lassen – Zuständig: B·A·D GmbH
    8. Ich benötige eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle – Zuständig: BPS Protect
    9. Ich möchte die Arbeitsbedingungen ergonomisch verbessern – Zuständig: B·A·D GmbH (BGM)
    10. Ich benötige ein Sicherheitskonzept für mein gesamtes Betriebsgelände – Zuständig: Kombination aus B·A·D GmbH und BPS Protect empfohlen

    Ganzheitliche Unternehmenssicherheit: Gesundheitsschutz und technische Sicherheit kombinieren

    Ein modernes Sicherheitskonzept für Unternehmen denkt in zwei Dimensionen: dem Schutz der Menschen und dem Schutz des Unternehmens als Ganzes. Beide Dimensionen greifen ineinander und bedingen sich gegenseitig. Wer nur eine Seite absichert, lässt vermeidbare Lücken offen.

    Das Konzept der ganzheitlichen Unternehmenssicherheit verbindet deshalb:

    1. Personenbezogenen Schutz – durch arbeitsmedizinische Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und psychologische Unterstützung (Aufgabe der B·A·D GmbH)
    2. Technische Absicherung – durch Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle und Brandmeldesysteme (Aufgabe von BPS Protect)

    Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Produktionsunternehmen in Berlin-Spandau mit 80 Beschäftigten setzt beide Säulen konsequent um. Auf der einen Seite hat das Unternehmen einen Vertrag mit der B·A·D GmbH abgeschlossen: Die Beschäftigten erhalten regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die Sifa führt halbjährliche Begehungen durch, und für psychisch belastete Mitarbeitende steht ein EAP-Programm bereit. Auf der anderen Seite hat BPS Protect eine VdS-zertifizierte Einbruchmeldeanlage installiert, eine DSGVO-konforme Videoüberwachungsanlage für Produktionshallen und Außengelände eingerichtet und ein Zutrittskontrollsystem für Serverraum und Lager umgesetzt. Das Ergebnis: Das Unternehmen erfüllt alle gesetzlichen Pflichten, minimiert Risiken für Leib und Leben seiner Beschäftigten und schützt gleichzeitig sein Eigentum und seine Infrastruktur zuverlässig.

    Mehr über die technischen Sicherheitslösungen von BPS Protect erfahren Sie auf den Seiten zu Dienstleistungen oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.

    Einbruchschutz und Alarmanlagen für Berliner Gewerbebetriebe

    Berlin gehört zu den deutschen Städten mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Einbrüchen in Gewerbeimmobilien. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden in Berlin jährlich mehrere Tausend Einbrüche in Nichtwohngebäude registriert – Tendenz: weiterhin auf einem hohen Niveau, auch wenn die Gesamtzahlen in einzelnen Jahren schwanken. Gewerbebetriebe, Bürogebäude, Lagerhallen und Verkaufsräume stehen dabei im Fokus der Täter.

    Eine VdS-zertifizierte Einbruchmeldeanlage (kurz: EMA) senkt das Einbruchsrisiko nachweislich erheblich. VdS steht für Vertrauen durch Sicherheit – das VdS-Prüfinstitut ist in Deutschland die anerkannte Zertifizierungsstelle für Sicherheitstechnik. Eine VdS-zertifizierte Anlage erfüllt strenge Anforderungen an Zuverlässigkeit, Sabotageschutz und Alarmierungsgeschwindigkeit.

    Der Kosten-Nutzen-Vergleich fällt in der Regel klar zugunsten der Investition aus: Eine professionelle Einbruchmeldeanlage für ein mittelgroßes Gewerbeobjekt ist ab ca. 1.500 bis 3.000 Euro zu realisieren – je nach Objekt, Ausstattungsniveau und Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle. Dem gegenüber stehen durchschnittliche Schadenssummen bei Gewerbeeinbrüchen von mehreren Tausend Euro, hinzu kommen Betriebsunterbrechungen, Datenverluste und Folgekosten. Viele Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherungen gewähren zudem Rabatte, wenn eine zertifizierte EMA vorhanden ist.

    BPS Protect plant, installiert und wartet Einbruchmeldeanlagen für Berliner und Brandenburger Gewerbebetriebe – normgerecht, VdS-konform und mit professioneller Aufschaltung. Mehr dazu auf unserer Dienstleistungsseite.

    DSGVO-konforme Videoüberwachung im Betrieb

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein wirksames Mittel zur Abschreckung und Aufklärung von Straftaten – aber sie unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen. Wer als Arbeitgeber eine Kameraanlage installiert, muss die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten.

    Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

    1. Hinweispflicht – Überwachte Bereiche müssen durch gut sichtbare Hinweisschilder gekennzeichnet sein. Inhalt: Zweck der Überwachung, verantwortliche Stelle, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten.
    2. Speicherfristen – Videoaufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es der Zweck erfordert. Empfohlen werden maximal 72 Stunden; danach sind die Daten zu löschen, sofern kein konkreter Anlass zur Auswertung besteht.
    3. Zweckbindung – Aufnahmen dürfen nur für den angegebenen Zweck (z. B. Einbruchprävention) ausgewertet werden, nicht für die Verhaltens- oder Leistungskontrolle von Mitarbeitenden.
    4. Betriebsratsanhörung – Soweit ein Betriebsrat vorhanden ist, hat dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungsüberwachung. Videoüberwachung fällt in der Regel darunter.
    5. Verhältnismäßigkeit – Die Überwachung muss auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Privaträume wie Toiletten, Umkleiden oder Pausenräume dürfen grundsätzlich nicht überwacht werden.
    6. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) – Zugriff auf Videomaterial muss auf autorisierte Personen beschränkt sein. Passwortschutz, Zugriffsprotokollierung und sichere Datenspeicherung sind Pflicht.

    BPS Protect realisiert DSGVO-konforme Videoüberwachungslösungen für Gewerbe, Handel und Industrie in Berlin und Brandenburg – von der Planung über die Installation bis zur rechtssicheren Dokumentation. Alle Details finden Sie unter Dienstleistungen.

    Kosten und Fördermöglichkeiten für Sicherheitsmaßnahmen

    Eine häufige Frage bei Unternehmen: Was kostet betriebliche Sicherheit – und gibt es Unterstützung bei der Finanzierung? Die Antwort ist erfreulich: Sowohl für den personenbezogenen Arbeitsschutz als auch für technische Sicherheitstechnik existieren Fördermöglichkeiten.

    Typische Kostenbereiche im Überblick:

    Arbeitsmedizinische Betreuung durch die B·A·D GmbH kostet je nach gewähltem Betreuungsmodell und Branche zwischen ca. 30 und 80 Euro je Mitarbeiter und Jahr. Betriebe mit höherem Gefährdungspotenzial (z. B. Baugewerbe, Chemie) liegen tendenziell am oberen Ende der Spanne. Einbruchmeldeanlagen sind ab ca. 1.500 Euro für einfachere Objekte realisierbar; bei komplexeren Gewerbeobjekten mit Aufschaltung auf eine Leitstelle sind Investitionen von 3.000 bis 10.000 Euro realistisch. Videoüberwachungsanlagen beginnen je nach Kameraanzahl und Auflösung bei ca. 800 bis 2.500 Euro. Zutrittskontrollsysteme starten ab ca. 1.200 Euro für einfache Einzeltürlösungen.

    Die folgende Übersicht zeigt relevante Förderprogramme für Unternehmen:

    Förderprogramm

    Fördergeber

    Förderbereich

    Förderhöhe (ca.)

    Antragsweg

    BAFA – Förderung Unternehmensberatung

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Beratungsleistungen für KMU, auch zu Arbeitsschutz und Sicherheitskonzepten

    bis zu 50 % des Beratungshonorars, max. 3.500 €

    Online-Antrag über BAFA-Portal vor Beratungsbeginn

    KfW – Kredit 270 / Investitionskredit

    KfW Bankengruppe

    Investitionen in Sicherheitstechnik als Teil von Betriebsausstattung

    Zinsgünstiger Kredit, individuell

    Über Hausbank stellen

    Berufsgenossenschaft – Prämienverfahren (z. B. DGUV)

    Zuständige Berufsgenossenschaft

    Arbeitsschutzmaßnahmen, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen

    Geldprämien oder Beitragsnachlässe, je nach BG und Maßnahme

    Direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft

    go-digital (BMWi)

    Bundesministerium für Wirtschaft

    Digitale Sicherheit für KMU, u. a. Zutrittskontrolle und IT-Sicherheit

    bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 17.000 €

    Über autorisierte Beratungsunternehmen

    Tipp: Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten zusätzlich kostenlose Beratung sowie vergünstigte oder kostenfreie Materialen für Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen an. Für technische Sicherheitsinvestitionen lohnt sich zudem ein Blick auf Förderprogramme der Investitionsbank Berlin (IBB) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), die regionale KMU-Förderprogramme auflegen.

    Häufig gestellte Fragen

    Was bedeutet B·A·D als Abkürzung?
    B·A·D steht für Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer Dienst. Die Punkte zwischen den Buchstaben sind Bestandteil der offiziellen Schreibweise. Das Unternehmen wurde 1974 gegründet und ist heute als gemeinnützige GmbH mit über 3.500 Mitarbeitenden und mehr als 350 Standorten einer der größten Anbieter für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit in Deutschland.

    Ist die B·A·D GmbH eine staatliche Einrichtung?
    Nein. Die B·A·D GmbH ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Gesellschafter sind unter anderem Berufsgenossenschaften und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – staatlich ist sie jedoch nicht. Ihre Aufgaben sind privatvertraglich geregelt.

    Welche Unternehmen müssen einen Betriebsarzt beauftragen?
    Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber in Deutschland nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Art und Umfang der Betreuung richten sich nach Betriebsgröße und Branche gemäß DGUV Vorschrift 2. Auch Ein-Personen-Unternehmen können unter bestimmten Umständen betroffen sein.

    Hat die B·A·D GmbH Standorte in Berlin und Brandenburg?
    Ja. Die B·A·D GmbH ist in der Region mit mehreren Niederlassungen vertreten, darunter in Berlin-Mitte, Berlin-Tempelhof, Potsdam und Cottbus. Aktuelle Adressen und Sprechzeiten sind über die Standortsuche auf der Website der B·A·D GmbH abrufbar.

    Was ist der Unterschied zwischen Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik?
    Arbeitssicherheit bezieht sich auf den personenbezogenen Schutz von Beschäftigten: Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und gesundheitlichen Schäden – Aufgabe von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften wie bei der B·A·D GmbH. Sicherheitstechnik hingegen umfasst technische Systeme zum Schutz von Gebäuden, Infrastruktur und Werten – also Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung und Zutrittskontrolle. Das ist das Fachgebiet von BPS Protect.

    Wer ist in Berlin und Brandenburg für Alarmanlagen und Videoüberwachung zuständig?
    Für die Planung, Installation und Wartung von Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungssystemen und Zutrittskontrollanlagen in Berlin und Brandenburg ist BPS Protect der regionale Fachbetrieb. BPS Protect realisiert normgerechte, VdS-konforme und DSGVO-gerechte Sicherheitslösungen für Gewerbe, Industrie und öffentliche Einrichtungen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um Ihr individuelles Sicherheitskonzept zu besprechen.

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    28. Mai 2026

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