Polizei & Streifendienst – Professioneller Sicherheitsstreifendienst als Ergänzung

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    Was leistet die Polizei im Streifendienst – und wo liegen die Grenzen?

    Der Polizei Streifendienst gehoert zu den sichtbarsten Elementen der oeffentlichen Sicherheitsinfrastruktur in Berlin und Brandenburg. Streifenwagen, die durch Wohngebiete und Gewerbeflaechen fahren, vermitteln ein Gefuehl von Sicherheit und Praesenz. Doch hinter diesem Bild verbirgt sich eine Realitaet, die viele Unternehmen, Wohnungseigentuemer und Gelaendeverwaltungen zwingt, ergaenzende Massnahmen zu ergreifen: Die Polizei kann schlicht nicht ueberall gleichzeitig sein – und sie darf es aus rechtlichen Gruenden auch gar nicht.

    Um zu verstehen, warum ein privater Streifendienst keine Konkurrenz zur Polizei darstellt, sondern eine notwendige Ergaenzung, lohnt sich ein Blick auf Auftrag, Befugnisse und Kapazitaeten des oeffentlichen Streifendienstes.

    Gesetzlicher Auftrag der Polizei im Revierdienst

    Die Polizei in Berlin und Brandenburg handelt auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Berlin) bzw. des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG). Ihr Kernauftrag umfasst zwei zentrale Bereiche:

    1. Gefahrenabwehr – Die Polizei schreitet ein, wenn konkrete Gefahren fuer die oeffentliche Sicherheit oder Ordnung drohen oder bereits eingetreten sind.
    2. Strafverfolgung – Bei Straftaten ermittelt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft und stellt Beweise sicher.

    Beide Aufgaben sind hoheitlicher Natur. Das bedeutet: Polizeibeamte handeln mit staatlicher Autoritaet und koennen in Grundrechte eingreifen – etwa durch Festnahmen, Durchsuchungen oder Platzverweise. Dieser hoheitliche Charakter ist gleichzeitig der Grund, warum die Polizei nicht als dauerhafter Objektschutz fuer private Unternehmen oder Wohnanlagen eingesetzt werden kann.

    Ein Logistikunternehmen in Ludwigsfelde, das seinen Betriebshof nachts geschuetzt wissen moechte, kann nicht einfach bei der Polizei anfragen, ob ein Beamter die naechsten Stunden auf dem Gelaende Praesenz zeigt. Der Polizei Streifendienst ist kein Dienstleister fuer private Interessen – er dient dem Schutz der Allgemeinheit. Spezifischer Objektschutz fuer Privatpersonen oder Unternehmen faellt grundsaetzlich nicht in seinen Zustaendigkeitsbereich.

    Reaktionszeiten und Ressourcenengpaesse im oeffentlichen Dienst

    Die Kapazitaetsgrenzen des Polizei Streifendienstes sind nicht nur theoretischer Natur – sie spiegeln sich in konkreten Zahlen wider:

    1. Polizeidichte in Brandenburg – Mit rund 3.000 Einwohnern pro Polizeibeamtem gehoert Brandenburg zu den Flaechenlaendern mit vergleichsweise geringer Polizeipraesenz. Auf einer Flaeche von ueber 29.000 Quadratkilometern sind die Ressourcen naturgemaeß duenn verteilt.
    2. Durchschnittliche Reaktionszeiten – In laendlichen Regionen Brandenburgs koennen die Anfahrtszeiten der Polizei nach einem Notruf 15 bis 30 Minuten und mehr betragen. In dieser Zeit kann auf einem ungenutzten Gelaende oder einer Baustelle erheblicher Schaden entstehen.
    3. Berliner Situation – Auch in der Hauptstadt, wo die Polizeidichte hoeher ist, klagen Beamte und Gewerkschaften regelmaessig ueber Personalmangel und Ueberlastung. Praevention durch regelmaessige Praesenz an einzelnen Objekten ist unter diesen Bedingungen kaum moeglich.
    4. Prioritaetensetzung – Die Polizei muss Einsaetze nach Dringlichkeit priorisieren. Ein ausgeloester Einbruchsalarm an einem Lagergebaeude kann in der Warteschlange hinter Verkehrsunfaellen, Koerperverletzungen und anderen Notfaellen landen.

    Diese Fakten sind keine Kritik an der Polizeiarbeit, sondern eine sachliche Beschreibung struktureller Realitaeten. Sie begruenden, warum gewerbliche und private Auftraggeber auf professionelle private Sicherheitsdienstleister zurueckgreifen, die gezielt und dauerhaft einzelne Objekte betreuen koennen.

    Privater Sicherheitsstreifendienst als sinnvolle Ergaenzung zur Polizei

    Ein professioneller privater Streifendienst schliesst keine Luecke, die die Polizei vergessen haette – er schliesst eine Luecke, die strukturell notwendig ist. Private Sicherheitsdienste arbeiten nicht als Ersatz fuer staatliche Sicherheitsorgane, sondern als deren Ergaenzung im privatrechtlichen Bereich. Ihr Einsatz beruht auf Praevention, Praesenz und schneller Reaktion im Rahmen klar definierter rechtlicher Grenzen.

    Abgrenzung: Hoheitliche Befugnisse vs. privatrechtliche Schutzrechte

    Eine der haeufigsten Fragen, die Auftraggeber stellen, lautet: Was darf ein privater Sicherheitsdienst eigentlich – und was nicht? Die Antwort ist klarer, als viele denken:

    Befugnis

    Polizei

    Privater Streifendienst

    Festnahme bei Straftaten

    Ja (hoheitlich)

    Nur vorläufig per Jedermannsrecht (§ 127 StPO)

    Platzverweis erteilen

    Ja (hoheitlich)

    Nur mittels Hausrecht auf privatem Gelaende

    Durchsuchung von Personen

    Ja (unter Voraussetzungen)

    Nein

    Identitaetsfeststellung

    Ja (hoheitlich)

    Nur mit freiwilliger Kooperation der Person

    Hausrechtsdurchsetzung

    Unterstuetzend

    Ja, im Auftrag des Eigentueumers/Betreibers

    Notruf absetzen

    Ja

    Ja

    Kontrollgaenge und Praesenz

    Eingeschraenkt, nach Kapazitaet

    Ja, vertraglich geregelt und planbar

    Dokumentation und Berichtswesen

    Ja

    Ja, fuer den Auftraggeber

    Private Sicherheitsmitarbeiter stuetzen sich auf das Hausrecht des Auftraggebers sowie auf die Jedermannsrechte nach deutschem Recht. Sie koennen Unbefugte des Gelaendes verweisen, Situationen beobachten und dokumentieren, die Polizei alarmieren und bei Bedarf eine vorlaefige Festnahme auf frischer Tat durchfuehren. Was sie nicht koennen und nicht duerfen: hoheitliche Massnahmen ergreifen, die dem Staat vorbehalten sind.

    Typische Einsatzbereiche des privaten Streifendienstes

    Der Bedarf an privatem Streifendienst ist in Berlin und Brandenburg vielfaeltig. Zu den typischen Einsatzszenarien gehoeren:

    1. Gewerbegebiete – Weitlaeufige Gewerbeflaechen mit mehreren Unternehmen teilen sich haeufig einen Streifendienst, der alle Objekte in einem definierten Turnus kontrolliert. Das senkt Kosten und erhoecht die Schutzwirkung durch regelmaessige Sichtbarkeit.
    2. Wohnanlagen und Wohnquartiere – Gerade in groesseren Wohnanlagen mit gemeinschaftlichen Bereichen, Tiefgaragen und Aussenflaechen sorgt ein mobiler Streifendienst fuer Ordnung, erkennt Vandalismusschaeden fruehzeitig und ist Ansprechpartner fuer Bewohner.
    3. Baustellen – Baustellen sind bevorzugte Ziele fuer Einbruch und Materialdiebstahl. Unbewachte Geraete und Materialien im Wert von Hunderttausenden Euro sind gefaehrdet. Regelmaessige Kontrollfahrten reduzieren das Risiko erheblich.
    4. Einkaufszentren und Einzelhandelsflaechen – Ausserhalb der Oeffnungszeiten muessen Zugaenge, Aussenflaechen und Parkplaetze ueberwacht werden. Ein Streifendienst erkennt Auffaelligkeiten, bevor es zu Schaeden kommt.
    5. Logistikflaechen und Lagergelaende – Distributionszentren und Lager mit wertvollem Inventar benoetigen rund um die Uhr Schutz. Auch hier ist der mobile Streifendienst oft wirtschaftlicher als ein permanenter stationaerer Wachmann.
    6. Freizeitanlagen und Sportstaetten – Hallen, Plaetze und Parkanlagen werden ausserhalb der Nutzungszeiten haeufig fuer illegale Aktivitaeten genutzt. Regelmaessige Kontrollen wirken praeventiv.

    Leistungsumfang des BPS-Protect-Streifendienstes im Ueberblick

    BPS Protect bietet als erfahrener Sicherheitsdienstleister in Berlin und Brandenburg einen umfassenden mobilen Streifendienst an, der auf die individuellen Anforderungen jedes Objektes zugeschnitten werden kann. Das Leistungspaket umfasst:

    1. Mobile Streife – Regelmaessige Kontrollfahrten zu vereinbarten Zeiten und in definierten Intervallen, sichtbar und praesent auf Ihrem Gelaende.
    2. Objektkontrolle – Systematische Ueberpruefung von Zugaengen, Tueren, Fenstern, Zaeunen und sicherheitssensiblen Bereichen nach einem vorher erstellten Pruefplan.
    3. Alarmverfolgung – Im Falle eines ausgeloesten Einbruch- oder Brandmeldesystems faehrt unser Interventionsdienst umgehend zum Objekt, beurteilt die Lage und leitet die notwendigen Massnahmen ein.
    4. GPS-Nachweise und digitale Dokumentation – Jeder Streifengang wird lueckenlos per GPS und digitalem Berichtssystem dokumentiert. Sie erhalten auf Wunsch jederzeit Zugang zu den Protokollen.
    5. Berichtswesen – Nach jedem Kontrollgang erstellt das BPS-Protect-Team einen detaillierten Schichtbericht, der Auffaelligkeiten, Maengel und ergriffene Massnahmen festhalt.
    6. Kommunikation mit dem Auftraggeber – Im Ernstfall werden Sie direkt und umgehend informiert. Eskalationsstufen und Meldewege werden im Voraus gemeinsam festgelegt.

    Mehr zu unserem gesamten Leistungsspektrum finden Sie auf unserer Dienstleistungen-Seite.

    Mobile Streife: Ablauf eines typischen Kontrolleinsatzes

    Wie laeuft ein konkreter Streifengang bei BPS Protect ab? Hier eine schrittweise Beschreibung:

    1. Vorbereitung und Briefing – Der Streifenmitarbeiter erhalt vor Dienstbeginn alle relevanten Informationen zum Objekt: Grundriss, Zugangspunkte, besondere Risikobereiche, aktuelle Hinweise vom Auftraggeber und gueltige Einsatzanweisungen.
    2. Anfahrt – Das Streifenfahrzeug, deutlich als Sicherheitsfahrzeug gekennzeichnet, naehert sich dem Objekt. Die sichtbare Praesenz des Fahrzeugs wirkt bereits praeventiv abschreckend.
    3. Aussenbegehung – Systematische Kontrolle des Aussengelaendes: Zaun und Tor, Aussenbeleuchtung, Parkplaetze, auffaellige Fahrzeuge oder Personen, offene oder beschaedigte Zugaenge.
    4. Gebaeudekontrolle – Ueberpruefung aller definierten Kontrollpunkte am Gebaeude: Eingangstuer, Feuertreppen, Kellerzugaenge, Fensterbereiche. Bei vereinbartem Zutritt auch Innenbegehung.
    5. Technische Kontrolle – Pruefung der sicherheitsrelevanten Technik: Sind Alarmanlagen scharf gestellt? Sind Beleuchtungssysteme funktionsfaehig? Gibt es sichtbare Defekte?
    6. Dokumentation vor Ort – Per mobilem Endgeraet werden alle Kontrollpunkte digital erfasst, Auffaelligkeiten fotografisch dokumentiert und mit GPS-Zeitstempel versehen.
    7. Massnahmen bei Feststellungen – Werden Auffaelligkeiten entdeckt, wird nach einem festgelegten Eskalationsplan gehandelt: Information des Auftraggebers, ggf. Alarmierung der Polizei, Absicherung der Situation bis zum Eintreffen weiterer Kraefte.
    8. Abschlussbericht – Nach der Kontrolle wird automatisch ein digitaler Schichtbericht erstellt und dem Auftraggeber zugaenglich gemacht.

    Alarmverfolgung und Interventionsdienst: Schnelle Reaktion rund um die Uhr

    Einer der groessten Vorteile eines professionellen Streifendienstes ist die Faehigkeit zur schnellen Intervention bei ausgeloesten Alarmsystemen. BPS Protect betreibt einen Interventionsdienst, der 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche einsatzbereit ist. Der typische Ablauf:

    1. Alarmausloesung – Das Einbruchmelde- oder Brandsicherungssystem am Objekt loest aus und sendet ein Signal an die Leitstelle.
    2. Lagepruefung durch die Leitstelle – Die BPS-Protect-Leitstelle prueft den Alarm, schliesst Fehlalarme soweit moeglich aus und aktiviert den Interventionsdienst.
    3. Sofortige Benachrichtigung – Der Auftraggeber wird umgehend informiert, zeitgleich mit der Entsendung des Interventionsfahrzeugs.
    4. Anfahrt zum Objekt – Das Interventionsfahrzeug faehrt mit hoechster Prioritaet zum betroffenen Objekt. Dank regionaler Stationierung in Berlin und Brandenburg werden kurze Anfahrtszeiten sichergestellt.
    5. Lagebeurteilung vor Ort – Der Mitarbeiter sichtet das Objekt von aussen und innen (soweit moeglich), beurteilt die Lage und entscheidet ueber die naechsten Schritte.
    6. Polizeiuebergabe bei Bedarf – Stellt der Mitarbeiter konkrete Hinweise auf eine Straftat fest, wird unverzueglich die Polizei alarmiert. Bis zu deren Eintreffen sichert BPS Protect die Lage und stellt alle relevanten Informationen fuer die Beamten bereit.
    7. Vollstaendige Dokumentation – Jeder Alarmverfolgungseinsatz wird lueckenlos protokolliert und bildet bei Bedarf die Grundlage fuer Versicherungsansprueche oder polizeiliche Ermittlungen.
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    Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.

    info@bps-protect.de

    Qualifikation und Ausbildung: Was zeichnet professionelle Streifendienstmitarbeiter aus?

    Die Qualitaet eines Sicherheitsdienstleisters steht und faellt mit der Qualifikation seiner Mitarbeiter. Wer auf einen mobilen Streifendienst setzt, sollte wissen, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und was serioeser Anbieter wie BPS Protect darueber hinaus an Ausbildung und Schulung bietet.

    Gesetzliche Mindestanforderungen nach § 34a GewO

    Das deutsche Bewachungsgewerberecht regelt in Paragraph 34a der Gewerbeordnung (GewO), welche Voraussetzungen Bewachungsunternehmen und ihre Mitarbeiter erfuellen muessen. Die wichtigsten Anforderungen im Ueberblick:

    1. Zuverlaessigkeitspruefung – Jeder Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe muss seine persoenliche Zuverlaessigkeit nachweisen. Ein polizeiliches Fuehrungszeugnis sowie eine Abfrage beim Verfassungsschutz gehoeren zum Standardverfahren.
    2. Unterrichtungsnachweis – Fuer einfachere Taetigkeiten ist ein 40-stuendiger Unterrichtungsnachweis bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich.
    3. Sachkundepruefung IHK – Fuer anspruchsvollere Aufgaben, insbesondere im Bereich des Streifendienstes mit erhoehtем Verantwortungsgrad, ist die Sachkundepruefung gemaess § 34a GewO bei der IHK vorgeschrieben. Diese umfasst Rechtskunde, Unfallverhuetungsvorschriften, Umgang mit Menschen und Sicherheitstechnik.
    4. DGUV Vorschrift 23 – Die Unfallverhuetungsvorschrift fuer das Bewachungsgewerbe regelt Arbeitsschutzanforderungen und verpflichtende Unterweisungen fuer Sicherheitsmitarbeiter.

    Diese gesetzlichen Mindeststandards stellen sicher, dass nur qualifiziertes Personal in sensiblen Sicherheitsaufgaben eingesetzt wird. Sie bilden gleichzeitig eine wichtige Orientierungshilfe bei der Auswahl eines Anbieters: Ein Unternehmen, das diese Anforderungen nicht nachweisen kann, sollte nicht beauftragt werden.

    Weitergehende Qualifikationen bei BPS Protect

    BPS Protect geht ueber die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich hinaus. Zu den internen Qualifikationsstandards gehoeren:

    1. Regelmaessige Fortbildungen – Alle Mitarbeiter durchlaufen interne Schulungen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen, neuen Sicherheitstechnologien und veraenderten Einsatzszenarien – nicht nur einmalig, sondern kontinuierlich.
    2. Deeskalationstraining – Konfliktsituationen lassen sich am besten durch professionelle Kommunikation entschaerfen. BPS-Protect-Mitarbeiter erhalten praxisnahes Training in verbaler Deeskalation und Konfliktmanagement.
    3. Erste-Hilfe-Ausbildung – Im Ernstfall koennen Sicherheitsmitarbeiter erste medizinische Hilfe leisten. Eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung ist fuer alle BPS-Protect-Streifenmitarbeiter verbindlich.
    4. Objektspezifische Einweisungen – Vor dem ersten Einsatz an einem neuen Objekt erhalten alle Mitarbeiter eine detaillierte Einweisung zu den Besonderheiten des Gelaendes, der Technik und den Ansprechpartnern.
    5. Digitales Berichtssystem – Die Handhabung der digitalen Dokumentationstools wird gezielt geschult, um lueckenlose und gerichtsverwertbare Berichte sicherzustellen.

    Kosten und Planung: So kalkulieren Sie Ihren Streifendienst richtig

    Die Entscheidung fuer einen mobilen Streifendienst ist nicht nur eine Sicherheitsfrage, sondern auch eine wirtschaftliche Abwaegung. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung laesst sich ein professioneller Schutz realisieren, der deutlich guenstiger ist als viele Auftraggeber erwarten.

    Checkliste: Das sollten Sie vor der Beauftragung klaeren

    1. Objektgroesse und -art – Wie gross ist das zu betreuende Gelaende? Handelt es sich um ein einzelnes Gebaeude, ein weitlaeufiges Aussengelaende oder eine Kombination?
    2. Risikoprofil – Welche Risiken sind konkret relevant? Einbruch, Vandalismus, unbefugter Zutritt, Brandgefahr oder eine Kombination mehrerer Risiken?
    3. Gewuenschte Besuchsfrequenz – Wie oft soll das Objekt kontrolliert werden? Einmal pro Nacht, mehrmals, oder auch tagesuebergreifend?
    4. Zeitraeume – Sind Kontrollen nur nachts und am Wochenende erforderlich, oder auch an Werktagen? Gibt es besonders kritische Zeitfenster?
    5. Zugangsbedingungen – Hat der Streifenmitarbeiter Zugang zum Gelaende und ggf. zum Gebaeude? Sind Schluessel oder Zugangscodes erforderlich?
    6. Dokumentationsanforderungen – Benoetigen Sie regelmaessige Berichte fuer interne Zwecke oder als Nachweis fuer Versicherungen?
    7. Alarmintegration – Soll der Streifendienst mit vorhandenen Alarmanlagen verknuepft werden? Welche Systeme sind installiert?
    8. Ansprechpartner im Notfall – Wer soll bei Vorfaellen sofort informiert werden? Gibt es eine Kette von Ansprechpartnern?
    9. Vertragslaufzeit und Flexibilitaet – Wird ein dauerhafter Schutz benoetigt oder handelt es sich um einen zeitlich begrenzten Bedarf (z.B. Baustelle)?
    10. Budget – Was steht monatlich fuer den Sicherheitsschutz zur Verfuegung? Dies ermoeglicht eine bedarfsgerechte Angebotsgestaltung.

    Sprechen Sie uns gerne direkt an – auf unserer Kontakt-Seite koennen Sie eine unverbindliche Bedarfsanalyse anfragen.

    Wirtschaftlichkeitsvergleich: Eigener Wachdienst vs. externer Streifendienst

    Viele Unternehmen fragen sich, ob es nicht guenstiger waere, einen eigenen Sicherheitsmitarbeiter einzustellen. Ein ehrlicher Vergleich zeigt, dass der externe Streifendienst in den meisten Faellen wirtschaftlich deutlich vorteilhafter ist:

    Kostenfaktor

    Eigener Wachdienst (monatlich, Schaetzung)

    Externer Streifendienst BPS Protect (monatlich)

    Personalkosten (Brutto + Lohnnebenkosten)

    ca. 3.500–4.500 EUR

    Entfaellt

    Fahrzeugkosten (Leasing, Kraftstoff, Versicherung)

    ca. 600–900 EUR

    Im Dienstleistungspreis enthalten

    Ausbildung und Fortbildung

    ca. 100–300 EUR

    Im Dienstleistungspreis enthalten

    Betriebshaftpflicht und Versicherung

    ca. 100–200 EUR

    Im Dienstleistungspreis enthalten

    Verwaltungsaufwand (HR, Lohnbuchhaltung)

    ca. 200–400 EUR

    Entfaellt

    Urlaubs- und Krankheitsvertretung

    Zusatzkosten oder Schutzluecken

    Automatisch gewaehrleistet

    Gesamtkosten (Richtwert)

    ca. 4.500–6.300 EUR

    ab ca. 300–800 EUR (je nach Umfang)

    Hinweis: Die Werte sind Richtwerte zur Orientierung. Die tatsaechlichen Kosten haengen von Objektgroesse, Besuchsfrequenz und individuell vereinbarten Leistungen ab. Ein individuelles Angebot erhalten Sie auf Anfrage.

    Zusammenarbeit zwischen privatem Sicherheitsdienst und Polizei Berlin/Brandenburg

    BPS Protect versteht sich nicht als Konkurrent der Polizei, sondern als kooperativer Partner innerhalb der regionalen Sicherheitsinfrastruktur. Das Verhaeltnis zwischen privaten Sicherheitsdiensten und Behoerden ist durch klare Regeln, definierte Meldewege und gegenseitige Unterstuetzung gepraegt.

    Im Alltag bedeutet das: Wenn BPS-Protect-Mitarbeiter bei einer Streife auf eine Situation treffen, die polizeiliches Handeln erfordert – sei es ein laufender Einbruch, eine verletzte Person oder eine andere akute Gefahr – wird die Polizei unverzueglich alarmiert. BPS Protect sichert die Lage, dokumentiert alles Relevante und stellt den eintreffenden Beamten alle verfuegbaren Informationen zur Verfuegung. Dieses Uebergabeprozedere ist festes Bestandteil der Einsatzanweisungen.

    Kommunikationsprotokolle legen fest, welche Informationen bei einem Vorfall zu welchem Zeitpunkt an wen weitergegeben werden: zuerst an die Leitstelle von BPS Protect, dann an den Auftraggeber, bei Bedarf sofort an die Polizei. Diese klare Struktur verhindert Missverstaendnisse und beschleunigt das gemeinsame Handeln im Ernstfall.

    Meldepflichten und Dokumentation: Was muss im Ernstfall passieren?

    Private Sicherheitsdienste sind bei Zwischenfaellen an klare Dokumentations- und Meldepflichten gebunden. BPS Protect haelt diese nicht nur ein, sondern hat sie in einem umfassenden Qualitaetssystem verankert:

    1. Sofortmeldung bei Straftaten – Wird eine begangene oder laufende Straftat festgestellt, ist unverzueglich die Polizei zu verstaendigen. BPS-Protect-Mitarbeiter sind darauf trainiert, in solchen Situationen schnell und besonnen zu handeln.
    2. Tatortschutz – Bis zum Eintreffen der Polizei darf der Tatortbereich nicht veraendert werden. Spuren und Beweise bleiben erhalten. BPS-Protect-Mitarbeiter sind in diesem Bereich geschult.
    3. Lueckenloses Protokoll – Jeder Vorfall wird detailliert dokumentiert: Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, ergriffene Massnahmen, alarmierte Stellen. Dieses Protokoll kann spaeter als Beweismittel in Strafverfahren dienen.
    4. Zeugenaussagen ermoeglichen – BPS-Protect-Mitarbeiter stehen der Polizei als Zeugen zur Verfuegung und koennen bei Bedarf schriftliche Stellungnahmen liefern.
    5. Versicherungsrelevante Berichte – Eine lueckenlose Dokumentation durch den Streifendienst ist oft Voraussetzung fuer die erfolgreiche Geltendmachung von Versicherungsanspruechen nach einem Schadenfall.

    Die enge Zusammenarbeit zwischen BPS Protect und den Sicherheitsbehoerden in Berlin und Brandenburg staerkt die Gesamtsicherheit der Region. Privater Streifendienst und Polizei Streifendienst ergaenzen einander sinnvoll – jeder im Rahmen seiner Befugnisse und Kompetenzen.

    Haeufig gestellte Fragen

    Darf ein privater Streifendienst Personen festhalten?

    Ein privater Sicherheitsmitarbeiter darf eine Person nur dann vorlaefig festhalten, wenn diese auf frischer Tat bei einer Straftat beobachtet wird und Fluchtgefahr besteht. Rechtsgrundlage ist das sogenannte Jedermannsrecht nach § 127 Absatz 1 StPO. Dieses Recht gilt fuer jeden Buerger, also auch fuer private Sicherheitskraefte. Darueber hinaus gehende Massnahmen – wie Durchsuchungen oder dauerhafte Freiheitsbeschraenkungen – sind ausschliesslich der Polizei vorbehalten.

    Wie oft faehrt der Streifendienst mein Objekt an?

    Die Besuchsfrequenz wird individuell mit dem Auftraggeber vereinbart und richtet sich nach dem Risikoprofil, der Objektgroesse und dem Budget. Typisch sind ein bis vier Kontrollgaenge pro Nacht. Bei besonderen Anlaessen oder erhoehter Gefaehrdungslage koennen die Frequenzen kurzfristig angepasst werden.

    Ist ein privater Streifendienst guenstiger als ein fester Waechter?

    In den meisten Faellen ja. Ein externer mobiler Streifendienst ist deutlich guenstiger als die Einstellung eines eigenen Sicherheitsmitarbeiters, da Personalkosten, Fahrzeugkosten, Ausbildung, Versicherung und Vertretungsregelungen beim Dienstleister liegen. Besonders fuer mittelgrosse Objekte, die keine Rund-um-die-Uhr-Praesenz benoetigen, ist der Streifendienst die wirtschaftlichste Loesung.

    Welche Qualifikationen haben BPS-Protect-Mitarbeiter?

    Alle BPS-Protect-Mitarbeiter erfuellen die gesetzlichen Mindestanforderungen nach § 34a GewO, darunter Zuverlaessigkeitspruefung und IHK-Sachkundepruefung. Darueber hinaus werden interne Schulungen in Deeskalation, Erste Hilfe, digitalem Berichtswesen und objektspezifischen Einweisungen durchgefuehrt. Regelmaessige Fortbildungen sichern den aktuellen Qualifikationsstand.

    Wie unterscheidet sich BPS Protect vom Polizei-Streifendienst?

    Der Polizei-Streifendienst ist ein staatlicher Dienst mit hoheitlichen Befugnissen, der die oeffentliche Sicherheit schuetzt und nicht fuer den dauerhaften Schutz einzelner Privatobjekte eingesetzt werden kann. BPS Protect ist ein privatwirtschaftlicher Dienstleister, der im Auftrag von Unternehmen, Wohnanlagen oder Gelaendebetreibern handelt. BPS Protect nutzt Hausrecht und Jedermannsrechte, kooperiert bei Vorfaellen eng mit der Polizei und ergaenzt deren Arbeit, ohne in hoheitliche Aufgaben einzugreifen.

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    28. Mai 2026

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