Sicherheitsdienst Berlin-Tegel – Professioneller Schutz vor Ort
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Die Baustelle Absturzsicherung bezeichnet alle technischen und organisatorischen Massnahmen, die verhindern, dass Personen von erhoehten Arbeitsplaetzen, Daechern, Geruesten oder in Vertiefungen fallen. Absturzunfaelle zaehlen zu den haeufigsten und schwerwiegendsten Arbeitsunfaellen im Baugewerbe. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sind Absturzunfaelle jaehrlich fuer einen erheblichen Anteil der toedlichen Arbeitsunfaelle auf deutschen Baustellen verantwortlich. Deshalb hat der Gesetzgeber umfassende Pflichten fuer alle Beteiligten festgeschrieben.
Die rechtliche Grundlage bilden mehrere ineinandergreifende Vorschriften. Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn und die Bauleitung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bereits in der Planungsphase zu beruecksichtigen. Die DGUV Regel 101-011 (ehemals BGV C22 bzw. BGR 203) konkretisiert die sicherheitstechnischen Anforderungen fuer Baustellen im Detail. Die DIN EN 13374 legt europaweit einheitliche Anforderungen an temporaere Randsicherungssysteme fest und unterscheidet drei Systemklassen (A, B und C) je nach Dachneigung und zu erwartender Belastung.
Wer diese Vorschriften missachtet, riskiert erhebliche Konsequenzen. Auf der zivilrechtlichen Ebene haftet der Arbeitgeber fuer Schaeden, die durch unterlassene Sicherungsmassnahmen entstehen. Die zustaendige Berufsgenossenschaft kann Regresse geltend machen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht drohen Bussgeldverfahren durch die Gewerbeaufsichtsaemter oder die BG BAU mit Bussgeld bis zu 25.000 Euro je Verstoss. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlaessiger Koerperverletzung oder fahrlaessiger Toetung nach dem Strafgesetzbuch. Fuehrungskraefte, die wissentlich Sicherheitsluecken dulden, koennen persoenlich zur Verantwortung gezogen werden.
Vorschrift / Norm |
Geltungsbereich |
Zentrale Anforderung |
BaustellV (Baustellenverordnung) |
Alle Baustellen mit mehr als einem Arbeitgeber oder laengerer Baudauer |
Sicherheitsplanung vor Baubeginn, Bestellung eines SiGeKo |
DGUV Regel 101-011 |
Baustellen allgemein |
Technische und organisatorische Schutzmassnahmen gegen Absturz |
ASR A2.1 |
Arbeitstaetten inkl. Baustellen |
Schutz an Absturzstellen, Mindesthoehen fuer Umwehrungen |
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) |
Arbeitsmittel, Gerueste, PSA |
Pruefpflichten, Einsatz befaehigter Personen |
DIN EN 13374 |
Temporaere Randsicherungssysteme |
Einteilung in Klasse A, B, C nach Dachneigung und Last |
DIN EN 365 |
PSA gegen Absturz |
Pruefung, Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung |
DGUV Vorschrift 38/39 |
Bauarbeiten |
Unfallverhuetungsvorschrift fuer das Baugewerbe |
Die Frage nach der massgeblichen Hoehe ist eine der am haeufigsten gestellten Fragen auf Baustellen. Grundsaetzlich gilt: Je niedriger die Schwelle, desto frueher greift die Sicherungspflicht. Die ASR A2.1 und die DGUV Regel 101-011 unterscheiden mehrere Schwellenwerte:
Wichtige Ausnahmen bestehen bei kurzzeitigen Taetigkeiten, bei denen eine kollektive Sicherung technisch nicht moeglich ist. In diesen Faellen darf auf PSA gegen Absturz zurueckgegriffen werden, sofern dies begruendet und dokumentiert ist. Verschaerfte Regelungen gelten beispielsweise an Laternendaechern, Sheddaechern oder fragilen Dachflaechen wie Lichtbaendern aus Glas oder Kunststoff, die keine ausreichende Tragfaehigkeit fuer Personen bieten.
Nicht alle Sicherungsmassnahmen sind gleichwertig. Das STOP-Prinzip – Substitution, Technische Massnahmen, Organisatorische Massnahmen, Persoenliche Schutzausruestung – gibt die verbindliche Rangfolge vor. Danach ist zunachst zu pruefen, ob die Absturzgefahr gaenzlich vermieden werden kann (Substitution), zum Beispiel durch Vorfertigung am Boden statt Arbeiten in der Hoehe. Erst wenn das nicht moeglich ist, kommen technische, dann organisatorische und zuletzt persoenliche Schutzmassnahmen in Betracht.
Die wichtigste Unterscheidung im Bereich der Absturzsicherung ist die zwischen kollektiven Schutzmassnahmen und der persoenlichen Schutzausruestung (PSA). Kollektive Massnahmen schuetzen alle Personen im Gefahrenbereich gleichzeitig, ohne dass diese aktiv handeln muessen. PSA hingegen schuetzt nur die einzelne Person, die sie traegt, und erfordert korrekte Anlage, regelmaessige Pruefung und entsprechende Unterweisung. Deshalb haben kollektive Massnahmen stets Vorrang.
Kollektive Sicherungssysteme sind die bevorzugte Loesung auf Baustellen. Sie erfordern nach der Montage keine staendige Handlung der Beschaeftigten und bieten flaechendeckenden Schutz. Die wichtigsten Systeme im Ueberblick:
PSA gegen Absturz ist ausdruecklich eine nachrangige Massnahme. Sie darf nur eingesetzt werden, wenn kollektive Sicherungen technisch nicht realisierbar oder unverhaeltnismaessig sind. In der Praxis ist dies bei kurzfristigen Wartungsarbeiten, Inspektionen oder Taetigkeiten an schwer zugaenglichen Stellen haeufig der Fall, muss aber stets dokumentiert und begruendet werden.
Zu den wesentlichen Komponenten der PSA gegen Absturz gehoeren:
Wichtig: Nach jedem Absturz muss die gesamte PSA aus dem Verkehr gezogen und von einer befaehigten Person geprueft werden, bevor sie erneut eingesetzt werden darf. Auffanggurte und Verbindungsmittel, die einem Sturz ausgesetzt waren, sind in der Regel zu vernichten.
Auf einer Baustelle gibt es zahlreiche Gefahrenstellen, die eine spezifische Sicherungsloesung erfordern. Eine pauschale Massnahme genuegt nicht; vielmehr muss fuer jeden Bereich eine individuelle Gefaehrdungsbeurteilung erfolgen. Die folgende Uebersicht zeigt die haeufigsten Absturzbereiche und die jeweils empfohlenen Sicherungsloesungen:
Dacharbeiten gehoeren zu den gefaehrlichsten Taetigkeiten auf Baustellen. Die DIN EN 13374 unterscheidet drei Systemklassen fuer temporaere Randsicherungen:
Beim Flachdach ist ein dreiteiliger Seitenschutz am Dachrand die haeufigste Loesung. Alternativ koennen Dachrandprofile mit integriertem Gelaenderhalter eingesetzt werden. Beim Schraeqdach sind zudem Dachdeckerleinen, Sicherheitsdachleiterhakengerueste oder Fanggerueste einzusetzen. Lichtkuppeln und Lichtbaender muessen entweder durch tragfaehige Abdeckungen oder durch Umwehrungen gesichert werden, da ihre Glasflaeche in der Regel keine Personenlasten traegt.
Gerueste sind auf der Baustelle allgegenwaertig und gleichzeitig einer der haeufigsten Unfallorte. Die DGUV Regel 101-011 und die DIN EN 12811 legen fest, welche Anforderungen Arbeitsgerueste erfuellen muessen.
Der Seitenschutz muss an allen Seiten angebracht sein, von denen eine Absturzgefahr besteht. Der Gelaenderstab muss mindestens 1,0 m ueber der Standflaechenkante liegen, der Zwischenholm darf keine Luecke von mehr als 0,50 m lassen, und das Bordbrett muss mindestens 0,15 m hoch sein, um das Herabrollen von Werkzeug und Material zu verhindern.
Jedes Geruest muss vor der ersten Benutzung durch eine befaehigte Person freigegeben werden. Der Geruesterrichter uebergibt das Geruest mit einem Geruest-Freigabeschein. Der Nutzer des Geruestes ist verpflichtet, das Geruest vor jeder Arbeitsschicht zu pruefen und Maengel sofort zu melden. Veraenderungen am Geruest – auch das Entfernen von Bohlen oder Gelaenderstaeben – duerfen nur durch autorisierte Personen vorgenommen werden.
Bodenoefffnungen und Schaechte stellen eine heimtueckische Gefahr dar, da sie leicht uebersehen werden, insbesondere bei schlechten Lichtverhaaltnissen oder unuebersichtlichem Baustellengelaende. Die Pflicht zur Sicherung ergibt sich unmittelbar aus der ASR A2.1 und der DGUV Regel 101-011.
Abdeckungen muessen folgende Anforderungen erfuellen:
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
Die Verantwortung fuer Absturzsicherung auf Baustellen ist klar verteilt, jedoch tragen mehrere Parteien gleichzeitig Mitverantwortung. Unkenntnis schutzt nicht vor Strafe – ein Grundsatz, der auf Baustellen besonders streng gilt.
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine Gefaehrdungsbeurteilung durchzufuehren, geeignete Schutzmassnahmen zu planen und umzusetzen sowie die Beschaeftigten zu unterweisen. Er haftet unmittelbar fuer Unfaelle, die auf fehlende oder unzureichende Sicherheitsmassnahmen zurueckzufuehren sind.
Die Bauleitung hat eine koordinierende Funktion. Sie ist verpflichtet, die Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen auf der Baustelle zu ueberwachen und bei Maengeln sofort einzuschreiten. Werden Sicherheitsluecken entdeckt und nicht behoben, kann auch die Bauleitung persoenlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) wird auf Baustellen benoetigt, auf denen mehrere Arbeitgeber gleichzeitig taetig sind. Er erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan), koordiniert die Sicherheitsmassnahmen der verschiedenen Gewerke und ueberwacht deren Einhaltung. Bei Verstossen kann er den Bauherrn und die Bauleitung informieren; er ist jedoch kein Aufseher im strafrechtlichen Sinne.
Bei Verstossen gegen Arbeitsschutzvorschriften drohen:
Die Gefaehrdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Fuer Absturzgefahren auf Baustellen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Die beste Sicherheitsausruestung nuetzt nichts, wenn die Beschaeftigten nicht wissen, wie sie einzusetzen ist. Das ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1 verpflichten den Arbeitgeber zu regelmaessigen Unterweisungen.
Inhalt der Unterweisung muss mindestens umfassen: die spezifischen Absturzgefahren auf der jeweiligen Baustelle, die vorhandenen Sicherungseinrichtungen und deren korrekter Gebrauch, das An- und Ablegen von PSA sowie das Verhalten nach einem Absturzereignis.
Haeufigkeit: Mindestens einmal jaeehrlich, darueber hinaus bei Aenderung der Arbeitsbedingungen, beim Einsatz neuer PSA oder nach Unfaellen. Auf Baustellen mit besonderer Gefaehrdungslage empfiehlt die BG BAU eine Unterweisung vor Beginn jeder neuen Bauphase.
Dokumentation: Jede Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Datum, Ort, Inhalt, Name des Unterweisenden und Unterschriften der Teilnehmer sind festzuhalten. Diese Dokumente sind mindestens fuenf Jahre aufzubewahren.
Fuer die Nutzung von PSA gegen Absturz ist eine spezielle Schulung vorgeschrieben. Diese umfasst auch die Rettung aus haengender Position, da das blosse Haengen im Auffanggurt nach einem Sturz innerhalb von 10 bis 15 Minuten zu einem so genannten Haengetrauma fuehren kann, das lebensgefaehrlich ist.
Sicherheitseinrichtungen erfuellen ihren Zweck nur dann, wenn sie funktionsfaehig, vollstaendig und korrekt montiert sind. Regelmaessige Pruefungen sind deshalb keine Kuer, sondern gesetzliche Pflicht nach der BetrSichV. Die Pruefungen muessen von befaehigten Personen durchgefuehrt werden – Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Taetigkeit ueber ausreichende Kenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet verfuegen.
Sicherungseinrichtung |
Pruefintervall |
Pruefperson |
Dokumentation |
Geruest (Sichtpruefung) |
Taeglich vor Arbeitsbeginn |
Vorarbeiter / Beschaeftigter |
Pruefbuch oder Checkliste |
Geruest (Fachpruefung) |
Wochentlich + nach Sturm/Schnee |
Befaehigte Person (Geruester) |
Geruest-Pruefprotokoll |
PSA gegen Absturz |
Vor jeder Benutzung (Sicht), jaehrlich (Fachpruefung) |
Nutzer / Hersteller oder Befaehigte Person |
Pruefkarte am Geraet, Geraetebuch |
Anschlagpunkte |
Vor jeder Nutzung + jaehrlich |
Befaehigte Person |
Pruefnachweis am Anschlagpunkt |
Schutznetze |
Wochentlich + nach Beschaedigung |
Befaehigte Person |
Netzpruefprotokoll |
Abdeckungen von Oeffnungen |
Taeglich (Sicht) |
Vorarbeiter / Beschaeftigter |
Tagesprotokoll / Checkliste |
Randsicherungssysteme (DIN EN 13374) |
Nach Montage + wochentlich |
Befaehigte Person |
Freigabeprotokoll, Pruefbuch |
Die folgende Checkliste ist fuer Bauleiter und Vorarbeiter geeignet und deckt die wichtigsten Pruefpunkte ab:
Technische Absturzsicherungen sind das Fundament der Baustellensicherheit – aber sie koennen nicht die kontinuierliche menschliche Ueberwachung ersetzen. Auf Baustellen in Berlin und Brandenburg setzt BPS Protect als spezialisierter Sicherheitsdienstleister gezielt dort an, wo technische Massnahmen allein nicht ausreichen.
Der Revierdienst von BPS Protect sorgt dafuer, dass die Baustelle ausserhalb der Arbeitszeiten regelmaessig kontrolliert wird. So werden nicht nur unbefugte Personen ferngehalten, sondern auch Vandalismusschaeden an Sicherheitseinrichtungen fruehzeitig erkannt. Ein umgestossenes Sicherheitsgelaender oder eine verschobene Abdeckung, die nachts entstehen, koennen am naechsten Morgen eine toedliche Gefahr darstellen – der Revierdienst verhindert, dass diese Situation unbemerkt bleibt.
Die Zutrittskontrolle stellt sicher, dass nur berechtigte und untergewiesene Personen die Baustelle betreten. Unqualifizierte Dritte, die auf die Baustelle gelangen, koennen Absturzsicherungen manipulieren oder selbst Opfer von Absturzunfaellen werden. Ein kontrollierter Zutritt ist deshalb nicht nur ein Sicherheitsaspekt, sondern auch eine Haftungsfrage.
Darueber hinaus unterstuetzt BPS Protect die Bauleitung bei der Ueberwachung von Sicherheitsmassnahmen. Geschulte Sicherheitsmitarbeiter koennen bei Begehungen auf offensichtliche Maengel an Absturzsicherungen hinweisen, Protokolle erstellen und die Kommunikation zwischen Bauleitung und Gewerken unterstuetzen. Damit ergaenzen sie die Arbeit des SiGeKo und tragen zu einer lueckenlosen Sicherheitskultur auf der Baustelle bei.
Fuer Bauprojekte jeder Groesse in Berlin und Brandenburg stehen individuelle Sicherheitskonzepte zur Verfuegung. Sprechen Sie uns gerne ueber unsere Dienstleistungen an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.
Ab welcher Hoehe ist auf einer Baustelle eine Absturzsicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Grundsaetzlich ist ab 2,0 m Absturzhoehe an allgemeinen Arbeitsplaetzen und Verkehrswegen auf Baustellen eine Absturzsicherung vorgeschrieben. Bei Dacharbeiten und geneigten Daechern (ab 20 Grad Neigung) gilt bereits ab 1,0 m eine Sicherungspflicht. An besonders gefaehrlichen Stellen wie Gruben mit gefaehrlichen Stoffen oder tiefen Waserbecken besteht die Pflicht unabhaengig von der Hoehe.
Wer ist auf einer Baustelle fuer die Absturzsicherung verantwortlich?
Die Verantwortung liegt bei mehreren Parteien gleichzeitig. Der Arbeitgeber ist fuer die Durchfuehrung der Gefaehrdungsbeurteilung und die Umsetzung der Schutzmassnahmen verantwortlich. Die Bauleitung ueberwacht die Einhaltung auf der Baustelle. Auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern koordiniert der SiGeKo die Massnahmen. Bei Verstossen koennen alle Beteiligten persoenlich haftbar gemacht werden.
Wann darf PSA statt kollektiver Absturzsicherung eingesetzt werden?
PSA gegen Absturz ist eine nachrangige Massnahme und darf nur eingesetzt werden, wenn kollektive Sicherungen technisch nicht realisierbar oder unverhaeltnismaessig sind. Dies muss in der Gefaehrdungsbeurteilung begruendet und dokumentiert werden. Typische Faelle sind kurzzeitige Inspektions- oder Wartungsarbeiten an schwer zugaenglichen Stellen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstossen gegen die Absturzsicherungspflicht?
Bei Verstossen koennen Bussgelder von bis zu 25.000 Euro je Verstoss verhaengt werden. Die Gewerbeaufsicht oder BG BAU kann einen Baustopp anordnen. Im Falle von Unfaellen mit Koerperverletzung oder Todesfolge drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlaessiger Koerperverletzung oder fahrlaessiger Toetung. Zusaetzlich kann die BG BAU Unfallkosten per Regress zurueckfordern.
Wie oft muessen Absturzsicherungen auf einer Baustelle geprueft werden?
Die Pruefintervalle sind je nach Sicherungseinrichtung unterschiedlich. Gerueste und Abdeckungen von Oeffnungen muessen taeglich vor Arbeitsbeginn durch eine Sichtpruefung kontrolliert werden. Gerueste erfordern zusaetzlich woechentliche Fachpruefungen durch eine befaehigte Person sowie Pruefungen nach Sturm oder starkem Schneefall. PSA gegen Absturz ist vor jeder Benutzung zu inspizieren und mindestens jaehrlich von einer befaehigten Person zu pruefen. Alle Pruefungen sind schriftlich zu dokumentieren.
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
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