BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH – Überblick

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    Was ist die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH?

    Die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH ist eines der größten deutschen Unternehmen im Bereich Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsvorsorge. Gegründet im Jahr 1983, hat sich die BAD GmbH über vier Jahrzehnte zu einem bundesweit tätigen Dienstleister entwickelt, der Unternehmen unterschiedlichster Branchen bei der Erfüllung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten unterstützt.

    Der Hauptsitz der BAD GmbH befindet sich in Bonn. Von dort aus koordiniert das Unternehmen ein dichtes Netzwerk aus Betreuungsstandorten und mobilen Fachkräften, das nahezu flächendeckend in ganz Deutschland verfügbar ist. Mit über 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mehr als 300 Standorten bundesweit zählt die BAD GmbH zu den führenden Anbietern in ihrem Marktsegment.

    Das Kerngeschäft der BAD GmbH gliedert sich in drei wesentliche Bereiche:

    1. Arbeitsmedizin – Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen, betriebsärztliche Betreuung sowie Impfberatung für Arbeitnehmer
    2. Arbeitssicherheit – Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilungen und Beratung zu gesetzeskonformen Arbeitsschutzmaßnahmen
    3. Betriebliches Gesundheitsmanagement – Programme zur Gesundheitsförderung, Prävention und Mitarbeitergesundheit

    Die BAD GmbH ist in Deutschland als überbetrieblicher Dienst für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) zugelassen. Das bedeutet: Unternehmen, die keinen eigenen Betriebsarzt oder keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigen, können diese Leistungen über die BAD GmbH extern einkaufen und damit ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen.

    Trotz des Namensbestandteils „Sicherheitstechnik“ liegt der Fokus der BAD GmbH auf personenbezogenem Arbeitsschutz und medizinischer Gesundheitsvorsorge – nicht auf technischen Sicherheitssystemen wie Alarmanlagen oder Videoüberwachung. Auf diesen wichtigen Unterschied gehen wir weiter unten im Artikel noch gesondert ein.

    Leistungsbereiche der BAD GmbH im Überblick

    Die BAD GmbH bietet ihren Kunden ein breites Portfolio an Dienstleistungen rund um Gesundheit am Arbeitsplatz und betrieblichen Arbeitsschutz. Die folgende Übersicht zeigt die vier zentralen Leistungsbereiche und ihre typischen Anwendungsfälle in der betrieblichen Praxis:

    Leistungsbereich

    Inhalte

    Typische Anwendungsfälle

    Arbeitsmedizin

    Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen, Impfschutz, betriebsärztliche Sprechstunde

    Pflichtuntersuchungen für Bildschirmarbeitsplätze, Fahr- und Steuertätigkeiten, Gefahrstoffkontakt

    Arbeitssicherheit

    Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsbegehungen, Unterweisungen, Brandschutzberatung

    Gesetzeskonforme Dokumentation von Arbeitsplatzrisiken, Beratung bei Umbaumaßnahmen

    Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

    Gesundheitsförderungsprogramme, psychische Gefährdungsbeurteilung, Stressmanagement

    Reduktion von Fehlzeiten, Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität

    Sicherheitstechnische Beratung

    Technische Arbeitsschutzberatung, Prüfung von Betriebsmitteln, Lärmschutz, Ergonomie

    Beratung bei der Einführung neuer Maschinen, Optimierung von Arbeitsabläufen

    Wichtig zu verstehen ist: Die sicherheitstechnische Beratung der BAD GmbH bezieht sich auf den technischen Arbeitsschutz am Arbeitsplatz – also auf die Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Arbeitsabläufen. Sie umfasst ausdrücklich nicht die Installation oder Wartung von Sicherheitsanlagen wie Einbruchmeldeanlagen, Videoueberwachungssystemen oder Zutrittskontrollen. Diese Leistungen fallen in den Bereich der technischen Sicherheitstechnik und werden von spezialisierten Anbietern wie BPS Protect erbracht.

    Arbeitsmedizin und betriebliche Gesundheitsvorsorge

    Die arbeitsmedizinischen Leistungen der BAD GmbH bilden das Herzstück des Unternehmensangebots. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen oder in bestimmten Fällen anzubieten.

    Die ArbMedVV unterscheidet dabei zwischen drei Kategorien:

    1. Pflichtvorsorge – Muss vom Arbeitgeber veranlasst werden, bevor der Arbeitnehmer bestimmten Gefährdungen ausgesetzt wird (z. B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärm über 85 dB oder Atemschutzgeräten der Gruppe 3)
    2. Angebotsvorsorge – Muss vom Arbeitgeber angeboten werden, der Arbeitnehmer kann jedoch ablehnen (z. B. bei Bildschirmarbeit, Nachtarbeit oder Fahrtätigkeiten)
    3. Wunschvorsorge – Kann vom Arbeitnehmer individuell gewünscht werden, wenn ein Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Gesundheit vermutet wird

    Typische Untersuchungsintervalle im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind:

    1. Alle 12 Monate – Tätigkeiten mit besonderen Belastungen, z. B. Atemschutzgeräte der Gruppe 3, bestimmte Gefahrstoffe
    2. Alle 24 Monate – Bildschirmarbeit, Nachtarbeit, allgemeine Gefahrstofftätigkeiten
    3. Alle 36 Monate – Tätigkeiten mit geringerem Gefährdungspotenzial, individuelle Festlegung durch den Betriebsarzt

    Neben der reinen Vorsorgeuntersuchung bietet die BAD GmbH auch Eignungsuntersuchungen an, die beurteilen, ob ein Mitarbeiter gesundheitlich in der Lage ist, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben – etwa Tätigkeiten als Berufskraftfahrer, in der Lebensmittelverarbeitung oder bei der Arbeit auf Gerüsten.

    Die Impfberatung ergänzt das arbeitsmedizinische Leistungsspektrum: Betriebsärzte der BAD GmbH beraten Mitarbeiter zu beruflich bedingten Impfrisiken – beispielsweise bei Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in der Abfallwirtschaft oder bei Auslandsentsendungen.

    Sicherheitstechnik und Arbeitssicherheit

    Im Bereich Arbeitssicherheit stellt die BAD GmbH qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) bereit, die Unternehmen bei der Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes unterstützen. Rechtsgrundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Betriebe ab einer bestimmten Größe verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

    Zentrale Aufgabe der Sifa ist die Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen: Für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit müssen potenzielle Risiken systematisch erfasst, bewertet und durch geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden. Dies ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der bei Veränderungen im Betrieb (neue Maschinen, Umbauten, geänderte Arbeitsprozesse) aktualisiert werden muss.

    Darüber hinaus berät die BAD GmbH in folgenden sicherheitstechnischen Themenbereichen:

    1. Brandschutz – Beratung zur brandschutzgerechten Gestaltung von Arbeitsräumen, Fluchtwegplanung und Unterweisung von Mitarbeitern (nicht zu verwechseln mit der Planung und Installation von Brandmeldeanlagen durch spezialisierte Fachbetriebe)
    2. Lärmschutz – Messung und Bewertung von Lärmpegeln am Arbeitsplatz, Empfehlung von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen
    3. Ergonomie – Beurteilung von Arbeitsplatzgestaltung, Beleuchtung, Klimatisierung und körperlicher Belastung
    4. Technische Sicherheitsaudits – Überprüfung von Betriebsmitteln und Maschinen auf Konformität mit Sicherheitsvorschriften

    Wichtige Abgrenzung: Die sicherheitstechnischen Beratungsleistungen der BAD GmbH beziehen sich ausschließlich auf den betrieblichen Arbeitsschutz. Die Planung, Installation und Wartung von technischen Sicherheitssystemen – also Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Videoueberwachung oder Zutrittskontrollen – ist ein eigenständiges Fachgebiet, das von spezialisierten Sicherheitstechnikunternehmen übernommen wird. Für Unternehmen und Gewerbetreibende in Berlin und Brandenburg ist BPS Protect der kompetente Ansprechpartner für genau diese Leistungen.

    Zielgruppen und typische Kunden der BAD GmbH

    Die BAD GmbH betreut ein breites Spektrum an Kundenunternehmen – von kleinen Handwerksbetrieben bis hin zu multinationalen Konzernen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schätzt, dass in Deutschland rund 3,5 Millionen Betriebe zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet sind. Die BAD GmbH adressiert diesen Markt mit skalierbaren Betreuungsmodellen.

    Besonders stark vertreten sind folgende Kundensegmente:

    1. Mittelständische Unternehmen (50–500 Mitarbeiter) – Häufig ohne eigene HR-Strukturen für Arbeitsschutzthemen, daher ideal für das Outsourcing an die BAD GmbH
    2. Großkonzerne und Industriebetriebe – Ergänzende Betreuung bei Standorten ohne eigenen Betriebsarzt oder bei speziellen Untersuchungsbedarfen
    3. Öffentliche Einrichtungen – Schulen, Behörden, kommunale Betriebe mit gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten
    4. Gesundheitswesen und Pflege – Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen mit spezifischen Anforderungen an Infektionsschutz und Nadelstichprävention
    5. Handel und Logistik – Unternehmen mit hohem Anteil an Lager- und Kommissionierarbeit sowie Fahrtätigkeiten

    Die folgende Übersicht zeigt, welche BAD-Leistungen typischerweise zu welcher Unternehmensgroesse passen:

    1. Kleinunternehmen (1–49 Mitarbeiter) – Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 mit reduziertem Stundenkontingent, Grundbetreuung durch Betriebsarzt und Sifa
    2. Mittlere Unternehmen (50–249 Mitarbeiter) – Vollständige arbeitsmedizinische Betreuung, regelmäßige Betriebsbegehungen, BGM-Programme
    3. Großunternehmen (ab 250 Mitarbeiter) – Individuelle Rahmenverträge, dedizierte Ansprechpartner, komplexe Gefährdungsbeurteilungen, psychische Gefährdungsbeurteilungen

    Branchen mit besonders hohem Bedarf an arbeitsmedizinischer Betreuung sind das Baugewerbe, die chemische Industrie, das Transportwesen und die Lebensmittelproduktion – überall dort, wo Mitarbeiter erhöhten physischen oder chemischen Belastungen ausgesetzt sind.

    Haben Sie Fragen zu den Aufgaben eines Sicherheitsdienstes?

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    Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.

    info@bps-protect.de

    Unterschied zwischen Gesundheitsvorsorge und technischer Sicherheitstechnik

    Ein weit verbreitetes Missverstaendnis betrifft die Frage, was genau unter dem Begriff „Sicherheitstechnik“ zu verstehen ist. Dieser Begriff wird in zwei grundlegend verschiedenen Kontexten verwendet – und diese Unterscheidung ist für Unternehmen bei der Auswahl des richtigen Dienstleisters entscheidend.

    Sicherheitstechnik im Sinne der BAD GmbH bedeutet: technischer Arbeitsschutz. Gemeint sind Maßnahmen, die dazu dienen, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit von Mitarbeitern am Arbeitsplatz zu schützen. Beispiele hierfür sind:

    1. Maschinensicherheit – Überprüfung von Schutzvorrichtungen an Maschinen und Anlagen
    2. Elektrische Betriebssicherheit – Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte (DGUV Vorschrift 3)
    3. Gefahrstoffmanagement – Sicherheitsdatenblätter, Substitutionsprüfungen, Schutzausrüstung
    4. Explosionsschutz – Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für gefährdete Bereiche

    Technische Sicherheitstechnik hingegen – also die Disziplin, die sich mit dem Schutz von Gebäuden, Räumen und Werten vor unbefugtem Zugriff, Einbruch oder Vandalismus befasst – ist ein völlig eigenständiges Fachgebiet. Hierzu zählen:

    1. Einbruchmeldeanlagen (EMA) – Elektronische Systeme zur Erkennung und Meldung von Einbruchversuchen
    2. Videoueberwachungssysteme – IP-Kamerasysteme zur optischen Überwachung von Gebäuden und Gelände
    3. Zutrittskontrollen – Elektronische Systeme zur Steuerung und Protokollierung von Zutritten
    4. Brandmeldeanlagen – Technische Systeme zur frühzeitigen Erkennung und Meldung von Brandereignissen

    Für Unternehmen in Berlin und Brandenburg, die technische Sicherheitstechnik benötigen, ist BPS Protect der richtige Ansprechpartner. Als regionaler Spezialist für Alarmanlagen, Videoueberwachung und Zutrittskontrollen bietet BPS Protect maßgeschneiderte Sicherheitslösungen für Gewerbeobjekte aller Größen. Alle relevanten Dienstleistungen finden Sie auf der entsprechenden Übersichtsseite, bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit über die Kontaktseite zur Verfügung.

    Technische Sicherheitstechnik in Berlin/Brandenburg – Wer ist zuständig?

    Während die BAD GmbH die personenbezogene Schutzseite des Unternehmensalltags abdeckt, kümmert sich BPS Protect als regionaler Sicherheitstechnikspezialist um den technischen Objektschutz in Berlin und Brandenburg. Die Region Berlin/Brandenburg stellt Unternehmen dabei vor besondere Herausforderungen: Einerseits ist die Metropolregion Berlin ein wirtschaftliches Zentrum mit hohem Schutzbedarf für Gewerbeobjekte, Bürogebäude und Industrie. Andererseits erfordern ländlichere Strukturen in Brandenburg oft besonders robuste und autarke Sicherheitslösungen.

    BPS Protect plant, installiert und wartet folgende Systeme:

    1. Alarmanlagen und Einbruchmeldeanlagen – Nach VdS-Norm für maximale Versicherungskonformität
    2. Videoueberwachung – Moderne IP-Kamerasysteme mit lokaler und cloudbasierter Speicherung
    3. Zutrittskontrolle – Elektronische Schlösser, Transponder- und Biometriesysteme
    4. Brandmeldeanlagen – Zertifizierte Systeme nach DIN 14675 für Gewerbeobjekte
    5. Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) – 24/7-Aufschaltung auf zertifizierte Leitstellen

    Checkliste: Wann brauche ich einen spezialisierten Sicherheitstechnik-Dienstleister?

    1. Neue Betriebsstätte oder Umzug – Jeder neue Standort sollte mit einem Sicherheitskonzept ausgestattet werden
    2. Einbruch oder Vandalismus – Nach einem Vorfall sollten bestehende Systeme überprüft und modernisiert werden
    3. Versicherungsanforderungen – Viele Versicherungen fordern VdS-zertifizierte Alarmanlagen als Voraussetzung für vollständigen Versicherungsschutz
    4. Erweiterung des Betriebs – Neue Mitarbeiter, größere Räumlichkeiten oder neue Wertgegenstände erfordern angepasste Sicherheitskonzepte
    5. Veraltete Analogtechnik – Ältere Sicherheitssysteme sollten auf moderne IP-Technologie umgerüstet werden
    6. DSGVO-Compliance – Bestehende Videoueberwachungssysteme müssen auf datenschutzrechtliche Konformität überprüft werden

    Alarmanlagen und Einbruchmeldeanlagen für Unternehmen

    Moderne Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind weit mehr als simple Alarmgeber. Nach den Vorgaben der VdS-Norm (VdS 2311) werden Einbruchmeldeanlagen in verschiedene Klassen eingeteilt, die unterschiedliche Schutzanforderungen adressieren – von einfachen Wohnobjekten bis hin zu Hochsicherheitsbereichen in Industriebetrieben.

    Kernelementen moderner Einbruchmeldeanlagen für Gewerbeobjekte:

    1. Einbruchmelder – Bewegungsmelder, Magnetkontakte an Türen und Fenstern, Glasbruchmelder und Erschütterungsmelder
    2. Einbruchmeldezentrale – Die steuernde Einheit, die alle Melder koordiniert und Alarme ausloest
    3. Signalgeber – Akustische und optische Außensirenen sowie stille Alarmierung
    4. Aufschaltung auf NSL – Verbindung zur Notruf- und Serviceleitstelle, die bei Alarm unverzüglich reagiert und ggf. Wachdienste oder Polizei alarmiert

    Bezüglich der Kosten für eine Einbruchmeldeanlage im Gewerbebereich lassen sich folgende Richtwerte nennen: Für kleine Gewerbeobjekte (z. B. ein Ladenlokal oder ein Büro bis 200 m²) beginnen die Investitionskosten bei etwa 1.500 bis 3.000 Euro für Lieferung und Installation. Mittelgroße Objekte wie Logistikflächen oder mehrstöckige Bürogebäude liegen häufig zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten für Wartung und NSL-Aufschaltung, die in der Regel zwischen 30 und 80 Euro monatlich liegen.

    BPS Protect plant und installiert VdS-konforme Einbruchmeldeanlagen für Gewerbeobjekte in Berlin und Brandenburg. Alle Details zu diesem Leistungsbereich finden Sie unter Dienstleistungen.

    Videoueberwachung und Zutrittskontrolle

    Die Videoueberwachung ist für viele Gewerbebetriebe ein unverzichtbares Sicherheitsinstrument – zur Abschreckung potenzieller Täter, zur Beweissicherung nach Vorfällen und zur Überwachung sensibler Bereiche. Moderne IP-Kamerasysteme bieten dabei deutliche Vorteile gegenüber klassischer Analogtechnik:

    Merkmal

    Analoge Kamerasysteme

    IP-Kamerasysteme

    Bildqualität

    Standard bis HD (max. 2 MP)

    Full HD bis 4K und mehr

    Übertragungsweg

    Koaxialkabel

    Netzwerkkabel (LAN/WLAN)

    Fernzugriff

    Eingeschränkt, Zusatzhardware nötig

    Einfach per App oder Browser

    Skalierbarkeit

    Begrenzt durch DVR-Kapazität

    Flexibel erweiterbar

    Kosten (Installation)

    Günstig bei kleinen Anlagen

    Höhere Anfangsinvestition, langfristig effizienter

    Intelligente Funktionen

    Keine oder sehr begrenzt

    KI-gestützte Bewegungserkennung, Gesichtserkennung, Kennzeichenerfassung

    Bei der Videoueberwachung im gewerblichen Umfeld ist die DSGVO-Konformität ein zentrales Thema. Unternehmen müssen sicherstellen, dass:

    1. Hinweisschilder auf die Videoueberwachung klar sichtbar angebracht sind
    2. Mitarbeiter und Betriebsrat über die Ueberwachungsmaßnahmen informiert und ggf. beteiligt werden
    3. Speicherfristen auf das notwendige Mindestmaß (in der Regel 72 Stunden bis maximal 30 Tage) begrenzt werden
    4. Zugriffsbeschränkungen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen die Aufnahmen einsehen können
    5. Zweckbindung eingehalten wird – Aufnahmen dürfen nur für den definierten Sicherheitszweck genutzt werden

    Ergänzend zur Videoueberwachung spielen Zutrittskontrollen eine wichtige Rolle bei der Absicherung von Gewerbeobjekten. Moderne elektronische Zutrittskontrollen ermöglichen es, genau zu steuern, welche Person zu welcher Zeit welchen Bereich betreten darf – und das vollständig protokolliert. Technologien wie RFID-Transponder, PIN-Codes, biometrische Scanner (Fingerabdruck, Iris) oder Smartphone-basierte Zutrittslösungen bieten flexible Möglichkeiten für unterschiedliche Sicherheitsanforderungen.

    Rechtliche Grundlagen für Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik

    Sowohl Arbeitssicherheit als auch technische Sicherheitstechnik sind durch ein umfangreiches Regelwerk aus Gesetzen, Verordnungen und Normen geregelt. Unternehmen müssen in beiden Bereichen die einschlägigen Vorschriften kennen und einhalten, um rechtliche Konsequenzen und Bußgelder zu vermeiden.

    1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Grundlegendes Gesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz, verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und zur Unterweisung von Mitarbeitern
    2. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – Verpflichtet Betriebe zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
    3. Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) – Regelt Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge für Arbeitnehmer
    4. DGUV Vorschrift 2 – Konkretisiert die Anforderungen an betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, legt Betreuungszeiten fest
    5. DIN VDE 0833 – Norm für Gefahrenmeldeanlagen (Einbruchmelde-, Brand- und Überfallmeldeanlagen)
    6. VdS-Richtlinien – Anerkannte Regeln der Technik für Einbruchmeldeanlagen, relevant für Versicherungsanforderungen
    7. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Regelt den Einsatz von Videoueberwachungssystemen und den Umgang mit personenbezogenen Daten
    8. DIN 14675 – Norm für Brandmeldeanlagen, regelt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung

    Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch verschiedene Behörden und Institutionen überwacht: Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz (in Berlin: LAGetSi, Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) kontrolliert den betrieblichen Arbeitsschutz. Die Berufsgenossenschaften überwachen die Umsetzung der DGUV-Vorschriften. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist zuständig für DSGVO-Fragen im Zusammenhang mit Videoueberwachung.

    Häufig gestellte Fragen

    Was macht die BAD GmbH genau?

    Die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH ist ein überbetrieblicher Dienstleister für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Unternehmen stellt Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereit, führt Vorsorgeuntersuchungen durch und unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten nach ArbSchG und ASiG. Mit über 3.500 Mitarbeitern und mehr als 300 Standorten bundesweit ist die BAD GmbH einer der größten Anbieter in diesem Marktsegment.

    Ist die BAD GmbH auch für Sicherheitstechnik wie Alarmanlagen zuständig?

    Nein. Trotz des Namensbestandteils „Sicherheitstechnik“ beschäftigt sich die BAD GmbH ausschließlich mit technischem Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz. Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Videoueberwachung und Zutrittskontrollen sind ein eigenständiges Fachgebiet, das von spezialisierten Sicherheitstechnikunternehmen wie BPS Protect übernommen wird.

    Welche Unternehmen sind zur Zusammenarbeit mit einem Arbeitsmediziner verpflichtet?

    Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen. Die konkreten Anforderungen variieren je nach Betriebsgröße und den ausgeübten Tätigkeiten. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Betriebe zur Bestellung eines Betriebsarztes, wobei die erforderlichen Betreuungszeiten durch die DGUV Vorschrift 2 geregelt werden.

    Wer ist in Berlin/Brandenburg Ansprechpartner für technische Sicherheitstechnik?

    Für technische Sicherheitstechnik in Berlin und Brandenburg ist BPS Protect der regionale Spezialist. BPS Protect plant, installiert und wartet Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Videoueberwachungssysteme, Zutrittskontrollen und Brandmeldeanlagen für Gewerbeobjekte aller Größen. Alle Informationen finden Sie unter Dienstleistungen oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.

    Was kostet eine sicherheitstechnische Betreuung?

    Die Kosten für technische Sicherheitssysteme hängen stark von der Objektgröße und den gewünschten Funktionen ab. Als Richtwerte: Für kleine Gewerbeobjekte beginnen die Kosten für eine Einbruchmeldeanlage bei ca. 1.500 bis 3.000 Euro. Mittlere bis größere Objekte erfordern häufig Investitionen von 5.000 bis 15.000 Euro oder mehr, zuzüglich monatlicher Wartungs- und NSL-Kosten von etwa 30 bis 80 Euro.

    Wie unterscheiden sich Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik?

    Arbeitsschutz befasst sich mit dem Schutz von Mitarbeitern vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren – also Unfallverhütung, Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorgeuntersuchungen. Technische Sicherheitstechnik hingegen schützt Gebäude, Räume und Werte vor unbefugtem Zugriff, Einbruch oder Vandalismus durch Systeme wie Alarmanlagen, Videoueberwachung und Zutrittskontrollen. Beide Bereiche sind gesetzlich geregelt, werden jedoch von unterschiedlichen Fachbetrieben bedient.

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    28. Mai 2026

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