AGZ Berlin – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Zentrum erklärt

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    Was ist das AGZ Berlin? Eine Einordnung fuer Arbeitgeber und Beschaeftigte

    Das AGZ Berlin – kurz fuer Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Zentrum – ist eine spezialisierte Anlaufstelle fuer Unternehmen und Beschaeftigte in der Hauptstadtregion, die sich mit betrieblichem Arbeitsschutz und Gesundheitsfoerderung befassen. Als Dienstleister unterstuetzt das AGZ Berlin Arbeitgeber dabei, ihre gesetzlichen Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit zu erfuellen und ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem Beratung, Gefaehrdungsbeurteilungen, Unterweisungen sowie arbeitsmedizinische Betreuung.

    Wichtig zu verstehen: Das AGZ Berlin ist kein Behoerde. Haeufig wird es mit dem LAGetSi (Landesamt fuer Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) verwechselt, das als staatliche Aufsichtsbehoerde den Arbeitsschutz kontrolliert und bei Verstoessen eingreift. Das AGZ hingegen agiert als privater Dienstleister, der Unternehmen proaktiv bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen begleitet.

    Merkmal

    Details

    Standort

    Berlin (Hauptstadtregion, Einsatzgebiet Berlin/Brandenburg)

    Typ

    Privater Dienstleister fuer betrieblichen Arbeitsschutz

    Leistungsspektrum

    Gefaehrdungsbeurteilungen, Unterweisungen, arbeitsmedizinische Betreuung, Sicherheitsfachkraefte

    Zielgruppen

    Kleine und mittlere Unternehmen, Grossbetriebe, Sicherheitsdienstleister, Handwerk, Bueroberufe

    Rechtsgrundlage

    ArbSchG, ASiG, DGUV-Vorschriften, ArbMedVV

    Abgrenzung

    Kein staatliches Amt, keine Kontrollbefugnisse – beratend und unterstuetzend taetig

    Fuer Berliner Unternehmen aller Branchen – insbesondere aber fuer Sicherheitsdienstleister wie BPS Protect – ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Einrichtungen wie dem AGZ Berlin ein wichtiger Baustein, um Arbeitsschutzpflichten praxisnah und rechtssicher umzusetzen.

    Aufgaben und Leistungen des AGZ Berlin im Ueberblick

    Das AGZ Berlin deckt ein breites Spektrum an Leistungen ab, die auf die individuellen Beduerfnisse von Unternehmen unterschiedlicher Groesse und Branche zugeschnitten sind. Im Mittelpunkt steht stets die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie den einschlaegigen DGUV-Vorschriften.

    1. Gefaehrdungsbeurteilungen – Systematische Analyse aller Arbeitsplatzbedingungen und Taetigkeiten, um Risiken zu identifizieren und Schutzmasssnahmen einzuleiten. Zielgruppe: alle Arbeitgeber.
    2. Unterweisungen – Durchfuehrung und Dokumentation gesetzlich vorgeschriebener Mitarbeiterbelehrungen zu Arbeitssicherheit, Brandschutz und Erste Hilfe. Zielgruppe: Fuehrungskraefte und Beschaeftigte.
    3. Arbeitsmedizinische Betreuung – Kooperation mit Betriebsaerzten fuer Vorsorgeuntersuchungen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Zielgruppe: Betriebe mit besonderen koerperlichen oder psychischen Belastungen.
    4. Fachkraefte fuer Arbeitssicherheit – Bereitstellung externer Sicherheitsingenieure gemaess §6 ASiG. Zielgruppe: KMU ohne eigene Sicherheitsfachkraft.
    5. Beratung und Begehungen – Vor-Ort-Begehungen von Betriebsstaetten, um Maengel zu erkennen und Massnahmen zu empfehlen. Zielgruppe: Unternehmen aller Groessen und Branchen.
    6. Schulungen und Seminare – Praesenz- und Online-Formate zu spezifischen Arbeitsschutzthemen. Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Fuehrungskraefte.

    Der gesetzliche Rahmen ist klar: Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist nach §3 ArbSchG verpflichtet, erforderliche Massnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Die DGUV Vorschrift 1 regelt darueber hinaus die grundlegenden Pflichten der Unternehmer im Bereich Praevention. Wer diese Pflichten vernachlaessigt, riskiert nicht nur Bussgelder, sondern auch zivilrechtliche Haftungsansprueche.

    Gefaehrdungsbeurteilung: Herzstuck des betrieblichen Arbeitsschutzes

    Die Gefaehrdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des modernen Arbeitsschutzes. Gemaess §5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefaehrdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmassnahmen festzulegen. Diese Pflicht gilt unabhaengig von der Betriebsgroesse – auch Einzelunternehmen mit einer einzigen Arbeitskraft sind betroffen.

    Der typische Ablauf einer Gefaehrdungsbeurteilung umfasst folgende Schritte:

    1. Arbeitsbereiche und Taetigkeiten erfassen – Welche Arbeitsplaetze, Ablaeufe und Maschinen sind vorhanden?
    2. Gefaehrdungen ermitteln – Mechanische, physikalische, chemische, psychische und organisatorische Risiken identifizieren.
    3. Risiken bewerten – Einschaetzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass nach anerkannten Methoden.
    4. Schutzmassnahmen festlegen – Massnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, technische, organisatorische, persoenliche Massnahmen).
    5. Massnahmen umsetzen – Konkrete Verantwortlichkeiten und Fristen definieren und einhalten.
    6. Wirksamkeit pruefen – Kontrolle, ob die Massnahmen greifen und Gefaehrdungen tatsaechlich reduziert wurden.
    7. Dokumentieren und aktualisieren – Schriftliche Aufzeichnung gemaess §6 ArbSchG, regelmaessige Aktualisierung bei Veraenderungen.

    Praxisbeispiel aus dem Sicherheitsgewerbe: Ein Wach- und Schliessdienstmitarbeiter, der nachts allein ein Industriegelaende begeht, ist einer Vielzahl von Gefaehrdungen ausgesetzt: Stolper- und Sturzrisiken bei schlechter Beleuchtung, psychische Belastungen durch Alleinarbeit, potenzielle Konfrontation mit unbefugten Personen sowie Kaelteeinwirkung im Aussenbereich. Eine sorgfaeltige Gefaehrdungsbeurteilung wuerde all diese Faktoren erfassen und entsprechende Massnahmen ableiten – etwa Totmannschaltungen, Funk- oder GPS-Ueberwachung, geeignete Schutzausruestung und klare Eskalationsregeln.

    Mitarbeiterunterweisung: Wer muss wann unterwiesen werden?

    Die Unterweisungspflicht ergibt sich direkt aus §12 ArbSchG: Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschaeftigte ueber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Diese Pflicht gilt fuer alle Beschaeftigten – unabhaengig von Vertragsart, Arbeitszeit oder Qualifikation.

    Konkret bedeutet das:

    1. Erstunterweisung – Vor Aufnahme der Taetigkeit, bei Stellenwechsel oder neuen Aufgaben. Keine Ausnahmen.
    2. Jaehrliche Wiederholungsunterweisung – Mindestens einmal pro Jahr, bei besonderen Gefaehrdungen haeufiger.
    3. Anlassbezogene Unterweisungen – Nach Unfaellen, Beinahe-Unfaellen oder Veraenderungen im Betrieb.
    4. Dokumentationspflicht – Datum, Thema, Teilnehmer und Unterweisender muessen schriftlich festgehalten werden.

    Im Sicherheitsgewerbe umfassen typische Unterweisungsthemen unter anderem:

    1. Notwehr und Selbstverteidigung – Rechtliche Grenzen des Einsatzes koerperlicher Gegenwehr im Sicherheitsdienst.
    2. Erste Hilfe – Grundlagen der Erstversorgung, Reanimation, Umgang mit dem Defibrillator.
    3. Brandschutz – Brandverhuetung, richtiges Verhalten im Brandfall, Handhabung von Feuerloeschern.
    4. Alleinarbeit und Notfallkommunikation – Verhalten bei Alleinarbeit, Alarmierungswege, Totmannfunktion.
    5. Stressmanagement und Deeskalation – Umgang mit aggressiven Personen, psychische Selbstfuersorge.

    BPS Protect nimmt die Unterweisungspflicht ernst: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vor Einsatzbeginn umfassend unterwiesen und nehmen regelmaessig an wiederholenden Schulungen teil. Die Unterweisungen werden lueckenlos dokumentiert und an die spezifischen Einsatzorte und Taetigkeitsprofile angepasst.

    Gesetzliche Grundlagen: Was Arbeitgeber in Berlin wissen muessen

    Der Arbeitsschutz in Deutschland ist durch ein dichtes Netz an Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhuetungsvorschriften geregelt. Berliner Unternehmen muessen dabei sowohl Bundesrecht als auch Landesrecht beachten. Ein Ueberblick ueber die wichtigsten Rechtsgrundlagen:

    Gesetz / Vorschrift

    Inhalt

    Relevanz fuer die Sicherheitsbranche

    ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)

    Grundpflichten des Arbeitgebers, Gefaehrdungsbeurteilung, Unterweisungen, Dokumentation

    Gilt fuer alle Betriebe, Basis fuer saemtliche Schutzmassnahmen

    ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)

    Pflicht zur Bestellung von Betriebsaerzten und Fachkraeften fuer Arbeitssicherheit

    Besonders relevant bei koerperlich und psychisch belastenden Taetigkeiten

    ArbStaettV (Arbeitsstaettenverordnung)

    Anforderungen an Arbeitsstaetten: Beleuchtung, Raumklima, Sanitaereinrichtungen

    Betrifft Sozialraeume, Leitstaenden und Bueros bei Sicherheitsdiensten

    DGUV Vorschrift 1

    Grundsaetze der Praevention: Pflichten des Unternehmers, Sicherheitsbeauftragte, Unterweisungen

    Verbindliche Unfallverhuetungsvorschrift fuer alle DGUV-Mitgliedsbetriebe

    ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung)

    Pflicht- und Angebotsvorsorge bei bestimmten Gefaehrdungen

    Nachtarbeit, Bildschirmarbeit, koerperliche Belastungen erfordern Vorsorge

    Berliner Landesrecht

    Ergaenzende Regelungen des Landes Berlin, Zuschaendigkeit des LAGetSi

    Betriebspruefungen und Massnahmen durch das Landesamt fuer Arbeitsschutz

    Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert ernsthafte Konsequenzen: Das LAGetSi kann bei Betriebsbegehungen Maengel feststellen und Anordnungen erlassen. Bei schwerwiegenden Verstoessen drohen Bussgeldverfahren nach §25 ArbSchG mit Betraegen bis zu 25.000 Euro. In Faellen, in denen Beschaeftigte zu Schaden kommen, kann der Arbeitgeber zudem strafrechtlich und zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Im schlimmsten Fall drohen Betriebsunterbrechungen oder Betriebsschliessungen bis zur Beseitigung der Maengel.

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    info@bps-protect.de

    Arbeitssicherheit im Sicherheitsgewerbe: Besondere Herausforderungen

    Das Sicherheitsgewerbe gehoert zu den Branchen mit den vielschichtigsten Arbeitsschutzanforderungen. Waehrend in vielen Bueroberufen physische Gefaehrdungen im Vordergrund stehen, sehen sich Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit einem breiten Spektrum an koerperlichen und psychischen Belastungen konfrontiert.

    Nachtarbeit und Schichtsysteme stellen eine besondere gesundheitliche Herausforderung dar. Laut arbeitsmedizinischer Forschung erhoehen regelmaessige Nachtschichten das Risiko fuer Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafprobleme und psychische Erschoepfung erheblich. Im Sicherheitsdienst sind Nachtschichten jedoch haeufig unvermeidbar – umso wichtiger ist ein systematisches Gesundheitsmanagement.

    Alleinarbeit ist ein weiterer kritischer Faktor. Wenn ein Wachmann oder eine Wachfrau allein ein weitlaeuftiges Gelaende sichert, fehlt im Notfall unmittelbare Hilfe. Technische Loesungen wie Totmannschaltungen, GPS-Ortung und regelmaessige Funkmeldungen sind in solchen Szenarien keine optionalen Extras, sondern verpflichtende Schutzmassnahmen.

    Konfliktsituationen und psychische Belastungen gehoeren im Sicherheitsgewerbe zum Berufsalltag. Hausverweise, Auseinandersetzungen mit aggressiven Personen oder das Sichern von Veranstaltungen mit grossem Publikum erfordern nicht nur physische Belastbarkeit, sondern auch ausgepraegtes Deeskalationsvermoegen und psychische Stabilitaet. Ohne entsprechende Schulung und Unterstuetzung koennen sich posttraumatische Belastungsreaktionen entwickeln.

    Anonymisiertes Praxisbeispiel: Ein Sicherheitsmitarbeiter eines Berliner Sicherheitsunternehmens wurde regelmaessig allein im Nachtdienst in einem Einkaufszentrum eingesetzt. Nach einem Zwischenfall mit einer aggressiven Person zeigte er Symptome einer akuten Stressreaktion. Da das Unternehmen keine psychologische Erstbetreuung und kein strukturiertes Nachsorgeprogramm vorgesehen hatte, fiel der Mitarbeiter mehrere Wochen aus. Eine fruehzeitige Gefaehrdungsbeurteilung, die psychosoziale Risiken einschliesst, und ein klares Krisenprotokoll haetten diesen Verlauf moeglicherweise verhindern koennen.

    BPS Protect hat aus solchen Erfahrungen gelernt und dem Gesundheitsschutz seiner Belegschaft einen zentralen Stellenwert eingeraeumt. Psychische Belastungen werden in den Gefaehrdungsbeurteilungen systematisch erfasst, Mitarbeiter werden gezielt in Deeskalation und Stressbewaltigung geschult, und bei kritischen Vorfaellen steht ein Ansprechpartner zur Verfuegung.

    BPS Protect und Arbeitssicherheit: Unser Ansatz in Berlin und Brandenburg

    Als regionaler Sicherheitsdienstleister mit Schwerpunkt Berlin und Brandenburg versteht sich BPS Protect nicht nur als Anbieter von Sicherheitsleistungen, sondern als verantwortungsvollen Arbeitgeber und verlaesslichen Partner fuer seine Kunden in allen Fragen des Arbeitsschutzes.

    Systematische Gefaehrdungsbeurteilungen bilden das Fundament unseres Arbeitsschutzsystems. Fuer jeden Einsatzbereich – ob Objekt-, Veranstaltungs- oder Werkschutz – werden individuelle Gefaehrdungsanalysen erstellt, die sowohl physische als auch psychische Risiken beruecksichtigen. Diese Beurteilungen werden regelmaessig aktualisiert, insbesondere wenn sich Einsatzbedingungen aendern.

    Regelmaessige Unterweisungen sind bei BPS Protect kein Pflichtprogramm, das man einmal pro Jahr abhakt, sondern ein dynamischer Prozess: Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vor dem ersten Einsatz umfassend eingewiesen, erfahrene Kraefte erhalten regelmaessige Auffrischungen, und bei spezifischen Einsatzprofilen werden gezielte Zusatzschulungen durchgefuehrt.

    Kooperationen mit Fachkraeften ermoeglichen es BPS Protect, auf anerkanntes Fachwissen zurueckzugreifen: Externe Fachkraefte fuer Arbeitssicherheit und Betriebsaerzte begleiten das Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und der kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzniveaus.

    Auch fuer unsere Kunden entsteht durch die Beauftragung von BPS Protect ein Mehrwert in Sachen Arbeitsschutz: Als Auftragnehmer tragen wir dazu bei, dass die beauftragenden Unternehmen ihren eigenen Arbeitgeberpflichten nachkommen koennen – etwa indem wir Sicherheitsdokumentationen bereitstellen, Gefaehrdungen an den Einsatzorten melden und gemeinsame Schutzkonzepte entwickeln. Erfahren Sie mehr ueber unser Leistungsangebot auf unserer Dienstleistungen-Seite oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.

    Tipps: So finden Berliner Unternehmen die richtige Unterstuetzung beim Arbeitsschutz

    Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind beim Thema Arbeitssicherheit oft ueberfordert – nicht weil der Wille fehlt, sondern weil Ressourcen und Fachwissen begrenzt sind. Die folgenden Handlungsempfehlungen helfen, schnell und praxisnah den richtigen Weg zu finden.

    Fachkraft fuer Arbeitssicherheit beauftragen: Wer keine eigene Sicherheitsfachkraft im Betrieb hat, kann externe Dienstleister gemaess §6 ASiG beauftragen. Diese uebernehmen Gefaehrdungsbeurteilungen, Begehungen und Beratung zu einem kalkulierbaren Stundenaufwand.

    Branchenverwaende und Institutionen nutzen: Der BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft) bietet Mitgliedern Musterunterlagen und Beratung speziell fuer das Sicherheitsgewerbe. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) stellt ueber ihre Online-Plattform kostenlose Vorlagen und Leitfaeden bereit. Die BAuA (Bundesanstalt fuer Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) veroeffentlicht aktuelle Forschungsergebnisse und Praxishilfen.

    Digitale Tools einsetzen: Digitale Gefaehrdungsbeurteilungstools erleichtern die systematische Erfassung und Dokumentation. Anbieter wie die DGUV oder spezialisierte Softwareloesungen bieten branchenspezifische Module an, die den Prozess erheblich vereinfachen.

    Checkliste: 7 Schritte zu einem rechtssicheren Arbeitsschutz im Betrieb

    1. Bestandsaufnahme – Welche Arbeitsplaetze, Taetigkeiten und Gefaehrdungen existieren in Ihrem Betrieb?
    2. Fachkraft beauftragen – Externe Fachkraft fuer Arbeitssicherheit und Betriebsarzt gemaess ASiG benennen.
    3. Gefaehrdungsbeurteilung erstellen – Systematisch und dokumentiert gemaess §5 und §6 ArbSchG.
    4. Schutzmassnahmen umsetzen – Technische, organisatorische und persoenliche Massnahmen nach STOP-Prinzip.
    5. Unterweisungen durchfuehren und dokumentieren – Erst- und Regelunterweisungen fuer alle Beschaeftigten, schriftliche Nachweise aufbewahren.
    6. Wirksamkeit kontrollieren – Regelmaessige interne Audits und Begehungen, Massnahmen bei Bedarf anpassen.
    7. Aktuell bleiben – Aenderungen in Gesetzen, Vorschriften und Betriebsablaeufen zeitnah in die Gefaehrdungsbeurteilung einarbeiten.

    Weiterfuehrende Ressourcen finden Sie bei der BAuA (www.baua.de), auf der DGUV-Online-Plattform (www.dguv.de) sowie beim BDSW (www.bdsw.de). Diese Stellen stellen kostenfreie Vorlagen, Leitfaeden und Beratungsangebote bereit, die speziell auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet sind.

    Haeufig gestellte Fragen

    Was macht das AGZ Berlin genau?

    Das AGZ Berlin (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Zentrum) ist ein privater Dienstleister, der Unternehmen in der Region Berlin bei der Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten unterstuetzt. Zum Leistungsangebot gehoeren Gefaehrdungsbeurteilungen, Mitarbeiterunterweisungen, die Bereitstellung externer Fachkraefte fuer Arbeitssicherheit sowie die Vermittlung arbeitsmedizinischer Betreuung. Das AGZ ist kein staatliches Amt und hat keine Kontroll- oder Sanktionsbefugnisse – es agiert beratend und begleitend.

    Wer ist zur Gefaehrdungsbeurteilung verpflichtet?

    Grundsaetzlich ist jeder Arbeitgeber in Deutschland zur Durchfuehrung einer Gefaehrdungsbeurteilung verpflichtet – unabhaengig von der Betriebsgroesse oder Branche. Dies ergibt sich aus §5 und §6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Die Beurteilung muss schriftlich dokumentiert werden und ist regelmaessig zu aktualisieren, insbesondere wenn sich Arbeitsbedingungen, Taetigkeiten oder eingesetzte Arbeitsmittel wesentlich veraendern.

    Wie oft muessen Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe unterwiesen werden?

    Gemaess §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 sind Unterweisungen mindestens einmal jaehrlich durchzufuehren. Im Sicherheitsgewerbe empfiehlt sich aufgrund der besonderen Gefaehrdungslage – Alleinarbeit, Nachtarbeit, Konfliktsituationen – eine haeufigere Unterweisung sowie anlassbezogene Schulungen nach Vorfaellen oder Einsatzveraenderungen. Eine Erstunterweisung ist zwingend vor Aufnahme der Taetigkeit oder bei Wechsel des Einsatzbereichs durchzufuehren.

    Was kostet eine externe Fachkraft fuer Arbeitssicherheit in Berlin?

    Die Kosten variieren je nach Betriebsgroesse, Branche und erforderlichem Betreuungsaufwand. In der Regel werden externe Fachkraefte fuer Arbeitssicherheit stundenweise abgerechnet; uebliche Stundensaetze in Berlin liegen zwischen 80 und 150 Euro netto. Viele Anbieter bieten auch Jahrespauschalen fuer kleine Betriebe an, die sich an den Mindestbetreuungszeiten der DGUV orientieren. Fuer Unternehmen im Unternehmermodell der Berufsgenossenschaften koennen vereinfachte Regelungen gelten.

    Welche Behoerde kontrolliert den Arbeitsschutz in Berlin?

    In Berlin ist das LAGetSi – das Landesamt fuer Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin – die zustaaendige staatliche Aufsichtsbehoerde fuer den betrieblichen Arbeitsschutz. Es fuehrt Betriebsbegehungen durch, prueft die Einhaltung des ArbSchG und verwandter Vorschriften und kann bei Maengeln Anordnungen erlassen oder Bussgeldverfahren einleiten. Ergaenzend dazu ueberwachen die Berufsgenossenschaften als Traeger der gesetzlichen Unfallversicherung die Einhaltung der DGUV-Vorschriften in den jeweiligen Branchen.

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    27. Mai 2026

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