Messe-Security in Berlin: Standbewachung, Aufbau und Abbau absichern
Auf dem Berliner Messegelände übernimmt die Messe Berlin nur die allgemeine Hallenaufsicht. Für den einzelnen Stand ist der Aussteller verantwortlich, und Standwachen darf nur e
Messe Security in Berlin bedeutet vor allem eines: Der Aussteller ist für seinen Stand selbst verantwortlich. Die Messe Berlin übernimmt auf ihrem Gelände nur die allgemeine Aufsicht über Hallen und Freigelände, während des Auf- und Abbaus sogar nur zeitweilig. Wer eine Standwache braucht, muss sie selbst bestellen, und zwar bei einer Bewachungsgesellschaft, die die Messe Berlin vorab bestätigt hat. Bei verlängertem Auf- oder Abbau in den Nachtstunden von 22 bis 7 Uhr ist die Bewachung Pflicht. Die größten Risiken liegen in den Tagen vor der Eröffnung und nach Messeschluss, wenn Stände offen sind, Exponate verpackt herumstehen und viele Menschen in Arbeitskleidung unterwegs sind.
Berlin ist ein großer Messestandort. Die Messe Berlin meldet für das Geschäftsjahr 2025 insgesamt 124 Veranstaltungen, rund 28.800 ausstellende Unternehmen und etwa 1,9 Millionen Besucherinnen und Besucher. Davon entfielen 59 Veranstaltungen mit 20.103 Ausstellern auf Eigenveranstaltungen und 65 Veranstaltungen mit 8.746 Ausstellern auf Gastveranstaltungen. Jede dieser Veranstaltungen hat einen Aufbau, eine Laufzeit und einen Abbau. In jeder Phase stehen Werte in den Hallen.
Viele Aussteller gehen davon aus, dass der Messeveranstalter auch ihren Stand schützt. Das ist ein Irrtum. Die Technischen Richtlinien der Messe Berlin regeln die Aufgabenteilung in Ziffer 2.5 eindeutig: Die allgemeine Aufsicht der Messehallen und des Freigeländes während der Laufzeit erfolgt durch die Messe Berlin. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht nur zeitweilig eine allgemeine Aufsicht. Eine Bewachung des Standes muss der Aussteller im Bedarfsfall selbst organisieren.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Berlin formulieren es noch deutlicher. Danach dienen die regelmäßigen Hallenbegehungen vor allem dem vorbeugenden Brandschutz, etwa der Freihaltung von Notausgängen. Eine Bewachung des einzelnen Messestandes ist damit nicht verbunden. Für die Bewachung ist ausschließlich der Aussteller zuständig und verantwortlich. Die AGB weisen außerdem darauf hin, dass Hallen auch außerhalb der Öffnungszeiten zugänglich sein können, etwa wegen Ausstellerabenden oder Reinigungsdiensten.
Ein zweiter Punkt überrascht viele Aussteller. Standwachen auf dem Gelände der Messe Berlin können nur durch eine von der Messe Berlin vorab bestätigte Bewachungsgesellschaft gestellt werden. Die AGB der Messe Berlin verlangen für den Einsatz anderer Wachdienste die vorherige schriftliche Zustimmung. Der Veranstalter der Gesundheits-IT-Messe DMEA wies seine Aussteller in der Planungsübersicht für 2024 ebenso darauf hin und verwies für die Bestellung auf den Online-Shop des Aussteller-Service. Die Folge für die Praxis: Klären Sie vor jeder Beauftragung, welcher Dienstleister auf dem jeweiligen Gelände zugelassen ist. Das gilt auch für andere Veranstaltungsorte in Berlin, deren Hausordnungen eigene Regeln enthalten können.
Messe Security ist deshalb kein einzelnes Produkt, sondern ein Zusammenspiel. Der Betreiber sorgt für Hausrecht, Brandschutz und allgemeine Ordnung. Der Veranstalter einer Gastveranstaltung übernimmt je nach Vertrag Pflichten des Betreibers, etwa beim Einlass. Der Aussteller schützt Stand, Exponate und Standpersonal. Wer diese drei Ebenen sauber trennt, vermeidet Lücken, in denen sich niemand zuständig fühlt. Einen Überblick über die Bausteine vom Einlass bis zur Nachtwache finden Sie bei unserem Veranstaltungsschutz für Messen und Events.
Während der Laufzeit ist ein Messestand meist besetzt. Standpersonal, Kunden und Nachbarn sehen, wer sich am Stand bewegt. In den Tagen davor und danach sieht das Bild anders aus. Standbauer, Elektriker, Spediteure und Reinigungskräfte arbeiten gleichzeitig. Kisten stehen offen, Monitore und Muster sind noch nicht montiert oder schon wieder verpackt. Niemand kennt alle Personen, die durch die Halle gehen.
Die Technischen Richtlinien legen die Zeitfenster fest. Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten darf in den Hallen und im Freigelände von 7 bis 22 Uhr gearbeitet werden, soweit für eine Messe nichts anderes bekanntgegeben ist. Außerhalb dieser Zeiten bleiben Hallen und Gelände aus Sicherheitsgründen geschlossen. Wer länger arbeiten muss, braucht eine besondere schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin. Und dann greift eine harte Regel: Bei verlängertem Auf- oder Abbau in den Nachtstunden von 22 bis 7 Uhr ist die Bestellung einer standbau- beziehungsweise flächenbezogenen Bewachung durch den Aussteller verpflichtend.
| Phase | Zeitrahmen laut Messe Berlin | Aufsicht durch die Messe Berlin | Typisches Risiko | Sinnvolle Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| Aufbau | 7 bis 22 Uhr, messespezifisch abweichend möglich | nur zeitweilig allgemein | offene Stände, unmontierte Technik, viele fremde Gewerke | Standwache ab Anlieferung der Exponate, abschließbare Lagerfläche |
| Verlängerter Aufbau oder Abbau nachts | 22 bis 7 Uhr, nur mit schriftlicher Erlaubnis | nicht für den Einzelstand | Arbeiten bei geringer Besetzung der Halle | Bewachung Pflicht (Technische Richtlinien, Ziffer 2.5) |
| Laufzeit | Zutritt eine Stunde vor Beginn bis eine Stunde nach Schluss | allgemeine Aufsicht von Hallen und Freigelände | Morgen vor Öffnung, Abend nach Schluss, Ausstellerabende | Standwache in den Randzeiten, Nachtbewachung je nach Wert |
| Abbau | 7 bis 22 Uhr, messespezifisch abweichend möglich | nur zeitweilig allgemein | verpackte, transportbereite Exponate, Zeitdruck | Standwache bis zur Abholung durch die Spedition, Übergabeliste |
Quelle: Messe Berlin, Technische Richtlinien Berlin ExpoCenter City, Ziffern 1.2.1, 1.2.2 und 2.5. Maßnahmen: eigene Einordnung.
Auch während der Messetage gibt es Lücken. Nach Ziffer 1.2.2 der Technischen Richtlinien dürfen Aussteller eine Stunde vor dem täglichen Messebeginn bis eine Stunde nach Messeschluss in den Hallen sein. In dieser Zeit ist die Halle noch nicht voll mit Besuchern, aber schon offen für viele Beteiligte. Der DMEA-Hinweis nennt deshalb ausdrücklich die Laufzeit bis 10 Uhr und die Zeit nach Messeende während des Abbaus als Zeiträume, in denen Aussteller ihren Stand bewachen lassen sollten.
Die AGB der Messe Berlin verlangen, bewegliche Gegenstände zur Nachtzeit unter Verschluss zu halten. Den Abschluss einer geeigneten Versicherung empfehlen sie ausdrücklich. Für Laptops, Tablets, Kleinmuster und Kassen ist das die einfachste Maßnahme. Für großformatige Exponate, Fahrzeuge oder Maschinen reicht ein abschließbarer Schrank nicht. Hier ist eine Standwache oder eine Nachtbewachung die realistische Antwort.
Tipp: Planen Sie die Standwache nicht nur für die Messetage, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem die ersten Exponate in der Halle ankommen, bis zu dem Moment, in dem die Spedition die letzte Kiste übernommen hat. Lassen Sie sich die Übergabe mit Uhrzeit und Unterschrift quittieren.
Die Zugangskontrolle auf einer Messe hat zwei Ebenen. Die erste ist das Gelände. Hier gilt die Hausordnung der Messe Berlin in der Version vom Juli 2026. Danach ist das Gelände nicht öffentlich und unterliegt dem Hausrecht der Messe Berlin. Ausgeübt wird es durch autorisiertes Personal der Messe oder des von ihr beauftragten Sicherheitsdienstleisters.
Wer gegen die Hausordnung verstößt, riskiert Verweis, Ausschluss von der Veranstaltung, Hausverbot oder Schadenersatzforderungen. Für die Sicherheit des Standes heißt das: Die Geländekontrolle ist die äußere Schale. Sie filtert, wer überhaupt hereinkommt. Sie verhindert aber nicht, dass eine berechtigte Person am falschen Stand etwas mitnimmt.
Die zweite Ebene ist der Stand. Bei größeren Ständen mit Besprechungsräumen, Lagerflächen, Bar oder Bühne lohnt eine eigene Zugangsregel. Bewährt haben sich eine Liste berechtigter Personen je Tag, eigene Standausweise oder Bänder für Standpersonal, ein abschließbarer Lagerraum mit Schlüsselprotokoll und eine feste Person, die Lieferungen annimmt. Bei Abendveranstaltungen am Stand kommt eine Einlasskontrolle mit Gästeliste hinzu. Wie solche Lösungen aufgebaut werden, zeigt die Seite zu professionellen Zugangskontrollen.
Zugangskontrolle darf Rettungswege nicht behindern. Das Merkblatt Standaufbauarbeiten der Messe Berlin schreibt vor, dass in den Hallengängen unabhängig von der Gangbreite ein Mindestdurchgang von 1,20 Metern frei bleibt. Bei einem 3,00 Meter breiten Gang darf beidseitig höchstens ein Streifen von 0,90 Metern für Standbaumaterial genutzt werden. Flächen vor Notausgängen und Kreuzungen von Rettungswegen müssen in voller Breite frei bleiben. Eine Standwache, die Kisten im Gang duldet, handelt gegen diese Regeln.
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
Standbewachung ist Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung. Nach § 34a Absatz 1 Satz 1 GewO braucht, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das gilt auch dann, wenn die Bewachung nur für wenige Tage auf einer Messe stattfindet.
Für die einzelne Wachperson unterscheidet § 34a Absatz 1a GewO zwei Stufen. Grundsätzlich reicht der Nachweis der Unterrichtung durch die Industrie- und Handelskammer mit 40 Unterrichtsstunden. Eine Sachkundeprüfung ist für fünf Tätigkeiten vorgeschrieben. Für Messen sind zwei davon relevant:
Eine klassische Standwache in einer Halle, die nur mit Ausweis betreten werden darf, fällt in der Regel unter die Unterrichtung. Wer dagegen den Sicherheitsdienst einer großen, zugangsgeschützten Veranstaltung leitet, braucht die Sachkundeprüfung. Ob Kontrollgänge auf frei zugänglichen Flächen rund um einen Veranstaltungsort unter Nummer 1 fallen, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich die Qualifikation schriftlich bestätigen. Jede Wachperson muss im Bewacherregister gemeldet sein. Worauf Sie dabei achten, erklärt der Ratgeber Bewacherregister und Bewacher-ID prüfen.
Das Bewachungsunternehmen muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen. § 14 Absatz 2 der Bewachungsverordnung nennt Mindestsummen je Schadensereignis: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Die beiden letzten Positionen dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers entfallen. Für Messen ist die Summe von 15.000 Euro wichtig: Ein Stand mit Prototypen oder Vorführgeräten liegt schnell darüber. Fragen Sie deshalb nach der tatsächlichen Deckung.
Berlin hat die Regeln der Muster-Versammlungsstättenverordnung nicht als eigene Verordnung erlassen, sondern in die Betriebs-Verordnung (BetrVO) übernommen. Teil IV Abschnitt 4 mit den Paragraphen 23 bis 39 regelt Versammlungsstätten. § 23 bestimmt den Anwendungsbereich, unter anderem für Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. § 24 legt für Ausstellungsräume einen Besucher je Quadratmeter Grundfläche zugrunde, wenn keine andere Zahl festgelegt ist. § 32 regelt die Pflichten von Betreibern, Veranstaltern und Beauftragten, § 35 die Brandsicherheitswache, § 37 Sicherheitskonzept, Sanitäts- und Ordnungsdienst. Für große Versammlungsstätten legt das Sicherheitskonzept auch die Mindestzahl der Ordnungsdienstkräfte fest.
Für Aussteller heißt das: Die BetrVO richtet sich vor allem an Betreiber und Veranstalter. Die Standwache des Ausstellers ersetzt keinen Ordnungsdienst nach dem Sicherheitskonzept. Umgekehrt schützt der Ordnungsdienst nicht den einzelnen Stand. Heißarbeiten wie Schweißen oder Trennen sind nach den Technischen Richtlinien auf dem Messegelände grundsätzlich verboten. Beim Auf- und Abbau kann die Messe Berlin sie auf schriftlichen Antrag ausnahmsweise genehmigen und stellt dann eine kostenpflichtige Brandwache.
In Berlin und Brandenburg gilt seit dem 1. Januar 2026 der allgemeinverbindliche Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen vom 18. November 2025. Die Allgemeinverbindlicherklärung wurde am 2. Juli 2026 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sicherheitsmitarbeiter im Veranstaltungsdienst sind ausdrücklich der Entgeltgruppe 2 zugeordnet. Ihr Stundenlohn beträgt 15,55 Euro ab dem 1. Januar 2026 und 16,15 Euro ab dem 1. Januar 2027. Das Diagramm zeigt die Einordnung im Vergleich zu anderen Entgeltgruppen.
Eine Besonderheit betrifft die Zuschläge. Allgemein sieht § 6 des Tarifvertrags 15 Prozent für Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr, 25 Prozent für Sonntagsarbeit und 50 Prozent für Feiertagsarbeit vor. Für Sicherheitsmitarbeiter im Veranstaltungsdienst der Entgeltgruppe 2 beträgt der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlag abweichend jeweils 10 Prozent des Grundlohns. Rechnerisch ergibt das 2026 etwa 17,11 Euro je Stunde für eine Nachtstunde im Veranstaltungsdienst. Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird nur der höchste gezahlt, der Nachtzuschlag ist davon ausgenommen.
Diese Werte sind Löhne der Beschäftigten, keine Verrechnungssätze. Ein Angebot enthält zusätzlich Sozialabgaben, Urlaub, Ausfallzeiten, Einsatzleitung, Versicherung und Verwaltung. Für die Kalkulation einer Messe sind drei Punkte entscheidend:
Wichtig für die Ausschreibung: Ein Anspruch auf Vergütung nach Entgeltgruppe 2 bis 5 besteht laut Tarifvertrag nur, wenn die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers oder eine gesetzliche Regelung die Qualifikation oder Funktion ausdrücklich fordert. Beschreiben Sie den Einsatz deshalb als Veranstaltungsdienst, wenn Sie diese Qualifikation erwarten.
Gut zu wissen: Ausstellungsversicherungen knüpfen den Schutz bei Diebstahl häufig an Obliegenheiten, etwa die ständige Beaufsichtigung des Standes während der Besuchszeit und eine Sicherung oder Bewachung außerhalb davon. Die genauen Bedingungen stehen in Ihrem Vertrag. Lesen Sie sie vor der Messe und stimmen Sie den Bewachungsplan darauf ab.
Eine gute Standbewachung beginnt Wochen vor dem Aufbau. Die Technischen Richtlinien, die Hausordnung und die Ausstellerunterlagen der jeweiligen Messe geben den Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens hilft eine klare Leistungsbeschreibung.
Werten Sie den Einsatz kurz aus. Wo gab es Lücken zwischen zwei Schichten? Wann waren die meisten fremden Personen am Stand? Welche Exponate waren am schwersten zu sichern? Diese Antworten machen die Planung für die nächste Messe genauer und das Angebot vergleichbarer.
Nein. Die Messe Berlin übernimmt laut Technischen Richtlinien nur die allgemeine Aufsicht der Hallen, während Auf- und Abbau sogar nur zeitweilig. Die Bewachung des einzelnen Standes muss der Aussteller selbst organisieren und verantworten.
Auf dem Gelände der Messe Berlin nicht. Standwachen dürfen dort nur Bewachungsgesellschaften stellen, die die Messe Berlin vorab bestätigt hat. Fragen Sie beim Aussteller-Service nach, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
Wenn der Aufbau oder Abbau über die reguläre Arbeitszeit hinaus in die Nachtstunden von 22 bis 7 Uhr verlängert wird. Dann schreiben die Technischen Richtlinien der Messe Berlin eine standbezogene Bewachung durch den Aussteller verbindlich vor.
In der Auf- und Abbauphase, wenn Stände offen sind, viele Gewerke arbeiten und die Messe nur zeitweilig beaufsichtigt. Kritisch sind außerdem die Stunde vor Messebeginn und die Stunde nach Messeschluss während der Laufzeit.
Mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO bei der IHK mit 40 Unterrichtsstunden. Die Sachkundeprüfung ist unter anderem für leitende Funktionen bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen Pflicht. Jede Wachperson muss im Bewacherregister gemeldet sein.
Nach dem Tarifvertrag für Berlin und Brandenburg 15,55 Euro je Stunde ab 2026 und 16,15 Euro ab 2027 in Entgeltgruppe 2. Nachts, sonntags und feiertags kommt jeweils ein Zuschlag von 10 Prozent hinzu.
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
Auf dem Berliner Messegelände übernimmt die Messe Berlin nur die allgemeine Hallenaufsicht. Für den einzelnen Stand ist der Aussteller verantwortlich, und Standwachen darf nur e
Eine Notruf- und Serviceleitstelle nimmt Alarme aus Einbruch-, Überfall- oder Brandmeldeanlagen entgegen, bewertet sie und löst die vereinbarten Maßnahmen aus. Die DIN EN 50518
Hausverwaltungen können für Wohnanlagen Streifen- und Revierdienste, Concierge- und Pförtnerdienste, Schließ- und Kontrolldienste sowie Videoüberwachung mit Alarmverfolgung be

Nehmen Sie Kontakt auf.
Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
Rufen Sie uns an: 0334 3816 6436
