Sicherheitsdienst Berlin-Tegel – Professioneller Schutz vor Ort
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Der §34a der Gewerbeordnung (GewO) bildet die gesetzliche Grundlage für das gesamte Bewachungsgewerbe in Deutschland. Er regelt, unter welchen Voraussetzungen natürliche und juristische Personen gewerbsmäßig Wach- und Sicherheitsdienstleistungen erbringen dürfen. Wer als Sicherheitsunternehmen tätig sein oder in bestimmten Positionen im Bewachungsgewerbe arbeiten möchte, muss die in diesem Paragrafen festgelegten Anforderungen erfüllen – darunter den Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit, geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse und vor allem eine angemessene fachliche Qualifikation.
Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist dabei der höchste standardisierte Qualifikationsnachweis im deutschen Bewachungsgewerbe unterhalb einer staatlich anerkannten Ausbildung. Sie wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt und belegt, dass eine Person über fundierte Kenntnisse in den relevanten Rechtsbereichen, Umgangsformen, Sicherheitstechniken und weiteren praxisrelevanten Themenfeldern verfügt. Arbeitgeber wie Auftraggeber können sich so auf die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen.
Die rechtliche Grundlage für die genauen Anforderungen an die Sachkundeprüfung findet sich in der Bewachungsverordnung (BewachV), die als Ausführungsverordnung zu §34a GewO die Prüfungsinhalte, den Prüfungsaufbau und die Zulassungsvoraussetzungen konkret definiert. Seit den letzten Novellierungen – insbesondere durch das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften – wurden die Anforderungen an Sicherheitspersonal in Deutschland schrittweise angehoben, um die Professionalität der Branche zu stärken und den Schutz der Öffentlichkeit zu verbessern.
Für Sicherheitsunternehmen wie BPS Protect in Berlin und Brandenburg ist die Sachkundeprüfung daher nicht nur eine gesetzliche Pflichterfüllung, sondern ein echtes Qualitätsmerkmal. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit bestandener Sachkundeprüfung können anspruchsvollere Aufgaben übernehmen, arbeiten rechtssicherer und genießen ein höheres Maß an Vertrauen bei Auftraggebern und der Öffentlichkeit.
Nicht jede Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe erfordert die vollständige Sachkundeprüfung vor der IHK. Das Gesetz unterscheidet grundlegend zwischen zwei Qualifikationsstufen: der 40-stündigen Unterrichtung und der IHK-Sachkundeprüfung. Welche Stufe erforderlich ist, hängt von der konkreten Tätigkeit ab.
Qualifikation |
Unterrichtung (40 Stunden) |
Sachkundeprüfung (IHK) |
Form |
Interner oder externer Lehrgang bei einem anerkannten Bildungsträger |
Formelle Prüfung vor der IHK mit schriftlichem und mündlichem Teil |
Dauer |
40 Unterrichtsstunden |
Schriftlich ca. 120 Minuten, mündlich ca. 15–20 Minuten |
Tätigkeiten |
Einfache Bewachungsaufgaben: Pfortendienst, Parkraumüberwachung, Objektschutz ohne erhöhte Anforderungen |
Türsteher/Doormen, Kontrollraumtätige, leitende Mitarbeiter, Citystreife, Kaufhausdetektive |
Kosten |
Ca. 200–400 Euro |
Ca. 150–250 Euro Prüfungsgebühren zzgl. Kurskosten |
Anerkennung |
Grundqualifikation, bundesweit anerkannt |
Höchste Qualifikationsstufe unterhalb der Ausbildung, bundesweit anerkannt |
Erweiterungsmöglichkeit |
Kann als Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung genutzt werden |
Basis für weiterführende Qualifikationen (z. B. geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK) |
Wichtig zu verstehen: Die Unterrichtung ist keine Vorstufe, die automatisch zur Sachkundeprüfung führt. Sie ist eine eigenständige Qualifikation für bestimmte, klar definierte Tätigkeiten. Wer eine Stelle anstrebt, die gesetzlich die Sachkundeprüfung vorschreibt, muss diese unabhängig von einer bereits absolvierten Unterrichtung ablegen und bestehen.
Seit der Novellierung der Bewachungsverordnung ist der Kreis der Personen, die zwingend eine bestandene Sachkundeprüfung nach §34a GewO vorweisen müssen, klar definiert. Gemäß §4 Abs. 1 BewachV sind folgende Tätigkeiten und Positionen sachkundeprüfungspflichtig:
Gleichwertige Qualifikationen, die von der Sachkundeprüfungspflicht befreien können, sind unter anderem der Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK), der Abschluss als Meister/in für Schutz und Sicherheit sowie bestimmte Abschlüsse im öffentlichen Sicherheitsdienst (z. B. Polizei, Bundeswehr). Die genauen Anerkennungsregelungen sind in §4 Abs. 3 BewachV festgelegt.
Bevor man sich zur Sachkundeprüfung nach §34a GewO bei der IHK anmelden kann, müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sein. Die IHK ist als zuständige Stelle für die Abnahme der Prüfung verpflichtet, die Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen. Wer diese nicht erfüllt, wird zur Prüfung nicht zugelassen.
Die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen im Überblick:
Anders als bei einigen anderen IHK-Prüfungen gibt es bei der Sachkundeprüfung nach §34a GewO keine Voraussetzung bezüglich eines bestimmten Bildungsabschlusses. Auch ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung ist die Prüfung grundsätzlich zugänglich – entscheidend sind allein die genannten formalen Kriterien und selbstverständlich die fachliche Vorbereitung.
Für die Anmeldung zur §34a Sachkundeprüfung bei der IHK sind folgende Unterlagen einzureichen. Es empfiehlt sich, alle Dokumente frühzeitig zusammenzustellen, da insbesondere das Führungszeugnis einige Wochen Bearbeitungszeit benötigt.
Tipp: Beantragen Sie das polizeiliche Führungszeugnis mindestens vier Wochen vor der Anmeldefrist, um sicherzustellen, dass es rechtzeitig vorliegt. Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz kann je nach Auslastung variieren.
In der Region Berlin und Brandenburg sind zwei IHK-Stellen für die Abnahme der §34a Sachkundeprüfung zuständig: die IHK Berlin und die IHK Potsdam (Industrie- und Handelskammer Cottbus für den südlichen Teil Brandenburgs). Die Anmeldeprozesse sind ähnlich, weichen aber in Detailfragen voneinander ab.
Wichtiger Hinweis für Kandidatinnen und Kandidaten in Brandenburg: Wer im Landkreis Potsdam-Mittelmark, Havelland oder anderen Teilen Brandenburgs tätig ist, sollte sich direkt bei der regional zuständigen IHK erkundigen, welche Stelle für die Prüfungsabnahme verantwortlich ist. In einigen Fällen ist auch eine Prüfung bei der IHK Berlin möglich, sofern der Arbeitssitz dort liegt.
Die §34a Sachkundeprüfung gliedert sich in zwei Teile: eine schriftliche Prüfung und – bei Bestehen des schriftlichen Teils – eine mündliche Prüfung. Der genaue Prüfungsaufbau ist in der Bewachungsverordnung (BewachV), insbesondere in §9 BewachV, geregelt und gilt bundesweit einheitlich.
Ziel der Prüfung ist es, nachzuweisen, dass die Kandidatin oder der Kandidat über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Aufgaben im Bewachungsgewerbe sach- und rechtgemäß zu erfüllen. Die Prüfung ist bewusst praxisorientiert gestaltet – theoretisches Buchwissen allein reicht nicht aus.
Überblick über den Prüfungsaufbau:
Gemäß Anlage 1 zur BewachV umfasst die Sachkundeprüfung nach §34a GewO folgende sieben Sachgebiete, die sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil abgefragt werden können:
Sachgebiet |
Schwerpunktthemen |
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht |
Polizeirecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, §34a GewO, Bewachungsverordnung, behördliche Zuständigkeiten |
2. Bürgerliches Recht |
Notwehr (§227 BGB), Notstand (§228, §904 BGB), Selbsthilfe (§229 BGB), Jedermann-Rechte, vorläufige Festnahme (§127 StPO), Hausrecht |
3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Tätern und Opfern |
Straftatbestände (Körperverletzung, Diebstahl, Nötigung), Strafverfolgung, Verhalten gegenüber Tatverdächtigen und Opfern, Zeugenpflichten |
4. Unfallverhütungsvorschriften |
DGUV-Vorschriften (insb. DGUV Vorschrift 23), Arbeitssicherheit, Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe, Eigenschutz |
5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken |
Kommunikation und Deeskalation, Konfliktmanagement, Umgang mit aggressivem Verhalten, interkulturelle Kompetenz, psychologische Grundlagen |
6. Grundzüge der Sicherheitstechnik |
Alarmanlagenanlagen, Videoüberwachung, Schloss- und Schließsysteme, Brandmeldetechnik, Zutrittskontrollen, sicherheitstechnische Grundbegriffe |
7. Umgang mit Waffen |
Waffengesetz (WaffG), erlaubte und verbotene Waffen, Umgang und Transport, waffenrechtliche Pflichten im Bewachungsgewerbe, Schusswaffentauglichkeit |
Nicht jedes Sachgebiet wird gleich stark gewichtet. Der rechtliche Teil – insbesondere Bürgerliches Recht, Strafrecht und das Recht der öffentlichen Sicherheit – nimmt in der Praxis den größten Teil der Fragen in Anspruch und erfordert besonders gründliche Vorbereitung.
Die schriftliche Prüfung der §34a Sachkundeprüfung wird im Multiple-Choice-Format durchgeführt. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten einen Fragebogen mit vorgegebenen Antwortoptionen und müssen die jeweils richtige Antwort ankreuzen.
Technische Details der schriftlichen Prüfung:
Wer den schriftlichen Teil nicht besteht, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. In diesem Fall muss die gesamte Prüfung – also schriftlich und mündlich – beim nächsten Termin wiederholt werden. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Wiederholungsversuche.
Die mündliche Prüfung findet in der Regel am selben Tag wie die schriftliche Prüfung oder an einem kurz darauf folgenden Termin statt – abhängig von der Organisation der jeweiligen IHK. Sie ist der zweite und abschließende Teil der Sachkundeprüfung.
Ablauf der mündlichen Prüfung:
Bewertungskriterien des Prüfungsausschusses:
Das Gesamtergebnis der Sachkundeprüfung setzt sich aus beiden Teilprüfungen zusammen. Nur wer beide Teile besteht, erhält das offizielle IHK-Sachkundezeugnis nach §34a GewO.
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
Eine gründliche und strukturierte Vorbereitung ist der entscheidende Faktor für den Erfolg bei der §34a Sachkundeprüfung. Wer die Prüfung unterschätzt oder ohne klaren Plan lernt, riskiert das Nichtbestehen – selbst wenn er oder sie berufliche Erfahrung im Sicherheitsbereich mitbringt. Die Prüfung fragt gezielt juristisches Detailwissen und rechtliche Abwägungen ab, die ohne gezielte Vorbereitung nicht abrufbar sind.
Eine effektive Vorbereitung kombiniert verschiedene Ansätze:
Der folgende Lernplan dient als Orientierungsrahmen und kann individuell angepasst werden. Er geht von einer täglichen Lernzeit von ca. 1–2 Stunden aus.
Woche |
Schwerpunkt |
Empfohlene Aktivitäten |
Woche 1 |
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung / Gewerberecht |
Gesetzestexte lesen (§34a GewO, BewachV), Lernkarten erstellen, erste Übungsfragen |
Woche 2 |
Bürgerliches Recht (Notwehr, Notstand, Jedermann-Rechte) |
§§227–229 BGB und §127 StPO intensiv lernen, Fallbeispiele durcharbeiten |
Woche 3 |
Straf- und Strafverfahrensrecht |
Straftatbestände lernen, Übungsfragen lösen, Wiederholung Woche 1–2 |
Woche 4 |
Unfallverhütungsvorschriften und Erste Hilfe |
DGUV-Vorschriften lesen, Arbeitssicherheitsregeln lernen, Übungstest |
Woche 5 |
Umgang mit Menschen und Deeskalation |
Kommunikationsmodelle lernen, Fallbeispiele zu Deeskalation, Rollenspiele in der Lerngruppe |
Woche 6 |
Sicherheitstechnik und Waffenrecht |
Technikgrundlagen und WaffG lernen, Übungsfragen beider Gebiete, Wiederholung Woche 4–5 |
Woche 7 |
Gesamtwiederholung aller sieben Sachgebiete |
Erste vollständige Probeprüfung (72 Fragen in 120 Min.), Schwachstellen identifizieren |
Woche 8 |
Pufferwoche: Schwachstellenbearbeitung und zweite Probeprüfung |
Gezielte Nacharbeit der schwachen Bereiche, zweite vollständige Probeprüfung, Vorbereitung mündliche Prüfung |
Tipp: Planen Sie in Woche 8 auch konkret für die mündliche Prüfung. Üben Sie, rechtliche Sachverhalte laut zu erklären und auf kritische Rückfragen zu antworten – zum Beispiel in der Lerngruppe oder vor dem Spiegel.
Der Markt für Vorbereitungskurse zur §34a Sachkundeprüfung ist breit aufgestellt. Von IHK-eigenen Vorbereitungsseminaren über private Bildungsträger bis hin zu Online-Plattformen gibt es zahlreiche Optionen – mit sehr unterschiedlicher Qualität.
Qualitätsmerkmale bei der Auswahl eines Vorbereitungskurses:
Viele Kandidatinnen und Kandidaten scheitern nicht an mangelnder Motivation, sondern an falschen Vorgehensweisen bei der Vorbereitung. Die folgenden Stolperfallen lassen sich mit etwas Planung gut umgehen:
Mit einer bestandenen §34a Sachkundeprüfung öffnen sich im deutschen Sicherheitsgewerbe deutlich mehr Türen als mit der einfachen Unterrichtung. Gerade in einer wachsenden Metropolregion wie Berlin und Brandenburg ist die Nachfrage nach qualifizierten Sicherheitsfachkräften konstant hoch – von der Veranstaltungssicherheit über den öffentlichen Raum bis hin zur Industrie- und Objektbewachung.
Die Sachkundeprüfung ist dabei nicht nur ein formaler Türöffner, sondern ein echter Beweis für Fachkompetenz und Professionalität, der von Auftraggebern, Behörden und der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Wer diesen Qualifikationsnachweis vorweisen kann, hat gegenüber nicht qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern einen klaren Vorteil auf dem Arbeitsmarkt.
Die Sachkundeprüfung eröffnet Zugang zu einem breiten Spektrum an Tätigkeiten, die ohne diese Qualifikation gesetzlich nicht ausgeübt werden dürfen:
Tätigkeitsfeld |
Typische Aufgaben |
Anforderungen neben §34a |
Veranstaltungsschutz / Doorman |
Einlasskontrolle, Personenkontrolle, Crowd-Management, Hausrechtsdurchsetzung |
Deeskalationskompetenz, körperliche Fitness, Erfahrung im Umgang mit Menschen |
Objektschutz und Werkschutz |
Zutrittskontrolle, Streifendienst, Alarmreaktion, Pforte |
Zuverlässigkeit, technisches Grundverständnis, Schichtdienstbereitschaft |
City-Streife / Kommunaler Ordnungsdienst |
Präsenz im öffentlichen Raum, Konfliktschlichtung, Zusammenarbeit mit Behörden |
Kommunikationsstärke, Rechtskenntnisse, Ortskenntnis |
Kaufhausdetektiv |
Prävention und Aufdeckung von Ladendiebstählen, Dokumentation, Zusammenarbeit mit Polizei |
Beobachtungsgabe, Diskretion, rechtssichere Dokumentation |
Kontrollraumtätigkeit |
Videoüberwachung, Alarmmanagement, Koordination von Einsatzkräften |
Konzentrationsfähigkeit, technisches Verständnis, Entscheidungsfähigkeit |
Leitende Tätigkeit / Schichtleitung |
Personalführung, Dienstplanung, Qualitätssicherung, Kundenkommunikation |
Führungskompetenz, mehrjährige Erfahrung, ggf. Weiterbildung |
In Berlin und Brandenburg bieten sich aufgrund der Struktur der Region besonders vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Vom Schutz von Industriegeländen im brandenburgischen Umland über die Sicherung von Einkaufszentren in der Bundeshauptstadt bis hin zum Veranstaltungsschutz bei Großveranstaltungen in der Arena oder auf dem Messegelände.
Die §34a Sachkundeprüfung ist der erste wichtige Baustein auf dem Karriereweg im Sicherheitsgewerbe – aber nicht der letzte. Wer langfristig in der Branche arbeiten und aufsteigen möchte, kann auf der Sachkundeprüfung aufbauen und sich schrittweise weiterqualifizieren.
Mögliche Weiterbildungswege:
Die Sachkundeprüfung ist damit nicht nur ein Qualifikationsnachweis für die aktuelle Stelle, sondern das Fundament einer langfristigen Karriere im Sicherheitsgewerbe. Wer früh in diese Qualifikation investiert, hat die besten Ausgangsbedingungen für eine aufstiegsorientierte Laufbahn.
BPS Protect ist ein etablierter Sicherheitsdienstleister in Berlin und Brandenburg mit einem klaren Anspruch: Qualität setzt qualifiziertes Personal voraus. Deshalb legt BPS Protect großen Wert darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die für ihre Tätigkeiten notwendigen Qualifikationen mitbringen – und unterstützt sie aktiv dabei, diese zu erwerben.
Ob als Quereinsteiger mit erster Unterrichtung oder als erfahrene Sicherheitsfachkraft mit bestandener Sachkundeprüfung – bei BPS Protect finden Menschen mit unterschiedlichen Qualifikationshintergründen ihren Platz. Das Unternehmen sieht die Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als strategische Investition in die eigene Dienstleistungsqualität. Wer bei BPS Protect einsteigt, kann auf ein professionelles Umfeld zählen, das Weiterentwicklung nicht nur ermöglicht, sondern aktiv fördert. Informationen zu offenen Stellen und Einstiegsmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt oder auf der Dienstleistungen-Seite.
BPS Protect bietet Einstiegsmöglichkeiten für verschiedene Qualifikationsniveaus. Entscheidend ist nicht nur, was Bewerberinnen und Bewerber heute können, sondern auch, was sie morgen werden wollen.
BPS Protect versteht sich nicht nur als Arbeitgeber, sondern als Partner seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wer bei BPS Protect tätig ist und die §34a Sachkundeprüfung ablegen möchte, wird auf verschiedene Weisen unterstützt:
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
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