Veranstaltung in Berlin anmelden: Genehmigungen und Sicherheitskonzept

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    Das Wichtigste in Kürze: Eine öffentliche Veranstaltung auf Straßen oder Plätzen melden Sie in Berlin beim Bezirksamt an, in dem sie stattfindet. Der Antrag gehört bis zu neun Wochen vorher vollständig eingereicht, die Bearbeitung dauert laut Service-Portal Berlin vier bis neun Wochen. Lärm, Ausschank und Feuerwerk brauchen eigene Anträge bei anderen Stellen. Ein Sicherheitskonzept verlangt zum Beispiel der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ab mehr als 1.500 Personen, die Betriebs-Verordnung in Versammlungsstätten ab mehr als 5.000 Besucherplätzen im Einvernehmen mit Polizei und Feuerwehr.

    Eine Veranstaltung in Berlin anmelden heißt in der Praxis: mehrere Anträge bei mehreren Stellen, jeweils mit eigener Frist. Für Straßenfeste, Umzüge, Flohmärkte, Sportveranstaltungen oder Open-Air-Konzerte auf öffentlichem Straßenland ist das Bezirksamt zuständig, in dem die Veranstaltung stattfindet. Das Service-Portal Berlin nennt als Frist bis zu neun Wochen vor dem Termin und eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von vier bis neun Wochen. Wer Musik im Freien spielt, braucht zusätzlich eine Lärmschutzgenehmigung, wer Alkohol verkauft, eine gaststättenrechtliche Gestattung. Findet die Veranstaltung in einer Halle statt, gilt die Berliner Betriebs-Verordnung, und der Betreiber trägt die Verantwortung für die Sicherheit.

    Dieser Ratgeber richtet sich an Unternehmen, Vereine, Agenturen und Betreiber, die in Berlin eine Veranstaltung planen. Er ordnet die Zuständigkeiten, zeigt die Fristen im Überblick und erklärt, ab welcher Größe ein Sicherheitskonzept gefordert wird. Alle Angaben stammen aus dem Service-Portal Berlin, aus Unterlagen der Bezirksämter und aus dem Normtext der Betriebs-Verordnung, Stand September 2026. Einzelne Bezirke können eigene Vorgaben machen. Klären Sie deshalb früh, welches Amt in Ihrem Fall zuständig ist.

    Welche Genehmigungen Sie in Berlin brauchen

    Eine zentrale Anmeldestelle für Veranstaltungen gibt es in Berlin nicht. Welche Genehmigungen Sie brauchen, hängt vom Ort, von der Art der Veranstaltung und von einzelnen Programmpunkten ab. Das Service-Portal Berlin nennt für die Veranstaltungserlaubnis eine ganze Reihe von Rechtsgrundlagen: die Straßenverkehrs-Ordnung, das Berliner Straßengesetz, das Grünanlagengesetz, das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, die Gewerbeordnung, das Sprengstoffrecht, das Bundesfernstraßengesetz sowie die Gebührenordnungen für Verwaltung und Sondernutzung. Schon diese Liste zeigt, dass eine Veranstaltung im öffentlichen Raum mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig berührt.

    Die Erlaubnis für die Nutzung von Straßen und Plätzen erteilt das Bezirksamt. In den meisten Bezirken liegt sie beim Straßen- und Grünflächenamt, in einzelnen Bezirken beim Ordnungsamt, etwa in Reinickendorf. Das Bezirksamt beteiligt weitere Stellen: andere Fachbereiche des Amtes, die Polizei, bei Beeinträchtigung von Bus und Straßenbahn die BVG und bei Eingriffen in den Verkehr das Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung. Diese Beteiligung erklärt die langen Fristen.

    Für den Lärmschutz ist das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt zuständig. Hat eine Veranstaltung gesamtstädtische Bedeutung, entscheidet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Als Beispiele nennt das Service-Portal den Berlin-Marathon, Silvester in Berlin, die Fanmeile und die Berlinale. Den Ausschank von Alkohol gestattet das Ordnungsamt des Bezirks. Das Abbrennen eines Feuerwerks zeigen Sie ebenfalls beim Ordnungsamt an. Wer auf einer öffentlichen Veranstaltung Waffen führen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung der Waffenbehörde der Polizei Berlin, denn das Führen von Waffen ist dort grundsätzlich verboten.

    GenehmigungZuständige StelleVorlauf laut BehördeGebühr laut Behörde
    Veranstaltung auf Straßenland und PlätzenBezirksamt, meist Straßen- und Grünflächenamtbis zu 9 Wochen vorherje nach Umfang; Beispiel Friedrichshain-Kreuzberg 70 bis 580 €
    Lärmschutz, öffentliche Veranstaltung im FreienUmwelt- und Naturschutzamt; Senatsverwaltung bei gesamtstädtischer Bedeutungin der Regel 4 Wochen vorher100 bis 1.500 €; Großveranstaltungen 400 bis 7.000 €
    Gestattung für den AusschankOrdnungsamt des Bezirksmindestens 2 Wochen vorher11 bis 869 €
    Anzeige FeuerwerkOrdnungsamt des Bezirksin der Regel 2 Wochen, nahe Bahn, Flughafen oder Bundeswasserstraße 4 Wochen30 bis 100 €
    Ausnahme WaffenverbotPolizei Berlin, Waffenbehördekeine Angabe167 €
    Veranstaltung in einer VersammlungsstätteBetreiber nach Betriebs-Verordnung; Anzeige über 5.000 Besucher an die Rettungsdienstbehörde„rechtzeitig“keine Angabe

    Die Tabelle zeigt nur die häufigsten Verfahren. Hinzu kommen je nach Programm weitere Punkte, etwa die Lizenz der GEMA, sobald Musik öffentlich gespielt wird. Das Service-Portal führt sie ausdrücklich unter den Unterlagen auf. Rein private Feiern sind anders zu behandeln als öffentliche Veranstaltungen. Beim Lärm wird das sichtbar: Für Familienfeiern und private Feste lässt Berlin keine Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften zu.

    Fristen: vom Veranstaltungstag rückwärts planen

    Der häufigste Fehler bei der Anmeldung ist ein zu später Start. Die Fristen der einzelnen Verfahren unterscheiden sich stark, und die längste Frist bestimmt, wann Sie anfangen müssen. Für die Veranstaltung im öffentlichen Raum nennt das Service-Portal Berlin einen Antrag bis zu neun Wochen vor dem Termin. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg formuliert es strenger: Anträge sind spätestens neun Wochen vor der Durchführung vollständig beim Straßen- und Grünflächenamt einzureichen. Später eingehende Anträge können dort nicht mehr bearbeitet werden und werden abgelehnt.

    Für neue oder größere Formate reicht auch das oft nicht. Friedrichshain-Kreuzberg erwartet Konzepte für Veranstaltungen, die sich noch im Planungsstadium befinden, spätestens zwölf Wochen vorher, damit sie berücksichtigt werden können. Setzt das Amt eine Nachfrist für fehlende Unterlagen, ist diese zwingend einzuhalten. Andernfalls kann der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Für neue Veranstaltungen verlangt der Bezirk zudem einen Kiezcharakter, einen nicht kommerziellen Rahmen und mindestens drei Wochen Abstand zu anderen Veranstaltungen im selben Kiez.

    Vorlauf und Besucherschwellen für Veranstaltungen in Berlin

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    Veranstaltung in Berlin: Fristen und Schwellenwerte
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    9 Wochen
    Antragsfrist öffentlicher Raum
    Antrag vollständig beim Bezirksamt
    4–9 Wochen
    Bearbeitungszeit
    Durchschnitt laut Service-Portal
    über 5.000
    Besucherplätze: Konzept mit Polizei und Feuerwehr
    § 37 Abs. 2 Betriebs-Verordnung
    Ansicht:

    Wie viele Wochen vorher Sie welchen Antrag stellen

    Die längste Frist bestimmt den Planungsbeginn. Wer ein neues Konzept abstimmen will, beginnt spätestens zwölf Wochen vorher.

    0 Wochen2,4 Wochen4,8 Wochen7,2 Wochen9,6 Wochen12 WochenKonzept im Planungsstadium (Friedrichshain-Kreuzberg)Konzept im Planungsstadium (Friedrichshain-Kreuzberg): 12 Wochen12 WochenVeranstaltung im öffentlichen RaumVeranstaltung im öffentlichen Raum: 9 Wochen9 WochenLärmschutzgenehmigungLärmschutzgenehmigung: 4 Wochen4 WochenFeuerwerk nahe Bahn, Flughafen, WasserstraßeFeuerwerk nahe Bahn, Flughafen, Wasserstraße: 4 Wochen4 WochenGestattung für den AusschankGestattung für den Ausschank: 2 Wochen2 WochenFeuerwerk im RegelfallFeuerwerk im Regelfall: 2 Wochen2 Wochen

    Quellen: Service-Portal Berlin (Dienstleistungen 324911, 325891, 327491, 329818), Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Stand 24.09.2026.

    Quellen: Service-Portal Berlin · Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg · Betriebs-Verordnung Berlin (BetrVO)
    Stand: 23.09.2026
    Quelle: Service-Portal Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Betriebs-Verordnung Berlin. Stand September 2026.

    Die anderen Verfahren laufen kürzer. Lärmschutzanträge sind laut Service-Portal in der Regel vier Wochen vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Die Gestattung für den Ausschank beantragen Sie mindestens zwei Wochen vorher, die Bearbeitung dauert rund zwei Wochen. Ein Feuerwerk zeigen Sie in der Regel zwei Wochen vor dem Abbrandtag an, in der Nähe von Bahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen vier Wochen vorher.

    So legen Sie den Zeitplan an

    Planen Sie vom Veranstaltungstag rückwärts. Bei einem neuen Straßenfest liegt der erste Kontakt zum Bezirksamt damit mindestens zwölf Wochen vor dem Termin. Bis zur Neun-Wochen-Marke müssen alle Pflichtunterlagen vollständig vorliegen. Den Lärmschutzantrag stellen Sie sinnvollerweise gleichzeitig, auch wenn vier Wochen formal genügen. Die Lärmschutzgenehmigung gehört nämlich in vielen Fällen zu den Unterlagen der Veranstaltungserlaubnis. Gestattung und Feuerwerksanzeige folgen, sobald Standbetreiber und Pyrotechniker feststehen. Rechnen Sie außerdem Zeit für Rückfragen ein. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von vier bis neun Wochen zeigt, dass ein Bescheid kurz vor dem Termin keine Seltenheit ist.

    Tipp: Fragen Sie beim ersten Kontakt, welche Stelle im Bezirk federführend ist und ob es ein eigenes Antragsformular gibt. Das Service-Portal weist darauf hin, dass das Formular nur bei der zuständigen Behörde erhältlich ist. Ein Anruf spart oft eine Nachforderung.

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    Antrag, Unterlagen und Gebühren

    Ein vollständiger Antrag ist die wichtigste Stellschraube für eine zügige Genehmigung. Das Service-Portal Berlin nennt für die Veranstaltungserlaubnis folgende Unterlagen: das Antragsformular der zuständigen Behörde, einen Lageplan mit allen Ständen, Tischen, Bänken, Zelten und der Bühne sowie eine formlose Schätzung der Besucherzahl. Ändert sich die Verkehrsführung, brauchen Sie einen Verkehrszeichenplan in fünffacher Ausfertigung. Dazu kommen eine Veranstaltererklärung zu Haftung und Versicherung und der Nachweis über den Versicherungsschutz.

    Als Voraussetzung nennt das Portal mindestens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung verlangt werden. Außerdem können Zustimmungen Betroffener nötig sein: von Anwohnern, von der BVG, wenn Bus oder Straßenbahn beeinträchtigt sind, und von der Feuerwehr bei Lagerfeuern oder Feuerwerken. Wird Musik gespielt, gehört die GEMA-Anmeldung dazu, bei störenden Geräuschen die Lärmschutzgenehmigung.

    Was das Formular in Friedrichshain-Kreuzberg abfragt

    Das Antragsformular des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg zeigt gut, worauf Behörden achten. Abgefragt werden Titel, Ort, Datum, Uhrzeiten einschließlich Auf- und Abbau und die geschätzte Zahl der Teilnehmenden. Vier Fragen beantworten Sie mit Ja oder Nein: Werden Lautsprecheranlagen genutzt? Wird Alkohol ausgeschenkt? Ist die Veranstaltung gewinnorientiert? Wird die Straße für den Kfz-Verkehr gesperrt? Hinzu kommen eine Beschreibung mit Zielgruppe und Ablauf, eine Liste der Aussteller mit Angaben zu Alkohol und Beschallung sowie das Bühnenprogramm mit Pausen und der Abstrahlrichtung der Musik.

    Pflichtanlagen sind dort der bemaßte Lageplan, die Veranstaltererklärung und der Versicherungsnachweis. Die Veranstaltererklärung umfasst die Erklärung zur Sondernutzung nach § 8 Bundesfernstraßengesetz, einen Haftungsausschluss für Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht und die Erklärung über eine Haftpflichtversicherung nach § 29 Abs. 2 StVO. Die Vorgaben der Berliner Feuerwehr sind einzuhalten, und die geforderte Rettungsgasse muss im Plan erkennbar sein.

    Mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen

    Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der Veranstaltung. Einen landesweit einheitlichen Betrag nennt das Service-Portal nicht. Gemeinnützige Veranstalter können von Teilen der Gebühren befreit werden. Friedrichshain-Kreuzberg beziffert die Verwaltungsgebühr auf 70 Euro ohne Straßensperrung bis 580 Euro mit Straßensperrung. Sondernutzungsgebühren fallen dort nur bei gewinnorientierten Veranstaltungen an. Für den Lärmschutz nennt das Service-Portal 100 bis 1.500 Euro bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien und 400 bis 7.000 Euro bei großen Veranstaltungen. Die Gestattung für den Ausschank kostet 11 bis 869 Euro, die Feuerwerksanzeige 30 bis 100 Euro. Nicht enthalten sind Kosten für Versicherung, GEMA, Absperrmaterial, Sanitätsdienst und Sicherheitspersonal.

    Lärm, Ausschank, Feuerwerk und Grünanlagen

    Neben der Erlaubnis für den Ort gibt es drei Themen, die fast jede größere Veranstaltung betreffen: Lärm, Ausschank und Feuerwerk. Für Veranstaltungen in Parks kommt das Grünanlagengesetz hinzu. Jedes dieser Verfahren hat eigene Voraussetzungen, und jedes kann mit Auflagen verbunden werden.

    Lärmschutz nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz

    Öffentliche Veranstaltungen im Freien, von denen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind, brauchen in Berlin vorher eine Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin. Die Kriterien stehen in der Veranstaltungslärm-Verordnung. Laut berlin.de kann eine Genehmigung erteilt werden, wenn diese Kriterien erfüllt sind und die Veranstaltung auf historischen, kulturellen oder sportlichen Umständen beruht oder sonst von besonderer Bedeutung ist. Es muss also ein öffentliches Bedürfnis bestehen. Bei Familienfeiern oder privaten Festen ist das nicht der Fall.

    Der Antrag muss das Vorhaben nachvollziehbar beschreiben. Berlin.de nennt dafür Ort, Zeit und Dauer, eine Begründung, besonders wenn zwischen 22 und 6 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen gestört wird, sowie Angaben zum Ausmaß der Störung. Dazu zählen Teilnehmerzahlen, Auf- und Abbau, Lieferverkehr, Zeit, Dauer und Lautstärke von Soundchecks sowie Anordnung und Leistung der Lautsprecher. Weiter gefordert sind eine Liste der technischen Lärmquellen, die geplanten Lärmschutzmaßnahmen und eine während des Vorhabens jederzeit erreichbare verantwortliche Person. Die Genehmigung kann widerruflich und mit Auflagen zum Schutz der Anwohnenden erteilt werden. Wer ohne Genehmigung Lärm verursacht, handelt ordnungswidrig.

    Ausschank: Gestattung aus besonderem Anlass

    Wer auf einem Straßenfest, einem Weihnachtsmarkt oder einem Firmenjubiläum Alkohol ausschenken will, braucht keine dauerhafte Gaststättenerlaubnis. Ausreichend ist eine Gestattung aus besonderem Anlass nach §§ 4 und 12 Gaststättengesetz in Verbindung mit der Berliner Gaststättenverordnung. Voraussetzung ist ein besonderer Anlass von kurzer Dauer. Das Ordnungsamt prüft die Zuverlässigkeit. Dafür legen Sie einen Lichtbildausweis, ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor, beide nicht älter als drei Monate. Bei wiederholten Anträgen kann ein Unterrichtungsnachweis der IHK verlangt werden.

    Feuerwerk und Grünanlagen

    Ein Feuerwerk darf nur abbrennen, wer eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffrecht besitzt. Er zeigt das Abbrennen beim Ordnungsamt an, mit Lageskizze im Maßstab 1:100. Rechtsgrundlage ist unter anderem § 23 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Für Veranstaltungen in öffentlichen Grünanlagen gilt zusätzlich das Grünanlagengesetz. Friedrichshain-Kreuzberg führt dafür ein eigenes Postfach, getrennt von den Anträgen für Straßenland. Beim Versicherungsnachweis unterscheidet der Bezirk ebenfalls zwischen Straßenland und Grünflächen. Fragen Sie in Ihrem Bezirk nach, welche Unterlagen für eine Grünanlage gelten.

    Gut zu wissen: Die Genehmigungen bauen aufeinander auf. Fehlt die Lärmschutzgenehmigung, kann die Veranstaltungserlaubnis an dieser Stelle hängen bleiben. Stellen Sie die Anträge deshalb parallel und nicht nacheinander.

    Veranstaltungen in Hallen: was die Betriebs-Verordnung verlangt

    Findet Ihre Veranstaltung in einer Halle, einem Saal, einem Club oder einer Arena statt, verschiebt sich der Schwerpunkt. Für den Betrieb von Versammlungsstätten gilt in Berlin die Betriebs-Verordnung (BetrVO) vom 10. Oktober 2007, zuletzt geändert im Mai 2019. Sie hat die Sonderbau-Betriebs-Verordnung von 2005 abgelöst. Die bundesweit oft zitierte Muster-Versammlungsstättenverordnung ist nur eine Vorlage. Für Berlin zählt der Text der BetrVO.

    Für welche Stätten die Regeln gelten

    Nach § 23 Abs. 1 BetrVO gelten die Vorschriften für Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Das gilt auch für mehrere Räume, die zusammen mehr als 200 Besucher fassen und gemeinsame Rettungswege haben. Erfasst sind außerdem Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1.000 Besucher fassen, sowie Sportstadien mit mehr als 5.000 Besuchern.

    Ist die Besucherzahl nicht in der Bau- und Betriebsbeschreibung festgelegt, rechnet § 24 BetrVO pauschal: ein Besucher je Quadratmeter bei Sitzplätzen an Tischen, zwei Besucher je Quadratmeter bei Sitzplätzen in Reihen und bei Stehplätzen, zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe und ein Besucher je Quadratmeter in Ausstellungsräumen. Ein Rechenbeispiel: Ein Saal mit 400 Quadratmetern zugänglicher Fläche fasst mit Stehplätzen 800 Besucher, mit Tischen 400. Flächen, die Besucher nicht betreten können, zählen nicht mit.

    Pflichten des Betreibers

    Nach § 32 BetrVO ist der Betreiber für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er oder eine beauftragte Veranstaltungsleitung muss während der Veranstaltung ständig anwesend sein. Der Betreiber sorgt dafür, dass Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zusammenarbeiten. Mietet ein Veranstalter eine Halle, sollte der Mietvertrag deshalb klar regeln, wer welche Aufgaben übernimmt.

    Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren ist nach § 35 Abs. 1 BetrVO eine Brandsicherheitswache zu stellen. Bei Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 Quadratmetern ist sie nach Abs. 2 Pflicht, die Zahl der Kräfte wird mit der Feuerwehr abgestimmt. § 35 Abs. 3 verpflichtet dazu, Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 Besuchern der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen. Nach § 36 Abs. 1 stellt der Betreiber im Einvernehmen mit der Berliner Feuerwehr eine Brandschutzordnung und gegebenenfalls ein Räumungskonzept auf. Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr sind nach § 25 ständig freizuhalten.

    Das Sicherheitskonzept: wann es Pflicht ist und was hineingehört

    Ob ein Sicherheitskonzept Pflicht ist, hängt vom Rahmen ab. In Versammlungsstätten regelt es § 37 BetrVO. Nach Abs. 1 muss der Betreiber ein Sicherheitskonzept erstellen sowie einen Sanitätsdienst und einen Ordnungsdienst einrichten, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert. Berlin geht damit über die Muster-Verordnung hinaus, die den Sanitätsdienst an dieser Stelle nicht nennt. Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen verlangt Abs. 2 ein Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere Polizei und Feuerwehr. Darin ist die Mindestzahl der Ordnungskräfte gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden festzulegen.

    Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum setzen die Bezirke eigene Schwellen. Das Antragsformular von Friedrichshain-Kreuzberg verlangt ein Sicherheitskonzept, wenn mehr als 1.500 Personen geplant sind. Das Konzept wird von Polizei, Feuerwehr und dem Amt geprüft und in der finalen Fassung Bestandteil der Genehmigung. Ein Sanitätskonzept verlangt der Bezirk schon ab mehr als 500 Personen. Andere Bezirke können abweichende Grenzen ziehen. Ein Konzept kann auch unterhalb dieser Schwellen gefordert werden, wenn die Art der Veranstaltung es nahelegt.

    Was ein Sicherheitskonzept enthält

    Ein belastbares Konzept beginnt mit einer Beschreibung der Veranstaltung: Art, Ort, Zeiten, erwartete Besucherzahl, Zielgruppe, Ausschank und Programm. Darauf folgt eine Gefährdungsbeurteilung, die Engstellen, Wetterlagen, Brandlasten und Konfliktpotenzial bewertet. Die Maßnahmen leiten sich daraus ab: Besucherlenkung, Einlass, Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr, Brandschutz, Sanitätsdienst und Ordnungsdienst. Wichtig sind klare Zuständigkeiten. Wer entscheidet über eine Räumung, wer spricht Durchsagen, wie erreichen sich Ordnungsdienst, Sanität, Polizei und Feuerwehr? § 37 Abs. 4 BetrVO nennt als Aufgaben des Ordnungsdienstes unter anderem die Kontrolle an Ein- und Ausgängen, die Beachtung der zulässigen Besucherzahl, das Freihalten der Rettungswege, Sicherheitsdurchsagen und die geordnete Räumung im Gefahrenfall. Eine vertiefte Anleitung finden Sie im Ratgeber Sicherheitskonzept für Veranstaltungen. Zur medizinischen Absicherung lesen Sie mehr unter Sanitätsdienst für Veranstaltungen.

    Personal und Qualifikation

    Wie viele Ordner eine Veranstaltung braucht, schreibt kein Gesetz als feste Quote vor. Die Zahl ergibt sich aus dem Sicherheitskonzept und den Auflagen der Behörden. Setzen Sie einen gewerblichen Sicherheitsdienst ein, muss dieser nach § 34a Gewerbeordnung eine Erlaubnis besitzen. Wachpersonen brauchen einen Unterrichtungsnachweis über mindestens 40 Unterrichtsstunden nach § 6 Bewachungsverordnung. Für leitende Funktionen bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen ist die Sachkundeprüfung Pflicht. Jede Wachperson trägt einen Dienstausweis mit Bewacher-ID aus dem Bewacherregister. Die vorgeschriebene Haftpflicht deckt je Schadensereignis mindestens 1.000.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Der allgemeinverbindliche Tarif für Berlin und Brandenburg sieht für den Veranstaltungsdienst in Entgeltgruppe 2 seit 01.01.2026 einen Bruttolohn von 15,55 Euro pro Stunde vor, plus 10 Prozent Zuschlag. Das ist ein Lohn der Beschäftigten, kein Preis für Auftraggeber.

    Für Veranstalter in Berlin und Brandenburg ist BPS Protect ein möglicher Ansprechpartner für Veranstaltungsschutz. Sinnvoll ist ein Gespräch, bevor der Antrag eingereicht wird, damit Personal, Einlass und Rettungswege im Konzept schon zusammenpassen.

    Checkliste für die Anmeldung

    Die folgenden Schritte fassen den Ablauf zusammen. Sie ersetzen nicht die Abstimmung mit dem zuständigen Amt, helfen aber, nichts zu vergessen.

    1. Zwölf Wochen vorher: Ort festlegen, zuständiges Bezirksamt und federführende Stelle klären, Antragsformular anfordern. Bei neuen Formaten ein erstes Konzept einreichen.
    2. Besucherzahl schätzen: Fläche messen, bei Hallen die Werte aus § 24 BetrVO anwenden und prüfen, ob Schwellen wie 500, 1.500 oder 5.000 Personen erreicht werden.
    3. Lageplan erstellen: Stände, Bühne, Zelte, Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr und die Rettungsgasse bemaßt einzeichnen.
    4. Versicherung abschließen: Haftpflichtversicherung nachweisen, je nach Veranstaltung zusätzlich Unfallversicherung.
    5. Lärmschutz beantragen: Programm, Soundcheck, Lautsprecher und Lärmschutzmaßnahmen beschreiben, erreichbare verantwortliche Person benennen.
    6. Sicherheits- und Sanitätskonzept erstellen: Gefährdungen bewerten, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und Kommunikation festlegen.
    7. Neun Wochen vorher: Antrag vollständig einreichen, einschließlich Veranstaltererklärung und gegebenenfalls Verkehrszeichenplan.
    8. Zustimmungen einholen: Anwohner, BVG, Feuerwehr, je nach Ort und Programm.
    9. Zwei bis vier Wochen vorher: Gestattung für den Ausschank beantragen, Feuerwerk anzeigen, GEMA anmelden.
    10. Nach dem Bescheid: Auflagen in Einsatzpläne übertragen und mit Sicherheitsdienst, Sanität und Technik durchsprechen.

    Quellen

    • Service-Portal Berlin: Veranstaltung, Erlaubnis beantragen
    • Service-Portal Berlin: Lärmschutz, Genehmigung oder Ausnahmezulassung beantragen
    • Service-Portal Berlin: Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
    • Service-Portal Berlin: Feuerwerk, Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
    • Service-Portal Berlin: Waffenrecht, Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen
    • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Straßen- und Grünflächenamt: Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland und in Grünanlagen
    • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum
    • berlin.de, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Lärmschutz bei Veranstaltungen; Genehmigungen und Ausnahmezulassungen
    • Betriebs-Verordnung Berlin (BetrVO), §§ 23 bis 25, 32, 35 bis 37, Normtext über umwelt-online.de
    • Gewerbeordnung (GewO), § 34a; Bewachungsverordnung (BewachV), §§ 6, 14 und 18
    • Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.11.2025, allgemeinverbindlich, BDSW und ver.di

    Häufige Fragen

    Wo melde ich eine Veranstaltung in Berlin an?

    Beim Bezirksamt, in dem die Veranstaltung stattfindet, meist beim Straßen- und Grünflächenamt, in einigen Bezirken beim Ordnungsamt. Lärmschutz, Ausschank und Feuerwerk beantragen Sie zusätzlich beim Umweltamt beziehungsweise beim Ordnungsamt.

    Wie lange vorher muss ich eine Veranstaltung in Berlin anmelden?

    Laut Service-Portal Berlin bis zu neun Wochen vorher, die Bearbeitung dauert vier bis neun Wochen. Friedrichshain-Kreuzberg erwartet Konzepte neuer Veranstaltungen zwölf Wochen vorher. Lärmschutz braucht in der Regel vier, der Ausschank zwei Wochen.

    Was kostet die Genehmigung einer Veranstaltung in Berlin?

    Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang. Friedrichshain-Kreuzberg nennt 70 bis 580 Euro Verwaltungsgebühr. Lärmschutz kostet laut Service-Portal 100 bis 1.500 Euro, bei Großveranstaltungen bis 7.000 Euro, die Ausschank-Gestattung 11 bis 869 Euro.

    Ab wann brauche ich in Berlin ein Sicherheitskonzept?

    Wenn die Art der Veranstaltung es erfordert. In Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen verlangt die Betriebs-Verordnung eine Abstimmung mit Polizei und Feuerwehr. Friedrichshain-Kreuzberg fordert es im öffentlichen Raum ab mehr als 1.500 Personen.

    Brauche ich für eine Veranstaltung im Freien eine Lärmgenehmigung?

    Ja, wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung im Freien störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind. Zuständig ist das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt. Den Antrag stellen Sie in der Regel vier Wochen vorher. Private Feste erhalten keine Ausnahme.

    Darf ich auf einem Straßenfest Alkohol verkaufen?

    Ja, mit einer Gestattung aus besonderem Anlass nach dem Gaststättengesetz. Sie beantragen sie mindestens zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt und legen Ausweis, Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug vor, beide nicht älter als drei Monate.

    Muss der Sicherheitsdienst eine Erlaubnis haben?

    Ja. Gewerbliche Bewachung braucht eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung. Wachpersonen benötigen einen Unterrichtungsnachweis und einen Dienstausweis mit Bewacher-ID. Leitende Kräfte bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen brauchen die Sachkundeprüfung.

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