Stunde, Tag, Monat: die Abrechnungsmodelle im Vergleich
Personenschutz wird nach drei Modellen abgerechnet: pro Stunde, als Tagessatz oder als Monatspauschale für Dauerschutz. Welche Variante günstiger ist, hängt von der Einsatzdauer ab. Für einen einzelnen Termin ist der Stundensatz üblich. Für eine Messe, eine Hauptversammlung oder eine Reise rechnen die meisten Anbieter in Tagessätzen. Laufender Schutz über Wochen wird in der Regel monatlich kalkuliert.
| Abrechnungsmodell | Spanne laut Marktangaben | Typischer Einsatz | Quelle |
| Stundensatz einfache Begleitung | 55 bis 90 € pro Stunde | Terminbegleitung bei geringer Gefährdung | fachleute24.de |
| Stundensatz qualifiziertes Personal | 60 bis 120 € brutto pro Stunde | Personal mit IHK-Sachkundeprüfung | cesar-security.de |
| Stundensatz erhöhte Gefährdung | 120 bis 160 € pro Stunde | konkrete Bedrohungslage, besondere Anforderungen | fachleute24.de |
| Stundensatz Spezialisten | 150 bis 300 € pro Stunde | Executive Protection, internationale Erfahrung | cesar-security.de |
| Tagessatz eine Schutzkraft | 600 bis 1.200 € pro Tag | Standardeinsatz, eine Person | cesar-security.de |
| Tageseinsatz je Schutzkraft | 550 bis 1.600 € pro Tag | je nach Qualifikation und Lage | fachleute24.de |
| Close-Protection-Team | 2.000 bis 4.500 € pro Tag | hochgefährdete Personen, mehrere Kräfte | cesar-security.de |
| Dauerschutz | 15.000 bis 40.000 € pro Monat | kontinuierlicher Schutz über Wochen | cesar-security.de |
| Sicherheitsfahrzeug | 100 bis 300 € pro Tag zusätzlich | Fahrten mit Schutzfahrzeug | helpster.de |
| Kilometergeld | 0,75 bis 1,00 € pro Kilometer zzgl. MwSt. | gefahrene Strecken | helpster.de |
Tagessätze richtig lesen
Ein Tagessatz ist nur vergleichbar, wenn Sie wissen, wie viele Stunden er umfasst. Manche Anbieter setzen einen Tag mit acht Stunden an, andere mit zehn oder zwölf. Weitere Stunden werden dann zusätzlich berechnet. Ein Tagessatz von 1.200 Euro entspricht bei acht Stunden 150 Euro pro Stunde, bei zwölf Stunden nur 100 Euro. Lassen Sie sich die Stundenbasis deshalb schriftlich bestätigen.
Nebenkosten, die fast immer anfallen
Neben dem Personal fallen bei Personenschutz regelmäßig weitere Posten an. Helpster.de nennt für ein Sicherheitsfahrzeug zusätzlich 100 bis 300 Euro pro Tag, dazu Kilometergeld von 0,75 bis 1,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Übernachtung und Verpflegung werden bei Reisen meist nach Originalbeleg abgerechnet. Hinzu kommt der Vorbereitungsaufwand: Routenplanung, Ortsbegehung und Abstimmung mit Hotels oder Veranstaltungsorten. Seriöse Anbieter weisen diese Leistungen im Angebot gesondert aus oder erklären, dass sie in einer Pauschale enthalten sind.
Tipp: Bitten Sie bei Tagessätzen immer um drei Angaben: Stunden pro Tag, Preis je Mehrstunde und Abrechnung von Fahrzeug und Reisezeit. Erst damit werden zwei Angebote wirklich vergleichbar.
Rund um die Uhr: warum 24/7-Schutz mehr als drei Personen braucht
Schutz rund um die Uhr ist der teuerste Fall, und hier liegen Angebote am weitesten auseinander. Der Grund ist einfach. Ein Jahr hat 8.760 Stunden, ein Monat im Schnitt 730 Stunden. Soll während dieser gesamten Zeit mindestens eine Schutzkraft im Dienst sein, müssen alle 730 Stunden bezahlt werden.
Personalbedarf nach Arbeitszeitgesetz
Kein Mensch kann 730 Stunden im Monat arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit in § 3 auf acht Stunden. Sie darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Bei sechs Werktagen ergibt das im Schnitt höchstens 48 Stunden pro Woche.
Eine Woche hat 168 Stunden. Geteilt durch 48 Stunden ergeben sich rechnerisch 3,5 Personen für einen einzigen durchgehend besetzten Posten. Darin sind Urlaub, Krankheit, Schulungen und Übergabezeiten noch nicht enthalten. In der Praxis braucht ein 24/7-Posten also deutlich mehr als drei Personen. Sollen aus Sicherheitsgründen tagsüber zwei Schutzkräfte gleichzeitig im Einsatz sein, verdoppelt sich der Bedarf für diese Stunden.
Rechenbeispiel: Stundensatz gegen Monatspaket
Rechnet man 730 Stunden mit den Stundensätzen für qualifiziertes Personal, ergeben sich folgende Monatswerte für einen einzigen Posten ohne Fahrzeug und Reisekosten:
- 730 Stunden mal 60 Euro ergeben 43.800 Euro pro Monat.
- 730 Stunden mal 120 Euro ergeben 87.600 Euro pro Monat.
Dem stehen veröffentlichte Monatspakete für Dauerschutz von 15.000 bis 40.000 Euro gegenüber. Umgerechnet auf 730 Stunden wären das nur 20,55 bis 54,79 Euro je abgedeckter Stunde. Das ist weniger als die Untergrenze der genannten Stundensätze. Ein solches Paket ist deshalb entweder deutlich rabattiert, oder es deckt nicht 24 Stunden Präsenz einer Schutzkraft ab. Häufig bedeutet Dauerschutz zum Beispiel Begleitung tagsüber und technische Absicherung nachts.
Diese Rechnung ist keine Kritik an Monatspaketen. Checksec.de weist ausdrücklich darauf hin, dass langfristige Engagements oft günstiger sind. Sie zeigt aber, warum Sie bei jedem Pauschalangebot fragen müssen, wie viele Präsenzstunden pro Tag und wie viele Personen es tatsächlich enthält.
Gut zu wissen: Auch der Tarif treibt die Kosten im Dauerschutz. Im allgemeinverbindlichen Entgelttarifvertrag für Berlin und Brandenburg gelten seit 01.01.2026 Zuschläge von 15 Prozent für Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr, 25 Prozent für Sonntage und 50 Prozent für Feiertage. Bei 24/7-Schutz fallen alle drei regelmäßig an.
Die sechs Preisfaktoren im Personenschutz
Warum kostet derselbe Auftrag bei zwei Anbietern unterschiedlich viel? Die Antwort liegt in sechs Faktoren, die sich gegenseitig verstärken. Wer sie kennt, kann Angebote realistisch einordnen und unnötige Leistungen vermeiden.
1. Gefährdungsanalyse und Gefährdungsgrad
Am Anfang jedes seriösen Auftrags steht eine Gefährdungsanalyse. Sie klärt, welche Bedrohung realistisch ist, von wem sie ausgeht und wo die Schutzperson im Alltag verwundbar ist. Je konkreter und ernster die Gefährdung, desto aufwendiger das Konzept und desto höher der Preis. Eine gute Analyse kann aber auch sparen: Sie verhindert, dass ein Team gebucht wird, wo eine Schutzkraft und klare Abläufe genügen.
2. Qualifikation der Schutzkräfte
Gesetzlich genügt für Wachpersonen im Personenschutz der Unterrichtungsnachweis nach § 34a GewO. Viele Anbieter setzen jedoch die IHK-Sachkundeprüfung als Mindeststandard. Personal mit Erfahrung aus Polizei, Militär oder internationalen Schutzdiensten kostet deutlich mehr, wie die Spanne von 150 bis 300 Euro pro Stunde zeigt.
3. Teamgröße
Eine Schutzkraft kann begleiten, aber nicht gleichzeitig vorausfahren, einen Ort prüfen und das Fahrzeug sichern. Bei höherer Gefährdung arbeiten deshalb Teams. Der Sprung vom Einzelsatz mit 600 bis 1.200 Euro zum Close-Protection-Team mit 2.000 bis 4.500 Euro pro Tag spiegelt genau diesen Mehraufwand wider.
4. Fahrzeug, Reisen und Logistik
Fahrzeuge, Kilometer, Übernachtungen und Reisezeit werden meist gesondert berechnet. Bei Reisen ins Ausland kommen Vorab-Aufklärung und Abstimmung mit lokalen Partnern hinzu. In Großstädten wie Berlin nennen Anbieter tendenziell höhere Sätze als in ländlichen Regionen.
5. Bewaffnung
Bewaffneter Personenschutz ist in Deutschland die Ausnahme. Er setzt eine waffenrechtliche Erlaubnis und eine passende Versicherung voraus. Im Berliner und Brandenburger Tarif erhalten Waffenträger zusätzlich 2,50 Euro pro Stunde. Hinzu kommen Schießtraining und Verwaltungsaufwand.
6. Zeitpunkt, Dauer und Vorlauf
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit ist tariflich zuschlagspflichtig. Kurzfristige Aufträge ohne Vorlauf verteuern die Planung, weil Personal umdisponiert werden muss. Lange Einsätze sind dagegen oft günstiger pro Stunde, weil Einarbeitung und Planung nur einmal anfallen.
Wer tiefer einsteigen möchte, ob sich professioneller Personenschutz lohnt, findet dazu einen eigenen Ratgeber mit Einsatzszenarien.
Rechtsrahmen: was private Personenschützer dürfen
Der Preis sagt wenig, wenn der Anbieter die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Personenschutz ist Bewachung von Leben und damit Bewachungsgewerbe im Sinne von § 34a der Gewerbeordnung. Wer ihn anbietet, braucht eine behördliche Erlaubnis. Voraussetzung sind Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine bestandene Sachkundeprüfung der Unternehmensleitung und eine Haftpflichtversicherung.
Unterrichtung und Sachkundeprüfung
Die einzelnen Schutzkräfte brauchen nach § 34a Abs. 1a GewO mindestens den Unterrichtungsnachweis. Die Unterrichtung umfasst nach § 6 der Bewachungsverordnung mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und setzt Deutschkenntnisse auf Niveau B1 voraus. Eine Sachkundeprüfung schreibt das Gesetz für Wachpersonen nur bei bestimmten Tätigkeiten vor, etwa bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum, beim Schutz vor Ladendieben, beim Einlass in Diskotheken und in leitender Funktion bei Großveranstaltungen oder in Flüchtlingsunterkünften. Personenschutz ist in dieser Liste nicht eigens genannt. Die Sachkundeprüfung ist dort also ein Qualitätsmerkmal, keine gesetzliche Pflicht.
Befugnisse: nur Jedermannsrechte
Private Personenschützer haben keine hoheitlichen Befugnisse. Sie dürfen weder Personalien feststellen noch Platzverweise im öffentlichen Raum aussprechen. Sie handeln mit denselben Rechten wie jeder Bürger: Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB, rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB und das vorläufige Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO, wenn jemand auf frischer Tat betroffen wird. Ihr wichtigstes Werkzeug ist deshalb Prävention: Wege planen, Situationen früh erkennen und die Schutzperson aus einer Gefahr herausbringen.
Waffen im Personenschutz
Nach § 28 Abs. 1 des Waffengesetzes kann ein Bewachungsunternehmer ein Bedürfnis für Schusswaffen nachweisen, wenn Bewachungsaufträge sie zur Sicherung einer gefährdeten Person erfordern. Geführt werden dürfen die Waffen nur bei der Durchführung eines konkreten Auftrags. Die eingesetzten Wachpersonen müssen der Behörde vorher benannt werden, und die Haftpflichtversicherung muss die Risiken aus dem Waffengebrauch abdecken. Wer bewaffneten Schutz wünscht, sollte sich die Erlaubnis zeigen lassen.
Versicherung und Nachweise
§ 14 der Bewachungsverordnung schreibt Mindestdeckungssummen je Schadensereignis vor: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Jede Schutzkraft trägt nach § 18 BewachV einen Dienstausweis mit ihrer Bewacher-ID. Wie Sie die Bewacher-ID im Bewacherregister prüfen, erklärt ein eigener Ratgeber.
Angebote vergleichen: Checkliste für Auftraggeber
Ein guter Vergleich beginnt mit einer klaren Anfrage. Beschreiben Sie Anlass, Zeitraum, Orte, bekannte Gefährdungen und gewünschte Diskretion. Je genauer die Anfrage, desto genauer das Angebot. Prüfen Sie die eingehenden Angebote dann anhand der folgenden Punkte.
- Gefährdungsanalyse: Ist eine Analyse vorgesehen, und ist sie im Preis enthalten oder separat ausgewiesen?
- Stundenbasis: Wie viele Stunden umfasst ein Tagessatz, was kostet jede weitere Stunde?
- Personal: Wie viele Schutzkräfte sind gleichzeitig im Einsatz, und welche Qualifikation haben sie?
- Präsenz bei Dauerschutz: Wie viele Präsenzstunden pro Tag deckt eine Monatspauschale tatsächlich ab?
- Nebenkosten: Fahrzeug, Kilometer, Reisezeit, Übernachtung und Verpflegung, jeweils mit Abrechnungsart.
- Zuschläge: Wie werden Nacht, Sonntag und Feiertag berechnet?
- Nachweise: Erlaubnis nach § 34a GewO, Versicherungsbestätigung mit den Summen nach § 14 BewachV, Dienstausweise mit Bewacher-ID.
- Bewaffnung: Falls gewünscht, waffenrechtliche Erlaubnis und Versicherungsnachweis.
- Vertraulichkeit: Verschwiegenheitsvereinbarung und Regeln zum Umgang mit Terminen und Bewegungsdaten.
Vorsicht ist geboten, wenn ein Angebot weit unter den genannten Marktspannen liegt oder keine Nachweise enthält. Ein Stundensatz unter 50 Euro lässt bei Tariflöhnen, Zuschlägen, Versicherung, Ausfallzeiten und Planung wenig Spielraum für qualifiziertes Personal. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 01.01.2026 bei 13,90 Euro pro Stunde, der Berliner und Brandenburger Sicherheitstarif je nach Entgeltgruppe bei 15,15 bis 21,80 Euro. Dabei handelt es sich um Bruttolöhne der Beschäftigten, nicht um Preise für Auftraggeber.
Für Unternehmen in Berlin und Brandenburg ist BPS Protect ein möglicher Ansprechpartner für Personenschutz. Ein Erstgespräch dient dazu, die Gefährdungslage zu klären und den tatsächlichen Bedarf festzulegen, bevor über Stunden und Personal gesprochen wird.
Quellen
- cesar-security.de: Personenschutz Kosten, Was ein Bodyguard kostet (2026)
- fachleute24.de: Kosten Personenschutz, Kostenrichtwert 2026
- helpster.de: Bodyguard, Kosten für den Tageseinsatz kalkulieren
- checksec.de: Personenschutz, Bodyguard und Begleitschutz finden
- trustlocal.de: Sicherheitsdienst Kosten, Preise und Leistungen 2026
- Gewerbeordnung (GewO), § 34a und § 11b, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Bewachungsverordnung (BewachV), §§ 6, 14 und 18
- Waffengesetz (WaffG), § 28
- Strafgesetzbuch (StGB), §§ 32 und 34; Strafprozessordnung (StPO), § 127
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 3
- Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.11.2025, allgemeinverbindlich, BDSW und ver.di
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesregierung