Risikoanalyse mit Polizeidaten: Kriminalstatistik im Sicherheitskonzept

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    Eine Risikoanalyse mit Polizeidaten zeigt Ihnen, wie häufig Objekte wie Ihres in der Kriminalstatistik auftauchen, wo die Taten passieren und wie oft die Polizei sie aufklärt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2025 des Bundeskriminalamts registrierte die Polizei bundesweit 48.617 schwere Diebstähle aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen. Diese Zahlen ersetzen keine Begehung vor Ort. Sie machen aber die Risikoanalyse im Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens nachprüfbar. Das Sicherheitskonzept selbst ist die dokumentierte Grundlage aller Schutzmaßnahmen: Es benennt die Risiken, legt Schutzziele fest und ordnet jedem Risiko konkrete Maßnahmen zu.

    Was ein Sicherheitskonzept leistet

    Ein Sicherheitskonzept ist mehr als eine Liste von Schlössern und Kameras. Der Sicherheitsdienstleister Eitner Security beschreibt es als dokumentierte Grundlage aller Schutzmaßnahmen für ein Objekt, ein Gelände oder eine Veranstaltung. Es beschreibt bestehende Risiken, legt Schutzziele fest und verbindet jedes Risiko mit einer Maßnahme. Dazu kommen Zuständigkeiten, Abläufe und Notfallpläne. Im Ernstfall weiß so jeder Beteiligte, was zu tun ist.

    Das Fachportal FM-Connect Security betont, dass ein solches Konzept bauliche, technische, organisatorische und personelle Aspekte gemeinsam betrachtet. Geschützt werden nicht nur Gebäude. Zu den Schutzobjekten zählen Personen, Sachwerte wie Maschinen und Waren, immaterielle Werte wie Daten, Know-how und Reputation sowie Prozesse, etwa eine Fertigungslinie. Jedes dieser Güter hat einen eigenen Schutzbedarf.

    Abgrenzung zur Gefährdungsbeurteilung

    Viele Unternehmen kennen die Gefährdungsbeurteilung aus dem Arbeitsschutz. Sie betrachtet nach dem Arbeitsschutzgesetz die Gefahren für Beschäftigte am Arbeitsplatz. Die Gefährdungsanalyse im Sicherheitskonzept fasst den Blick weiter. Sie bezieht Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Risiken für Besucher ein. Beide Dokumente ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.

    Warum Objektschutz ein Konzept braucht

    Wer ohne Konzept Technik kauft oder Wachpersonal bestellt, schützt oft die falschen Stellen. Eine Kamera am Haupteingang hilft wenig, wenn die Täter über das Lagertor auf der Rückseite kommen. Erst die Analyse zeigt, wo ein Objekt verwundbar ist und welches Schutzziel gilt. Darauf baut professioneller Objektschutz auf: Streifen, Kontrollgänge und Alarmverfolgung folgen dann einer begründeten Priorität und keinem Bauchgefühl.

    Wo die Risikoanalyse im Sicherheitskonzept steht

    Die ausgewerteten Fachquellen beschreiben ein weitgehend einheitliches Vorgehen. Eitner Security fasst es in sechs Schritten zusammen: Gefährdungsanalyse, Schutzziele, Maßnahmenplanung, Notfallvorbereitung, Schulung und regelmäßige Prüfung. Ein Vortrag des VDE Thüringen zur Sicherheitskonzeption nennt dieselbe Logik. Zuerst werden Schutzobjekt und Schutzziele bestimmt, dann Bedrohungen analysiert, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere bewertet und schließlich Maßnahmen geplant.

    Schritt 1: Gefährdungsanalyse vor Ort

    Die Gefährdungsanalyse ist das Herz des Konzepts. Sie sollte vor Ort entstehen und nicht aus einer Vorlage übernommen werden. Eitner Security unterscheidet vier Bausteine:

    • Begehung: Zugänge, Beleuchtung, Einsehbarkeit, Fluchtwege und technische Anlagen direkt am Objekt erfassen.
    • Vorfallhistorie: Frühere Einbrüche, Diebstähle oder Vandalismusschäden zeigen, wo das Objekt bereits verwundbar war.
    • Umfeldbetrachtung: Lage, Nachbarschaft, Publikumsverkehr und Erreichbarkeit für Einsatzkräfte einbeziehen.
    • Risikobewertung: Jedes Risiko nach Eintrittswahrscheinlichkeit und erwartbarer Schadenshöhe einordnen.

    Für die Schwachstellenanalyse nennt der Ratgeber von ST Sicherheitsdienst vier Felder. Das sind bauliche Gegebenheiten wie Zugänge, Fenster und Dach, die technische Ausstattung, organisatorische Abläufe wie Schlüsselverwaltung und Besucherregelung sowie die personelle Situation. Bei der Umfeldbetrachtung kommen die Polizeidaten ins Spiel, die dieser Ratgeber weiter unten ausführlich einordnet.

    Schritt 2: Risiken bewerten und Schutzziele festlegen

    Risiko ergibt sich klassisch aus Schadenshöhe mal Eintrittswahrscheinlichkeit, so FM-Connect Security. ST Sicherheitsdienst empfiehlt für beide Größen eine fünfstufige Skala. Aus der Bewertung entsteht eine Prioritätenliste. Danach legt die Geschäftsführung fest, welches Sicherheitsniveau sie erreichen will. Schutzziele sollten prüfbar formuliert sein: Wer muss was in welcher Zeit erkennen, melden oder verhindern?

    BewertungsgrößeStufen nach ST SicherheitsdienstMögliche Datenbasis
    Eintrittswahrscheinlichkeitsehr gering, gering, mittel, hoch, sehr hochVorfallhistorie, Begehung, PKS-Fallzahlen und Tatortverteilung
    Schadensausmaßgering, mittel, erheblich, schwer, katastrophalWarenwerte, Ausfallzeiten, PKS-Schadensklassen
    RisikoKombination beider GrößenPrioritätenliste für die Maßnahmenplanung

    Quelle: ST Sicherheitsdienst (Skalen), FM-Connect Security (Risikoformel), Eitner Security (Prioritätenliste); Spalte Datenbasis: eigene Zuordnung.

    Schritt 3 bis 6: Maßnahmen, Notfall, Schulung, Prüfung

    Im dritten Schritt werden Maßnahmen aus baulich-technischen, organisatorischen und personellen Bausteinen kombiniert. Der vierte Schritt regelt den Ernstfall mit Notfall- und Alarmplänen. Im fünften Schritt werden die Mitarbeitenden geschult, denn ein Konzept wirkt nur, wenn es im Alltag gelebt wird. Der sechste Schritt ist die regelmäßige Prüfung. Nutzung, Bauphasen und Risikolagen ändern sich, wie Eitner Security festhält. Ein Konzept in der Schublade veraltet schnell.

    Polizeidaten als Grundlage der Risikoanalyse

    Die Polizeiliche Kriminalstatistik zählt alle Straftaten, die der Polizei bekannt geworden sind. Für die Risikoanalyse eines Gewerbeobjekts sind drei Kennzahlen hilfreich. Die Häufigkeitszahl (HZ) gibt die Fälle je 100.000 Einwohner an. Sie macht Regionen trotz unterschiedlicher Bevölkerung vergleichbar. Die Tatortverteilung zeigt, in welcher Gemeindegröße ein Delikt geschieht. Die Aufklärungsquote (AQ) nennt den Anteil der aufgeklärten an allen bekannt gewordenen Fällen.

    Für Unternehmen ist vor allem ein Schlüssel relevant: „Schwerer Diebstahl in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen“. Laut PKS 2025 des BKA (Tabelle 01 Zeitreihe Bund) zählte die Polizei dazu 2025 bundesweit 48.617 Fälle. Im Jahr 2019 waren es 60.551 Fälle. Rechnerisch ist das ein Rückgang um 19,7 Prozent (eigene Rechnung). Das Jahr 2019 dient als Vergleich, weil die Pandemiejahre 2020 und 2021 die Einbruchszahlen gedrückt haben.

    Der Rückgang ist kein Grund zur Entwarnung. Fast 50.000 registrierte Fälle im Jahr bedeuten, dass Büro-, Werkstatt- und Lagerflächen weiterhin ein häufiges Ziel sind. Hinzu kommen verwandte Delikte. Den Hausfriedensbruch registrierte die PKS 2025 in 107.501 Fällen, nach 86.591 Fällen im Jahr 2019. Das ist rechnerisch ein Plus von 24,1 Prozent (eigene Rechnung, BKA, PKS 2025, Tabelle 01 Zeitreihe Bund). Die Sachbeschädigung sank leicht von 563.062 auf 545.279 Fälle.

    Tatortverteilung: Wo Firmeneinbrüche passieren

    Die Tatortverteilung widerlegt ein verbreitetes Bild. Einbrüche in Betriebsräume sind kein reines Großstadtproblem. Laut PKS 2025 des BKA (Tabelle 01 Bund, Tatortverteilung) entfielen 30,1 Prozent der Fälle auf Gemeinden unter 20.000 Einwohnern. Weitere 27,8 Prozent geschahen in Gemeinden mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern. Städte mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern kamen auf 19,9 Prozent, Großstädte ab 500.000 Einwohnern auf 22,2 Prozent.

    Aufschlussreich wird die Zahl erst im Vergleich mit der Bevölkerung. In Gemeinden unter 20.000 Einwohnern leben 40,1 Prozent der Menschen, in Gemeinden mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern 27,8 Prozent. Auf mittlere Großstädte entfallen 14,6 Prozent, auf Städte ab 500.000 Einwohnern 17,4 Prozent. Großstädtische Lagen sind also überproportional betroffen. Kleine Gemeinden liegen unter ihrem Bevölkerungsanteil, tragen aber absolut fast ein Drittel aller Fälle.

    Wo Firmeneinbrüche passieren: Tatort und Einwohner nach Gemeindegröße 2025

    Anteil der Fälle Büro/Lager (410*00)Anteil der Einwohner
    unter 20.000 Einw.30,1 %40,1 %
    20.000–100.000 Einw.27,8 %27,8 %
    100.000–500.000 Einw.19,9 %14,6 %
    ab 500.000 Einw.22,2 %17,4 %
    Quelle: BKA, PKS 2025, Tabelle 01 Bund, Tatortverteilung in %. Einwohnerverteilung zum 31.12.2024 nach Zensus 2022, wie vom BKA in derselben Tabelle ausgewiesen.

    Für Ihre Risikoanalyse heißt das: Ein Gewerbegebiet am Rand einer Kleinstadt ist nicht automatisch sicher. Abgelegene Lagen haben zudem eigene Schwächen, etwa längere Anfahrtswege für Einsatzkräfte und wenig soziale Kontrolle in der Nacht. Andere Objektarten verteilen sich anders. Schwere Kellerdiebstähle konzentrieren sich mit 49,6 Prozent auf Großstädte ab 500.000 Einwohnern, in Gemeinden unter 20.000 Einwohnern sind es nur 6,6 Prozent. Dazwischen liegen 17,0 Prozent in Gemeinden mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern und 26,8 Prozent in Städten mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern. Diebstähle aus Neu- und Rohbauten verteilen sich gleichmäßiger: je 27,9 Prozent in den kleinsten und in den größten Gemeinden, 26,4 Prozent in Gemeinden mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern und 17,6 Prozent in Städten mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern.

    Bundesländer im Vergleich

    Die Häufigkeitszahl erlaubt einen Vergleich der Länder für das Jahr 2025. Die Spanne ist groß. Bremen, einschließlich Bremerhaven, kommt laut PKS 2025 des BKA (Tabelle 01 Länder) auf 248,4 Büro- und Lagereinbrüche je 100.000 Einwohner. Es folgen Sachsen-Anhalt mit 99,0, Niedersachsen mit 82,0 und Schleswig-Holstein mit 76,2. Nordrhein-Westfalen liegt bei 63,1, Hamburg bei 59,3, Hessen bei 56,3. Berlin erreicht 47,2, Mecklenburg-Vorpommern 46,0. Am niedrigsten liegen Bayern mit 35,3 und Baden-Württemberg mit 32,9.

    Einbrüche in Büros und Lager je 100.000 Einwohner nach Bundesland 2025

    Häufigkeitszahl 410*00 2025
    Bremen248,4 Fälle je 100.000 Einw.
    Sachsen-Anhalt99 Fälle je 100.000 Einw.
    Niedersachsen82 Fälle je 100.000 Einw.
    Schleswig-Holstein76,2 Fälle je 100.000 Einw.
    Nordrhein-Westfalen63,1 Fälle je 100.000 Einw.
    Hamburg59,3 Fälle je 100.000 Einw.
    Hessen56,3 Fälle je 100.000 Einw.
    Berlin47,2 Fälle je 100.000 Einw.
    Mecklenburg-Vorpommern46 Fälle je 100.000 Einw.
    Bayern35,3 Fälle je 100.000 Einw.
    Baden-Württemberg32,9 Fälle je 100.000 Einw.
    Quelle: BKA, PKS 2025, Tabelle 01 Länder. Elf Länder mit BPS-Standorten. Bremen einschließlich Bremerhaven.

    Der Wert für Bremen ist rechnerisch rund 7,6-mal so hoch wie der für Baden-Württemberg (eigene Rechnung). Bei Stadtstaaten wirkt jedoch ein Struktureffekt: Sie bestehen fast nur aus städtischem Gebiet. Flächenländer mischen Städte mit ländlichen Räumen. Ein Landeswert sagt daher wenig über Ihre konkrete Straße aus. Er ordnet den Standort aber grob ein.

    Für die Entwicklung über die Zeit eignen sich nur Fallzahlen. Die Häufigkeitszahl 2025 beruht auf dem Zensus 2022, frühere Jahre auf dem Zensus 2011. Die folgende Tabelle zeigt deshalb die Fälle 2019 und 2025 sowie die HZ und AQ nur für 2025.

    BundeslandFälle 2019Fälle 2025Veränderung (eigene Rechnung)HZ 2025AQ 2025
    Bremen1.2901.751+35,7 %248,48,5 %
    Sachsen-Anhalt3.2282.114−34,5 %99,015,6 %
    Niedersachsen8.4056.563−21,9 %82,021,8 %
    Schleswig-Holstein2.9002.255−22,2 %76,216,9 %
    Nordrhein-Westfalen14.58011.373−22,0 %63,116,6 %
    Hamburg1.4681.104−24,8 %59,315,9 %
    Hessen4.1563.539−14,8 %56,323,9 %
    Berlin2.9661.740−41,3 %47,213,2 %
    Mecklenburg-Vorpommern1.210724−40,2 %46,020,9 %
    Bayern3.2374.673+44,4 %35,334,0 %
    Baden-Württemberg4.9683.700−25,5 %32,922,3 %

    Quelle: BKA, PKS 2019 und PKS 2025, jeweils Tabelle 01 Länder, Schlüssel 410*00 (schwerer Diebstahl in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen). Veränderung: eigene Rechnung auf Basis der Fallzahlen.

    Zwei Länder laufen gegen den Bundestrend. In Bayern stiegen die Fälle von 3.237 auf 4.673, in Bremen von 1.290 auf 1.751. Bayern hat trotzdem eine der niedrigsten Häufigkeitszahlen und mit 34,0 Prozent die höchste Aufklärungsquote der elf Länder. Die Lehre für Ihre Analyse: Niveau und Entwicklung sind zwei verschiedene Fragen. Ein niedriges Niveau mit steigender Tendenz verdient ebenso Aufmerksamkeit wie ein hohes Niveau.

    Sicherheitskonzept für Unternehmen: Risikoanalyse mit Polizeidaten
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    Was Schaden und Aufklärung über das Risiko sagen

    Die PKS erfasst auch, ob eine Tat gelingt und welcher Schaden entsteht. Laut PKS 2025 des BKA (Tabelle 07 Bund) blieben 18.222 der 48.617 Büro- und Lagereinbrüche im Versuch. Das sind rechnerisch 37,5 Prozent (eigene Rechnung). 30.395 Taten wurden vollendet. Mehr als jeder dritte Versuch scheiterte also. Die Statistik nennt keine Gründe dafür. Für die Konzeptplanung ist der Befund trotzdem wertvoll: Widerstand an Türen, Fenstern und Toren sowie eine schnelle Entdeckung entscheiden mit darüber, ob ein Versuch zum Schaden wird.

    Schadensklassen bei Büro- und Lagereinbrüchen

    Für die vollendeten Taten weist die PKS Schadensklassen aus. Die größte Gruppe liegt zwischen 500 und unter 2.500 Euro. Am oberen Ende stehen 879 Fälle mit 25.000 bis unter 50.000 Euro und 810 Fälle ab 50.000 Euro.

    SchadensklasseFälle 2025
    1 bis unter 15 Euro3.199
    15 bis unter 50 Euro1.184
    50 bis unter 250 Euro4.970
    250 bis unter 500 Euro2.949
    500 bis unter 2.500 Euro9.137
    2.500 bis unter 5.000 Euro3.014
    5.000 bis unter 25.000 Euro4.253
    25.000 bis unter 50.000 Euro879
    50.000 Euro und mehr810

    Quelle: BKA, PKS 2025, Tabelle 07 Bund, Straftaten nach Schadenshöhe, Schlüssel 410*00. Die Summe der Klassen entspricht den 30.395 vollendeten Fällen.

    Zusammen liegen 5.942 Fälle bei 5.000 Euro oder mehr. Das sind rechnerisch 19,5 Prozent der vollendeten Taten (eigene Rechnung). Die Schadenssumme gibt die PKS mit 220.508.863 Euro an. Vorsicht bei der Deutung: Unbekannte Schäden erfasst die Statistik symbolisch mit 1 Euro. Die unterste Klasse ist daher kein reiner Kleinschaden. Folgeschäden wie Betriebsunterbrechung, aufgebrochene Türen oder Datenverlust fehlen ganz. In Ihrer Bewertung des Schadensausmaßes sollten Sie deshalb eigene Werte ansetzen: Warenbestand, Ausfallkosten und Wiederbeschaffungszeit.

    Aufklärungsquote nach Objektart

    Die Aufklärungsquote zeigt, wie oft die Polizei einen Tatverdächtigen ermittelt. Für Betreiber ist sie ein Hinweis darauf, wie selten ein Schaden über Täter reguliert werden kann. Laut PKS 2025 des BKA (Tabelle 01 Zeitreihe Bund) lag sie bei Büro- und Lagereinbrüchen bei 20,1 Prozent. Bei Baustellen waren es 11,3 Prozent, bei Kellern 8,4 Prozent. Die Sachbeschädigung erreichte 24,3 Prozent, Graffiti 11,8 Prozent.

    Aufklärungsquote 2025 nach Objektart

    Aufklärungsquote 2025
    Büro/Lager20,1 %
    Baustelle11,3 %
    Keller8,4 %
    Sachbeschädigung24,3 %
    Graffiti11,8 %
    Quelle: BKA, PKS 2025, Tabelle 01 Zeitreihe Bund. Bundesweit. Anteil der aufgeklärten an allen bekannt gewordenen Fällen.

    Auch die Fallzahlen unterscheiden sich stark. Bundesweit registrierte die PKS 2025 neben den 48.617 Büro- und Lagereinbrüchen 10.951 schwere Diebstähle aus Neu- und Rohbauten und 82.791 schwere Diebstähle aus Kellern. Hinzu kamen 545.279 Sachbeschädigungen und 95.484 Graffiti-Delikte. Für ein Unternehmen mit Baustelle, Lager und Fassade zur Straße ergeben sich daraus unterschiedliche Schwerpunkte im Konzept.

    Die folgende interaktive Grafik führt die drei Blickwinkel zusammen. Wählen Sie zuerst Ihr Bundesland, dann die Gemeindegröße und schließlich die Objektart. Jede Ansicht zeigt die passenden PKS-Kennzahlen. Eine Punktzahl gibt es bewusst nicht, denn die Statistik ersetzt keine Bewertung des Einzelobjekts.

    BPS Protect Infografik · interaktiv
    Risiko-Check mit Polizeidaten in drei Schritten
    Bundesland, Gemeindegröße, Objektart: Jede Ansicht zeigt die passenden PKS-Kennzahlen. Es gibt bewusst keine Punktzahl.
    48.617
    Einbrüche Büro/Lager 2025
    2019: 60.551
    30,1 %
    in Gemeinden unter 20.000 Einw.
    Einwohneranteil 40,1 %
    18.222
    Versuche Büro/Lager 2025
    von 48.617 Fällen
    Ansicht:

    Büro- und Lagereinbrüche je 100.000 Einwohner 2025

    Elf Länder mit BPS-Standorten, Häufigkeitszahl auf Basis Zensus 2022.

    Bremen
    248,4
    Sachsen-Anhalt
    99,0
    Niedersachsen
    82,0
    Schleswig-Holstein
    76,2
    Nordrhein-Westfalen
    63,1
    Hamburg
    59,3
    Hessen
    56,3
    Berlin
    47,2
    Mecklenburg-Vorpommern
    46,0
    Bayern
    35,3
    Baden-Württemberg
    32,9

    Quelle: BKA, PKS 2025, Tabelle 01 Länder. Bremen einschließlich Bremerhaven.

    Quellen: BKA, PKS 2025 (Zeitreihe Bund, Länder, Tatortverteilung, Tabelle 07)
    Stand: 03.10.2026
    Daten der Infografik als Tabelle

    Büro- und Lagereinbrüche je 100.000 Einwohner 2025

    Wert
    Bremen248,4
    Sachsen-Anhalt99,0
    Niedersachsen82,0
    Schleswig-Holstein76,2
    Nordrhein-Westfalen63,1
    Hamburg59,3
    Hessen56,3
    Berlin47,2
    Mecklenburg-Vorpommern46,0
    Bayern35,3
    Baden-Württemberg32,9

    Anteil der Fälle nach Gemeindegröße 2025

    Büro/LagerBaustelleKeller
    unter 20.000 Einw.30,1 %27,9 %6,6 %
    20.000–100.000 Einw.27,8 %26,4 %17,0 %
    100.000–500.000 Einw.19,9 %17,6 %26,8 %
    ab 500.000 Einw.22,2 %27,9 %49,6 %

    Quellen: BKA, PKS 2025 (Zeitreihe Bund, Länder, Tatortverteilung, Tabelle 07)

    Grenzen der Kriminalstatistik

    Die Polizeidaten sind ein Baustein der Risikoanalyse, kein Risiko-Score. Wer sie nutzt, sollte ihre Grenzen kennen. Sonst entsteht eine Scheingenauigkeit, die zu falschen Prioritäten führt.

    Hellfeld statt tatsächlicher Kriminalität

    Die PKS bildet nur das Hellfeld ab, also Taten, die der Polizei bekannt werden. Nicht angezeigte Taten bleiben im Dunkelfeld. Ein Einbruchsversuch ohne Schaden wird vielleicht nie gemeldet. Die PKS ist deshalb kein exaktes Abbild der Kriminalität, sondern vor allem ein Nachweis polizeilicher Tätigkeit. Zudem fehlen bestimmte Bereiche wie Staatsschutz-, Verkehrs-, Zoll- und Steuerdelikte.

    Tatortprinzip und Gebietszuschnitte

    Die PKS zählt eine Tat dort, wo sie begangen wurde, nicht dort, wo die Täter wohnen. Lokale Polizeiberichte haben zudem eigene Gebiete. Der Bericht des Polizeipräsidiums Köln umfasst etwa auch Leverkusen. Der Münchner Bericht schließt den Landkreis ein. Solche Werte dürfen Sie nicht als reinen Stadtwert lesen und nicht mit den Länderwerten des BKA gleichsetzen.

    Zensus-Bruch und Pandemiejahre

    Die Häufigkeitszahlen 2025 beruhen auf dem Zensus 2022, ältere Werte auf dem Zensus 2011. Vergleichen Sie Häufigkeitszahlen daher nur innerhalb eines Jahres. Für Zeitreihen eignen sich die Fallzahlen. Die Pandemiejahre 2020 und 2021 haben die Einbruchszahlen gedrückt. Ein Vergleich mit diesen Jahren würde den Anstieg danach überzeichnen. Deshalb nutzt dieser Ratgeber 2019 als Bezugsjahr.

    Gut zu wissen: Die PKS zeigt nur polizeilich bekannte Fälle und zählt am Tatort. Häufigkeitszahlen vergleichen Sie nur innerhalb von 2025, Entwicklungen nur über Fallzahlen. Unbekannte Schäden stehen mit 1 Euro in der Statistik, Sachbeschädigung und Graffiti haben keine Schadenserfassung. Lokale Polizeiberichte haben eigene Gebietszuschnitte.

    Was die Statistik nicht ersetzen kann

    Kein Landeswert kennt Ihr Lagertor, Ihre Beleuchtung oder Ihren Schichtplan. Die PKS beantwortet die Frage, wie verbreitet ein Delikt an einem Objekttyp und in einer Gemeindegröße ist. Wie verwundbar Ihr Objekt ist, zeigt erst die Begehung. Die eigene Vorfallhistorie wiegt oft schwerer als jeder Durchschnittswert. Nutzen Sie die Statistik also als Rahmen und füllen Sie ihn mit Beobachtungen vor Ort.

    Vom Risiko zur Maßnahme

    Aus jedem Schutzziel leiten sich konkrete Maßnahmen ab. Der Vortrag des VDE Thüringen betont, dass erst die Kombination abgestimmter Maßnahmen die gewünschte Schutzwirkung ergibt. Er beschreibt ein Schalenmodell, das sich auf viele Gewerbeobjekte übertragen lässt.

    Das Schalenmodell

    • Schale 1, Perimeter: Zäune, Tore, Türen, Personen- und Fahrzeugschleusen, Poller und Schranken.
    • Gebäudeaußenhaut: zertifizierte einbruchhemmende Elemente an Türen, Fenstern und Toren.
    • Schale 3, innere Sicherheitsbereiche: Härtung sensibler Räume wie IT-Räume, Leitstellen, Entwicklungsbereiche oder Tresorräume, mit höherer Widerstandsklasse.

    Technische Bausteine

    Die mechanische Sicherung ist die Basis. Sie umfasst alle nicht elektrischen Schutzmaßnahmen und bildet das erste physische Hindernis. Eine Einbruchmeldeanlage erkennt Versuche über Kontakt-, Glasbruch- oder Bewegungsmelder und meldet sie an eine Zentrale. Videoüberwachung dient der Prävention und hilft bei der Aufklärung. Zutrittskontrolle stellt sicher, dass nur berechtigte Personen kritische Bereiche betreten. Sie reicht von der Schlüsselverwaltung bis zu elektronischen Systemen mit Ausweis oder PIN.

    Organisatorische Bausteine

    Technik wirkt nur mit klaren Regeln. Dazu gehören Dienstanweisungen, Schlüssel- und Berechtigungsmanagement sowie Besucher- und Lieferantenregelungen. Notfall- und Alarmpläne legen fest, wer im Ernstfall welche Aufgabe übernimmt. Schulungen sorgen dafür, dass Mitarbeitende die Maßnahmen verstehen. Jeder Vorfall sollte dokumentiert werden. So entsteht die Vorfallhistorie, die Sie für die nächste Risikobewertung brauchen.

    Personelle Bausteine

    Menschen können Situationen bewerten und vor Ort deeskalieren. Geschultes Sicherheitspersonal übernimmt Objektschutz, Empfangsdienste, Kontrollgänge, Revierdienste und die Intervention nach einem Alarm. In Produktionsbetrieben mit Werksgelände und Schichtbetrieb kommt der Werkschutz hinzu, der Zufahrten, Ladezonen und interne Abläufe absichert. Grundlagen zu Aufgaben und Einsatzformen des Wachdienstes fasst unser Ratgeber Objektschutz zusammen.

    Hier schließt sich der Kreis zur Statistik. Mehr als jeder dritte Büro- und Lagereinbruch blieb 2025 im Versuch. Je früher ein Versuch entdeckt wird und je schneller jemand vor Ort ist, desto eher bleibt es dabei. Das Konzept sollte deshalb Detektion, Alarmweg und Interventionszeit gemeinsam planen.

    Normen, Pflichten und Fortschreibung

    Ein Sicherheitskonzept bewegt sich in einem Umfeld aus Normen und rechtlichen Pflichten. Die folgende Übersicht ordnet ein. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

    Normen und Standards

    • ISO 31000: Die Ausgabe von 2018 liefert Leitlinien für ein systematisches Risikomanagement. Sie beschreibt, wie Organisationen Risiken identifizieren, analysieren, bewerten und steuern. Risiko versteht sie als Auswirkung von Unsicherheit auf Ziele.
    • VdS 3143: Eine Richtlinie aus dem Umfeld der Versicherungswirtschaft für das Risikomanagement in Unternehmen. Sie dient als Leitfaden zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken.
    • DIN 77200: Normenreihe für Sicherungsdienstleistungen in Deutschland. Teil 1 in der Ausgabe 2022-10 regelt allgemeine Anforderungen an Organisation, Personal, Qualifikation und Dokumentation. Teil 2 in der Ausgabe 2020-07 enthält erweiterte Anforderungen für besondere Leistungsbereiche. Eine Zertifizierung ist laut den ausgewerteten Quellen nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig in Ausschreibungen gefordert.
    • DIN EN 17483: Europäische Norm für private Sicherheitsdienstleistungen. Die ausgewerteten Fachquellen beschreiben sie als Grundlage für Anforderungen an Planung, Durchführung, Überwachung und Dokumentation solcher Dienstleistungen.

    Pflichten von Arbeitgebern und Betreibern

    Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber die Gefährdungen ihrer Beschäftigten beurteilen und daraus Maßnahmen ableiten. Die Verkehrssicherungspflicht ergibt sich nach den ausgewerteten Rechtsquellen aus § 823 Abs. 1 BGB. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss zumutbare Vorkehrungen gegen Schäden für andere treffen. Das betrifft Eigentümer und Betreiber von Grundstücken und Gebäuden, etwa bei Baustellen.

    Für Betreiber kritischer Infrastrukturen gilt seit dem 17. März 2026 das KRITIS-Dachgesetz. Es setzt die EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen um. Betreiber müssen geeignete Maßnahmen in Resilienzplänen darstellen. Grundlage dafür sind Risikoanalysen, die regelmäßig durchgeführt werden sollen. Ob Ihr Unternehmen darunter fällt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

    Wie oft Sie das Konzept prüfen sollten

    Die Fachquellen sind sich weitgehend einig. Eitner Security nennt einen jährlichen Rhythmus als guten Richtwert. ST Sicherheitsdienst und Kulig Security empfehlen mindestens eine Prüfung pro Jahr. Laut FM-Connect Security ist eine jährliche Überarbeitung bei beauftragten Dienstleistern branchenüblich. Der Anbieter CS Cube empfiehlt eine Prüfung spätestens alle zwei Jahre, bei KRITIS-Betreibern eher kürzer. Unabhängig vom Rhythmus gehört das Konzept auf den Prüfstand, wenn sich etwas Wesentliches ändert:

    • nach jedem sicherheitsrelevanten Vorfall
    • bei Umbauten, Erweiterungen oder neuer Nutzung
    • bei geänderten Öffnungszeiten oder Schichtmodellen
    • bei neuen rechtlichen Anforderungen
    • wenn sich die Risikolage verändert, etwa mit einer neuen PKS

    Tipp: Legen Sie die jährliche Konzeptprüfung in die Wochen nach Erscheinen der neuen PKS. Das BKA veröffentlicht die Tabellen im Frühjahr. So prüfen Sie Fallzahlen, Tatortverteilung und Aufklärungsquote Ihres Objekttyps mit aktuellen Daten und halten Änderungen mit Datum und Version fest.

    Wenn Sie Ihr Sicherheitskonzept mit einer Begehung vor Ort und einer fundierten Standortanalyse aufbauen oder überprüfen möchten, ist der Objektschutz von BPS Protect Ihr Ansprechpartner. Wir beraten Unternehmen in Berlin, Brandenburg und bundesweit.

    Häufige Fragen zur Risikoanalyse mit Polizeidaten

    Was gehört in ein Sicherheitskonzept für Unternehmen?

    Ein Sicherheitskonzept enthält Objektbeschreibung, Gefährdungs- und Risikoanalyse, Schutzziele, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, Notfall- und Alarmpläne, Zuständigkeiten sowie Regeln für Schulung und regelmäßige Überprüfung. Jedes Risiko wird einer konkreten Maßnahme zugeordnet.

    Wie lassen sich Polizeidaten für die Risikoanalyse nutzen?

    Die Polizeiliche Kriminalstatistik liefert Fallzahlen, Häufigkeitszahlen je 100.000 Einwohner, Tatortverteilung nach Gemeindegröße und Aufklärungsquoten. Damit ordnen Sie Standort und Objektart ein. Häufigkeitszahlen vergleichen Sie nur innerhalb eines Jahres, Entwicklungen nur über Fallzahlen.

    Ersetzt die Kriminalstatistik eine Begehung vor Ort?

    Nein. Die PKS zeigt nur polizeilich bekannte Fälle auf Ebene von Ländern und Gemeindegrößen. Zugänge, Beleuchtung, Einsehbarkeit und eigene Vorfälle erfasst nur eine Begehung. Die Statistik liefert den Rahmen, die Begehung die Bewertung des einzelnen Objekts.

    Ist ein Sicherheitskonzept gesetzlich vorgeschrieben?

    Eine allgemeine Pflicht nennen die ausgewerteten Quellen nicht. Arbeitgeber müssen aber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdungen beurteilen, Betreiber haben Verkehrssicherungspflichten, und KRITIS-Betreiber brauchen Risikoanalysen und Resilienzpläne. Die konkrete Rechtslage klärt eine Rechtsberatung.

    Wie oft sollte ein Sicherheitskonzept überprüft werden?

    Fachquellen empfehlen mindestens eine jährliche Prüfung. Zusätzlich gehört das Konzept nach jedem Vorfall, nach Umbauten, bei neuer Nutzung, geänderten Schichtmodellen oder einer veränderten Risikolage auf den Prüfstand. Änderungen sollten mit Datum und Version dokumentiert werden.

    Worin unterscheiden sich Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitskonzept?

    Die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz betrachtet Gefahren für Beschäftigte am Arbeitsplatz. Das Sicherheitskonzept fasst den Blick weiter und bezieht Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Risiken für Besucher ein. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten aufeinander abgestimmt sein.

    Quellen

    • Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Tabelle 01 Zeitreihe Bund (Fälle)
    • Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Tabelle 01 Bund, Tatortverteilung in Prozent
    • Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Tabelle 01 Länder, Fälle und Häufigkeitszahlen
    • Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2019, Tabelle 01 Länder, Fälle und Häufigkeitszahlen
    • Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Tabelle 07 Bund, Straftaten nach Schadenshöhe
    • Eitner Security: Sicherheitskonzept erstellen
    • ST Sicherheitsdienst: Sicherheitskonzept erstellen, Schritt-für-Schritt-Anleitung
    • FM-Connect Security: Struktur eines Sicherheitskonzepts, Schutzziele, Anforderungen an eine Ausschreibung
    • VDE Thüringen: Sicherheitskonzept für Leitstellen
    • Kulig Security: Sicherheitskonzept für Unternehmen
    • CS Cube: Gebäude-Sicherheitskonzepte
    • Gesetze im Internet: Arbeitsschutzgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch
    • OpenKRITIS: KRITIS-Dachgesetz
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