Kellereinbruch 2025: Zahlen und Prävention für Hausverwaltungen

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    Ein Kellereinbruch gehört in Deutschland zu den häufigsten Einbruchsdelikten überhaupt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2025 des BKA wurden 82.791 Fälle von schwerem Diebstahl in oder aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen erfasst. Das sind fast genauso viele wie beim Wohnungseinbruch mit 82.920 Fällen. Aufgeklärt wurden aber nur 8,4 Prozent der Kellertaten, beim Wohnungseinbruch 14,1 Prozent. Knapp die Hälfte der Kellereinbrüche (49,6 Prozent) ereignet sich in Städten ab 500.000 Einwohnern. Für Hausverwaltungen heißt das: Der Keller ist in Mehrfamilienhäusern der Bereich, in dem Einbrüche am häufigsten vorkommen und am seltensten aufgeklärt werden. Wirksam sind vor allem Zugangskontrolle, geschlossene Abteile, Licht, ein geordnetes Schlüsselwesen, regelmäßige Begehungen und die konsequente Anzeige jeder Tat.

    Kurzantwort: 2025 registrierte die Polizei bundesweit 82.791 Keller-, Boden- und Waschkücheneinbrüche, 14,7 Prozent weniger als im Vorjahr (eigene Rechnung auf Basis der PKS). Die Aufklärungsquote lag bei 8,4 Prozent. Die erfasste Schadenssumme betrug 60.312.180 Euro. Schwerpunkt sind Großstädte: Dort leben 17,4 Prozent der Bevölkerung, dort geschehen aber 49,6 Prozent der Taten.

    Kellereinbruch in Zahlen: was die PKS 2025 zeigt

    Die PKS führt den Kellereinbruch unter dem Schlüssel 440*00. Gemeint ist der schwere Diebstahl in oder aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen. Erfasst werden vollendete und versuchte Taten. Der Wohnungseinbruch läuft getrennt unter dem Schlüssel 435*00. Diese Trennung ist für Hausverwaltungen wichtig: Ein aufgebrochenes Kellerabteil zählt statistisch nicht als Wohnungseinbruch, auch wenn es zur Mietsache gehört.

    Fallzahlen 2019 bis 2025

    Laut BKA, PKS 2025, Tabelle 01 Zeitreihe Bund, entwickelten sich die Kellereinbrüche so: 2019 waren es 86.604 Fälle, 2020 dann 96.188, 2021 noch 89.860 und 2022 nur 79.930. Danach stieg die Zahl auf 90.065 Fälle im Jahr 2023 und auf 97.078 Fälle im Jahr 2024. 2025 sank sie auf 82.791 Fälle.

    Rechnerisch ist das ein Rückgang um 14,7 Prozent gegenüber 2024 (eigene Rechnung). Gegenüber 2019, dem letzten Jahr vor der Pandemie, liegt der Wert 4,4 Prozent niedriger (eigene Rechnung). Ein Trendbruch ist das noch nicht. Die Reihe schwankt seit Jahren zwischen rund 80.000 und knapp 100.000 Fällen. Auffällig ist das Pandemiejahr 2020: Der Kellereinbruch stieg auf 96.188 Fälle, während der Wohnungseinbruch laut BKA von 87.145 auf 75.023 Fälle sank. Die beiden Delikte folgen also nicht derselben Logik.

    Kellereinbrüche bundesweit 2019–2025 mit Aufklärungsquote

    Fälle Keller, Boden, WaschkücheAufklärungsquote
    201986.604 Fälle7,8 %
    202096.188 Fälle9,1 %
    202189.860 Fälle9,1 %
    202279.930 Fälle8,9 %
    202390.065 Fälle7,4 %
    202497.078 Fälle8,5 %
    202582.791 Fälle8,4 %
    Quelle: BKA, PKS 2025, Tabelle 01 Zeitreihe Bund. Schwerer Diebstahl in/aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen (Schlüssel 440*00). Rechte Achse: Aufklärungsquote.

    Aufklärungsquote: der eigentliche Unterschied

    Die Aufklärungsquote beim Kellereinbruch lag 2019 bei 7,8 Prozent, 2020 und 2021 bei je 9,1 Prozent, 2022 bei 8,9 Prozent, 2023 bei 7,4 Prozent, 2024 bei 8,5 Prozent und 2025 bei 8,4 Prozent. Das zeigt dieselbe BKA-Zeitreihe. Damit wird nicht einmal jede zehnte Tat aufgeklärt. Beim Wohnungseinbruch lag die Quote 2025 bei 14,1 Prozent.

    Die Gründe liegen in der Tatgelegenheit. Keller werden selten täglich betreten. Ein Einbruch fällt oft erst nach Tagen auf. Spuren sind dann verwischt, Zeugen gibt es kaum. Hinzu kommt, dass Kellerabteile häufig nur mit einfachen Vorhängeschlössern oder Lattenverschlägen gesichert sind.

    Wohnungseinbruch zum Vergleich

    Der Wohnungseinbruch entwickelte sich 2025 gegenläufig. Laut BKA stieg er von 78.436 Fällen 2024 auf 82.920 Fälle 2025, ein Plus von 5,7 Prozent (eigene Rechnung). 2019 waren es 87.145 Fälle. Die Häufigkeitszahl, also Fälle je 100.000 Einwohner, lag 2025 beim Wohnungseinbruch bei 99,2 und beim Kellereinbruch bei 99,1. Beide Delikte treffen die Bevölkerung damit statistisch fast gleich oft.

    Ein weiterer Wert aus der BKA-Tabelle 07 ist für die Prävention aufschlussreich: Von den 82.791 Kellereinbrüchen 2025 waren 55.098 vollendet und 27.693 versucht. Rechnerisch blieb also ein Drittel der Taten (33,4 Prozent, eigene Rechnung) im Versuch stecken. Eine stabile Tür, ein gutes Schloss oder ein aufmerksamer Nachbar können den Unterschied machen.

    Wo Kellereinbrüche passieren: Großstädte und Länder

    Der Kellereinbruch ist ein Großstadtdelikt. Das belegt die Tatortverteilung des BKA (PKS 2025, Tabelle 01 Bund, Tatortverteilung in Prozent). Sie stellt den Anteil der Taten je Gemeindegröße dem Anteil der Einwohner gegenüber. Die Einwohnerverteilung bezieht sich auf den 31.12.2024 nach Zensus 2022.

    • Gemeinden unter 20.000 Einwohnern: 6,6 Prozent der Kellereinbrüche, 40,1 Prozent der Einwohner
    • Gemeinden mit 20.000 bis unter 100.000 Einwohnern: 17,0 Prozent der Taten, 27,8 Prozent der Einwohner
    • Städte mit 100.000 bis unter 500.000 Einwohnern: 26,8 Prozent der Taten, 14,6 Prozent der Einwohner
    • Städte ab 500.000 Einwohnern: 49,6 Prozent der Taten, 17,4 Prozent der Einwohner

    Kellereinbrüche nach Gemeindegröße 2025 im Vergleich zum Einwohneranteil

    Anteil der Kellereinbrüche (440*00)Anteil der Einwohner
    unter 20.000 Einw.6,6 %40,1 %
    20.000–100.000 Einw.17 %27,8 %
    100.000–500.000 Einw.26,8 %14,6 %
    ab 500.000 Einw.49,6 %17,4 %
    Quelle: BKA, PKS 2025, Tabelle 01 Bund, Tatortverteilung in %. Einwohnerverteilung zum 31.12.2024 nach Zensus 2022, wie vom BKA ausgewiesen.

    In den großen Städten geschehen also rechnerisch fast dreimal so viele Kellereinbrüche, wie es ihrem Bevölkerungsanteil entspräche (Faktor 2,9, eigene Rechnung). Städte ab 100.000 Einwohnern vereinen zusammen 76,4 Prozent der Taten bei 32,0 Prozent der Bevölkerung (eigene Rechnung). Die Erklärung liegt nahe: Große Mehrfamilienhäuser haben viele Abteile, viele Schlüssel und viele Menschen, die ein- und ausgehen. Ein Fremder im Kellergang fällt dort weniger auf als in einem Zweifamilienhaus auf dem Land.

    Die Länder im Vergleich 2019 und 2025

    Die Länderwerte bestätigen dieses Bild. Die Stadtstaaten und das stark verstädterte Nordrhein-Westfalen tragen einen großen Teil der Fälle. Berlin allein kam 2025 auf 18.421 Kellereinbrüche, rechnerisch 22,3 Prozent aller Fälle in Deutschland (eigene Rechnung). Die Häufigkeitszahl lag in Berlin bei 499,9, bundesweit bei 99,1. Die folgende Tabelle zeigt Fallzahlen 2019 und 2025 sowie Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote 2025. Häufigkeitszahlen werden nur für 2025 genannt, weil sie ab 2025 auf dem Zensus 2022 beruhen.

    LandFälle 2019Fälle 2025HZ 2025Aufklärungsquote 2025
    Nordrhein-Westfalen17.89120.835115,56,2 %
    Berlin16.39218.421499,93,8 %
    Bayern3.9775.30640,022,9 %
    Sachsen-Anhalt6.8234.139193,85,8 %
    Hessen3.8874.09065,110,6 %
    Schleswig-Holstein2.7113.292111,27,0 %
    Baden-Württemberg3.2883.28029,29,8 %
    Hamburg3.4363.001161,14,3 %
    Niedersachsen3.2922.92336,513,0 %
    Mecklenburg-Vorpommern1.6701.53997,810,9 %
    Bremen9941.475209,34,5 %
    Deutschland86.60482.79199,18,4 %

    Quelle: BKA, PKS 2019 und PKS 2025, Tabelle 01 Länder, Fälle und HZ; Bundeswerte: BKA, PKS 2025, Tabelle 01 Zeitreihe Bund. Auswahl der Länder laut Faktenblatt, nicht alle 16 Länder.

    Zwei Punkte fallen auf. Erstens die große Spanne der Aufklärungsquoten: Bayern kam 2025 auf 22,9 Prozent, Berlin auf 3,8 Prozent. Zweitens die Entwicklung in Berlin. Die Hauptstadt meldete laut BKA 2024 mit 22.530 Fällen einen Höchstwert in der Reihe seit 2019. 2025 waren es 18.421 Fälle, rechnerisch 18,2 Prozent weniger (eigene Rechnung). Das Niveau liegt trotzdem über dem Wert von 2019. Für Hausverwaltungen in Berlin bleibt der Keller damit ein Dauerthema.

    Köln, Kiel, München und weitere Städte: die lokalen Polizeiberichte

    Viele Polizeipräsidien veröffentlichen eigene Jahresberichte. Diese zählen in ihrem eigenen Zuständigkeitsgebiet und grenzen das Delikt teils anders ab als die Bundesstatistik. Die Werte stehen deshalb hier nebeneinander. Sie bilden kein Ranking. Das jeweilige Gebiet steht immer dabei.

    • Köln (Polizeipräsidium Köln einschließlich Leverkusen): 2.999 Boden- und Kellereinbrüche 2024, 3.756 im Jahr 2025, Aufklärungsquote 2025 bei 5,1 Prozent. Quelle: Polizeipräsidium Köln, PKS-Jahresbericht 2025. Rechnerisch ein Anstieg um 25,2 Prozent (eigene Rechnung).
    • Kiel (Landeshauptstadt): 2.592 Fälle 2024, 1.782 Fälle 2025, Aufklärungsquote 7,2 Prozent. Quelle: Polizeidirektion Kiel, PKS 2025, Anlagentabelle S. 27.
    • München (Polizeipräsidium München, Landeshauptstadt und Landkreis, seit 2025 einschließlich Krailling und Stockdorf): 1.543 Fälle 2024, 1.317 Fälle 2025. Quelle: Polizeipräsidium München, Sicherheitsreport 2025.
    • Aachen (Stadt Aachen): 557 Fälle 2024, 450 Fälle 2025, Aufklärungsquote 4,4 Prozent. Für die gesamte Kreispolizeibehörde, also die StädteRegion Aachen, nennt der Bericht 776 und 640 Fälle. Quelle: Polizeipräsidium Aachen, PKS-Bericht 2025.
    • Bielefeld (Stadtgebiet): 404 Fälle 2024, 357 Fälle 2025, Aufklärungsquote 3,9 Prozent. Quelle: Polizeipräsidium Bielefeld, Jahresbilanz Kriminalität 2025.
    • Stuttgart (Stadtgebiet): 460 Fälle 2024, 284 Fälle 2025, Aufklärungsquote 10,9 Prozent. Quelle: Polizeipräsidium Stuttgart, PKS 2025.

    Kellereinbrüche 2024 und 2025 in BPS-Städten (Gebiet laut Polizeibericht)

    20242025
    Köln inkl. Leverkusen (PP)2.999 Fälle3.756 Fälle
    Kiel (Stadt)2.592 Fälle1.782 Fälle
    München inkl. Landkreis (PP)1.543 Fälle1.317 Fälle
    Aachen (Stadt)557 Fälle450 Fälle
    Bielefeld (Stadt)404 Fälle357 Fälle
    Stuttgart (Stadt)460 Fälle284 Fälle
    Quelle: Jahresberichte der Polizeipräsidien Köln, Kiel, München, Aachen, Bielefeld, Stuttgart (PKS 2025). Abgrenzungen und Gebiete der Polizeibehörden unterscheiden sich. Die Werte stehen nebeneinander, sie bilden kein Ranking.

    Für zwei weitere Großstädte liegen Werte für 2025 vor. Die Grundtabelle der Stadt Bremen weist 1.202 Kellereinbrüche bei einer Aufklärungsquote von 5,1 Prozent aus. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main nennt 1.134 Fälle von Diebstahl unter erschwerenden Umständen aus Bodenräumen und Kellern, Aufklärungsquote 6,3 Prozent. Beide Werte haben wieder eigene Gebiete und Abgrenzungen.

    Was die lokalen Berichte für die Wohngebietsicherheit bedeuten

    Die Richtung ist nicht einheitlich. Im Gebiet des Polizeipräsidiums Köln stiegen die Fälle, in Kiel, München, Aachen, Bielefeld und Stuttgart sanken sie. Für die Wohngebietsicherheit in Köln ist der Anstieg ein deutliches Signal: 3.756 Taten in einem Jahr bei einer Aufklärungsquote von 5,1 Prozent. Wer in der Domstadt Wohnanlagen verwaltet, findet weitere Hinweise zum Objektschutz in Köln.

    Lokale Zahlen eignen sich gut, um die eigene Lage einzuschätzen. Sie ersetzen aber keinen Blick auf das konkrete Objekt. Ein gut gesicherter Keller in einem Viertel mit vielen Taten kann sicherer sein als ein offener Keller in einer ruhigen Gegend.

    Schaden und Beute: was ein Kellereinbruch kostet

    Die PKS erfasst für jeden vollendeten Fall den Schaden. Für den Kellereinbruch nennt das BKA in Tabelle 07 der PKS 2025 eine Schadenssumme von 60.312.180 Euro. Folgeschäden wie eine zerstörte Tür oder ein ausgetauschtes Schloss sind darin nicht enthalten. Rechnerisch ergibt sich ein Durchschnitt von rund 1.095 Euro je vollendeter Tat (eigene Rechnung). Dieser Mittelwert ist allerdings nur grob, weil unbekannte Schäden symbolisch mit einem Euro erfasst werden.

    Aussagekräftiger ist die Verteilung über die Schadensklassen:

    SchadensklasseFälle 2025Anteil an vollendeten Fällen (eigene Rechnung)
    1 bis unter 15 Euro10.25818,6 %
    15 bis unter 50 Euro3.1545,7 %
    50 bis unter 250 Euro11.29620,5 %
    250 bis unter 500 Euro6.66212,1 %
    500 bis unter 2.500 Euro16.70830,3 %
    2.500 bis unter 5.000 Euro4.8898,9 %
    5.000 bis unter 25.000 Euro2.0603,7 %
    25.000 bis unter 50.000 Euro420,1 %
    50.000 Euro und mehr290,1 %
    Vollendete Fälle insgesamt55.098100 %

    Quelle: BKA, PKS 2025, Tabelle 07 Bund, Straftaten nach Schadenshöhe, Schlüssel 440*00. Unbekannte Schäden sind symbolisch mit 1 Euro in der untersten Klasse erfasst.

    Die größte Gruppe sind Taten mit 500 bis unter 2.500 Euro Schaden: 16.708 Fälle. Das ist die Größenordnung eines hochwertigen Fahrrads, von Werkzeug oder Sportausrüstung. In 7.020 Fällen lag der Schaden bei 2.500 Euro oder mehr, rechnerisch 12,7 Prozent der vollendeten Taten (eigene Rechnung). Präventionshinweise nennen hochwertige Elektroräder ausdrücklich als beliebte Beute. Für Hausverwaltungen folgt daraus: Ein Fahrradkeller oder ein gemeinschaftlicher Abstellraum verdient dieselbe Aufmerksamkeit wie die Kellerabteile selbst.

    Hinzu kommt ein Schaden, den keine Statistik erfasst. Nach einem Einbruch fühlen sich viele Mieter im Haus unsicher. Die Hausverwaltung erhält Rückfragen, Beschwerden und Forderungen nach Nachrüstung. Der organisatorische Aufwand ist oft größer als der Sachschaden.

    Kellereinbruch 2025: Zahlen und Prävention für Hausverwaltungen
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    Prävention: was Hausverwaltungen prüfen sollten

    Die Polizei Nordrhein-Westfalen beschreibt in ihrer Broschüre „Gemeinsam sicher wohnen! Gebäudeausstattung von Mehrfamilienhäusern“ eine klare Rangfolge. Solide mechanische Sicherungstechnik steht beim technischen Einbruchschutz an erster Stelle, weil sie dem Täter Widerstand bietet. Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachung verhindern nach dieser Darstellung keinen Einbruch. Sie melden oder dokumentieren ihn und erhöhen das Entdeckungsrisiko. Sie ergänzen die Mechanik, ersetzen sie aber nicht.

    Zur empfohlenen Gebäudeausstattung zählt die Broschüre unter anderem einbruchhemmende Hauseingangs-, Wohnungsabschluss- und Kellerzugangstüren. Dazu kommen hochwertige Schließzylinder mit Bohr- und Ziehschutz und ein Sicherheitsbeschlag mit Zylinderabdeckung. Für die Hauseingangstür empfiehlt die Polizei Schließsysteme mit Automatikfunktion. Sie verriegeln die Tür selbsttätig und lassen sich von innen trotzdem ohne Schlüssel öffnen. Ergänzend nennt die Broschüre Schließ- und Gegensprechanlagen sowie gut einsehbare und beleuchtete Bereiche.

    Aus diesen Empfehlungen lassen sich sechs Prüfpunkte für den Alltag einer Hausverwaltung ableiten.

    1. Zugang

    Haus- und Kellertüren sollten selbsttätig schließen und nie verkeilt werden. Eine offen gehaltene Kellertür hebelt jede Schließanlage aus. Prüfen Sie Türschließer, Fallen und Riegel regelmäßig. Ein Schild allein reicht selten, eine funktionierende Automatik schon eher.

    2. Abteile

    Lattenverschläge bieten Sichtschutz, aber kaum Widerstand. Geschlossene, abschließbare Abteile erschweren den Zugriff und verhindern, dass Täter Beute schon im Vorbeigehen ausspähen. Wo ein Umbau ansteht, lohnt sich dieser Schritt.

    3. Licht

    Bewegungsmelder in Fluren und Kellergängen nehmen Tätern die Deckung. Dunkle Ecken, defekte Leuchten oder abgestellte Möbel schaffen Verstecke. Die Polizei nennt gut einsehbare und beleuchtete Bereiche ausdrücklich als Teil der Gebäudesicherheit.

    4. Schlüssel

    Dokumentieren Sie die Schlüsselvergabe vollständig. Geht ein Schlüssel verloren oder kommt er nach einem Auszug nicht zurück, sollte der Zylinder getauscht werden. Die Broschüre der Polizei NRW empfiehlt hochwertige Zylinder mit Bohr- und Ziehschutz, gegebenenfalls auch elektronisch.

    5. Kontrolle

    Regelmäßige Begehungen machen Schäden sichtbar, bevor sie zur Einladung werden. Das kann der Hausmeister übernehmen oder ein Streifendienst mit festen Kontrollgängen. Bei größeren Wohnanlagen, Tiefgaragen und Gewerbekellern kann ein professioneller Objektschutz sinnvoll sein. Wichtig ist, dass festgestellte Mängel sofort gemeldet und behoben werden.

    6. Anzeige

    Jeder Einbruch sollte angezeigt werden, auch ohne Beute. Nur angezeigte Taten erscheinen in der Statistik. Nur dann kann die Polizei Serien erkennen und Schwerpunkte setzen. Die Versuchszahl von 27.693 Fällen im Jahr 2025 zeigt, wie viele Taten an Widerstand scheitern. Auch sie gehören in die Anzeige.

    Die interaktive Grafik fasst die wichtigsten Kennzahlen zusammen: 82.791 Kellereinbrüche bundesweit, eine Aufklärungsquote von 8,4 Prozent, 49,6 Prozent der Taten in Städten ab 500.000 Einwohnern und eine erfasste Schadenssumme von 60.312.180 Euro. In der Ansicht „Städte 2024 und 2025“ tippen Sie auf einen Balken, um Gebiet und Quelle zu sehen. Die Ansicht „Checkliste Hausverwaltung“ enthält die sechs Prüfpunkte zum Abhaken.

    BPS Protect Infografik · interaktiv
    Kellereinbrüche: Bund und sechs Städte
    Jede Polizeibehörde zählt in ihrem eigenen Gebiet. Tippen Sie auf einen Balken, um Gebiet und Quelle zu sehen.
    82.791
    Kellereinbrüche 2025 bundesweit
    2019: 86.604
    8,4 %
    Aufklärungsquote 2025
    Wohnungseinbruch: 14,1 %
    49,6 %
    in Städten ab 500.000 Einw.
    Einwohneranteil 17,4 %
    60.312.180 €
    erfasste Schadenssumme 2025
    ohne Folgeschäden
    Ansicht:

    Kellereinbrüche laut Polizeibericht

    Nebeneinander, nicht gerankt: Gebiete und Abgrenzungen der Behörden unterscheiden sich.

    Köln inkl. Leverkusen (PP)2024Köln inkl. Leverkusen (PP) 2024: 2.9992.9992025Köln inkl. Leverkusen (PP) 2025: 3.7563.756Kiel (Stadt)2024Kiel (Stadt) 2024: 2.5922.5922025Kiel (Stadt) 2025: 1.7821.782München inkl. Landkreis (PP)2024München inkl. Landkreis (PP) 2024: 1.5431.5432025München inkl. Landkreis (PP) 2025: 1.3171.317Aachen (Stadt)2024Aachen (Stadt) 2024: 5575572025Aachen (Stadt) 2025: 450450Bielefeld (Stadt)2024Bielefeld (Stadt) 2024: 4044042025Bielefeld (Stadt) 2025: 357357Stuttgart (Stadt)2024Stuttgart (Stadt) 2024: 4604602025Stuttgart (Stadt) 2025: 284284

    Quellen: Jahresberichte 2025 der Polizeipräsidien Köln, Kiel, München, Aachen, Bielefeld und Stuttgart.

    Quellen: BKA, PKS 2025 (Zeitreihe Bund, Tatortverteilung, Tabelle 07) · Jahresberichte 2025 der Polizeipräsidien Köln, Kiel, München, Aachen, Bielefeld, Stuttgart
    Stand: 03.10.2026

    Tipp: Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bieten eine kostenlose Sicherheitsberatung an, auch für Mehrfamilienhäuser. Laden Sie die Beratung zu einer gemeinsamen Begehung mit Hausmeister und Beirat ein. So entsteht eine Mängelliste, die der Eigentümergemeinschaft als Entscheidungsgrundlage dient.

    Lagerräume, Self-Storage und Gewerbekeller

    Ein Einbruch ins Lager folgt einem ähnlichen Muster wie der Kellereinbruch. Die Räume sind selten besetzt, die Werte konzentriert, die Entdeckung kommt spät. Die PKS weist Lagerräume nicht als eigenen Schlüssel aus. Gewerbliche Keller in Wohn- und Geschäftshäusern fallen je nach Lage in die Kellerzahlen. Belastbare bundesweite Zahlen nur für Lager und Self-Storage liegen in den hier ausgewerteten Quellen nicht vor.

    Fachleitfäden aus der Self-Storage-Branche, etwa von Pavion, Storable, Avigilon, AMAROK und Public Storage, kommen zu einem übereinstimmenden Ergebnis: Kein einzelnes Produkt sichert eine Anlage. Wirksam ist die Kombination mehrerer Ebenen, die zum Risiko des Standorts und zum Wert der eingelagerten Güter passt.

    Die Schutzebenen im Überblick

    • Außengrenze: Umzäunung des Geländes, bei hohem Risiko kletter- und schnitthemmend, sowie ein kontrolliertes Tor.
    • Zutrittskontrolle: Persönliche Codes, Karten oder Transponder mit protokollierten Zugängen. Berechtigungen ehemaliger Mieter werden sofort deaktiviert.
    • Einzelsicherung: Alarm je Einheit, der sich nicht durch das Entfernen des Schlosses ausschalten lässt, sondern nur über den Code des Mieters. Pavion nennt diese Nachrüstung als eine der wirksamsten, die in älteren Anlagen oft fehlt.
    • Licht und Video: Helle, bewegungsgesteuerte Beleuchtung an Toren, Gängen und Reihen. Kameras an allen Zugängen, ausgeleuchtet für verwertbare Bilder.
    • Personal und Intervention: Ein Team, das bei Alarm reagiert, und regelmäßige Kontrollgänge vor Ort.
    • Regeln und Information: Klare Zugangszeiten, Hinweise an Mieter zu geeigneten Schlössern und eine dokumentierte Risikoanalyse, wie AMAROK sie empfiehlt.

    Für Hausverwaltungen mit gemischt genutzten Objekten lässt sich dieses Prinzip übertragen. Ein Gewerbekeller mit Warenbestand braucht mehr als ein Vorhängeschloss. Zutrittskontrolle mit Protokoll, getrennte Zugänge für Wohn- und Gewerbemieter und eine Alarmierung, die jemand auch tatsächlich beantwortet, sind hier der Standard. Die Leitlinie der Polizei NRW gilt auch hier: Technik meldet und dokumentiert, die Mechanik hält auf.

    Nach dem Einbruch: Anzeige, Mieterinformation, Versicherung

    Ist ein Keller aufgebrochen, zählen die ersten Stunden. Der ADAC beschreibt in seinem Ratgeber zur Hausratversicherung eine klare Reihenfolge. Rufen Sie die Polizei über die Notrufnummer 110. Lassen Sie den Tatort so, wie er vorgefunden wurde, damit keine Spuren verloren gehen. Erstatten Sie Anzeige und lassen Sie sich das Aktenzeichen geben. Erstellen Sie eine Liste der fehlenden Gegenstände, denn Polizei und Versicherung benötigen sie.

    Die Rolle der Hausverwaltung

    Die Gegenstände im Kellerabteil gehören in der Regel den Mietern. Die Hausverwaltung ist trotzdem gefragt. Sie sollte die betroffenen Mieter unterstützen, die anderen Bewohner informieren und beschädigte Türen und Schlösser schnell instand setzen lassen. Eine kurze Mitteilung im Haus mit der Bitte, die eigenen Abteile zu prüfen, deckt oft weitere Taten auf.

    Halten Sie fest, wann der Schaden entdeckt wurde, welche Türen betroffen waren und wann die letzte Begehung stattfand. Diese Dokumentation hilft bei der Anzeige, bei Versicherungsfragen und bei der Entscheidung über Nachrüstungen. Welche Pflichten Vermieter im Einzelfall treffen, ist eine rechtliche Frage. Sie gehört in die Beratung durch Fachanwälte oder Verbände, nicht in einen Ratgeber.

    Versicherung: eine Einordnung

    Für das Eigentum der Mieter ist meist deren Hausratversicherung zuständig. Laut ADAC erstattet sie bei einem Einbruch den Neuwert bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dabei gelten Entschädigungsgrenzen, die der Versicherer festlegt. Die Zurich weist darauf hin, dass zum Hausrat im Normalfall auch Gegenstände in Keller und Garage gehören. Je nach Tarif gibt es aber Obergrenzen oder besondere Bedingungen. Eigenes fahrlässiges Verhalten kann zur Kürzung der Leistung führen. Ein unverschlossenes Kellerabteil kann also Folgen haben.

    Diese Hinweise sind eine allgemeine Einordnung. Was im Einzelfall gilt, regeln die Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Mieter sollten diese prüfen oder direkt beim Versicherer nachfragen. Hausverwaltungen können darauf in ihren Mitteilungen hinweisen.

    So lesen Sie die Kellerzahlen richtig

    Kriminalstatistik ist kein Thermometer. Die Zahlen in diesem Beitrag sind belastbar, aber sie messen etwas Bestimmtes. Wer sie für Entscheidungen nutzt, sollte die Grenzen kennen.

    Gut zu wissen: Die PKS bildet nur das Hellfeld ab, also Taten, die der Polizei bekannt werden. Ein nicht angezeigter Kellereinbruch fehlt in jeder Zahl. Gezählt wird nach dem Tatortprinzip, also dort, wo die Tat geschah. Häufigkeitszahlen 2025 beruhen auf dem Zensus 2022, frühere Jahre auf dem Zensus 2011. Deshalb vergleicht dieser Beitrag Häufigkeitszahlen nur innerhalb von 2025 und Zeitreihen nur über Fallzahlen.

    Weitere Punkte gehören zur Einordnung:

    • Pandemiejahre: 2020 und 2021 haben Einbruchszahlen stark verzerrt. Der Vergleich 2019 gegen 2025 ist aussagekräftiger als der gegen ein Pandemiejahr.
    • Lokale Gebiete: Polizeipräsidien zählen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich. Köln umfasst im Bericht auch Leverkusen, München auch den Landkreis. Solche Werte sind keine Stadtwerte und lassen sich nicht direkt mit BKA-Zahlen vergleichen.
    • Abgrenzungen: Einige Berichte nennen den Diebstahl unter erschwerenden Umständen, andere den Einbruch in Keller. Die Zahlen liegen nah beieinander, sind aber nicht identisch.
    • Schadenserfassung: Unbekannte Schäden erfasst die PKS symbolisch mit einem Euro. Durchschnittswerte sind daher nur Näherungen.
    • Abweichende Zahlen im Netz: Manche Veröffentlichungen nennen höhere Kellerzahlen, weil sie einfache und schwere Diebstähle zusammenfassen. Dieser Beitrag nutzt durchgängig den Schlüssel 440*00 für den schweren Diebstahl.

    Für die Praxis heißt das: Die Statistik zeigt, wo und wie häufig Kellereinbrüche vorkommen. Ob ein bestimmtes Objekt gefährdet ist, zeigt erst die Begehung vor Ort. Wenn Sie Unterstützung bei der Sicherung von Wohnanlagen, Kellern oder Lagerflächen suchen, finden Sie bei BPS Protect einen Ansprechpartner. Einen Überblick bieten unsere Leistungen im Bereich Objektschutz.

    Häufige Fragen

    Wie viele Kellereinbrüche gab es 2025 in Deutschland?

    Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2025 des BKA wurden 82.791 Fälle von schwerem Diebstahl in oder aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen erfasst. 2024 waren es 97.078 Fälle, 2019 waren es 86.604.

    Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Kellereinbrüchen?

    Die Aufklärungsquote lag 2025 bundesweit bei 8,4 Prozent, also unter jeder zehnten Tat. Beim Wohnungseinbruch waren es laut BKA 14,1 Prozent. Kellertaten fallen oft erst spät auf, Spuren und Zeugen fehlen dann.

    Wo passieren die meisten Kellereinbrüche?

    Vor allem in Großstädten. Laut BKA lagen 2025 genau 49,6 Prozent der Kellereinbrüche in Städten ab 500.000 Einwohnern, obwohl dort nur 17,4 Prozent der Bevölkerung leben. Berlin kam allein auf 18.421 Fälle.

    Was sollte eine Hausverwaltung nach einem Kellereinbruch tun?

    Polizei rufen, Spuren sichern, Anzeige mit Aktenzeichen sicherstellen, alle Bewohner informieren und um Prüfung ihrer Abteile bitten. Danach beschädigte Türen und Schlösser instand setzen und den Vorfall mit Zeitpunkt und Begehungsstand dokumentieren.

    Zahlt die Hausratversicherung bei einem Kellereinbruch?

    Gegenstände im Keller zählen laut Zurich im Normalfall zum Hausrat. Der ADAC nennt Erstattung zum Neuwert bis zur Versicherungssumme, aber mit Entschädigungsgrenzen. Tarif und Bedingungen des eigenen Vertrags entscheiden im Einzelfall.

    Warum sollte man einen Kellereinbruch ohne Beute anzeigen?

    Nur angezeigte Taten erscheinen in der Statistik und helfen der Polizei, Serien und Schwerpunkte zu erkennen. 2025 blieben laut BKA 27.693 Kellereinbrüche im Versuch stecken. Auch diese Taten zeigen, wo Täter aktiv sind.

    Quellen

    • Bundeskriminalamt (BKA): Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Tabelle 01 Zeitreihe Bund, Fälle
    • Bundeskriminalamt (BKA): Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Tabelle 01 Bund, Tatortverteilung in Prozent
    • Bundeskriminalamt (BKA): Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Tabelle 07 Bund, Straftaten nach Schadenshöhe
    • Bundeskriminalamt (BKA): Polizeiliche Kriminalstatistik 2019 bis 2025, Tabelle 01 Länder, Fälle und Häufigkeitszahlen
    • Polizeipräsidium Köln: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Auswertebericht
    • Polizeidirektion Kiel: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Anlagen für die Landeshauptstadt Kiel
    • Polizeipräsidium München: Sicherheitsreport 2025
    • Polizeipräsidium Aachen: PKS-Bericht 2025
    • Polizeipräsidium Bielefeld: Jahresbilanz Kriminalität 2025
    • Polizeipräsidium Stuttgart: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025
    • Der Senator für Inneres Bremen: PKS 2025, Grundtabelle Stadt Bremen
    • Polizei Hessen: PKS 2025 Frankfurt am Main, Grundtabelle Straftaten
    • Polizei Nordrhein-Westfalen: Gemeinsam sicher wohnen! Gebäudeausstattung von Mehrfamilienhäusern
    • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: K-EINBRUCH
    • ADAC: Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl
    • Zurich Versicherung: Einbruchschutz und Hausratversicherung
    • Pavion: A Guide to Self Storage Security Systems
    • Storable: An Operators' Guide to Self-Storage Security
    • Avigilon: Guide to self-storage security systems and solutions
    • AMAROK: Effective Self Storage Security Strategies
    • Public Storage: What Are the Most Secure Self-Storage Facilities?
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