Effektiver Streifendienst für Rundum-Schutz
Den Begriff Streifendienst haben Sie bestimmt schon mal gehört, insbesondere in Kombination mit der Polizei. Darüberhinaus gibt auch die Möglichkeit, unseren privaten Streifendienst in Auftrag zu geben. Hierbei handelt es sich um einsatzunabhängige, berufliche Befahrungen unserer Mitarbeiter, die für einen zugewiesenen Schutzbereich tätig sind. Es handelt sich um ausgebildete Sicherheitskräfte, die dafür sorgen sollen, Schutz in bestimmten Bereichen zu gewährleisten. Dabei geht es darum, Gefahren abzuwehren und Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu verhindern.
Wir sichern Ihr Revier ab
Ein Streifendienst ist ein mobiler Sicherheitsdienst, der Objekte, Gelände oder ganze Stadtteile mit dem Fahrzeug bestreift und in unregelmäßigen Abständen kontrolliert. Egal ob es sich um ein Privatgelände oder eine Firma handelt, die besonderen Schutz bedarf: Immer dann, wenn Bewachung im Wechsel mehrerer Standorte gefragt ist, können Sie unseren Streifendienst in Anspruch nehmen. Wir übernehmen die Aufgabe wie bei einem Revierdienst, nur dass wir mit dem Auto unterwegs sind und dabei den Objektschutz sicherstellen. Das kann ein Gebäude, eine Anlage oder auch ein kompletter Stadtteil sein, der von unserem Streifendienst befahren wird. Dabei wird das Ganze mobil beaufsichtigt und erst bei Auffälligkeiten wird das Auto verlassen und die Gegend zu Fuß betrachtet. Sollten Unbefugte sich auf einem Grundstück aufhalten, wird sofort die Leitstelle bzw. die Polizei informiert. Auch Sie als Auftraggeber erhalten von uns einen Hinweis.
Erfolgreich
Geschickt
Engagiert
Streifendienst / Citystreife
Gegen Sachbeschädigungen, Lärmbelästung, Graffiti, Vermüllung, Einbrüche, Raubüberfälle
Unsere Citystreife ist in Geschäftsstraßen, Wohnquartieren, Parkanlagen und auf Parkflächen unterwegs. Sie zeigt Präsenz, dokumentiert Sachbeschädigungen, Graffiti und Vermüllung, informiert Ihre Ansprechpartner und verständigt bei Straftaten die Polizei.
Weil die Citystreife im öffentlichen Verkehrsraum oder in öffentlich zugänglichen Bereichen unterwegs ist, setzen wir dort nur Sicherheitskräfte mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ein. Das zeichnet unsere Citystreife aus:
Flexible und belastbare Einsatzmöglichkeiten
Gewerbegebiete, Wohngebiete, Parkräume
Zertifiziertes und professionell gekleidetes Personal
Zeitnahe Planung und Ausführung
Schutz von Personen und Sachwerten
Unser Streifendienst umfasst alle wichtigen Leistungen
Höchster Einsatz für Ihr Sicherheitsbedürfnis
Patrouillen
Wir übernehmen Patrouillen für Ihr Gelände. Dabei vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeitintervall und natürlich auch einen Ablaufplan, welche Bereiche wir kontrollieren und zu welchen Zeiten. Die Patrouille selbst findet in unterschiedlichen Intervallen statt, damit sich daraus keine Zeitmuster ergeben können, was Dieben und Einbrechern zum Vorteil gereicht werden könnte. Aus diesem Grund ändern wir ständig unsere Route und auch unsere Zeitintervalle, so dass es für Unbefugte schwer wird, das Grundstück zu betreten.
Observation
Auch die Observation von Mitarbeitenden oder Gebäuden ist möglich. Vorab besprechen wir mit Ihnen den zeitlichen Rahmen und natürlich auch welche Dinge wir schriftlich festhalten sollen, damit die Observation am Ende auch beweisbar ist. Sollten Sie beispielsweise vermuten, dass einige Mitarbeiter Sie bestehlen oder es immer wieder zu Einbrüchen in einem Gebäude kommt, können wir mit der Observation schnell die Handlanger stellen und diese der Polizei überführen.
Begehungen
Wie schon erwähnt, kann unser Streifendienst auch zu Fuß getätigt werden. Dabei gehen wir ebenfalls unterschiedliche Routen in unterschiedlichen Zeitintervallen ab, um so zu verhindern, dass Unbefugte Ihr Areal betreten. Gleichzeitig können wir auch überprüfen, ob die Anlage gesichert ist und alle Fenster und Türen geschlossen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, können wir auch dafür sorgen.
Schließdienste
Schließdienstes sind ebenfalls Teil unserer Dienstleistungen, insbesondere dann, wenn bestimmte Gebäude nur von einigen Personenkreisen betreten werden dürfen. Gerne können Sie uns die Schlüssel überlassen und wir kümmern uns darum, dass die Türen nur für die richtigen Mitarbeiter geöffnet werden. Mitarbeiter, die in diesen Bereichen keinen Zutritt haben, können dann das Gebäude nicht betreten. Ebenso können wir auch am Abend dafür sorgen, dass alle wichtigen Bereiche abgeschlossen sind. Gerne teilen Sie uns mit, welche Schließdienste wir für Sie übernehmen sollen.
Wir bestreifen auch mit Wachhund
Unser mobiler Streifendienst kann auch mit einem Wachhund durchgeführt werden. Das bedeutet, dass wir auch zu Fuß unterwegs sind und dabei von einem geschulten Wachhund begleitet werden. Dieser kann noch schneller herausfinden, ob Gefahr droht und schreckt zugleich Einbrecher und Diebe ab. So können Sie sicher sein, dass Ihr Firmengelände bewacht wird und Ihr Firmengut sicher ist.
Einsatz- und Streifendienst als Serviceleistung
Die Hauptaufgabe des Streifendienstes besteht darin, unterschiedliche Objekte zu bewachen und zu kontrollieren. Dafür sorgen wir, indem wir regelmäßige Patrouillen fahren und das zu unterschiedlichen Zeiten, damit niemand eine Routine feststellen kann. Das sorgt für mehr private und öffentliche Sicherheit und schreckt Diebe und Einbrecher ab. Zugleich können wir dafür sorgen, dass nur befugte Personen Ihr Grundstück betreten. So erhalten wir vorab alle Informationen über die Mitarbeiter, die auf dem Gelände arbeiten. Sollten andere Personen auf dem Grundstück angetroffen werden, kümmern wir uns darum, dass diese das Grundstück wieder verlassen und wir informieren Sie darüber. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bestimmte Tätigkeiten oder Mitarbeiter zu überwachen, die beispielsweise Anlass zur Sorge geben, wie Betriebsspionage oder Diebstahl. So werden diese Mitarbeiter überwacht und bei Auffälligkeiten informieren wir Sie sofort und natürlich die Leitstelle.
Sicherheit – überall und jederzeit
Bestreifung von Einkaufscentren/Einkaufsmalls
Parkplätzen und Parkhäuser
Gewerbeparks und Gewerbeobjekte
Innenstädte, Parkanlagen
Wohnobjekte und Wohnungen von Genossenschaften
Veranstaltungen verschiedenster Art
So arbeiten wir bei BPS Protect
Unser Streifendienst folgt einem festen, aber in den Zeiten bewusst unregelmäßigen Streifenplan, damit die Kontrollgänge nicht vorhersehbar sind. Jede Streife wird dokumentiert, so dass Sie nachvollziehen können, wann welches Objekt bestreift wurde. Ob Citystreife, Kontrollgang über ein Firmengelände oder Schließdienst am Abend – der Streifendienst lässt sich flexibel mit Objektschutz und Revierdienst kombinieren und ist die wirtschaftliche Alternative zur dauerhaften Bewachung eines einzelnen Standorts.
- Einsatzplanung: Vor Auftragsbeginn stimmen wir Objekt, Zeiten und Ablauf mit Ihnen ab und legen klare Zuständigkeiten fest.
- Einsatzleitung: Eine feste Ansprechperson steuert den Einsatz, koordiniert das Team und ist für Sie erreichbar.
- Dokumentation: Kontrollgänge und besondere Vorkommnisse werden nachvollziehbar protokolliert und auf Wunsch an Sie berichtet.
- Abstimmung: Wir passen den Ablauf laufend an Ihre Rückmeldungen und die Lage vor Ort an.
Rechtliche Grundlage für das Bewachungsgewerbe ist §34a der Gewerbeordnung; unser Personal verfügt über die erforderliche Sachkunde nach §34a GewO. Zu Arbeitssicherheit und Unfallverhütung orientieren wir uns an den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Fußstreife oder Fahrzeugstreife: welche Form zu Ihrem Gelände passt
Ein Streifendienst bestreift einen zusammenhängenden Bereich, statt viele einzelne Objekte nacheinander anzufahren wie der Revierdienst. Wie die Streife unterwegs ist, richtet sich nach Fläche, Wegen und Aufgabe:
| Streifenform | Stärken | Typische Einsatzorte |
|---|---|---|
| Fußstreife | nah an Menschen und Details, begeht Innenbereiche, Treppenhäuser und Passagen, ist ansprechbar | Einkaufspassagen, Wohnanlagen, Bürokomplexe, Veranstaltungsflächen |
| Fahrzeugstreife | legt große Strecken schnell zurück, hat Funk und Ausrüstung an Bord, ist bei einem Alarm schnell verlegt | Industrie- und Logistikareale, Parkflächen, Gewerbegebiete |
| Streife mit Diensthund | Spürsinn und Abschreckung auf unübersichtlichem Gelände, besonders nachts | Freiflächen, Lagerplätze, Baustellen |
| Kombinierte Streife | Anfahrt im Fahrzeug, Kontrollgang zu Fuß durch Gebäude und Außenbereiche | große Gelände mit mehreren Gebäuden |
Legen Sie vor dem Start fest, welche Bereiche zu Fuß begangen werden müssen und welche die Streife aus dem Fahrzeug einsehen kann. Davon hängen Personalbedarf und Streifendauer ab.
Streife im öffentlichen Raum: hier ist die Sachkundeprüfung Pflicht
Jede Wachperson braucht nach § 34a Abs. 1a GewO eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Für bestimmte Tätigkeiten verlangt das Gesetz mehr: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr dürfen nur Sicherheitskräfte mit bestandener Sachkundeprüfung übernehmen (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO).
Das betrifft mehr Streifen, als viele Auftraggeber annehmen. Öffentlicher Verkehrsraum sind Straßen, Plätze und Wege, die jeder nutzen darf, etwa bei einer Citystreife durch eine Geschäftsstraße. Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr sind private Flächen, die der Eigentümer für alle öffnet: Einkaufszentren, offene Passagen, Kundenparkplätze oder Parkhäuser. Wer dort bestreifen lässt, sollte sich die Sachkunde der eingesetzten Kräfte nachweisen lassen. Für eine Streife über ein umzäuntes Firmengelände ohne Publikumsverkehr genügt dagegen die Unterrichtung.
Bitten Sie Ihren Dienstleister vor dem Start um drei Nachweise: die Erlaubnis des Unternehmens nach § 34a Abs. 1 GewO, die IHK-Bescheinigungen über Unterrichtung oder Sachkundeprüfung der eingesetzten Kräfte und die Bestätigung, dass diese im Bewacherregister erfasst sind. Während der Streife tragen die Sicherheitskräfte einen Dienstausweis und sind als Sicherheitsdienst erkennbar, damit Besucher und Mitarbeitende sie nicht mit der Polizei verwechseln.
Auch mit Sachkunde hat eine private Streife keine polizeilichen Befugnisse. Sie handelt aus dem Hausrecht, das Sie als Auftraggeber übertragen, und aus den Rechten, die jedem Bürger zustehen, etwa der Notwehr nach § 32 StGB oder der vorläufigen Festnahme auf frischer Tat nach § 127 Abs. 1 StPO. Im öffentlichen Straßenraum heißt das in aller Regel: beobachten, ansprechen, dokumentieren und die Polizei verständigen. Mehr zur Prüfung lesen Sie im Ratgeber 34a GewO Sachkundeprüfung.
Welche Qualifikation die Streife braucht
Mindestens die Unterrichtung braucht jede Wachperson. Die Sachkundeprüfung kommt dazu, sobald die Streife öffentlich zugängliche Bereiche betritt.
Quelle: § 34a Abs. 1a Sätze 1 und 2 GewO. Einordnung der Beispiele durch BPS Protect, im Einzelfall entscheidet die tatsächliche Zugänglichkeit der Fläche.
Was eine private Streife darf
Private Sicherheitskräfte haben keine hoheitlichen Befugnisse. Sie handeln aus übertragenem Hausrecht und aus Rechten, die jedem zustehen.
Quellen: § 32 StGB, § 127 Abs. 1 StPO. Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Stand: 23.09.2026
Streifen bei Veranstaltungen und auf großen Flächen
Bei Veranstaltungen übernimmt der Streifendienst die Flächen zwischen den festen Posten: Parkplätze, Zufahrten, Zaunlinien, Backstage- und Lagerbereiche. Die Streife bemerkt, was an den Einlässen niemand sieht, etwa ein geöffnetes Bauzauntor, Fahrzeuge in Rettungswegen oder Personen, die über den Zaun steigen. Außerhalb der Öffnungszeiten sichert sie Aufbauten, Technik und Stände, zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten oder mehrtägigen Stadtfesten.
Für die Planung wichtig: Ist ein Gelände frei zugänglich, etwa ein Stadtfest ohne Einlasskontrolle, bewegt sich die Streife in einem Bereich mit öffentlichem Verkehr. Planen Sie dort Kräfte mit Sachkundeprüfung ein. Bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen verlangt das Gesetz die Sachkunde außerdem für Kräfte in leitender Funktion (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 GewO). Wie wir Streifen in ein Gesamtkonzept einbinden, zeigen unsere Seiten zum Veranstaltungsschutz und zur Bewachung von Weihnachtsmärkten.
Objektschutz, Streifendienst und Alarmverfolgung kombinieren
Viele Auftraggeber verbinden die Streife mit zwei weiteren Leistungen. Zu Betriebszeiten sichert ein stationärer Objektschutz Zugänge und Empfang. Nachts übernimmt die Streife, und löst in dieser Zeit die Einbruchmeldeanlage aus, fährt dieselbe Streife das Objekt als Alarmverfolgung an. So kennt die Person, die im Ernstfall kommt, das Gelände bereits aus ihren Rundgängen.
Betreuen Sie mehrere kleine Standorte statt eines großen Areals, ist der Revierdienst meist die wirtschaftlichere Wahl. Wie eine Alarmverfolgung von der Meldung bis zur Übergabe abläuft, erklärt unser Ratgeber zum Interventionsdienst.
Streifendienst - Wissenswertes & FAQ
Für welche Unternehmen und Privatpersonen macht ein mobiler Streifendienst Sinn?
Besitzen Sie ein großes Firmengelände, das zu Fuß nur schwer überwacht werden kann, dann ist der Streifendienst perfekt für Sie geeignet. Wir können mit unseren eigenen Dienstwagen unterschiedliche Strecken auf oder um das Firmengelände abfahren und dabei alles kontrollieren. Natürlich überprüfen wir auch gerne, ob alle Türen und Fenster geschlossen sind und ermöglichen es nur Befugten das Gelände zu betreten. Auch bei kleineren Unternehmen kann sich ein mobiler Streifendienst als sinnvoll betrachten lassen, wenn beispielsweise Sie aus der Entfernung das Unternehmen bewachen möchten. So können wir nur hin und wieder durch die Straßen fahren und so Einbrecher und Diebe abschrecken.
Welche Objekte können bestreift werden?
Es spielt keine Rolle, um welche Objekte es bei der Bestreifung geht. Unser Streifendienst richtet sich nicht nur an geschäftliche Unternehmen, sondern auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, einen privaten Streifendienst in Anspruch zu nehmen. Das kann beispielsweise sein, wenn ein Wohngebiet abgesichert werden soll. So fährt unser Streifendienst mehrmals die Nacht die Straßen ab und sorgt so für mehr Sicherheit. Diebe und Einbrecher werden dadurch abgeschreckt und suchen sich eine andere Gegend aus. Aber auch große Areale, die nicht zu Fuß durchkämmt werden können, eignen sich hervorragend für den mobilen Streifendienst. Mit ein oder zwei Fahrzeugen ist es leichter, die Bewachung durchzuführen.
Wie wird der Streifendienst kontrolliert?
Der Streifendienst muss natürlich rechtliche Vorschriften einhalten. Wir übernehmen Dienstleistungen, die zur Bewachung eines Objektes erfolgen. Gleichzeitig protokollieren wir alles, sodass Sie jederzeit unsere Tätigkeit als Streifendienst nachkontrollieren können. Das bedeutet, unsere Mitarbeiter erhalten regelmäßig ein Sicherheitstraining, einen Selbsthilfekurs und Sie müssen natürlich über einen Führerschein verfügen.
Was macht ein Streifendienst?
Ein Streifendienst bestreift ein Gelände oder Gebiet zu Fuß oder mit dem Fahrzeug, in wechselnden Abständen und auf wechselnden Wegen. Die Sicherheitskräfte kontrollieren Zugänge, Zäune und Beleuchtung, sprechen Unbefugte an, dokumentieren Schäden und verständigen bei Straftaten die Polizei. Jeder Rundgang wird protokolliert. Auf Wunsch übernimmt die Streife zusätzlich Schließdienste und fährt bei Alarm Ihrer Einbruchmeldeanlage das Objekt an.
Was ist ein Revier- und Streifendienst?
So werden mobile Sicherheitsdienste bezeichnet, die Revierkontrollen und Streifengänge verbinden. Die Revierstreife fährt mehrere Objekte in einem Gebiet nacheinander an, der Streifendienst bestreift ein zusammenhängendes Areal über längere Zeit. Viele Auftraggeber kombinieren beides: Revierkontrollen an kleineren Standorten, eine Streife auf dem Hauptgelände. Der bayerische Tarifvertrag etwa fasst beide als Revier- und Streifenwachdienst zusammen.
Darf ein privater Streifendienst auf öffentlichen Straßen patrouillieren?
Ja, aber nur mit Sicherheitskräften, die die Sachkundeprüfung vor der IHK bestanden haben. Das schreibt § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in öffentlich zugänglichen Privatflächen vor. Polizeiliche Befugnisse hat die Streife auch dann nicht. Sie beobachtet, spricht an, dokumentiert und verständigt die Polizei. Eingreifen darf sie nur im Rahmen der Jedermannsrechte wie Notwehr oder vorläufiger Festnahme.
Was kostet ein Streifendienst?
Der Preis ergibt sich aus Streifenzeiten, Streifenform, Größe des Geländes und der nötigen Qualifikation. Streifen in öffentlich zugänglichen Bereichen erfordern die Sachkundeprüfung, das wirkt sich auf den Tariflohn aus. In Berlin und Brandenburg liegt er seit 1. Januar 2026 im Objektschutz bei mindestens 15,15 €, mit Sachkundeprüfung bei 15,55 € je Stunde, zuzüglich Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlag. Einen verbindlichen Preis nennen wir nach Klärung Ihres Einsatzes.
