Umfassender Veranstaltungsschutz für ungestörte Events
Für die Sicherheit von Konzerten und Events
Schutz für Großveranstaltungen und Auftritte von Politikern
Veranstaltungsschutz ist die professionelle Absicherung von Events durch geschultes Sicherheitspersonal – von der Einlasskontrolle über den Ordnerdienst bis zum Crowd Management. Er sorgt dafür, dass Besucher, Künstler und Veranstalter sicher sind und die Veranstaltung reibungslos abläuft. Grundlage ist immer ein individuelles Sicherheitskonzept, das auf einer Risikoanalyse des Veranstaltungsortes aufbaut. Als Event-Sicherheitsdienst übernehmen wir diese Aufgabe deutschlandweit für Veranstaltungen jeder Größe.
Jedes Event bringt einzigartige Herausforderungen mit sich, die durch moderne Sicherheitskonzepte, eine präzise Risikoanalyse und gezielte Präventionsmaßnahmen gemeistert werden müssen. Nur so lassen sich Schwachstellen frühzeitig erkennen und potenzielle Gefahren effektiv minimieren.
Typische Beispiele für schutzbedürftige Veranstaltungen sind:
Rock-Konzerte
Auftritte von Politikern
Veranstaltungen
Parteitage
Straßenfeste
Betriebsfeiern
Sportfeste
Wochenmärkte
Sie planen eine Großveranstaltung und benötigen dafür den optimalen Schutz? BPS Protect übernimmt dafür den kompletten Veranstaltungsschutz – deutschlandweit.
Rufen Sie uns noch heute an. Wir machen das!
Übersicht
Kompetenz
Verantwortung
So geht Ihre Veranstaltung sicher über die Bühne
Event- und Veranstaltungsschutz von BPS Protect:
Sicherheitskonzept
Nach der Begehung des Veranstaltungsortes werden potentielle Schwachstellen ausgemacht und ein Konzept ausgearbeitet, mit welchen Maßnahmen und welchem Personal die höchstmögliche Sicherheit hergestellt werden kann. Dieses Sicherheitskonzept wird dann mit dem Veranstalter besprochen.
Einlasskontrollen
Bei den meisten Veranstaltungen ist stets der Zugang ein sehr sensibler Bereich. Beim Einlass werden qualifizierte Security-Mitarbeiter die Besucher und Gäste genau begutachten und mögliche Bedrohungen schon im Vorfeld abwehren. Dazu zählt die Mitnahme von verbotenen Gegenständen.
VIPs beschützen
Zu einem komplexen Veranstaltungsschutz gehört natürlich auch die Sicherheit der prominenten Gäste wie Künstler, Geschäftsleute und Politiker. Diese VIP müssen aufmerksam begleitet und professionell abgeschirmt werden – gegen plötzliche Angriffe, Attacken und Belästigungen jeglicher Art.
Sicherung der Bühne
Sowohl das eigentliche Veranstaltungsgeschehen – etwa auf einer Bühne – als auch die dazu gehörigen Bereiche wie Backstage, Küche, Sanitär und Technik müssen abgesichert werden. Dabei geht es darum, den Ablauf der Veranstaltung abzusichern und vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen.
Gelände bestreifen
Während eines Events muss auch das umliegende Areal im Auge behalten werden. Das kann das Gebäude betreffen, aber auch das umliegende Gelände. Dazu können die Veranstaltungsschützer das Umfeld bestreifen, die Ein- und Ausgänge besetzen und diverse technische Überwachungsmittel einsetzen.
Veranstaltungsschutz deutschlandweit:
Welche Veranstaltungen können wir absichern?
Als Event Sicherheitsdienst für ganz Deutschland sind wir für Sie als Veranstalter der erste Ansprechpartner für öffentliche, berufliche, aber auch private Events aller Art und zum Thema Veranstaltungsschutz. Dazu zählen etwa:
Konzerte und andere Musikevents
Messen
Events in Clubs und Diskotheken
Veranstaltungen in Kaufhäusern oder Einkaufspassagen
Sportevents
Volksfeste
Kongresse
private Veranstaltungen
u.v.m.
Wissenswertes zum Thema Veranstaltungsschutz & Event-Security
Unsere Experten erstellen für Sie perfekte Sicherheitskonzepte. Vor dem eigentlichen Veranstaltungsschutz steht eine gründliche und gut durchdachte Planung. Gemeinsam mit Ihnen als Veranstalter sehen wir uns die Örtlichkeit genau an und besorgen uns alle für eine optimale Vorausplanung benötigten Informationen.
Veranstaltungsschutz: Ablauf, Personal und häufige Fragen
Ein tragfähiges Sicherheitskonzept verbindet mehrere Bausteine: die Einlasskontrolle und Akkreditierung am Eingang, einen koordinierten Ordnerdienst im Innenbereich, professionelles Crowd Management bei hohem Besucheraufkommen, bei Bedarf einen dedizierten VIP-Schutz sowie die Bühnensicherung im Front-of-Stage-Bereich. Welche Bausteine zum Einsatz kommen, ergibt sich aus der Risikoanalyse des jeweiligen Veranstaltungsortes.
So arbeiten wir bei BPS Protect
In der Praxis beginnen wir mit einer Begehung des Veranstaltungsortes und stimmen das Sicherheitskonzept eng mit dem Veranstalter ab. Wir legen Postenpläne und Kräfteansätze fest, benennen eine feste Einsatzleitung als Ansprechpartner vor Ort und dokumentieren den Einsatz nachvollziehbar. Bei Vorkommnissen greifen abgestimmte Melde- und Eskalationswege. Unser Sicherheitspersonal verfügt über die nach §34a der Gewerbeordnung erforderliche Sachkunde; die rechtlichen Grundlagen sind im §34a GewO geregelt. Für Arbeitssicherheit orientieren wir uns an den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Ab wann ist ein Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen Pflicht?
Eine feste bundesweite Personenzahl gibt es nicht. Maßgeblich sind die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie die Auflagen der Genehmigungsbehörde, die sich an Besucherzahl, Veranstaltungsart und örtlichen Gegebenheiten orientieren. Bei größeren Veranstaltungen wird ein Sicherheits- und Ordnungsdienst in der Regel als Auflage vorgeschrieben.
Welche Qualifikation braucht das Sicherheitspersonal?
Für Bewachungstätigkeiten ist mindestens die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach §34a GewO erforderlich. Für sensible Aufgaben wie Einlasskontrolle oder Bühnensicherung setzen wir entsprechend erfahrene und geschulte Kräfte ein.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Wie skaliert Veranstaltungsschutz mit der Besucherzahl?
Der Personalbedarf wächst nicht linear mit der Besucherzahl, sondern in Stufen – und die entscheidenden Schwellen legen die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer sowie die zuständige Behörde im Einzelfall fest. Ein pauschaler, bundesweit gültiger „Ordnerschlüssel“ existiert nicht. Die Versammlungsstättenverordnung des Landes Brandenburg greift beispielsweise ab Räumen für mehr als 200 Besucher; ab mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber nach § 43 BbgVStättV ein Sicherheitskonzept aufstellen, das die Mindestzahl der Ordnungsdienstkräfte selbst festlegt – abgestimmt mit den zuständigen Behörden. Die konkrete Zahl ist also Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung, nicht einer Formel.
Praktisch bedeutet das für Ihre Planung: Wir leiten den Kräfteansatz aus den Merkmalen Ihrer Veranstaltung ab und stimmen ihn mit der Genehmigungsbehörde ab. Maßgeblich sind dabei:
- Besucherstruktur: Sitzplätze oder Stehplätze, Altersstruktur, Alkoholausgabe, erwartete Emotionalisierung.
- Geometrie der Fläche: Anzahl und Breite der Zugänge, Engstellen, Rettungswege, Sichtbeziehungen zur Bühne.
- Programm und Prominenz: Auftritte mit hoher Anziehungskraft, politische Redner, Pressepräsenz.
- Dauer und Tageszeit: Mehrtagesbetrieb erfordert Schichtmodelle, Nachtbetrieb zusätzliche Beleuchtung und Kontrollgänge.
Sicherheitskonzept: Inhalt, Zuständigkeit und Vorlaufzeit
Ein Sicherheitskonzept ist das schriftliche Führungsdokument Ihrer Veranstaltung – verantwortlich dafür ist der Betreiber beziehungsweise Veranstalter, erstellt wird es in der Praxis gemeinsam mit einem fachkundigen Dienstleister und im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Verlangt wird es spätestens ab den in den Landesverordnungen genannten Schwellen, häufig ab mehr als 5.000 Besucherplätzen; in Berlin ist der Nachweis nach § 37 Abs. 2 der Betriebs-Verordnung (BetrVO) gegenüber den beteiligten Stellen mit deutlichem zeitlichem Vorlauf zu führen. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit vor dem ersten Aufbautag.
Inhaltlich deckt ein belastbares Veranstaltungsschutz-Konzept mindestens ab:
- Gefährdungsbeurteilung: Szenarien von Gedränge und Unwetter über medizinische Notfälle bis zu Störungen durch Dritte.
- Kräfteansatz und Postenplan: Wer steht wann wo, mit welchem Auftrag und welcher Qualifikation.
- Zutritts- und Einlassregelung: Kontrolltiefe, Hausordnung, Umgang mit verbotenen Gegenständen.
- Räumungs- und Evakuierungskonzept: Entfluchtungszeiten, Sammelplätze, Aufgaben der Räumungshelfer.
- Kommunikation: Meldewege, Funkkreise, Textbausteine für Sicherheitsdurchsagen.
- Dokumentation: Einsatztagebuch, Übergaben, Nachbereitung.
Zusammenspiel mit Behörden, Feuerwehr und Rettungsdienst
Bei Großveranstaltungen ist der private Ordnungsdienst ein Glied in einer Kette, die er nicht allein führt – deshalb definieren wir Schnittstellen, bevor der erste Besucher kommt. Die Ordnungsdienstleitung ist zentraler Ansprechpartner für Polizei und Feuerwehr, führt die eigenen Kräfte und übergibt bei Eintritt eines Schadensereignisses geordnet an die Einsatzkräfte. Eine Brandsicherheitswache ist bei großen Bühnen- und Szenenflächen nach den Versammlungsstättenverordnungen vorgesehen, sofern die Brandschutzdienststelle nicht ausreichend ausgebildete eigene Kräfte des Betreibers anerkennt. Ergänzend planen wir den sanitätsdienstlichen Bedarf auf Basis der erwarteten Besucherzahl und des Gefährdungsbildes ein.
In der Betriebsphase arbeiten wir mit einer gemeinsamen Lagedarstellung: definierte Funkkreise, ein fester Meldeweg zur Veranstaltungsleitung und klare Abbruchkriterien, ab wann der Betrieb reduziert oder eingestellt wird.
Welche Ausrüstung im Veranstaltungsschutz zum Einsatz kommt
Die Ausrüstung folgt dem Konzept, nicht umgekehrt – jedes Mittel muss einen Auftrag im Postenplan haben. Bei der Eventabsicherung setzen wir typischerweise ein:
- Funktechnik: digitale Handfunkgeräte mit getrennten Kreisen für Einlass, Fläche und Führung. Für Großveranstaltungen erteilt die Bundesnetzagentur kurzfristige Frequenzzuteilungen im Betriebsfunk.
- Zutrittstechnik: Scanner für Ticketcodes, Akkreditierungsausweise und getrennte Spuren für Besucher, Crew und VIP – Details zur Umsetzung finden Sie bei unseren Zugangskontrollen.
- Detektion: Handsonden und Torsonden zur Metalldetektion, Taschenkontrollplätze mit Sichtschutz.
- Besucherlenkung: Absperrgitter, Wellenbrecher vor der Bühne, Leitsysteme, Beschilderung und Notausgangskennzeichnung.
- Licht: mobile Beleuchtung für Kontrollplätze, Parkflächen und Wege im Nachtbetrieb.
- Kennzeichnung: einheitliche Dienstkleidung und Ausweise der Wachpersonen nach den Vorgaben der Bewachungsverordnung.
- Dokumentation: Zählsysteme für die Besucherkapazität, Einsatztagebuch, Vorfallberichte.
Woran Sie einen geeigneten Sicherheitsdienst für Veranstaltungen erkennen
Entscheidend sind nachprüfbare Nachweise, nicht Referenzlisten – fünf Punkte sollten Sie vor der Beauftragung abfragen:
- Erlaubnis und Registrierung: Das Bewachungsgewerbe ist nach § 34a GewO erlaubnispflichtig; Wach- und Leitungspersonal ist im Bewacherregister an- und abzumelden.
- Qualifikation der Führungskräfte: Für die Leitung von Bewachungen bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen verlangt § 34a Abs. 1a GewO ausdrücklich die Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer – die 40-stündige Unterrichtung genügt hier nicht.
- Versicherungsschutz: § 14 der Bewachungsverordnung schreibt Mindestversicherungssummen je Schadensereignis vor: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Lassen Sie sich die Police zeigen.
- Kapazität und Eigenpersonal: Wie viele eigene Kräfte stehen zur Verfügung, wie werden Subunternehmer geprüft, wie ist die Schichtreserve geplant?
- Konzeptkompetenz: Kann der Dienstleister das Sicherheitskonzept fachlich mittragen und im Behördengespräch vertreten? Als Orientierung für Leistungsbeschreibung und Qualitätsstufen dient die Normenreihe DIN 77200 für Sicherheitsdienstleistungen.
Eventabsicherung in Berlin und Brandenburg – und deutschlandweit
Unser Stammsitz ist Berlin, unser Haupteinsatzgebiet die Hauptstadtregion und Brandenburg – und genau dort liegt der Vorteil für Ihre Veranstaltung: kurze Wege zu den Genehmigungsbehörden, Ortskenntnis bei Locations und Verkehrsführung sowie kurzfristig verfügbare Reserven. Wie unser regionaler Betrieb aufgebaut ist, zeigt die Seite zum stationären Sicherheitsdienst in der Hauptstadtregion. Außerhalb der Region setzen wir Veranstaltungsschutz deutschlandweit um, mit reisender Führungsmannschaft und regional aufgestockten Kräften. Beachten Sie dabei: Die einschlägige Versammlungsstättenverordnung ist Landesrecht, die Anforderungen unterscheiden sich je Bundesland. Wir prüfen vor Angebotsabgabe, welche Verordnung für Ihren Veranstaltungsort gilt.
Was den Aufwand für die Absicherung Ihrer Veranstaltung bestimmt
Den Aufwand treiben nicht die Besucherzahlen allein, sondern die Summe aus Fläche, Dauer und Risikoprofil. Diese Faktoren wirken sich am stärksten aus:
- Zahl der zu besetzenden Posten: jeder Zugang, jede Engstelle und jeder Notausgang bindet Personal über die gesamte Betriebszeit.
- Kontrolltiefe am Einlass: Sichtkontrolle, Taschenkontrolle oder Detektion unterscheiden sich deutlich im Zeit- und Personalbedarf pro Besucher.
- Betriebsdauer und Schichtlänge: Auf- und Abbauphasen, Nachtbewachung des Geländes und Mehrtagesbetrieb erfordern zusätzliche Schichten.
- Qualifikationsmix: Anteil an sachkundegeprüften Kräften, Führungsebene, Räumungshelfer, Brandschutzhelfer.
- Zusatzleistungen: Begleitschutz für Prominente und Redner sowie Technik, Fahrzeuge und Beleuchtung.
- Behördliche Auflagen: Nachforderungen aus dem Genehmigungsverfahren können den Kräfteansatz nachträglich erhöhen.
Eine belastbare Kalkulation entsteht deshalb erst nach Sichtung von Flächenplan, Programm und Genehmigungslage. Senden Sie uns diese Unterlagen zu, dann erhalten Sie einen konkreten Kräfteansatz statt einer Pauschale.
Ob Sie die Leistung als Event-Security, als Veranstaltungs-Security, als Security für Events oder als Eventschutz ausschreiben: Gemeint ist derselbe Leistungsumfang aus Konzept, Ordnungsdienst, Einlasskontrolle und Dokumentation. Wir bilden ihn für Sie in einem einzigen Leistungsverzeichnis ab – von der Einzelbühne bis zur Massenveranstaltung, bei Bedarf ergänzt um Objektschutz für Technik und Aufbauten. Ergänzende Hinweise zum Arbeitsschutz im Veranstaltungsbetrieb liefert die DGUV Information „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen“.
Versammlungsstättenrecht im Vergleich: Muster, Brandenburg und Hauptstadt
Ob Ihre Veranstaltung unter das Versammlungsstättenrecht fällt, entscheidet die Kapazität, nicht das Etikett „Event“ oder „Konzert“. Die Bauministerkonferenz hat dafür die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) vorgelegt, Fassung Juni 2005, zuletzt geändert im Juli 2014. Die Länder übernehmen sie in eigenes Recht: Brandenburg in der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung (BbgVStättV) vom 28. November 2017, zuletzt geändert am 11. November 2025. Berlin hat keine eigenständige Versammlungsstättenverordnung, die Betriebsvorschriften stehen in Abschnitt 4 (§§ 23 bis 39) der Betriebs-Verordnung (BetrVO) vom 10. Oktober 2007.
Für Ihre Planung ist das Ergebnis des Vergleichs eindeutig: Die Besucherschwellen sind in allen drei Regelwerken gleich. Es unterscheiden sich die Paragrafen und einzelne Zuständigkeiten.
| Pflicht | Schwelle | MVStättV | BbgVStättV | Berlin (BetrVO) |
|---|---|---|---|---|
| Anwendungsbereich Versammlungsraum | mehr als 200 Besucher | § 1 Abs. 1 Nr. 1 | § 1 Abs. 1 Nr. 1 | § 23 Abs. 1 Nr. 1 |
| Freiluft mit Szenenfläche und Tribünen | mehr als 1.000 Besucher | § 1 Abs. 1 Nr. 2 | § 1 Abs. 1 Nr. 2 | § 23 Abs. 1 Nr. 2 |
| Gesondertes Räumungskonzept | mehr als 1.000 Besucher | § 42 Abs. 1 | § 42 Abs. 1 | § 36 Abs. 1 |
| Brandsicherheitswache | Szenenfläche über 200 m² | § 41 Abs. 2 | § 41 Abs. 2 | § 35 Abs. 2 |
| Sicherheitskonzept mit Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst | mehr als 5.000 Besucherplätze | § 43 Abs. 2 | § 43 Abs. 2 | § 37 Abs. 2 |
| Anzeige bei der Rettungsdienstbehörde | mehr als 5.000 Besucher | § 41 Abs. 3 | § 41 Abs. 3 | § 35 Abs. 3 |
| Stadien und Freisportanlagen | mehr als 5.000 Besucher | § 1 Abs. 1 Nr. 3 | § 1 Abs. 1 Nr. 3 | § 23 Abs. 1 Nr. 3 |
Wie viele Besucher eine Fläche rechnerisch fasst, regelt § 1 Abs. 2 MVStättV, sofern die Bauvorlagen nichts anderes festlegen: ein Besucher je m² bei Sitzplätzen an Tischen, zwei je m² bei Reihenbestuhlung und bei Stehplätzen, zwei je laufendem Meter Stufenreihe. Ein Raum mit 120 m² Stehfläche kommt damit auf 240 Besucher und liegt bereits über der 200er-Schwelle.
Die Abweichungen der BetrVO betreffen die Praxis. Dort ist die Brandsicherheitswache schon bei jeder technischen Probe vorgeschrieben, und sie kann von der Feuerwehr oder vom Betreiber gestellt werden, wenn dieser genügend ausgebildete Selbsthilfekräfte nachweist. Nach MVStättV und BbgVStättV stellt sie grundsätzlich die Feuerwehr, es sei denn, die Brandschutzdienststelle bestätigt ausreichend eigene Kräfte. Außerdem nennt § 37 BetrVO den Sanitätsdienst ausdrücklich als Bestandteil des Sicherheitskonzepts.
Besucherschwellen in allen drei Regelwerken
Die Werte sind in Muster, Brandenburg und der Hauptstadt identisch. Die Paragrafen unterscheiden sich, weil die Hauptstadt die Regeln in ihre Betriebs-Verordnung eingegliedert hat.
Quellen: MVStättV (Fassung Juni 2005, geändert Juli 2014), BbgVStättV vom 28.11.2017 (zuletzt geändert 11.11.2025), BetrVO vom 10.10.2007. Abgerufen am 23.09.2026.
Wo die Hauptstadtregel abweicht
Gleiche Schwellen, aber andere Zuständigkeiten bei Brandsicherheitswache und Sanitätsdienst.
Quellen: § 41 Abs. 2 MVStättV, § 41 Abs. 2 BbgVStättV, §§ 35 und 37 BetrVO. Abgerufen am 23.09.2026.
Pauschale Mindeststärke des Sanitätsdienstes
Orientierungswerte der Berliner Feuerwehr für Veranstaltungen ohne besonderes Risiko, gemessen an den zeitgleich Anwesenden.
Quelle: Berliner Feuerwehr, Merkblatt „Sanitätsdienst bei Veranstaltungen“, Stand 12.03.2020, Version 1.4. Gilt für die Hauptstadt, andere Länder regeln das eigenständig.
Stand: 23.09.2026
Rollen im Veranstaltungsschutz: wer wofür zuständig ist
Das Versammlungsstättenrecht benennt die Rollen ausdrücklich. Im Sicherheitskonzept sollte jede davon mit Namen und Erreichbarkeit besetzt sein:
- Veranstaltungsleitung: Der Betreiber oder eine beauftragte Veranstaltungsleitung ist während des Betriebs ständig anwesend und stellt das Zusammenwirken von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sicher (§ 38 MVStättV).
- Ordnungsdienstleitung: Betreiber oder Veranstalter bestellen sie, ihr untersteht der gesamte Ordnungsdienst (§ 43 Abs. 3 MVStättV).
- Ordner und Einlasskräfte: Sie kontrollieren Ein- und Ausgänge sowie die Zugänge zu den Besucherblöcken, achten auf die zulässige Besucherzahl und die Anordnung der Plätze und übernehmen Sicherheitsdurchsagen und die geordnete Evakuierung (§ 43 Abs. 4 MVStättV).
- Crowd Management: kein eigener Begriff der Verordnung, sondern die praktische Umsetzung dieser Pflichten: Zählung an den Zugängen, Sperrung voller Blöcke und Umleitung, bevor sich vor Engstellen Stau bildet.
- Brandsicherheitswache: vorgeschrieben bei erhöhter Brandgefahr und bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen oder Szenenflächen über 200 m², ihren Anweisungen ist zu folgen (§ 41 Abs. 1 und 2 MVStättV).
- Sanitätsdienst: beauftragt der Veranstalter auf eigene Kosten, er gehört nicht zum öffentlichen Rettungsdienst. Hintergründe erklärt unser Ratgeber zum Sanitätsdienst bei Veranstaltungen.
- Verantwortliche für Veranstaltungstechnik: Auf Großbühnen, Szenenflächen über 200 m² und in Mehrzweckhallen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sind mindestens zwei anwesend, je eine Person für Bühnen- und für Beleuchtungstechnik (§ 40 Abs. 3 MVStättV).
BPS Protect übernimmt Ordnungsdienst und Einlass mit fester Einsatzleitung, auf Wunsch auch die Brandsicherheitswache, und legt die Schnittstellen zu Sanitätsdienst und Veranstaltungstechnik im Konzept fest.
Sanitätsdienst: die Orientierungswerte der Feuerwehr
Konkrete Zahlen nennt das Merkblatt „Sanitätsdienst bei Veranstaltungen“ der Berliner Feuerwehr (Stand 12.03.2020). Unter 500 zeitgleich Anwesenden wird in der Regel kein Sanitätsdienst gefordert. Ohne besonderes Risiko genügen bei 500 bis 1.000 Anwesenden mindestens zwei, bei 1.001 bis 3.000 mindestens vier Helfende mit mindestens 60 Stunden Ausbildung. Darüber oder bei besonderem Risiko wird nach einem Punkteschema bemessen und mit der Feuerwehr abgestimmt. Der Sanitätsdienst steht spätestens zum Einlass in voller Stärke bereit, und jeder Ort auf mindestens 90 % des Geländes soll innerhalb von vier Minuten mit einem Defibrillator erreichbar sein. In Brandenburg legt die zuständige Behörde die Auflagen im Genehmigungsverfahren fest.
Planungsvorlauf: welche Frist wann fällig wird
Ein belastbarer Zeitplan rechnet vom Veranstaltungstag rückwärts. Feste Fristen nennen Verordnungen und Behörden nur an wenigen Stellen, diese sollten Sie kennen:
- Veranstaltungserlaubnis: Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum der Hauptstadt ist das Bezirksamt zuständig. Das Service-Portal Berlin nennt als Vorlauf „bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung“ und eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 4 bis 9 Wochen. Sicherheitskonzept, Lageplan und erwartete Besucherzahl sollten deshalb vor dem Antrag stehen.
- Anzeige ab 5.000 Besuchern: Solche Veranstaltungen sind der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde „rechtzeitig“ anzuzeigen (§ 41 Abs. 3 MVStättV und BbgVStättV, § 35 Abs. 3 BetrVO). Eine Zahl nennt die Verordnung nicht, wir empfehlen die Anzeige zusammen mit dem Erlaubnisantrag.
- Technische Probe: Bei Großbühnen, Szenenflächen über 200 m² und Gastspielen mit eigenem Szenenaufbau findet vor der ersten Veranstaltung eine nichtöffentliche technische Probe statt, die der Bauaufsicht mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen ist (§ 40 Abs. 6 MVStättV).
- Veranstaltungstag: Sanitätsdienst in voller Stärke ab Einlass, Veranstaltungsleitung ständig vor Ort, Einweisung aller Ordner vor der Öffnung.
In Brandenburg nennen die Ordnungsbehörden der Gemeinden ihre Fristen selbst. Fragen Sie dort nach, bevor Sie den Termin festlegen.
Von der Genehmigung bis zum Einlass
In zeitlicher Reihenfolge, gerechnet ab dem Veranstaltungstag.
Quellen: Service-Portal Berlin (Leistung 324911), MVStättV, BbgVStättV, BetrVO, Merkblatt der Berliner Feuerwehr. Für Brandenburg nennen die Ordnungsbehörden der Gemeinden ihre Fristen selbst.
Wer am Veranstaltungstag wofür zuständig ist
Die Rollen, die das Versammlungsstättenrecht ausdrücklich benennt.
Quellen: MVStättV §§ 38, 40, 41, 43; BbgVStättV gleiche Paragrafen; BetrVO §§ 32, 34, 35, 37; § 34a Abs. 1a GewO.
Stand: 23.09.2026
Welche Regeln für welche Veranstaltungsart gelten
- Saal und Halle (Kongress, Gala, Betriebsfeier): Versammlungsstättenrecht ab mehr als 200 Besuchern je Raum, auch bei mehreren Räumen mit gemeinsamen Rettungswegen.
- Open Air mit Bühne und Tribüne: ab mehr als 1.000 Besuchern, sofern Bühne und Tribüne keine Fliegenden Bauten sind.
- Stadien und Freisportanlagen: ab mehr als 5.000 Besuchern auf Tribünen.
- Zelte und mobile Bühnen: Fliegende Bauten sind vom Anwendungsbereich ausgenommen (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 MVStättV). Sie brauchen eine Ausführungsgenehmigung mit Prüfbuch und dürfen erst genutzt werden, wenn ihre Aufstellung unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist.
- Straßenfeste und Märkte im öffentlichen Straßenland: Hier greift die Veranstaltungserlaubnis nach Straßen-, Grünanlagen- und Immissionsschutzrecht, Auflagen zu Ordnungs- und Sanitätsdienst setzt die Genehmigungsbehörde.
- Clubs und Diskotheken: Für Bewachungen im Einlassbereich verlangt § 34a Abs. 1a GewO die Sachkundeprüfung vor der IHK, die Unterrichtung reicht nicht. Diese Kräfte stellen wir über unseren Doorman-Service.
Planen Sie ein Event in der Hauptstadtregion, finden Sie regionale Details auf unserer Seite zum Veranstaltungsschutz in Berlin.
Veranstaltungsverlauf und Schutzmaßnahmen
Damit ein gelungenes Event, wie ein Konzert, einen perfekten und reibungslosen Ablauf haben kann, gibt es im Rahmen des Veranstaltungsschutzes einiges vorzubereiten. Der Fokus liegt dabei zunächst einmal auf der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes, damit die benötigten Leistungen wie Einlasskontrollen, die Organisation und Installation von Sicherheitstechnik und andere Dienstleistungen am Tag des Konzerts organisiert und auch einsatzbereit sind.
Planung der Sicherheitskonzeption
Bevor wir mit Ihnen oder dem Management gemeinsam ein Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung wie ein Konzert entwickeln, sammeln und analysieren wir alle dafür benötigten Informationen.
Dies kann den Veranstaltungsort wie Besonderheiten vor Ort, den Hinweis auf Störaktionen oder auch die Anzahl der zu erwartenden Besucher betreffen. Bei einem Konzert unter öffentlichem Himmel spielt auch die Wettervorhersage eine Rolle, ebenso wie zu erwartende Störungen des Verkehrs durch andere Veranstaltungen. Wichtig ist es auch, festzustellen, ob der Sänger oder die Sängerin des Konzerts einen besonderen Schutz in Form eines Personenschutzes durch geschultes Personal unserer Security Firma benötigt. Auch Vorerfahrungen aus vorangegangenen Events sollten bei der Konzeptplanung berücksichtigt werden.
Das Expertenteam von BPS Protect bespricht das entworfene Sicherheitskonzept und die damit verbundenen Einsatzpläne ausführlich mit Ihnen oder Ihrem Management. Ebenso klären wir Sie über die Anzahl der Einsatzkräfte auf und bereiten alle Security-Mitarbeiter gründlich auf den Einsatz vor.
Routinierte Abläufe
Die Organisation und Absicherung eines größeren Events, wie eines Bundesliga-Spiels, ist heutzutage ohne umfangreiche Sicherheitsdienstleistungen nicht mehr denkbar. Man kann sich ein Fussballspiel ohne Einlasskontrollen, Sicherheitstechnik, Personenschutz für VIPs und andere Maßnahmen wie die Sicherung des Parkplatzes gar nicht mehr vorstellen. Dafür sind solche Events schon von der Zuschauerzahl her viel zu groß. Sicherheit geht bei solchen Veranstaltungen für alle Beteiligten vor, wie man auch aus negativen Ereignissen aus der Vergangenheit lernen musste.
Damit es während solcher Großveranstaltungen nicht zu Tumulten, Sicherheitsbedrohungen, Ausschreitungen oder anderen die Sicherheit gefährdenden Störungen kommt, benötigen Sie einen erfahrenen Wachschutz für Veranstaltungen für Berlin mit viel Kompetenz wie die geschulten Mitarbeiter von BPS Protect.
Unsere Security Firma besteht aus einem eingespielten Team von hoch qualifizierten Mitarbeitern, die routiniert alle geplanten Abläufe und Sicherheitsmaßnahmen organisieren und umsetzen, ohne dass dies besonders auffällt. Wir arbeiten unter Hochdruck für Sie, aber stets diskret und im Hintergrund. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie dem Rettungsdienst, der Polizei oder der Feuerwehr, mit denen wir eine gemeinsame Einsatzleitstelle organisieren, gelingt aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich vollkommen reibungslos.
Crowdmanagement
Der Begriff „Crowdmanagement“ meint übersetzt eigentlich nichts anderes als die dezente Überwachung und falls nötig auch die Steuerung der Menschenmassen an neuralgischen Punkten während eines großen Events. Rock- und Popkonzerte sind ein gutes Beispiel für Events, bei denen ein gut durchdachtes Crowdmanagement gefordert ist. Dabei geht es vor allem darum, die Besucherströme sicher und geregelt im Bereich des Einlasses und des weiteren Verlaufs auf dem Areal zu lenken. Dies ist natürlich umso herausfordernder, je mehr Menschen eine Veranstaltung besuchen. Die Steuerung von enorm hohen Besucherströmen gelingt nur mit Ruhe, Gelassenheit und Information. Ein Event-Shuttleservice kann ebenfalls gebucht werden.
Unsere Mitarbeiter bleiben auch dann ruhig und behalten den Überblick, wenn die Menge Ihre Unzufriedenheit über ein zu langsam empfundenes Vorankommen in der Schlange beim Einlass oder in anderen angespannten Situationen äußert. Dank modernster Kommunikationstechnik ist es zudem für das ganze Team immer möglich, sich zu verständigen und in Notfällen rasch und kompetent zu reagieren.
Einlasskontrollen
Als Security Firma gehören Einlasskontrollen zu unserem täglichen Brot. Wir sorgen dafür, dass nur Personen mit einem gültigen Ticket hereingelassen werden. Gleichzeitig kann es nötig sein, durch Leibesvisitationen oder Taschenkontrollen nach nicht erlaubten oder gefährlichen Gegenständen wie Waffen oder Glasflaschen zu suchen. Auch der kontrollierte Auslass nach dem Konzert sowie die Freihaltung von Fluchtwegen und überwachte Brandschutzmeldeanlagen gehört als versierter Veranstaltungsschutz für Berlin zu unseren Dienstleistungen.
Individuelle Gästebetreuung
Im Rahmen unseres Angebots an Sicherheitsdienstleistungen geleiten wir auch besondere Gäste in den VIP-Bereich und betreuen und beschützen Sie dort angemessen. Je nach Vereinbarung kontrollieren und schützen wir auch den jeweiligen Backstage-Bereich bei Konzerten.
Event-Security bei Großevents: Behördliche Vorgaben
Ab welcher Größe ein Sicherheitskonzept und ein Ordnungsdienst vorgeschrieben sind, regeln die Versammlungsstättenverordnungen der Länder: Bei Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen muss der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufstellen, das auch die Zahl der Ordnungskräfte festlegt (§ 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung, in Brandenburg § 43 BbgVStättV). Unterhalb dieser Schwelle kann die Genehmigungsbehörde im Einzelfall Auflagen erteilen. Wir empfehlen Ihnen schon aus versicherungstechnischen Gründen, bei allen größeren Veranstaltungen unseren Event Sicherheitsdienst zu kontaktieren. In unserem Consulting-Angebot beraten unsere Mitarbeiter Sie gerne ausführlicher und beantworten all Ihre offenen Fragen!
Gibt es in Berlin eine eigene Versammlungsstättenverordnung?
Nein. Berlin hat die Betriebsvorschriften für Versammlungsstätten in Abschnitt 4 der Betriebs-Verordnung (BetrVO) vom 10. Oktober 2007 geregelt, §§ 23 bis 39. Die Besucherschwellen entsprechen der Muster-Versammlungsstättenverordnung und der Brandenburger BbgVStättV: mehr als 200 Besucher je Versammlungsraum, mehr als 1.000 bei Freiluftbühnen mit Tribünen, Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit den Behörden ab mehr als 5.000 Besucherplätzen (§ 37 Abs. 2 BetrVO).
Wer stellt die Brandsicherheitswache bei einer Veranstaltung?
Nach § 41 Abs. 2 der Muster-Versammlungsstättenverordnung und der BbgVStättV grundsätzlich die Feuerwehr, sobald auf einer Großbühne oder einer Szenenfläche über 200 m² gespielt wird. Eigene Kräfte des Betreibers genügen nur, wenn die Brandschutzdienststelle das bestätigt. Die Berliner BetrVO erlaubt in § 35 Abs. 2 ausdrücklich beides: Feuerwehr oder Betreiber mit ausreichend ausgebildeten Selbsthilfekräften, deren Zahl mit der Feuerwehr festgelegt wird.
Wie viele Sanitäter braucht eine Veranstaltung?
Das hängt von der Zahl der zeitgleich Anwesenden und vom Risiko ab. Das Merkblatt der Berliner Feuerwehr (Stand 12.03.2020) nennt als Orientierung: unter 500 Anwesenden in der Regel kein Sanitätsdienst, bei 500 bis 1.000 mindestens zwei und bei 1.001 bis 3.000 mindestens vier Helfende, sofern kein besonderes Risiko besteht. Bei größeren oder riskanteren Veranstaltungen wird nach Punkteschema bemessen und mit der Feuerwehr abgestimmt.
Wie viel Vorlauf braucht die Genehmigung einer Veranstaltung?
Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum ist in Berlin das Bezirksamt zuständig. Das Service-Portal Berlin nennt einen Antrag „bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung“ und eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 4 bis 9 Wochen. Das Sicherheitskonzept sollte vorher stehen. Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern sind zusätzlich der Rettungsdienstbehörde rechtzeitig anzuzeigen. In Brandenburg erfragen Sie die Fristen beim Ordnungsamt der Gemeinde.
Wie wird die zulässige Besucherzahl einer Fläche berechnet?
Wenn die Bauvorlagen nichts anderes festlegen, gilt § 1 Abs. 2 der Muster-Versammlungsstättenverordnung: ein Besucher je Quadratmeter bei Sitzplätzen an Tischen, zwei je Quadratmeter bei Reihenbestuhlung und bei Stehplätzen, zwei je laufendem Meter Stufenreihe. Flächen, die Besucher nicht betreten dürfen, zählen nicht mit. Ein Raum mit 120 m² Stehfläche fasst rechnerisch 240 Besucher und fällt damit bereits unter das Versammlungsstättenrecht.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns.
Sie planen eine Veranstaltung? Dann muss sie auch geschützt werden. Beauftragen Sie dafür jemanden, der sich wirklich damit auskennt: BPS Protect GmbH & Co. KG!
